04/09/2020
Im deutschen Straßenverkehr gibt es eine Reihe wichtiger Dokumente, die jeder Autofahrer bei sich führen muss. Neben dem Führerschein, der Ihre Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs nachweist, gehört dazu auch die Zulassungsbescheinigung Teil I, besser bekannt als Fahrzeugschein. Dieses Dokument ist quasi der Personalausweis Ihres Fahrzeugs und enthält essenzielle Informationen, die bei verschiedenen Gelegenheiten benötigt werden. Eine zentrale Frage, die sich viele Autofahrer stellen, betrifft die Mitführpflicht: Genügt eine Kopie des Fahrzeugscheins, oder muss es zwingend das Original sein?
Die Antwort auf diese Frage ist klar und eindeutig im deutschen Recht geregelt. Bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original vorlegen können. Eine einfache Kopie, sei sie noch so gut, reicht hierfür ausdrücklich nicht aus. Der Grund dafür liegt in der Notwendigkeit für die Beamten, sofort und zweifelsfrei die Korrektheit der Fahrzeugdaten und der Zulassung überprüfen zu können. Originaldokumente bieten hier eine höhere Sicherheit gegen Fälschungen als Kopien.

- Original oder Kopie: Was die Mitführpflicht vorschreibt
- Was steht im Fahrzeugschein? Ein Blick auf die Daten
- Wann brauche ich den Fahrzeugschein?
- Alte vs. neue Dokumente: Eine Frage des Datums
- Häufige Fragen zum Fahrzeugschein
- Muss ich den Fahrzeugschein immer im Original mitführen?
- Reicht eine Kopie des Fahrzeugscheins bei einer Kontrolle?
- Was passiert, wenn ich den Fahrzeugschein vergessen habe?
- Was passiert, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist?
- Wofür brauche ich den Fahrzeugschein noch außer für Kontrollen?
- Gelten alte Fahrzeugscheine (vor 2005) noch?
- Zusammenfassend
Original oder Kopie: Was die Mitführpflicht vorschreibt
Die gesetzliche Grundlage für die Mitführpflicht des Fahrzeugscheins findet sich in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Dort ist festgelegt, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I während jeder Fahrt mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden muss. Und diese Prüfung bezieht sich auf das Originaldokument.
Das Nichtmitführen des Originals wird als geringfügige Ordnungswidrigkeit eingestuft. Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle den Original-Fahrzeugschein nicht dabei haben, obwohl das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Dies ist vergleichbar mit dem Verwarnungsgeld für das Nichtmitführen des Führerscheins im Original.
Es ist jedoch entscheidend, diesen Fall klar von schwerwiegenderen Verstößen abzugrenzen. Das Vergessen des Fahrzeugscheins ist eine Sache; das Fahren eines Fahrzeugs, das überhaupt nicht zugelassen ist, eine ganz andere. Sollte bei der Kontrolle herauskommen, dass Ihr Fahrzeug keine gültige Zulassung besitzt – was der Fahrzeugschein im Original ja gerade beweist –, dann sind die Konsequenzen deutlich gravierender. Das Fahren ohne gültige Zulassung stellt eine erhebliche Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet.
Die Notwendigkeit, das Original mitzuführen, dient also nicht nur der Bürokratie, sondern der schnellen und zuverlässigen Überprüfung der Verkehrstauglichkeit und der rechtmäßigen Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Eine Kopie könnte theoretisch ein Dokument eines längst abgemeldeten oder manipulierten Fahrzeugs darstellen. Nur das Original mit seinen spezifischen Sicherheitsmerkmalen kann die erforderliche Gewissheit bieten.
Was steht im Fahrzeugschein? Ein Blick auf die Daten
Der Fahrzeugschein, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I genannt, ist ein DIN A7 großes, gefaltetes Dokument. Es enthält eine Vielzahl von Informationen, die das Fahrzeug und seinen Halter identifizieren. Diese Daten sind in einem standardisierten Format aufgeführt, das in der gesamten Europäischen Union einheitlich ist (seit der Umstellung auf die Zulassungsbescheinigung im Jahr 2005).
Die wichtigsten im Fahrzeugschein enthaltenen Informationen umfassen:
- Daten des Fahrzeughalters: Name und Adresse des aktuellen Halters.
- Amtliches Kennzeichen: Das aktuelle Nummernschild des Fahrzeugs.
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): Eine einzigartige 17-stellige Nummer, die das Fahrzeug weltweit eindeutig identifiziert. Sie ist vergleichbar mit einer Seriennummer und auch am Fahrzeug selbst (z.B. an der Karosserie, im Motorraum oder hinter der Windschutzscheibe) eingeschlagen oder angebracht. Früher wurde diese Nummer auch als Fahrgestellnummer bezeichnet. Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist besonders wichtig für die eindeutige Zuordnung bei Reparaturen, Diebstahlmeldungen oder Rückrufaktionen.
- Hersteller- und Typschlüsselnummer (HSN/TSN): Diese Nummern identifizieren den Hersteller und den genauen Fahrzeugtyp. Sie sind entscheidend für die korrekte Zuordnung von Ersatzteilen, aber auch für die Berechnung von Versicherungsbeiträgen und der Kfz-Steuer, da sie Auskunft über Modell, Motorisierung und Bauart geben.
- Technische Daten des Fahrzeugs: Dieser Bereich nimmt einen Großteil des Fahrzeugscheins ein und listet detaillierte Spezifikationen auf wie:
- Art des Aufbaus (z.B. Limousine, Kombi)
- Hubraum und Leistung des Motors
- Kraftstoffart und Emissionsklasse
- Anzahl der Achsen und Räder
- Abmessungen (Länge, Breite, Höhe)
- Zulässiges Gesamtgewicht
- Maximale Achslasten
- Zulässige Anhängelast (gebremst und ungebremst)
- Reifengrößen und zulässige Bereifung - Zulassungsdaten: Das Datum der ersten Zulassung sowie die Termine der Hauptuntersuchungen (HU) werden hier vermerkt.
Diese Fülle an Daten macht deutlich, warum der Fahrzeugschein so ein zentrales Dokument ist. Er dokumentiert nicht nur, wem das Fahrzeug gehört (bzw. wer der aktuelle Halter ist), sondern vor allem auch, welche technischen Eigenschaften es besitzt und unter welchen Bedingungen es am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Wann brauche ich den Fahrzeugschein?
Neben der bereits erwähnten zwingenden Mitführpflicht bei jeder Fahrt für mögliche Verkehrskontrollen gibt es zahlreiche weitere Situationen, in denen Sie den Fahrzeugschein benötigen:
- An- und Abmeldung des Fahrzeugs: Bei der Zulassungsstelle ist der Fahrzeugschein (neben der Zulassungsbescheinigung Teil II, dem ehemaligen Fahrzeugbrief) unerlässlich, um das Fahrzeug zuzulassen, umzumelden (z.B. bei Umzug) oder stillzulegen.
- Verkauf des Fahrzeugs: Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens übergeben Sie dem Käufer neben der Zulassungsbescheinigung Teil II auch den Fahrzeugschein. Der Käufer benötigt beide Dokumente, um das Fahrzeug auf seinen Namen ummelden zu können.
- Wechsel der Kfz-Versicherung: Um ein Angebot von einer neuen Versicherung einzuholen oder den Anbieter zu wechseln, benötigen Sie die HSN und TSN aus dem Fahrzeugschein. Diese Nummern sind die Basis für die Tarifberechnung.
- Berechnung der Kfz-Steuer: Die Höhe der jährlichen Kfz-Steuer hängt von verschiedenen Fahrzeugdaten ab, wie Hubraum und CO2-Emissionen (bzw. Emissionsklasse). Diese Daten finden Sie im Fahrzeugschein.
- Werkstattbesuche: Bei Reparaturen oder Wartungen benötigt die Werkstatt oft die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder andere technische Daten aus dem Schein, um die richtigen Ersatzteile zu bestellen oder spezifische Reparaturanleitungen für das Modell abzurufen.
- Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU): Bei der periodischen technischen Überprüfung (TÜV, Dekra etc.) müssen Sie den Fahrzeugschein vorlegen. Die Prüfer tragen das Datum der bestandenen Untersuchung dann direkt im Dokument ein.
Wie Sie sehen, ist der Fahrzeugschein weit mehr als nur ein Dokument für die Polizei. Er ist ein zentrales Nachweisdokument für die Identität und die technischen Eigenschaften Ihres Autos und wird bei nahezu allen administrativen und technischen Vorgängen rund um das Fahrzeug benötigt.
Alte vs. neue Dokumente: Eine Frage des Datums
Seit dem 1. Oktober 2005 wurden in Deutschland die alten Fahrzeugpapiere – der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief – durch die neuen EU-weit einheitlichen Dokumente ersetzt: die Zulassungsbescheinigung Teil I (der neue Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (der neue Fahrzeugbrief). Diese Umstellung erfolgte im Rahmen der Harmonisierung der Zulassungsdokumente innerhalb der Europäischen Union.
Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2005 zugelassen wurden, behalten ihre alten Dokumente (den grünen Fahrzeugschein und den grauen Fahrzeugbrief). Diese alten Dokumente behalten ihre Gültigkeit auf unbestimmte Zeit. Es gibt keine allgemeine Umtauschpflicht.

Erst wenn bei einem Fahrzeug mit alten Papieren eine Änderung eintritt, die eine Neuausstellung der Dokumente erfordert, erhalten Sie die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II. Solche Anlässe sind beispielsweise:
- Ummeldung des Fahrzeugs nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk.
- Verlust der alten Fahrzeugpapiere und Beantragung von Ersatz.
- Technische Änderungen am Fahrzeug, die eine Aktualisierung der Daten im Schein erfordern (z.B. Eintragung einer neuen Reifengröße, Anbau einer Anhängerkupplung).
- Umschreibung des Fahrzeugs auf einen neuen Halter.
Wichtig ist, dass auch die alten grünen Fahrzeugscheine bei Verkehrskontrollen im Original mitgeführt werden müssen. Die Regeln bezüglich Original und Kopie gelten für die alte wie für die neue Version des Dokuments gleichermaßen.
Häufige Fragen zum Fahrzeugschein
Muss ich den Fahrzeugschein immer im Original mitführen?
Ja, laut Gesetz müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei jeder Fahrt im Original mitführen und auf Verlangen vorzeigen können.
Reicht eine Kopie des Fahrzeugscheins bei einer Kontrolle?
Nein, eine Kopie des Fahrzeugscheins ist bei einer Verkehrskontrolle nicht ausreichend. Es wird zwingend das Original verlangt.
Was passiert, wenn ich den Fahrzeugschein vergessen habe?
Wenn Sie das Original bei einer Kontrolle nicht dabei haben, aber das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist, droht in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Was passiert, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist?
Das Fahren eines nicht zugelassenen Fahrzeugs ist eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Dies wird mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Wofür brauche ich den Fahrzeugschein noch außer für Kontrollen?
Sie benötigen ihn unter anderem für die An- und Abmeldung, den Verkauf des Fahrzeugs, den Wechsel der Kfz-Versicherung, die Berechnung der Kfz-Steuer und bei Werkstattbesuchen oder der Hauptuntersuchung.
Gelten alte Fahrzeugscheine (vor 2005) noch?
Ja, alte Fahrzeugscheine, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit, solange keine Änderung eine Neuausstellung erfordert.
Zusammenfassend
Der Fahrzeugschein ist ein unverzichtbares Dokument für jeden Fahrzeughalter. Er enthält alle wichtigen Informationen über das Fahrzeug und seinen Halter und ist bei zahlreichen Gelegenheiten erforderlich. Die wichtigste Regel im Zusammenhang mit der Mitführpflicht ist eindeutig: Es muss das Originaldokument sein. Eine Kopie wird bei einer Kontrolle nicht akzeptiert und kann ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Bewahren Sie den Fahrzeugschein daher sicher im Fahrzeug auf, aber achten Sie darauf, ihn nicht zu verlieren. Im Gegensatz zum Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), der sicher zu Hause aufbewahrt werden sollte, gehört der Fahrzeugschein ins Auto, um jederzeit vorgezeigt werden zu können.
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