Kann ein Lehrer einen Bürostuhl von der Steuer absetzen?

Steuertipps für Lehrer: Material & Homeoffice absetzen

01/07/2021

Rating: 4.23 (4366 votes)

Lehrerinnen und Lehrer leisten oft weit mehr als nur die reine Unterrichtszeit im Klassenzimmer. Die Vorbereitung von Unterrichtseinheiten, das Konzipieren und Korrigieren von Klassenarbeiten, das Anbieten von Arbeitsgemeinschaften sowie Elterngespräche und Verwaltungstätigkeiten füllen nicht nur den offiziellen Arbeitstag, sondern erstrecken sich häufig auch in die Abendstunden und Wochenenden hinein. Schätzungen gehen davon aus, dass die tatsächliche Arbeitszeit mancher Lehrkräfte deutlich über die offiziellen Pflichtstunden hinausgeht und bis zu 70 Wochenstunden erreichen kann.

Was ist steuerlich absetzbar für Lehrer?
Beispiele für absetzbare Arbeitsmittel, die als Werbungskosten gelten, sind Schreibmaterialien, Druckerpapier, Druckerpatronen, Aktenordner, Lehrertaschen sowie der beruflich genutzte PC, Laptop, Tablet und Drucker. Auch Einrichtungsgegenstände wie Regale, Bürostühle oder Schreibtische können abgesetzt werden.22. Juli 2024

Ein Großteil dieser zusätzlichen Arbeit wird am heimischen Schreibtisch erledigt. Dies führt dazu, dass Lehrerinnen und Lehrer oft eigene Kosten für Materialien, Ausstattung und die Nutzung ihres Zuhauses als Arbeitsplatz tragen. Die gute Nachricht ist, dass viele dieser Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Sie zählen zu den sogenannten Werbungskosten, also Ausgaben, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Wie jede andere Arbeitnehmerin und jeder andere Arbeitnehmer können auch Lehrkräfte diese Kosten in ihrer Steuererklärung angeben und so ihre Steuerlast senken.

Aber welche Kosten können konkret abgesetzt werden und unter welchen Bedingungen? Die steuerlichen Regeln in Deutschland bieten hier verschiedene Möglichkeiten, die für Lehrkräfte besonders relevant sind. Es geht dabei nicht nur um offensichtliche Dinge wie Fachbücher, sondern auch um Möbel, Technik und die Kosten für den Arbeitsplatz selbst.

Übersicht

Das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale

Da Lehrerinnen und Lehrer nachweislich einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit außerhalb der Schule verbringen und Aufgaben erledigen, für die in der Schule oft kein adäquater Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist die steuerliche Berücksichtigung des häuslichen Arbeitsplatzes von großer Bedeutung.

Bis einschließlich des Steuerjahres 2022 gab es die Regelung für das häusliche Arbeitszimmer. Konnten Lehrkräfte nachweisen, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildete oder ihnen für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand (z.B. in der Schule), konnten die Kosten für das Arbeitszimmer bis zu einem Betrag von 1.250 Euro im Jahr als Werbungskosten abgesetzt werden. Zu diesen Kosten zählten anteilige Miete oder Immobilienkosten, Heizung, Strom, Reinigung sowie Kosten für die Renovierung.

Seit dem Steuerjahr 2023 hat sich die steuerliche Behandlung der Arbeit von zu Hause aus durch die Einführung und Anpassung der Homeoffice-Pauschale verändert. Die vorliegende Information bestätigt, dass Lehrerinnen und Lehrer, die nachweislich viel Arbeitszeit am heimischen Schreibtisch verbringen, seit 2023 die Homeoffice-Pauschale nutzen dürfen. Diese Pauschale ermöglicht es, auch dann Kosten geltend zu machen, wenn kein separates, den strengen Kriterien des häuslichen Arbeitszimmers entsprechendes Zimmer vorhanden ist, sondern beispielsweise nur ein Arbeitsbereich in einem Wohnraum.

Die genauen Details zur Höhe der Homeoffice-Pauschale und den Bedingungen für die Geltendmachung können sich ändern und sollten für das jeweilige Steuerjahr geprüft werden. Wichtig ist jedoch, dass diese Möglichkeit besteht und vielen Lehrkräften, die zu Hause arbeiten, eine Vereinfachung bei der Geltendmachung der Kosten bietet im Vergleich zu den früheren strengen Regeln für das Arbeitszimmer.

Es ist ratsam, sich genau zu informieren, welche Regelung – die Pauschale oder ggf. unter bestimmten Umständen weiterhin ein anteiliges Arbeitszimmer – für die persönliche Situation im jeweiligen Steuerjahr die vorteilhafteste ist. Die Möglichkeit, die Kosten für die Arbeit von zu Hause aus steuerlich geltend zu machen, ist ein wesentlicher Punkt, um die tatsächliche Belastung des Lehrerberufs abzubilden.

Büromöbel und Ausstattung: Schreibtisch, Stuhl und mehr

Ein funktionaler und ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz zu Hause ist für Lehrkräfte, die viele Stunden mit Vorbereitung, Korrekturen und Verwaltungsaufgaben verbringen, essenziell. Die Anschaffung von Büromöbeln wie einem Schreibtisch, einem passenden Stuhl, Regalen für Fachbücher oder Schränken zur Aufbewahrung von Materialien stellt oft eine nicht unerhebliche Investition dar.

Die gute Nachricht, die sich aus der vorliegenden Information ergibt, ist, dass die Kosten für beruflich genutzte Büromöbel steuerlich geltend gemacht werden können. Konkret wird erwähnt, dass Kosten für einen Schreibtisch oder einen Schreibtischstuhl, die beruflich genutzt werden, darüber hinaus in voller Höhe abgesetzt beziehungsweise abgeschrieben werden können.

Die Unterscheidung zwischen "abgesetzt" und "abgeschrieben" hängt von den Anschaffungskosten des jeweiligen Möbelstücks ab. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können in der Regel im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Für teurere Anschaffungen, die eine bestimmte Wertgrenze überschreiten, sind die Kosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Möbelstücks zu verteilen und jährlich anteilig als Absetzung für Abnutzung (AfA) abzuschreiben.

Diese Regelung ist sehr vorteilhaft, da sie es ermöglicht, auch höhere Investitionen in einen ergonomischen Arbeitsplatz steuerlich geltend zu machen und so die Belastung durch die Anschaffungskosten zu mindern. Wichtig ist, dass die Möbel tatsächlich für die berufliche Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer genutzt werden und die Ausgaben belegt werden können.

Was ist steuerlich absetzbar für Lehrer?
Beispiele für absetzbare Arbeitsmittel, die als Werbungskosten gelten, sind Schreibmaterialien, Druckerpapier, Druckerpatronen, Aktenordner, Lehrertaschen sowie der beruflich genutzte PC, Laptop, Tablet und Drucker. Auch Einrichtungsgegenstände wie Regale, Bürostühle oder Schreibtische können abgesetzt werden.22. Juli 2024

Unterrichtsmaterialien und weitere berufsbedingte Ausgaben

Neben dem Arbeitsplatz und den Möbeln entstehen Lehrkräften zahlreiche weitere Kosten, die direkt mit ihrer Unterrichtstätigkeit verbunden sind. Um den Unterricht interessant, aktuell und auf die Bedürfnisse der Schüler zugeschnitten zu gestalten, investieren viele Lehrkräfte eigenes Geld in zusätzliche Materialien.

Die bereitgestellte Information listet verschiedene Beispiele für solche absetzbaren Materialien auf. Dazu gehören:

  • Bücher und Fachzeitschriften: Zur Vorbereitung des Unterrichts, zur Weiterbildung oder zur Recherche für spezielle Themen.
  • Laminierfolien: Zum Schutz und zur Haltbarmachung von Arbeitsblättern oder Lernmaterialien.
  • Musikinstrumente: Für Musiklehrer, die eigene Instrumente im Unterricht oder zur Vorbereitung nutzen.
  • Eine Musikanlage für die Klasse: Zur musikalischen Gestaltung des Unterrichts.
  • Tablets oder andere technische Geräte: Die im Unterricht eingesetzt werden, z.B. für Präsentationen, interaktive Übungen oder zur Verwaltung.

Ein absolut entscheidender Punkt, der in der Information klar hervorgehoben wird und für die Absetzbarkeit dieser Materialien unerlässlich ist: Die Kosten für diese Materialien können nur dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn Sie die Materialen selbst bezahlt müssen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Werden die Kosten für Bücher, Material oder Geräte von der Schule, dem Schulträger oder über andere öffentliche Mittel (z.B. einen Materialzuschuss) vollständig erstattet, können diese Ausgaben nicht mehr in der eigenen Steuererklärung angesetzt werden. Nur der Anteil der Kosten, den Sie tatsächlich aus eigener Tasche tragen, ist steuerlich relevant.

Es ist daher von größter Wichtigkeit, alle Belege für solche selbst bezahlten berufsbedingten Ausgaben sorgfältig zu sammeln. Die Vielfalt der möglichen absetzbaren Materialien ist groß und reicht von Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig neu gekauft werden müssen, bis hin zu langlebigeren Anschaffungen, die über mehrere Jahre genutzt werden.

Ein internationaler Vergleich: Die USA

Es kann aufschlussreich sein, einen Blick auf die steuerliche Behandlung von Lehrerkosten in anderen Ländern zu werfen. Die vorliegende Information gibt uns einen Einblick in die Regelung in den Vereinigten Staaten, die sogenannte "Educator Expense Deduction".

In den USA können berechtigte Pädagogen, zu denen Lehrer, Instruktoren, Berater, Direktoren und Klassenassistenten gehören, bestimmte qualifizierte Ausgaben von ihrem Einkommen abziehen. Diese qualifizierten Ausgaben umfassen ebenfalls Bücher, Unterrichtsmaterialien, Technologie und Computer-Software, die im Klassenzimmer verwendet werden, sowie Ausgaben für berufliche Fortbildung, sofern diese nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden.

Die Berechtigung ist an bestimmte Kriterien geknüpft, wie die Arbeit mit Schülern von Kindergarten bis zur 12. Klasse (K-12) und das Absolvieren von mindestens 900 Arbeitsstunden während des Schuljahres. Auch in den USA gilt, dass Ausgaben, die von der Schule, durch Zuschüsse oder andere Quellen erstattet wurden, nicht abgesetzt werden können.

Ein wesentlicher Unterschied zum deutschen System, der in der Information deutlich wird, ist die klare Begrenzung des absetzbaren Betrags. Für die Steuerjahre 2024 und 2025 liegt der Höchstbetrag, der pro Pädagoge abgesetzt werden kann, bei 300 US-Dollar. Verheiratete Paare, bei denen beide als Pädagogen tätig sind und gemeinsam veranlagen, können insgesamt bis zu 600 US-Dollar absetzen, wobei die Ausgaben pro Person ebenfalls auf 300 US-Dollar begrenzt sind.

Dieser Vergleich zeigt, dass das deutsche System bei bestimmten Ausgaben wie Büromöbeln oder teureren Materialien, die voll oder über die AfA abgesetzt werden können, potenziell großzügiger sein kann als eine pauschale Obergrenze wie in den USA. Es unterstreicht aber auch die Gemeinsamkeit, dass erstattete Kosten in beiden Systemen in der Regel nicht mehr absetzbar sind.

Wichtige Tipps für die Steuererklärung von Lehrkräften

Die steuerliche Geltendmachung berufsbedingter Kosten kann die jährliche Steuerlast für Lehrkräfte erheblich reduzieren. Um sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Abzüge nutzen, sollten Sie einige praktische Tipps beachten:

  • Belege sammeln: Dies ist das A und O. Bewahren Sie jede Rechnung und jeden Kassenbon auf, der mit beruflichen Ausgaben zusammenhängt. Dazu gehören Rechnungen für Büromöbel, Quittungen für Unterrichtsmaterialien, Belege für Fachliteratur oder Fortbildungen. Ohne Nachweise erkennt das Finanzamt die Ausgaben in der Regel nicht an.
  • Trennung von beruflich und privat: Bei Gegenständen, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden (z.B. ein Computer oder Tablet), müssen die Kosten entsprechend aufgeteilt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden, welcher Anteil der Nutzung beruflich bedingt ist.
  • Homeoffice-Pauschale verstehen: Machen Sie sich mit den aktuellen Regeln zur Homeoffice-Pauschale vertraut. Prüfen Sie, wie viele Tage im Homeoffice steuerlich anerkannt werden und wie hoch der Pauschalbetrag pro Tag ist.
  • Unterschied Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale: Auch wenn die Homeoffice-Pauschale seit 2023 die frühere Arbeitszimmerregelung für viele Fälle abgelöst hat, sollten Sie die Bedingungen kennen, unter denen ein häusliches Arbeitszimmer weiterhin oder in der Vergangenheit absetzbar war.
  • Nur selbst getragene Kosten: Denken Sie daran, dass nur die Kosten abgesetzt werden können, die Sie tatsächlich selbst bezahlt haben und die Ihnen nicht von anderer Stelle erstattet wurden.
  • Informieren Sie sich regelmäßig: Steuergesetze können sich ändern. Bleiben Sie auf dem Laufenden oder suchen Sie professionelle Beratung, um keine Abzugsmöglichkeiten zu verpassen.

Die Nutzung einer guten Steuersoftware kann ebenfalls dabei helfen, alle relevanten Werbungskosten zu erfassen und die Steuererklärung korrekt auszufüllen. Viele Programme bieten spezielle Eingabemasken oder Tipps für bestimmte Berufsgruppen, zu denen auch Lehrer gehören können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier fassen wir die wichtigsten Punkte in Form von häufig gestellten Fragen zusammen:

Welche Kosten kann ich als Lehrer grundsätzlich von der Steuer absetzen?
Als Werbungskosten können Sie alle Ausgaben absetzen, die beruflich veranlasst sind und die Sie selbst getragen haben. Dazu gehören laut der vorliegenden Informationen insbesondere Kosten für das häusliche Arbeitszimmer bzw. die Nutzung der Homeoffice-Pauschale, Büromöbel wie Schreibtisch und Stuhl sowie Unterrichtsmaterialien und Fachliteratur.
Kann ich einen neuen Schreibtischstuhl voll absetzen?
Ja, die vorliegende Information besagt, dass die Kosten für beruflich genutzte Büromöbel wie ein Schreibtischstuhl in voller Höhe abgesetzt bzw. abgeschrieben werden können. Bei Anschaffungen bis zur GWG-Grenze ist oft ein voller Abzug im Jahr der Anschaffung möglich, bei teureren Möbeln erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer.
Sind die Kosten für Bastelmaterialien oder Kopierpapier absetzbar?
Ja, solche Verbrauchsmaterialien, die Sie für den Unterricht benötigen und selbst bezahlen, zählen zu den Unterrichtsmaterialien und können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Was ist die Homeoffice-Pauschale für Lehrer?
Die Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Möglichkeit, Kosten für die Arbeit von zu Hause aus abzusetzen, die seit 2023 für Lehrkräfte, die nachweislich viel zu Hause arbeiten, nutzbar ist. Sie ermöglicht einen Pauschalbetrag pro Tag der Heimarbeit, auch wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Sie ersetzt oder ergänzt die frühere Regelung für das häusliche Arbeitszimmer.
Gibt es einen Höchstbetrag für die absetzbaren Unterrichtsmaterialien?
Die vorliegende Information nennt keinen pauschalen Höchstbetrag für Unterrichtsmaterialien in Deutschland, wie es beispielsweise die 300 US-Dollar Grenze in den USA gibt. Sie können die tatsächlichen Kosten absetzen, die Ihnen für selbst bezahlte, beruflich benötigte Materialien entstanden sind. Die Gesamtheit Ihrer Werbungskosten mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Muss ich Belege für alle Ausgaben sammeln?
Ja, es ist dringend empfohlen, Belege für alle Ausgaben zu sammeln, die Sie als Werbungskosten geltend machen möchten. Das Finanzamt kann Belege anfordern, um die Höhe und berufliche Veranlassung der Kosten zu überprüfen.

Fazit

Lehrerinnen und Lehrer leisten einen enormen Beitrag zur Gesellschaft, der oft mit erheblichen persönlichen Investitionen in Zeit, Energie und auch Geld verbunden ist. Die Möglichkeit, beruflich bedingte Ausgaben wie die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Nutzung, Büromöbel und eine Vielzahl von Unterrichtsmaterialien steuerlich geltend zu machen, ist eine wichtige finanzielle Entlastung.

Durch das sorgfältige Sammeln von Belegen und die Nutzung der bestehenden steuerlichen Regelungen können Lehrkräfte ihre Steuerlast spürbar senken und einen Teil der selbst getragenen Kosten zurückerhalten. Es lohnt sich, sich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen und die Möglichkeiten voll auszuschöpfen, um am Ende des Jahres mehr Geld in der eigenen Tasche zu behalten.

Wenn du mehr spannende Artikel wie „Steuertipps für Lehrer: Material & Homeoffice absetzen“ entdecken möchtest, schau doch mal in der Kategorie Bürobedarf vorbei!

Go up