21/12/2024
Die Abgabefrist für Ihre Steuererklärung rückt unaufhaltsam näher, der 31. August markiert oft den Stichtag! Für viele Steuerzahler bedeutet die jährliche Steuererklärung nicht nur eine lästige Pflicht, sondern vor allem die Chance, zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzuerhalten. Doch der Gedanke an das Sammeln und Sortieren unzähliger Belege kann abschreckend wirken. Die gute Nachricht: Es gibt eine Reihe von Kosten, die Sie ganz einfach ohne Nachweis von Ihrer Steuer absetzen können. Diese sogenannten Pauschalen vereinfachen den Prozess erheblich und stellen sicher, dass Sie wichtige Abzüge nicht vergessen.

Das deutsche Steuerrecht bietet verschiedene Pauschalbeträge, die bestimmte Ausgabenkategorien abdecken. Der Vorteil dieser Pauschalen liegt auf der Hand: Sie müssen dem Finanzamt keine einzelnen Quittungen oder Rechnungen vorlegen, um diese Beträge steuerlich geltend zu machen. Dies spart Zeit und Aufwand bei der Vorbereitung Ihrer Steuererklärung. Es ist jedoch wichtig zu wissen, welche Pauschalen es gibt und unter welchen Bedingungen Sie diese nutzen können.

- Was sind steuerliche Pauschalen und warum gibt es sie?
- Wichtige Pauschalen, die Sie ohne Belege absetzen können
- Übersicht der wichtigsten Pauschalen ohne Nachweis (Stand 2023)
- Was passiert, wenn meine tatsächlichen Ausgaben höher sind?
- Aufbewahrungspflicht für Belege: Auch ohne direkte Vorlage wichtig
- Prüfung des Steuerbescheids: Ihre letzte Chance
- Vereinfachung durch digitale Tools
- Häufig gestellte Fragen zu Pauschalen ohne Nachweis
- Muss ich die Werbungskostenpauschale in meiner Steuererklärung eintragen?
- Kann ich die Entfernungspauschale auch nutzen, wenn ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre?
- Wie berechne ich die Homeoffice-Pauschale?
- Was ist, wenn meine tatsächlichen Kosten für Arbeitsmittel über der Werbungskostenpauschale liegen?
- Muss ich Belege für die Kontoführungsgebühren aufbewahren, um die Pauschale abzusetzen?
- Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
- Fazit: Pauschalen nutzen, aber Belege im Blick behalten
Was sind steuerliche Pauschalen und warum gibt es sie?
Steuerliche Pauschalen sind festgelegte Beträge, die das Finanzamt als durchschnittliche Ausgaben für bestimmte Lebensbereiche oder berufliche Tätigkeiten anerkennt. Sie wurden eingeführt, um den Prozess der Steuererklärung für Steuerzahler und Finanzämter zu vereinfachen. Anstatt jede einzelne kleine Ausgabe nachweisen zu müssen, können Sie einfach den Pauschalbetrag ansetzen. Dies ist besonders praktisch für Ausgaben, deren Einzelnachweise schwierig zu sammeln wären oder deren Gesamthöhe den Verwaltungsaufwand nicht rechtfertigen würde.
Die Nutzung von Pauschalen ist oft vorteilhaft, insbesondere wenn Ihre tatsächlichen Ausgaben in einer bestimmten Kategorie unter dem festgelegten Pauschalbetrag liegen. In diesem Fall können Sie dennoch den vollen Pauschalbetrag geltend machen und somit mehr Steuern sparen, als es mit dem Nachweis Ihrer tatsächlichen, geringeren Ausgaben möglich wäre. Liegen Ihre tatsächlichen Ausgaben jedoch über der Pauschale, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, diese höheren Kosten stattdessen einzeln nachzuweisen und abzusetzen. Hierfür benötigen Sie dann allerdings die entsprechenden Belege.
Wichtige Pauschalen, die Sie ohne Belege absetzen können
Es gibt mehrere Pauschalen, die das Finanzamt ohne die Vorlage von Nachweisen anerkennt. Diese sollten Sie kennen, um sicherzustellen, dass Sie keine potenziellen Steuererstattungen verschenken. Die wichtigsten davon betreffen häufig Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder alltägliche Kosten.
Die Werbungskostenpauschale: Ein automatischer Bonus
Eine der bekanntesten und für die meisten Arbeitnehmer relevantesten Pauschalen ist die Werbungskostenpauschale, auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt. Für das Steuerjahr 2023 beträgt diese Pauschale 1.230 Euro. Diese Pauschale deckt eine Vielzahl von Ausgaben ab, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Arbeitsmittel (wie Büromaterial, Fachliteratur, Computer), Bewerbungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden, Fortbildungskosten (sofern beruflich veranlasst) oder sogar Kosten für einen berufsbedingten Umzug.
Das Besondere an der Werbungskostenpauschale ist, dass das Finanzamt sie automatisch bei jedem Arbeitnehmer berücksichtigt, sobald dieser Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt. Sie müssen diesen Betrag nicht extra in Ihrer Steuererklärung eintragen, solange Ihre tatsächlichen Werbungskosten 1.230 Euro nicht übersteigen. Erst wenn Ihre nachweisbaren Werbungskosten diesen Betrag überschreiten, lohnt es sich, alle einzelnen Ausgaben detailliert in der Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt berücksichtigt dann entweder die Pauschale oder Ihre nachgewiesenen höheren Kosten – je nachdem, was für Sie günstiger ist.
Die Fahrkostenpauschale (Entfernungspauschale) für den Arbeitsweg
Auch die Kosten für Ihren täglichen Weg zur Arbeit können Sie steuerlich geltend machen. Hierfür gibt es die sogenannte Entfernungspauschale, oft auch Fahrkostenpauschale genannt. Mit dieser Pauschale können Sie für jeden Arbeitstag, an dem Sie Ihre erste Tätigkeitsstätte aufgesucht haben, einen bestimmten Betrag pro Entfernungskilometer zwischen Ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte ansetzen. Für das Steuerjahr 2023 beträgt die Pauschale 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro pro Kilometer ab dem 21. Kilometer der einfachen Wegstrecke. Das bedeutet, es wird nur die Strecke in eine Richtung berücksichtigt, nicht die Hin- und Rückfahrt.
Das Schöne an der Entfernungspauschale ist, dass es unerheblich ist, welches Verkehrsmittel Sie für Ihren Arbeitsweg nutzen. Ob Sie mit dem eigenen Auto fahren, eine Fahrgemeinschaft bilden, öffentliche Verkehrsmittel nutzen, mit dem Fahrrad fahren oder sogar zu Fuß gehen – die Pauschale kann in gleicher Höhe angesetzt werden. Sie müssen dem Finanzamt keine Fahrkarten, Tankquittungen oder andere Belege vorlegen, um diese Pauschale geltend zu machen. Lediglich die Anzahl der Arbeitstage und die Entfernung zur Arbeitsstätte müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Hierfür gibt es in den Steuerformularen entsprechende Felder.
Die Homeoffice-Pauschale: Arbeiten von zu Hause steuerlich nutzen
Gerade in den letzten Jahren hat das Arbeiten von zu Hause, das sogenannte Homeoffice, stark an Bedeutung gewonnen. Auch hierfür hat der Gesetzgeber eine eigene Pauschale geschaffen: die Homeoffice-Pauschale. Für das Steuerjahr 2023 können Sie für jeden Kalendertag, den Sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben, pauschal 6 Euro geltend machen. Dieser Betrag ist auf maximal 1.260 Euro pro Jahr begrenzt. Dies entspricht 210 Tagen im Homeoffice (210 Tage * 6 Euro/Tag = 1.260 Euro).
Die Homeoffice-Pauschale ist ebenfalls ein Teil der Werbungskosten. Das bedeutet, sie wird zu Ihren anderen Werbungskosten (wie z.B. der Entfernungspauschale, Kosten für Arbeitsmittel etc.) hinzugerechnet. Die Pauschale lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie kein separates Arbeitszimmer haben, das die strengen steuerlichen Kriterien erfüllt, oder wenn Ihre gesamten Werbungskosten (einschließlich der Homeoffice-Pauschale) den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Wie bei den anderen Pauschalen benötigen Sie auch für die Homeoffice-Pauschale keine Nachweise über die tatsächlichen Kosten, die Ihnen zu Hause entstanden sind (z.B. für Strom, Heizung, Internet). Sie müssen lediglich die Anzahl der Tage angeben, an denen Sie im Homeoffice gearbeitet haben. Es ist ratsam, hierüber Aufzeichnungen zu führen, um bei Rückfragen des Finanzamts die Anzahl der Tage plausibel darlegen zu können.
Die Kontoführungspauschale: Kleinvieh macht auch Mist
Eine weitere kleine, aber oft vergessene Pauschale ist die Pauschale für Kontoführungsgebühren. Für Kosten, die Ihnen für die Führung Ihrer Girokonten entstehen, über die Sie Ihre Einkünfte beziehen oder Ihre Ausgaben tätigen, erkennt das Finanzamt pauschal 16 Euro pro Jahr an. Auch diese Pauschale ist Teil der Werbungskosten und wird ohne Nachweis akzeptiert. Obwohl 16 Euro auf den ersten Blick gering erscheinen mögen, trägt auch dieser Betrag dazu bei, Ihre steuerliche Belastung zu mindern und Ihre Erstattung zu erhöhen.
Übersicht der wichtigsten Pauschalen ohne Nachweis (Stand 2023)
| Pauschale | Höhe (2023) | Geltungsbereich | Nachweis erforderlich? |
|---|---|---|---|
| Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) | 1.230 € pro Jahr | Beruflich veranlasste Ausgaben (Arbeitsmittel, Fortbildung, etc.) | Nein (wird automatisch berücksichtigt, wenn tatsächliche Kosten ≤ Pauschale) |
| Fahrkostenpauschale (Entfernungspauschale) | 0,30 €/km (bis 20 km), 0,38 €/km (ab 21 km) | Weg Wohnung ↔ erste Tätigkeitsstätte (einfache Strecke) | Nein (Anzahl Arbeitstage & Entfernung angeben) |
| Homeoffice-Pauschale | 6 € pro Tag (max. 1.260 € pro Jahr) | Tage, die ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wurden | Nein (Anzahl der Homeoffice-Tage angeben) |
| Kontoführungspauschale | 16 € pro Jahr | Kosten für die Führung von Girokonten | Nein |
Was passiert, wenn meine tatsächlichen Ausgaben höher sind?
Die genannten Pauschalen sind Mindestbeträge, die das Finanzamt ohne Nachweis anerkennt. Wenn Ihre tatsächlichen Aufwendungen in einer bestimmten Kategorie (z.B. Werbungskosten) den jeweiligen Pauschalbetrag übersteigen, haben Sie selbstverständlich das Recht, diese höheren Kosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben. In diesem Fall können Sie nicht mehr die Pauschale nutzen, sondern müssen Ihre tatsächlichen, höheren Ausgaben im Detail auflisten und nachweisen können. Das Finanzamt berücksichtigt dann Ihre nachgewiesenen Kosten anstelle der Pauschale, da dies für Sie vorteilhafter ist.
Beispiele hierfür könnten sein: Sie haben für Ihre Arbeit im Homeoffice einen neuen, teuren Bürostuhl oder einen Monitor gekauft, deren Kosten zusammen mit anderen Arbeitsmitteln die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro übersteigen. Oder Ihre tägliche Fahrt zur Arbeit ist sehr lang, sodass die Entfernungspauschale einen erheblichen Betrag ausmacht, der zusammen mit anderen berufsbedingten Kosten die 1.230 Euro übertrifft. In solchen Fällen ist es entscheidend, dass Sie alle relevanten Belege gesammelt und aufbewahrt haben.
Aufbewahrungspflicht für Belege: Auch ohne direkte Vorlage wichtig
Auch wenn Sie viele Pauschalen ohne Belege absetzen können, bedeutet dies nicht, dass Sie keinerlei Unterlagen aufbewahren sollten. Für alle anderen Aufwendungen, die Sie steuerlich geltend machen möchten – insbesondere solche, die über den Pauschalbeträgen liegen oder andere Bereiche wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Sonderausgaben (z.B. Spenden, Kirchensteuer, Krankenversicherungsbeiträge) oder außergewöhnliche Belastungen betreffen – sollten Sie die entsprechenden Nachweise unbedingt aufbewahren.
Das Finanzamt verlangt zwar bei der elektronischen Abgabe der Steuererklärung in den meisten Fällen nicht mehr standardmäßig die Einreichung sämtlicher Belege zusammen mit der Erklärung. Es besteht jedoch eine sogenannte Belegvorlagepflicht auf Anforderung. Das bedeutet, das Finanzamt kann die Nachweise zu Ihren angegebenen Kosten jederzeit von Ihnen verlangen. Diese Anforderung kann bis zu einem Monat nach Erhalt Ihres Steuerbescheids erfolgen. Wenn Sie die angeforderten Belege dann nicht vorlegen können, kann das Finanzamt die entsprechenden Ausgaben bei der Berechnung Ihrer Steuer nicht berücksichtigen, was zu einer höheren Steuernachzahlung oder einer geringeren Erstattung führen würde.
Es ist daher dringend ratsam, alle relevanten Unterlagen systematisch zu sammeln und aufzubewahren. Ein einfacher Ordner oder eine digitale Ablage für das jeweilige Steuerjahr reichen in der Regel aus. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls das Finanzamt Nachfragen hat oder bestimmte Belege sehen möchte.
Prüfung des Steuerbescheids: Ihre letzte Chance
Nachdem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben, erhalten Sie nach einiger Zeit Ihren Steuerbescheid vom Finanzamt. Dieses Dokument enthält die endgültige Berechnung Ihrer Steuerschuld oder -erstattung. Es ist absolut entscheidend, dass Sie diesen Bescheid sorgfältig prüfen! Vergleichen Sie die Angaben im Bescheid mit den von Ihnen eingereichten Daten. Stimmen die berücksichtigten Einkünfte, die angesetzten Pauschalen und die anerkannten Ausgaben mit Ihren Angaben überein?
Fehler in Steuerbescheiden kommen vor, sei es durch Übertragungsfehler, falsche Anwendung von Vorschriften oder schlichtweg menschliches Versagen. Wenn Sie feststellen, dass der Bescheid fehlerhaft ist oder bestimmte von Ihnen geltend gemachte Kosten nicht berücksichtigt wurden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einzulegen. Innerhalb dieser Einspruchsfrist können Sie auch noch fehlende Belege nachreichen, die das Finanzamt möglicherweise angefordert hat oder die Sie vergessen hatten einzureichen, um Ihre geltend gemachten Kosten zu untermauern.
Eine gründliche Prüfung des Steuerbescheids kann sich finanziell auszahlen und verhindert, dass Sie Geld verschenken, das Ihnen zusteht. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sicherzustellen, dass Ihre Steuerberechnung korrekt ist.
Vereinfachung durch digitale Tools
Die Erstellung der Steuererklärung muss heutzutage nicht mehr kompliziert sein. Moderne Online-Steuerprogramme oder Steuer-Apps können den Prozess erheblich vereinfachen. Sie führen Sie Schritt für Schritt durch alle relevanten Bereiche und fragen dabei gezielt nach Informationen, die für die verschiedenen Pauschalen und absetzbaren Kosten relevant sind. Solche Programme erinnern Sie an die existierenden Pauschalen und helfen Ihnen, diese korrekt in Ihrer Erklärung anzugeben, selbst wenn Sie keine Belege haben.
Durch die digitale Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt (ELSTER) wird der Prozess weiter beschleunigt. Achten Sie bei der Nutzung solcher Tools darauf, dass alle relevanten Pauschalen abgefragt und korrekt eingetragen werden. Die Nutzung digitaler Helfer kann dazu beitragen, das Maximum aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen und sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Abzüge geltend machen, auch die, für die Sie keine Belege benötigen.
Häufig gestellte Fragen zu Pauschalen ohne Nachweis
Muss ich die Werbungskostenpauschale in meiner Steuererklärung eintragen?
Nein, solange Ihre tatsächlichen Werbungskosten 1.230 Euro (Stand 2023) nicht übersteigen, müssen Sie die Werbungskostenpauschale nicht extra eintragen. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Betrag automatisch bei der Berechnung Ihrer Steuer.
Kann ich die Entfernungspauschale auch nutzen, wenn ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre?
Ja, die Entfernungspauschale kann unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel (Auto, Fahrrad, ÖPNV, Fußweg) für die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend gemacht werden. Sie müssen keine Fahrkarten nachweisen.
Wie berechne ich die Homeoffice-Pauschale?
Sie können für jeden Tag, den Sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben, 6 Euro ansetzen. Die Pauschale ist auf maximal 1.260 Euro pro Jahr begrenzt. Zählen Sie die Tage, an denen Sie ausschließlich von zu Hause aus tätig waren.
Was ist, wenn meine tatsächlichen Kosten für Arbeitsmittel über der Werbungskostenpauschale liegen?
Wenn Ihre nachweisbaren Kosten (z.B. für Arbeitsmittel, Fortbildung, Fahrtkosten etc.) zusammen die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro übersteigen, können Sie diese höheren Kosten einzeln in Ihrer Steuererklärung angeben. In diesem Fall müssen Sie jedoch die entsprechenden Belege aufbewahren und dem Finanzamt auf Anforderung vorlegen können.
Muss ich Belege für die Kontoführungsgebühren aufbewahren, um die Pauschale abzusetzen?
Nein, die Kontoführungspauschale von 16 Euro pro Jahr wird ohne Nachweis anerkannt. Sie müssen keine Kontoauszüge oder Gebührennachweise aufbewahren, um diese Pauschale geltend zu machen.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Auch wenn viele Pauschalen ohne Nachweis gelten, sollten Sie Belege für andere Ausgaben, die Sie steuerlich geltend machen, aufbewahren. Das Finanzamt kann diese bis zu einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids von Ihnen anfordern. Eine längere Aufbewahrung (z.B. 10 Jahre für bestimmte Geschäftsunterlagen oder 6 Jahre für Einnahmen-Überschuss-Rechnungen) kann in anderen Kontexten gelten, ist aber für private Steuerbelege, die angefordert werden können, meist nicht erforderlich, sobald der Bescheid bestandskräftig ist, es sei denn, es gibt besondere Gründe.
Fazit: Pauschalen nutzen, aber Belege im Blick behalten
Die Möglichkeit, bestimmte Pauschalen ohne Nachweis von der Steuer abzusetzen, ist eine große Erleichterung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung. Nutzen Sie die Werbungskostenpauschale, die Entfernungspauschale, die Homeoffice-Pauschale und die Kontoführungspauschale, um Ihre Steuerlast zu mindern, selbst wenn Ihre tatsächlichen Ausgaben geringer waren oder Sie keine Belege gesammelt haben. Behalten Sie jedoch immer im Hinterkopf, dass Sie für alle anderen geltend gemachten Ausgaben und für Beträge, die über den Pauschalen liegen, Nachweise benötigen und diese aufbewahren müssen, falls das Finanzamt sie anfordert. Eine sorgfältige Vorbereitung und die Prüfung Ihres Steuerbescheids sind unerlässlich, um das Beste aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.
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