17/12/2013
Die jährliche Steuererklärung mag für viele eine lästige Pflicht sein, doch sie bietet auch eine fantastische Möglichkeit, bares Geld vom Finanzamt zurückzuerhalten. Ein entscheidender Faktor, der die Steuererklärung nicht nur einfacher macht, sondern auch zu einer spürbaren Steuererstattung führen kann, sind die vielfältigen Pauschalen und Freibeträge im deutschen Steuerrecht. Diese mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen, und das Beste daran: Für viele dieser steuerlichen Vorteile benötigen Sie überhaupt keine einzelnen Nachweise. Sie können sie einfach pauschal ansetzen und sich so den Aufwand des Belegesammelns sparen. Oftmals profitieren Sie sogar in voller Höhe von diesen Pauschalen, selbst wenn Ihre tatsächlichen Ausgaben darunter liegen. Das Jahr 2021 hielt einige wichtige Pauschalen und Freibeträge bereit, die Sie kennen sollten, um Ihre Steuerlast legal zu minimieren. Machen Sie sich bereit, einige der wichtigsten steuerlichen Vorteile für 2021 kennenzulernen, die Ihnen helfen, Ihre durchschnittliche Erstattung signifikant zu steigern.

- Die wichtigsten Pauschalen und Freibeträge für 2021 im Überblick
- Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag)
- Der Grundfreibetrag: Das steuerfreie Existenzminimum
- Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie
- Homeoffice-Pauschale: Steuervorteile für das Arbeiten von Zuhause
- Ehrenamt und Übungsleiterpauschale: Förderung des Engagements
- Pauschale für sonstige Umzugskosten
- Sonderausgaben-Pauschbetrag: Ein kleiner, aber feiner Vorteil
- Vergleich der Pauschalen und Freibeträge 2021
- Häufig gestellte Fragen zu Pauschalen und Freibeträgen 2021
- Was bedeutet Pauschale im Steuerrecht?
- Was ist ein Freibetrag?
- Welche Pauschalen konnte ich 2021 ohne Nachweis nutzen?
- Wird die Werbungskostenpauschale automatisch abgezogen?
- Lohnt sich eine Steuererklärung immer, wenn ich unter dem Grundfreibetrag liege?
- Muss ich für die Homeoffice-Pauschale mein Arbeitszimmer nachweisen?
- Fazit: Steuererklärung lohnt sich immer
Die wichtigsten Pauschalen und Freibeträge für 2021 im Überblick
Um die Komplexität der Steuererklärung zu reduzieren und Steuerpflichtigen entgegenzukommen, hat der Gesetzgeber verschiedene Pauschalen und Freibeträge etabliert. Diese erkennen bestimmte Ausgaben oder das Existenzminimum an, ohne dass jeder einzelne Cent durch Belege belegt werden muss. Für das Steuerjahr 2021 gab es einige besonders relevante Pauschalen und Freibeträge, die oft ohne Nachweis oder zumindest mit vereinfachten Nachweisen geltend gemacht werden konnten. Ihre Nutzung ist ein Schlüssel zur Optimierung Ihrer Steuererstattung.
Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag)
Eine der bekanntesten und am häufigsten genutzten Pauschalen ist die Werbungskostenpauschale, offiziell als Arbeitnehmer-Pauschbetrag bezeichnet. Sie deckt pauschal alle Ausgaben ab, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Fahrtwege zur Arbeit, Arbeitsmittel, Bewerbungen oder Fortbildungen. Für das Steuerjahr 2021 betrug diese Pauschale 1.000 Euro.
Das Besondere an der Werbungskostenpauschale: Sie wird vom Finanzamt automatisch bei der Berechnung Ihrer Einkommensteuer berücksichtigt, sobald Sie Einkünfte als Arbeitnehmer erzielen. Sie müssen dafür keine einzigen Belege einreichen oder Ihre Ausgaben nachweisen, solange diese 1.000 Euro nicht übersteigen. Selbst wenn Ihre tatsächlichen beruflichen Ausgaben im Jahr 2021 unter diesem Betrag lagen, zieht das Finanzamt die vollen 1.000 Euro von Ihren Einkünften ab. Dies reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit Ihre Steuerlast.
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn Sie nicht das gesamte Jahr über als Arbeitnehmer beschäftigt waren, wird die Pauschale unter Umständen nicht automatisch in voller Höhe berücksichtigt. In diesem Fall ist die Abgabe einer Steuererklärung essenziell, um sicherzustellen, dass Ihnen der volle Betrag von 1.000 Euro angerechnet wird, auch wenn Sie nur wenige Monate gearbeitet haben. Liegen Ihre tatsächlichen Werbungskosten über 1.000 Euro, sollten Sie diese einzeln mit Nachweisen (Belegen) geltend machen. Dann werden nicht die 1.000 Euro, sondern Ihre höheren nachgewiesenen Kosten steuermindernd berücksichtigt.
Der Grundfreibetrag: Das steuerfreie Existenzminimum
Jeder Steuerpflichtige in Deutschland hat das Recht auf ein Existenzminimum, das nicht besteuert wird. Dieses Existenzminimum wird durch den Grundfreibetrag sichergestellt. Bis zu dieser Grenze bleiben Ihre jährlichen Einkünfte steuerfrei. Erst der Betrag, der über dem Grundfreibetrag liegt, unterliegt der Einkommensteuer.
Im Steuerjahr 2021 belief sich der Grundfreibetrag auf 9.744 Euro. Für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden, verdoppelt sich dieser Betrag entsprechend. Auch der Grundfreibetrag wird in der Regel automatisch berücksichtigt. Wie bei der Werbungskostenpauschale gilt jedoch: Wenn Sie nicht das gesamte Jahr über Einkünfte erzielt haben oder unsicher sind, ob der Freibetrag korrekt angewendet wurde, kann die Abgabe einer Steuererklärung dazu beitragen, zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten, da der volle Jahresbetrag des Grundfreibetrags angerechnet wird.
Der Grundfreibetrag ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Steuersystems und stellt sicher, dass ein bestimmtes Einkommensniveau zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht durch Steuern belastet wird. Er ist quasi ein Freifahrtschein für Einkünfte bis zu einer bestimmten Grenze und bedarf keinerlei Nachweise.
Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie
Die Kosten für den täglichen Weg zur Arbeit können ebenfalls die Steuerlast mindern. Hier kommt die Entfernungspauschale ins Spiel, oft auch als Pendlerpauschale bezeichnet. Für das Jahr 2021 konnten Sie für jeden vollen Kilometer der einfachen Wegstrecke zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte 30 Cent geltend machen. Ab dem 21. Kilometer des einfachen Weges erhöhte sich dieser Betrag für Fernpendler auf 35 Cent pro Kilometer.
Ein großer Vorteil der Entfernungspauschale ist ihre Unabhängigkeit vom gewählten Verkehrsmittel. Es spielt keine Rolle, ob Sie mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder sogar zu Fuß zur Arbeit gelangen. Die Berechnung erfolgt allein anhand der Entfernung. Die Tage, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind, müssen Sie dokumentieren können (z.B. durch Kalendereinträge), aber die Kosten selbst pro Kilometer sind pauschal festgelegt und bedürfen keiner Einzelnachweise für Benzin, Tickets etc. Sie können die Entfernungspauschale als Teil Ihrer Werbungskosten geltend machen. Wenn Ihre gesamten Werbungskosten (inklusive Entfernungspauschale) über 1.000 Euro liegen, müssen Sie die entsprechenden Angaben in der Steuererklärung machen, um über den Pauschbetrag hinauszukommen.
Neu im Jahr 2021 war die Einführung der Mobilitätsprämie. Diese richtete sich speziell an Fernpendler, deren zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags lag. Da diese Personen keine Einkommensteuer zahlen und somit auch nicht von der erhöhten Entfernungspauschale für längere Strecken profitieren konnten, wurde die Mobilitätsprämie als eine Art Ausgleich geschaffen. Sie betrug 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale (also 14 % von 35 Cent) und konnte ab dem 21. Kilometer des einfachen Arbeitswegs beantragt werden. Die Bemessungsgrundlage für diese Prämie war allerdings begrenzt auf den Betrag, um den Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag unterschritt. Auch hierfür sind keine Einzelnachweise der Fahrtkosten nötig, sondern die Berechnung basiert auf der Entfernung und Ihrem Einkommen.
Homeoffice-Pauschale: Steuervorteile für das Arbeiten von Zuhause
Das Jahr 2021 war wie das Vorjahr stark vom Arbeiten im Home-Office geprägt. Wer seinen Arbeitsplatz ganz oder teilweise nach Hause verlegte, konnte von der Homeoffice-Pauschale profitieren. Diese Pauschale ermöglichte es, pro Arbeitstag, der ausschließlich im Home-Office verbracht wurde, pauschal 5 Euro als Werbungskosten geltend zu machen.
Die Homeoffice-Pauschale galt für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Für das Jahr 2021 konnten maximal 120 Tage im Home-Office angesetzt werden. Das ergibt einen maximalen Pauschalbetrag von 600 Euro (120 Tage * 5 Euro). Diese 600 Euro zählen zu den Werbungskosten. Sie können also die Homeoffice-Pauschale nutzen, um die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro leichter zu überschreiten. Wenn Sie beispielsweise 120 Tage im Home-Office waren (600 Euro) und zusätzlich noch 500 Euro Fahrtkosten hatten (für die Tage, an denen Sie ins Büro fuhren), liegen Ihre gesamten Werbungskosten bei 1.100 Euro. Diese 1.100 Euro können Sie dann mit Nachweisen (Fahrtkostenberechnung) geltend machen und sparen auf diesen Betrag Steuern, anstatt nur die automatischen 1.000 Euro anzusetzen.
Für die Homeoffice-Pauschale müssen Sie keine Nachweise für Miete, Heizung oder Strom erbringen, wie es bei einem anerkannten Arbeitszimmer der Fall wäre. Sie müssen lediglich glaubhaft machen können, an wie vielen Tagen Sie im Home-Office gearbeitet haben. Die Pauschale steht übrigens nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Selbstständigen zu, die sie als Betriebsausgaben absetzen können.
Ehrenamt und Übungsleiterpauschale: Förderung des Engagements
Für Personen, die sich ehrenamtlich engagieren oder als Übungsleiter tätig sind, gab es im Jahr 2021 ebenfalls attraktive Pauschalen, die steuer- und sozialversicherungsfreie Einnahmen ermöglichten. Diese Pauschalen erkennen das bürgerschaftliche Engagement an und sollen eine kleine finanzielle Anerkennung bieten, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen.
Die Ehrenamtspauschale wurde zum 1. Januar 2021 angehoben und betrug im Jahr 2021 840 Euro pro Jahr. Sie gilt für Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen, öffentlichen oder kirchlichen Einrichtungen, sofern die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird und gemeinwohlorientiert ist (z.B. Kassenwart im Sportverein, Helfer bei einer Tafel). Für die Inanspruchnahme der Ehrenamtspauschale sind bis zum Erreichen des Pauschalbetrags keine Nachweise über die entstandenen Kosten erforderlich. Es handelt sich um einen Freibetrag für die Einnahmen.
Die Übungsleiterpauschale richtet sich an Personen, die nebenberuflich als Trainer, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer tätig sind, insbesondere in gemeinnützigen Organisationen. Auch diese Pauschale wurde zum 1. Januar 2021 erhöht und betrug im Jahr 2021 3.000 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag sind Einnahmen aus solchen Tätigkeiten steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch hier sind keine Nachweise über Ausgaben erforderlich, solange die Einnahmen den Pauschalbetrag nicht überschreiten.
Beide Pauschalen können in Anspruch genommen werden, wenn die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird (weniger als ein Drittel der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle) und bestimmte Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt sind. Sie sind ein hervorragendes Beispiel dafür, wie das Steuerrecht bürgerschaftliches Engagement fördert.
Pauschale für sonstige Umzugskosten
Ein beruflich bedingter Umzug kann ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Hier unterscheidet man zwischen allgemeinen Umzugskosten (wie Speditionskosten, Maklergebühren, doppelte Mietzahlungen), die in der Regel mit Belegen nachgewiesen werden müssen, und sogenannten „sonstigen Umzugskosten“. Für diese sonstigen Umzugskosten gibt es eine Pauschale, die Sie ohne Nachweise geltend machen können.
Zu diesen sonstigen Umzugskosten zählen typischerweise Ausgaben wie:
- Kosten für Zeitungsannoncen zur Suche oder Abgabe der Wohnung.
- Gebühren für die Ummeldung des Wohnsitzes und des Autos.
- Kosten für die Änderung von Ausweisdokumenten.
- Fahrtkosten zu Behörden im Zusammenhang mit dem Umzug.
- Trinkgelder und Verpflegung für private Umzugshelfer.
- Ausgaben für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, zu denen Sie verpflichtet waren.
- Kosten für das Anpassen von Gardinen, das Anbringen von Lampen oder den Anschluss von Elektrogeräten in der neuen Wohnung.
- Umschulungsgebühren für Kinder, falls aufgrund des Schulwechsels nötig.
Der große Vorteil: Für diese Art von Kosten können Sie einen Pauschalbetrag ansetzen, selbst wenn Ihre tatsächlichen Ausgaben geringer waren. Sie benötigen keine Belege für jeden einzelnen dieser Posten. *Wichtig: Der genaue Pauschalbetrag für sonstige Umzugskosten im Jahr 2021 ist in den uns vorliegenden Informationen nicht explizit genannt. Die hier erwähnten Beträge (886 € für die berechtigte Person, 590 € für jede weitere Person) gelten laut Quelle erst ab dem 1. April 2022. Das Prinzip der Pauschale für sonstige Umzugskosten ohne Nachweis galt jedoch auch im Jahr 2021.* Wenn Ihre tatsächlichen sonstigen Umzugskosten im Jahr 2021 den damals gültigen Pauschalbetrag überschritten haben sollten, konnten Sie diese höheren Kosten selbstverständlich mit entsprechenden Nachweisen vollständig geltend machen.
Sonderausgaben-Pauschbetrag: Ein kleiner, aber feiner Vorteil
Neben Werbungskosten, die beruflich bedingt sind, gibt es auch bestimmte private Ausgaben, die steuerlich begünstigt werden. Diese werden als Sonderausgaben bezeichnet. Dazu gehören beispielsweise Beiträge zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, aber auch Spenden, Kirchensteuer oder Kinderbetreuungskosten.
Das Finanzamt berücksichtigt bei der Steuererklärung automatisch einen kleinen Sonderausgaben-Pauschbetrag. Für das Jahr 2021 betrug dieser Pauschbetrag 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete (bei gemeinsamer Veranlagung). Für diesen automatischen Abzug sind keine Nachweise erforderlich.
Allerdings ist dieser Pauschbetrag sehr gering und wird in der Regel leicht durch tatsächliche Sonderausgaben überschritten. Sobald Ihre tatsächlichen Sonderausgaben diesen Betrag übersteigen, lohnt es sich unbedingt, alle entsprechenden Kosten in der Steuererklärung anzugeben und mit Nachweisen zu belegen. Zu den wichtigsten Sonderausgaben, die den Pauschbetrag schnell übertreffen, gehören:
- Aufwendungen zur Altersvorsorge (z.B. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Riester-Rente, Rürup-Rente).
- Sonstige Vorsorgeaufwendungen (insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch z.B. Beiträge zur Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung).
- Allgemeine Sonderausgaben wie gezahlte Kirchensteuer, Spenden an gemeinnützige Organisationen, Schulgeld oder Unterhaltsleistungen.
Auch wenn der Pauschbetrag selbst minimal ist und ohne Nachweis gewährt wird, ist die Kategorie der Sonderausgaben insgesamt sehr relevant für die Steueroptimierung und erfordert bei höheren Ausgaben das Sammeln von Belegen.
Vergleich der Pauschalen und Freibeträge 2021
Um Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Pauschalen und Freibeträge für das Steuerjahr 2021 zu geben, haben wir eine kleine Zusammenfassung erstellt:
| Pauschale / Freibetrag | Betrag 2021 | Nachweis bis zum Pauschalbetrag? | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Werbungskostenpauschale | 1.000 € | Nein (automatisch) | Für Arbeitnehmer; wird bei höheren Kosten durch Einzelnachweise ersetzt. |
| Grundfreibetrag | 9.744 € | Nein (automatisch) | Steuerfreies Existenzminimum; verdoppelt sich bei Verheirateten. |
| Entfernungspauschale | 30 Ct/km (bis 20 km), 35 Ct/km (ab 21. km) | Nein (Berechnung nach Kilometern) | Einfache Strecke; verkehrsmittelunabhängig. |
| Mobilitätsprämie | 14% der erhöhten Entfernungspauschale (ab 21. km) | Nein (Berechnung nach Entfernung & Einkommen) | Für Geringverdiener im Grundfreibetrag. |
| Homeoffice-Pauschale | 5 € pro Tag (max. 120 Tage = 600 €) | Nein (Tage glaubhaft machen) | Zählt zu den Werbungskosten. |
| Ehrenamtspauschale | 840 € | Nein (bis zum Betrag) | Steuer- und sozialversicherungsfrei für nebenberufliches Engagement. |
| Übungsleiterpauschale | 3.000 € | Nein (bis zum Betrag) | Steuer- und sozialversicherungsfrei für nebenberufliche Tätigkeiten als Trainer/Betreuer etc. |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € (72 € bei Verheirateten) | Nein (automatisch) | Wird bei höheren tatsächlichen Sonderausgaben (mit Nachweis) ersetzt. |
| Pauschale sonstige Umzugskosten | (Betrag für 2021 nicht im Text genannt) | Ja, aber Pauschale ist ohne Einzelnachweis | Für beruflich bedingte Umzüge; betrifft spezifische Kostenarten. |
Häufig gestellte Fragen zu Pauschalen und Freibeträgen 2021
Was bedeutet Pauschale im Steuerrecht?
Eine Pauschale ist ein fester Betrag, den Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, ohne die tatsächlichen Ausgaben im Detail nachweisen zu müssen. Sie vereinfacht die Steuererklärung und wird oft gewährt, um typische Kosten abzudecken, die in bestimmten Lebensbereichen entstehen (z.B. berufliche Ausgaben, Umzugskosten).
Was ist ein Freibetrag?
Ein Freibetrag ist ein Einkommens- oder Betragsanteil, der steuerfrei bleibt. Nur der Teil, der den Freibetrag übersteigt, wird besteuert. Beispiele sind der Grundfreibetrag oder die Pauschalen für Ehrenamt/Übungsleiter, die Einnahmen bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei stellen.
Welche Pauschalen konnte ich 2021 ohne Nachweis nutzen?
Für das Steuerjahr 2021 konnten Sie die Werbungskostenpauschale (1.000 €), den Grundfreibetrag (9.744 €), den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36/72 €), die Ehrenamtspauschale (840 €) und die Übungsleiterpauschale (3.000 €) bis zur Höhe des jeweiligen Betrags ohne Einzelnachweise nutzen. Auch die Homeoffice-Pauschale (5 €/Tag, max. 120 Tage) und die Entfernungspauschale (30/35 Ct/km) erfordern keine Einzelnachweise der Kosten, sondern basieren auf Tagen bzw. Kilometern.
Wird die Werbungskostenpauschale automatisch abgezogen?
Ja, die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro wird bei Arbeitnehmern in der Regel automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Wenn Sie aber nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, kann es sein, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, um den vollen Betrag zu erhalten.
Lohnt sich eine Steuererklärung immer, wenn ich unter dem Grundfreibetrag liege?
Auch wenn Sie unter dem Grundfreibetrag liegen und daher keine Einkommensteuer zahlen müssen, kann sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnen. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie Lohnsteuer gezahlt haben (z.B. durch einen kurzfristigen Job oder einen Job für einen Teil des Jahres) oder wenn Sie Anspruch auf bestimmte Vergünstigungen wie die Mobilitätsprämie haben.
Muss ich für die Homeoffice-Pauschale mein Arbeitszimmer nachweisen?
Nein, für die Homeoffice-Pauschale müssen Sie kein separates Arbeitszimmer nachweisen. Sie müssen lediglich glaubhaft machen können, an wie vielen Tagen Sie ausschließlich im Home-Office gearbeitet haben. Ein Nachweis der Kosten für Miete, Strom etc. ist nicht erforderlich.
Fazit: Steuererklärung lohnt sich immer
Die Nutzung von Pauschalen und Freibeträgen ist ein einfacher und effektiver Weg, Ihre Steuerlast zu senken und oft sogar eine Steuererstattung zu erhalten. Viele dieser steuerlichen Vorteile für das Jahr 2021 konnten Sie ganz unkompliziert und ohne Nachweise in Anspruch nehmen. Die Werbungskostenpauschale, der Grundfreibetrag, die Homeoffice-Pauschale, die Entfernungspauschale, die Pauschalen für Ehrenamt und Übungsleiter sowie der Sonderausgaben-Pauschbetrag sind wichtige Instrumente, die Ihnen helfen, Steuern zu sparen.
Selbst wenn Ihre Ausgaben geringer waren als die Pauschale, profitieren Sie bis zur Höhe des Pauschalbetrags. Und wenn Ihre Ausgaben höher waren, können Sie diese in der Regel mit entsprechenden Nachweisen geltend machen, um eine noch größere Steuerersparnis zu erzielen. Die Abgabe einer Steuererklärung ist daher fast immer lohnenswert, insbesondere wenn Sie nicht das ganze Jahr über gearbeitet haben, hohe berufliche oder private Ausgaben hatten oder Anspruch auf spezifische Pauschalen wie die Homeoffice-Pauschale oder die Mobilitätsprämie hatten.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die das deutsche Steuerrecht bietet, um Ihre Finanzen zu optimieren. Die durchschnittliche Steuererstattung liegt oft bei über 1.000 Euro – Geld, das Ihnen zusteht. Machen Sie den ersten Schritt und prüfen Sie, welche Pauschalen und Freibeträge für Ihre Situation im Jahr 2021 relevant waren. Es ist einfacher, als Sie denken, und der finanzielle Vorteil kann erheblich sein.
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