Kann ein Arzt eine Krankmeldung korrigieren?

eAU: Korrektur Ihrer Krankmeldung durch den Arzt

02/03/2014

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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den Prozess der Krankmeldung in Deutschland maßgeblich verändert. Seit dem 1. Januar 2023 rufen Arbeitgeber die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter elektronisch bei den Krankenkassen ab. Dies vereinfacht vieles, wirft aber auch neue Fragen auf, insbesondere wenn es um Korrekturen an der ausgestellten Krankmeldung geht. Wer darf eine solche Korrektur vornehmen und wie funktioniert das im neuen elektronischen System?

Übersicht

Wie funktioniert die eAU-Übermittlung heute?

Seit dem 1. Oktober 2021 übermitteln Vertragsarztpraxen die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch direkt an die Krankenkassen. Für Sie als Patient bedeutet das, dass Sie in der Regel keinen Papierausdruck für die Krankenkasse mehr erhalten und versenden müssen. Sie erhalten lediglich einen Ausdruck der eAU für Ihre eigenen Unterlagen. Dieser Ausdruck dient Ihnen zur Information und muss nicht zwingend vom Arzt unterschrieben werden, es sei denn, Sie wünschen dies.

Werden Krankmeldungen noch ausgedruckt?
Ärztinnen und Ärzte müssen die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber nur noch in Ausnahmefällen auf Wunsch des Patienten ausdrucken. Dies ist insbesondere wichtig für Arbeitslose und Minijobber in Privathaushalten, da hier noch kein digitaler Empfang der Arbeitgeberdaten möglich ist.

Auch für den Arbeitgeber hat sich der Prozess geändert. Seit dem 1. Januar 2023 müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Krankmeldung nicht mehr in Papierform vorlegen. Ihre Pflicht besteht darin, den Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren (z. B. telefonisch oder per E-Mail). Anschließend ruft Ihr Arbeitgeber die notwendigen Daten elektronisch bei Ihrer Krankenkasse ab. Eine Krankschreibung in Papierform für den Arbeitgeber erhalten Sie nur noch in Ausnahmefällen oder auf ausdrücklichen Wunsch.

Ausnahmen von der elektronischen Übermittlung

Es gibt weiterhin Situationen, in denen Sie Papierformulare nutzen müssen:

  • Sollte die elektronische Übermittlung von der Arztpraxis an die Krankenkasse aus technischen Gründen einmal nicht möglich sein, erhalten Sie einen Papierausdruck der eAU für die Krankenkasse. Diesen müssen Sie dann selbst schnellstmöglich an Ihre Krankenkasse senden (per Post oder App), damit Ihre Ansprüche geprüft werden können.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Privatärzten oder aus dem Ausland werden nicht elektronisch übermittelt. Diese müssen Sie weiterhin selbst innerhalb einer Woche bei Ihrer Krankenkasse und auch bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Geschieht dies nicht rechtzeitig, kann Ihr Anspruch auf Krankengeld ruhen.
  • Auch für den Arbeitgeber müssen AU-Bescheinigungen von Privatärzten oder aus dem Ausland weiterhin selbst weitergeleitet werden.

Kann ein Arzt eine Krankmeldung korrigieren?

Ja, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kann vom Arzt oder einer Ärztin korrigiert oder storniert werden. Dies geschieht ausschließlich in elektronischer Form direkt über das Praxisverwaltungssystem.

Wichtig: Eine manuelle Veränderung der eAU durch die Krankenkasse ist nicht möglich. Wenn eine Korrektur notwendig ist, muss dies immer über die ausstellende Arztpraxis erfolgen.

Gründe für eine Korrektur der eAU

Eine Korrektur kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein:

  • Ein Fehler bei der Dateneingabe durch die Praxis.
  • Eine Fehleinschätzung der Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
  • Der Patient nimmt die Arbeit früher wieder auf als ursprünglich prognostiziert.

Frühere Arbeitsaufnahme trotz Krankschreibung: Was tun?

Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Sie bescheinigt lediglich eine voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie sich früher wieder gesund fühlen und arbeiten möchten, dürfen Sie das tun. Ihr Versicherungsschutz, beispielsweise durch die gesetzliche Unfallversicherung auf dem Weg zur Arbeit, bleibt bestehen.

Eine separate "Gesundschreibung" durch den Arzt gibt es in Deutschland nicht und ist für die Wiederaufnahme der Arbeit auch nicht notwendig.

Kann ein Krankenschein korrigiert werden?
Wer früher wieder anfängt zu arbeiten, sollte seine ärztliche Praxis informieren, das die Krankschreibung korrigiert wird. Anschließend kann der Arbeitgeber den neuen Nachweis über die Fehlzeiten bei der Krankenkasse abfragen.

Es ist jedoch dringend empfehlenswert, die Arztpraxis, die die ursprüngliche eAU ausgestellt hat, über Ihre frühere Arbeitsaufnahme zu informieren. Warum? Damit die Praxis die ursprüngliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung korrigieren oder eine neue, kürzere Bescheinigung ausstellen kann. Durch diese Meldung der Praxis erhalten sowohl die Krankenkasse als auch Ihr Arbeitgeber einen Nachweis über Ihre frühere Arbeitsfähigkeit. Dies schafft Klarheit und vermeidet Missverständnisse bezüglich Ihrer Arbeitsfähigkeit und potenzieller Ansprüche auf Krankengeld.

Zusätzlich sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber über die frühere Arbeitsaufnahme informieren, damit dieser die korrigierten Daten bei der Krankenkasse abfragen kann.

Der lückenlose Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Ein entscheidender Punkt, um Ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern, ist der lückenlose Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Die Regelung hierzu hat sich durch die eAU nicht geändert. Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit beispielsweise bis zu einem Freitag bescheinigt ist, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Werktag – in der Regel der Montag – erneut einen Arzt aufsuchen, falls die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht. Nur so kann eine lückenlose Folgebescheinigung ausgestellt werden.

Suchen Sie den Arzt erst später auf, entsteht eine Lücke in der Bescheinigung. Dies kann in bestimmten Fällen dazu führen, dass Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld für die Tage, die nicht bescheinigt sind, verlieren.

Technische Aspekte der eAU für Arztpraxen

Die elektronische Übermittlung der eAU erfordert bestimmte technische Voraussetzungen in den Arztpraxen. Dazu gehören:

  • Ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI).
  • Ein KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) für den sicheren elektronischen Versand.
  • Ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2.0 oder höher für die qualifizierte elektronische Signatur (QES).
  • Ein auf die eAU angepasstes Praxisverwaltungssystem (PVS).
  • Ggf. zusätzliche E-Health-Kartenterminals, um die Komfortsignatur zu nutzen.

Die qualifizierte elektronische Signatur ist notwendig, um die Authentizität der eAU sicherzustellen. Um den Praxisalltag zu erleichtern, gibt es Verfahren wie die Komfortsignatur, bei der Ärzte mit ihrem eHBA und PIN bis zu 250 Signaturen über einen Zeitraum freigeben und dann nur noch bestätigen müssen. Dies ermöglicht eine schnelle Signatur und den sofortigen Versand der eAU-Daten.

Kann ein Arzt eine Krankmeldung korrigieren?
Die eAU -Bescheinigung kann nur vom Arzt oder einer Ärztin in elektronischer Form korrigiert oder storniert werden. Eine manuelle Veränderung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.

Diagnose auf der eAU: Was erfährt der Arbeitgeber?

Ihr Arzt ist verpflichtet, die Diagnose auf Ihrer eAU für die Krankenkasse zu verschlüsseln, in der Regel mithilfe der ICD-Codes (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme). Der Arbeitgeber erhält bei seinem elektronischen Abruf der Daten bei der Krankenkasse keine Informationen über Ihre spezifische Diagnose.

Sie sind gegenüber Ihrem Arbeitgeber in der Regel auch nicht verpflichtet, die Art Ihrer Erkrankung offenzulegen. Dies fällt unter die ärztliche Schweigepflicht.

Häufig gestellte Fragen zur eAU und Krankmeldung

Hier beantworten wir einige weitere häufige Fragen rund um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das Thema Krankmeldung:

Muss mir der Arzt noch einen Ausdruck der Krankmeldung geben?

Ja, Sie erhalten immer einen Ausdruck der eAU für Ihre eigenen Unterlagen. Dieser dient Ihnen zur Information darüber, wie lange Sie voraussichtlich arbeitsunfähig sind. Ein Ausdruck für die Krankenkasse ist nur bei technischen Problemen in der Praxis notwendig. Ein Ausdruck für den Arbeitgeber wird nur noch in Ausnahmefällen oder auf Ihren Wunsch erstellt.

Was passiert, wenn ich während eines Arbeitstages krank werde?

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung Ihren Arbeitstag vorzeitig beenden müssen, zählt dieser Tag in der Regel als vollständig gearbeitet. Sie haben für diesen Tag Anspruch auf Ihr volles Gehalt, und die fehlenden Stunden müssen nicht nachgearbeitet werden. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber beginnt dann erst mit dem darauf folgenden Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Brauche ich eine "Gesundschreibung" vom Arzt, um wieder arbeiten zu dürfen?

Nein, eine "Gesundschreibung" oder ein ärztliches Attest, das Ihre Arbeitsfähigkeit bestätigt, gibt es nicht und ist rechtlich nicht erforderlich. Sie dürfen arbeiten, sobald Sie sich dazu in der Lage fühlen. Es ist aber ratsam, die Arztpraxis zu informieren, damit diese ggf. die eAU korrigiert und Arbeitgeber sowie Krankenkasse informiert werden.

Ist der Arzt verpflichtet, eine Krankmeldung auszudrucken?
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Von hier können Arbeitgeber die Daten abrufen. Die eAU ist für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend.

Kann mein Arbeitgeber mich nach Hause schicken, wenn ich trotz Krankschreibung zur Arbeit komme?

Ja. Auch wenn Sie arbeiten dürfen, ist Ihr Arbeitgeber durch seine Fürsorgepflicht verpflichtet, Sie nach Hause zu schicken, wenn er ernsthafte Zweifel an Ihrer Genesung hat oder befürchtet, dass Sie sich selbst oder Kollegen gefährden könnten (z. B. Ansteckungsgefahr).

Was ist, wenn die elektronische Übermittlung fehlschlägt?

In diesem Fall erhalten Sie von Ihrem Arzt einen Papierausdruck der eAU, der speziell für die Krankenkasse vorgesehen ist. Diesen müssen Sie dann selbst an Ihre Krankenkasse senden, um den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit zu erbringen. Informieren Sie in diesem Fall auch Ihren Arbeitgeber, dass die elektronische Übermittlung nicht funktioniert hat, damit dieser ebenfalls Bescheid weiß.

Vergleich: Papier-AU vs. eAU

Um die Veränderungen durch die eAU besser zu verstehen, hier ein kurzer Vergleich der wichtigsten Unterschiede:

AspektArbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Papier, vor 2023)Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU, ab 2023)
Übermittlung an KrankenkassePatient erhält Durchschlag und schickt ihn selbst per Post ein.Arzt übermittelt Daten elektronisch direkt an die Krankenkasse.
Übermittlung an ArbeitgeberPatient erhält Durchschlag und gibt ihn beim Arbeitgeber ab.Arbeitgeber ruft Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab, nachdem der Patient ihn informiert hat.
PatientenausdruckPatient erhält alle Durchschläge für sich, KK und AG.Patient erhält einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen (ggf. unsigniert).
Ausdruck für KK/AGStandardmäßige Ausstellung.Nur bei technischen Problemen (KK) oder auf Wunsch (AG).
Korrektur der BescheinigungNeuausstellung oder manuelle Korrektur durch den Arzt.Ausschließlich elektronische Korrektur oder Stornierung durch den Arzt.
Korrektur durch KrankenkasseNicht möglich.Nicht möglich.
AU von Privatärzten/AuslandPatient reicht Papier bei KK und AG ein.Patient reicht Papier weiterhin bei KK und AG ein (keine Änderung).

Die eAU soll den Prozess für alle Beteiligten vereinfachen und beschleunigen. Dennoch bleiben bestimmte Pflichten, wie die Information des Arbeitgebers und der lückenlose Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, bestehen.

Fazit

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der neue Standard in Deutschland. Korrekturen an dieser Bescheinigung sind möglich, dürfen aber ausschließlich vom ausstellenden Arzt oder der Ärztin auf elektronischem Wege vorgenommen werden. Die Krankenkasse kann die eAU nicht manuell ändern. Wenn Sie trotz Krankschreibung früher wieder arbeiten möchten, dürfen Sie das tun, sind versichert und benötigen keine "Gesundschreibung". Es ist jedoch sehr empfehlenswert, die Arztpraxis zu informieren, damit die eAU entsprechend korrigiert werden kann und alle Beteiligten (Sie, Krankenkasse, Arbeitgeber) über Ihre tatsächliche Arbeitsfähigkeit informiert sind. Achten Sie stets auf den lückenlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, um Ihren Anspruch auf Krankengeld nicht zu gefährden.

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