Kann man Shampoo aus dem Hotel mitnehmen?

Hotel Souvenirs: Was darf mit?

02/06/2021

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Wer kennt das nicht? Nach einem angenehmen Aufenthalt im Hotel packt man die Koffer, und da liegt es: das kleine Fläschchen Shampoo, der Notizblock mit dem Hotellogo oder vielleicht sogar der flauschige Bademantel. Die Versuchung ist oft groß, diese Dinge als Erinnerung oder einfach aus praktischen Gründen mitzunehmen. Doch was ist erlaubt, was wird stillschweigend geduldet und wo beginnt rechtlich gesehen der Diebstahl? Die Grenzen sind fließend, und die Unsicherheit bei Hotelgästen ist weit verbreitet. Laut einer Umfrage von Expedia haben erstaunliche 81 Prozent der Reisenden weltweit schon einmal etwas aus einem Hotelzimmer mitgenommen. Doch die rechtliche Lage ist klarer, als man denkt.

Ist Kempinski Luxus?
Kempinski Hotels S.A. ist die älteste europäische Luxushotelgruppe, mit Wurzeln in Berlin und heutigem Sitz in Genf in der Schweiz. Sie ist eine Tochtergesellschaft der Kempinski AG in München, Deutschland. Die Hotelgruppe ist Gründungsmitglied des Hotelnetzwerkes Global Hotel Alliance (GHA).

Das Frühstücksbuffet ist ein weiteres Terrain, auf dem sich Gäste gerne bedienen – manchmal auch über den unmittelbaren Verzehr hinaus. Belegte Brote für den Tag am Strand, Obst oder Gebäck, das in der Tasche verschwindet. Auch wenn dies in vielen Hotels toleriert wird, ist es rechtlich gesehen ein Diebstahl. Die Juristin Silvia Schattenkirchner vom ADAC erklärt dazu deutlich: „Mit der Hotelrechnung bezahlt man das, was der durchschnittliche Gast beim Frühstück isst, aber die Verpflegung für den Tag ist nicht enthalten.“

Übersicht

Was Hotelgäste am liebsten mitnehmen

Die Liste der Gegenstände, die in Hotelzimmern "verschwinden", ist lang und vielfältig. Von den kleinen Annehmlichkeiten bis hin zu größeren Objekten. Die bereits erwähnte Expedia-Umfrage liefert interessante Einblicke in die Vorlieben der Hotelgäste. Besonders beliebt sind demnach Körperpflegeprodukte. Über die Hälfte der deutschen Reisenden (56 Prozent) gaben an, schon einmal Dinge wie Duschgel, Shampoo oder Bodylotion eingesteckt zu haben. Diese kleinen Fläschchen scheinen für viele das typische Hotel-Souvenir zu sein.

Dicht gefolgt von den Pflegeprodukten, und für uns als Liebhaber von Bürobedarf besonders relevant, sind Notizblöcke und Kugelschreiber. 29 Prozent der Befragten gaben an, diese nützlichen kleinen Helfer mitgenommen zu haben. Sie sind oft mit dem Hotellogo versehen und dienen nicht nur als Schreibutensil, sondern auch als kleine Erinnerung an den Aufenthalt.

Zu den weiteren beliebten Mitnahmeobjekten gehören auch höherpreisige Artikel. Hierzu zählen insbesondere Bademäntel und Badeschlappen. Obwohl sie für den Komfort während des Aufenthalts gedacht sind, finden sie sich erstaunlich oft in den Reisekoffern wieder. Die Umfrage zeigte sogar Unterschiede zwischen den Nationalitäten: 20 Prozent der Franzosen gaben an, "versehentlich" einen Bademantel mitgenommen zu haben, während es bei den Deutschen "nur" 14 Prozent waren.

Die rechtliche Perspektive: Was gehört wem?

Rechtlich gesehen ist die Sachlage eindeutig, auch wenn die Praxis oft anders aussieht. Jürgen Benad, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), stellt klar: „Streng genommen darf man aus Hotelzimmern gar nichts mitnehmen, rechtlich gesehen gehören alle Gegenstände dem Hotel.“ Der Gast bezahlt mit der Zimmerrate für das Recht, diese Gegenstände während seines Aufenthalts im Hotel zu nutzen. Das Eigentum verbleibt beim Hotel.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Mitnahme von Gegenständen, die nicht explizit zum Mitnehmen vorgesehen sind, als Diebstahl gewertet werden kann. Auch wenn es sich um scheinbar geringwertige Dinge handelt. Dies gilt für das Essen vom Frühstücksbuffet genauso wie für Gegenstände aus dem Zimmer.

Was Hoteliers dulden – und wo die Toleranz endet

Trotz der klaren Rechtslage gibt es eine weit verbreitete Praxis der Duldung seitens der Hoteliers. Diese Duldung betrifft in der Regel Verbrauchsartikel oder Gegenstände von geringem Wert, die oft als Teil des Service oder sogar als Werbegeschenke betrachtet werden.

Typische Beispiele für Gegenstände, deren Mitnahme meist geduldet wird, sind:

  • Kleine Flaschen mit Shampoo, Duschgel, Bodylotion und Seife
  • Badeschlappen
  • Kugelschreiber und Notizblöcke
  • Zucker, Salz, Pfeffer, Kaffee- und Teebeutel im Zimmer

Diese Artikel sind oft als Einwegartikel konzipiert oder haben einen so geringen Wert, dass der Aufwand für die Verfolgung eines Diebstahls in keinem Verhältnis zum Schaden steht. Hoteliers sehen die Mitnahme dieser Dinge oft als akzeptables "Souvenir" oder sogar als eine Form der Werbung, insbesondere wenn die Artikel das Hotellogo tragen.

Anders sieht es jedoch bei Gegenständen von höherem Wert oder solchen, die eindeutig zur Ausstattung des Zimmers gehören und wiederverwendet werden. Hier hört die Toleranz schnell auf. Dazu gehören:

  • Handtücher
  • Bademäntel
  • Regenschirme
  • Kopfkissen oder Decken
  • Föhne oder Wasserkocher (auch wenn dies seltener vorkommt)
  • Bilder oder Dekorationsgegenstände

Jürgen Benad vom Dehoga betont: „Definitiv anders sieht die Sache bei Handtüchern, Bademänteln oder Regenschirmen aus. Wenn die einfach in den Koffer gepackt werden, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl.“

Konsequenzen des Hotel-Diebstahls

Wer Gegenstände mitnimmt, die nicht zum Mitnehmen gedacht sind, riskiert Konsequenzen. Bei geringwertigen Artikeln wie angebrochenen Shampoofläschchen oder einem Kugelschreiber wird dies, wie bereits erwähnt, in der Regel toleriert.

Wenn jedoch höherwertige Gegenstände wie ein Bademantel oder Handtücher fehlen, darf sich der Gast nicht wundern, wenn das Hotel aktiv wird. Eine gängige Praxis ist die nachträgliche Belastung der Kreditkarte des Gastes mit den Wiederbeschaffungskosten für den fehlenden Gegenstand. Die Hoteldaten liegen vor, und eine Abbuchung ist oft ohne Weiteres möglich.

In schwerwiegenderen Fällen, insbesondere wenn mehrere oder sehr wertvolle Gegenstände fehlen oder der Gast uneinsichtig ist, kann das Hotel auch rechtliche Schritte einleiten. Dies kann von einer Mahnung über eine Anzeige wegen Diebstahls bis hin zu einem gerichtlichen Verfahren reichen. Auch wenn dies bei einem einzelnen fehlenden Handtuch unwahrscheinlich ist, sollte man sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein. Die ADAC-Juristin Schattenkirchner merkt an: „Viele Hotels sind bei angebrochenen Shampoo-Fläschchen, Stiften und Notizblöcken sicher kulant, aber wenn jemand das halbe Zimmer ausräumt, sieht die Sache natürlich anders aus.“

Das Frühstücksbuffet: Essen nur vor Ort?

Die Situation am Frühstücksbuffet ist ähnlich gelagert wie bei den Gegenständen im Zimmer. Das Angebot ist für den sofortigen Verzehr im Restaurantbereich des Hotels gedacht. Sich für den späteren Verzehr am Strand, während einer Wanderung oder für die Heimreise zu versorgen, indem man Brötchen, Obst, Käse oder Wurst einpackt, ist rechtlich gesehen nicht gestattet und stellt einen Diebstahl dar, auch wenn dies in der Praxis ebenfalls oft geduldet wird.

Die Menge macht hier oft den Unterschied. Ein einzelnes Obststück oder ein Brötchen, das unauffällig mitgenommen wird, wird in den meisten Fällen ignoriert. Wer jedoch offensichtlich die Verpflegung für den ganzen Tag oder sogar für mehrere Personen einpackt, riskiert eine Ansprache durch das Hotelpersonal oder im schlimmsten Fall ebenfalls Konsequenzen.

Ehrliche Alternativen

Wer sich wirklich in den Hotel-Bademantel verliebt hat oder ein bestimmtes Handtuch-Set toll findet, muss nicht zum Dieb werden. Viele Hotels, insbesondere im höherwertigen Segment, bieten an, bestimmte Ausstattungsgegenstände käuflich zu erwerben. Jürgen Benad weist darauf hin, dass ehrliche Gäste Bademäntel und andere "Souvenirs" meist in der Boutique des Hotels kaufen könnten. Das ist nicht nur rechtlich einwandfrei, sondern auch eine schöne und unkomplizierte Art, eine bleibende Erinnerung an den Aufenthalt zu haben.

Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir einige häufige Fragen zum Thema Mitnahme von Hotelgegenständen:

Darf ich das kleine Shampoo-Fläschchen mitnehmen?

Ja, in der Regel schon. Kleine, angebrochene oder auch unbenutzte Einweg-Pflegeprodukte wie Shampoo, Duschgel, Seife oder Bodylotion werden von den Hotels meist als kostenloses Extra oder Werbegeschenk betrachtet. Die Mitnahme wird allgemein geduldet und ist unproblematisch.

Kann ich den Notizblock und den Kugelschreiber behalten?

Ja, auch dies wird üblicherweise toleriert. Notizblöcke und Kugelschreiber, oft mit dem Hotellogo versehen, gelten als geringwertige Verbrauchsartikel und werden von den Hotels als Teil des Service oder als Werbemittel angesehen. Sie können diese bedenkenlos mitnehmen.

Ist es erlaubt, Essen vom Frühstücksbuffet für später einzupacken?

Nein, rechtlich gesehen ist das nicht erlaubt. Das Essen am Frühstücksbuffet ist für den Verzehr im Hotelrestaurant vorgesehen. Das Einpacken von Essen für den späteren Verzehr stellt einen Diebstahl dar, auch wenn dies in der Praxis oft geduldet wird, insbesondere bei kleinen Mengen. Bei größeren Mengen oder auffälligem Verhalten kann das Hotel reagieren.

Darf ich den Bademantel oder die Handtücher mitnehmen?

Nein, definitiv nicht. Bademäntel, Handtücher, Kissen, Decken oder Regenschirme sind Eigentum des Hotels und zur Nutzung während des Aufenthalts im Zimmer gedacht. Die Mitnahme dieser Gegenstände ist Diebstahl und kann Konsequenzen haben, wie z.B. die Belastung Ihrer Kreditkarte mit den Kosten für den Ersatz.

Was passiert, wenn ich etwas Wertvolles mitnehme und erwischt werde?

Wenn Sie Gegenstände mitnehmen, die nicht zum Mitnehmen gedacht sind, kann das Hotel Ihnen die Kosten für den Ersatz in Rechnung stellen, oft indem die Kreditkarte nachträglich belastet wird. In schwerwiegenden Fällen oder bei Uneinsichtigkeit kann das Hotel auch rechtliche Schritte wie eine Anzeige wegen Diebstahls einleiten.

Fazit

Die Mitnahme von Hotelgegenständen bewegt sich oft in einer Grauzone zwischen geduldeter Praxis und rechtlichem Vergehen. Während kleine Verbrauchsartikel wie Shampoo, Seife, Notizblöcke und Kugelschreiber in der Regel problemlos als Souvenir mitgenommen werden können, sollten Sie bei höherwertigen Gegenständen wie Bademänteln, Handtüchern oder Regenschirmen unbedingt davon absehen. Das Essen vom Frühstücksbuffet ist für den sofortigen Verzehr gedacht. Im Zweifelsfall gilt: Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie den Gegenstand im Zimmer oder fragen Sie beim Hotelpersonal nach. Ehrlichkeit zahlt sich aus und vermeidet unangenehme Konsequenzen. Und wer sich in einen Gegenstand verliebt hat, kann oft im Hotel nachfragen, ob dieser käuflich erworben werden kann.

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