31/10/2023
Laserpointer sind praktische Werkzeuge, sei es für Präsentationen, als Zeigestock im Unterricht oder einfach zum Spielen mit Haustieren. Doch hinter den scheinbar harmlosen Lichtpunkten kann sich eine erhebliche Gefahr verbergen, insbesondere wenn die Geräte nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Stichproben und Tests haben in der Vergangenheit immer wieder alarmierende Ergebnisse geliefert, vor allem bei Produkten, die über Online-Shops und Auktionsplattformen wie Ebay vertrieben werden.

Die Problematik ist offensichtlich: Viele dieser Laserpointer überschreiten die gesetzlichen Grenzwerte für den Verkauf an Privatkunden oft um ein Vielfaches und sind zudem selten korrekt gekennzeichnet. Das bedeutet, dass sie in Deutschland eigentlich gar nicht verkauft werden dürften. Trotzdem scheint der Erwerb solcher potenziell gefährlicher Geräte kaum ein Hindernis darzustellen.
Um Licht ins Dunkel zu bringen und die tatsächliche Leistung gängiger Laserpointer zu überprüfen, wurde eine Studie durchgeführt, bei der zehn verschiedene Laserpointer von unterschiedlichen Anbietern erworben und ihre Leistung wissenschaftlich gemessen wurden. Die Tests fanden in den Experimentierräumen der Technischen Universität München statt. Die untersuchten Geräte waren kleine, handliche Modelle, die typischerweise rotes, grünes oder blaues Licht ausstrahlten. Die Preisspanne lag zwischen 6,49 und 44,99 Euro.
- Der Testaufbau: Onlinehandel versus Fachgeschäft
- Die schockierenden Messergebnisse: Weit über dem Limit
- Falsche Farben und unsichtbare Gefahren
- Die wahre Laserklasse: Gefahrenstufe 3B
- Vergleich: Gesetzliche Limits versus Testwerte
- Häufig gestellte Fragen zu Laserpointern und Sicherheit
- Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht
Der Testaufbau: Onlinehandel versus Fachgeschäft
Für die Studie wurden insgesamt zehn Laserpointer beschafft. Sechs dieser Geräte stammten von privaten Anbietern auf Ebay sowie von gewerblichen Online-Händlern. Laut deren Websites hatten einige dieser Händler bereits Tausende von Geräten verkauft, was die Verbreitung solcher Produkte verdeutlicht. Die Hersteller dieser Online-Laserpointer blieben meist ungenannt; es wird vermutet, dass diese No-Name-Geräte überwiegend aus Fernost stammen. Um einen Vergleichswert zu haben, wurden zwei weitere Geräte bei einem bekannten Elektronikfachgeschäft, Conrad, gekauft. Zwei zusätzliche Laserpointer stammten von etablierten Herstellern für Büroartikel, die für ihre Qualität und Einhaltung von Standards bekannt sind.
Die Tests an der TU München hatten ein klares Ziel: zu überprüfen, ob die technischen Angaben, die Händler und Hersteller zu ihren Produkten machen, auch wirklich stimmen. Bei Lasern sind zwei Hauptparameter entscheidend:
- Die Wellenlänge (angegeben in Nanometern, nm), die die Farbe des ausgestrahlten Lichts bestimmt.
- Die Leistung (angegeben in Milliwatt, mW), die darüber entscheidet, ob ein Gerät für den Privatgebrauch geeignet ist und frei verkauft werden darf.
Laut deutschem Gesetz und EU-Norm darf die Leistung eines Laserpointers, der an Privatkunden verkauft wird, ein Milliwatt (1 mW) nicht überschreiten. Laser mit dieser Leistung fallen typischerweise in die Laserklassen 1, 1M, 2 oder 2M. Alle von der Studie erworbenen Online-Geräte wurden von ihren Verkäufern höchstens der Klasse 2 zugeordnet – der eigentlich für den freien Verkauf an Privatpersonen zulässigen Klasse.
Die schockierenden Messergebnisse: Weit über dem Limit
Der TU-Physiker Johannes Wiedersich führte die Messungen durch und überprüfte sowohl die Wellenlänge als auch die Leistung der zehn Laserpointer. Das Ergebnis war eindeutig und beunruhigend: Alle sechs Laserpointer, die über das Internet bezogen wurden, überschritten den gesetzlich zulässigen Grenzwert von einem Milliwatt (1 mW) deutlich.
Die beiden roten Laserpointer aus dem Onlinehandel zeigten Leistungen zwischen 3,7 und 11,1 Milliwatt. Das ist bereits ein Vielfaches des Erlaubten. Noch größere Abweichungen gab es jedoch bei den grünen und dem blauen Laserpointer.
Die drei grün strahlenden Geräte, ebenfalls aus dem Internet, wurden mit Leistungen zwischen 7 und beeindruckenden 64,8 Milliwatt gemessen. Solche Leistungen sind für das Auge extrem gefährlich.
Der eine im Test befindliche blaue Laserpointer wirkte für das Auge zunächst möglicherweise schwächer als die grün strahlenden Geräte, was an der unterschiedlichen Empfindlichkeit des menschlichen Auges für verschiedene Wellenlängen liegt. Diese visuelle Einschätzung trügte jedoch gewaltig. Die Messung zeigte, dass der blaue Laserpointer mit einer Leistung von 69,8 Milliwatt der absolut stärkste Laserpointer im gesamten Testfeld war. Auf diesem besonders leistungsstarken Gerät fehlte jeglicher Warnhinweis sowie jegliche Angabe zur Leistung oder Wellenlänge. Eine gefährliche Kombination aus hoher Leistung und mangelnder Information.
Alle aus dem Internet bezogenen Laserpointer, selbst wenn die Anbieter in Deutschland ansässig waren, überschritten somit sowohl die Angaben der Händler als auch die auf den Geräten selbst vorhandenen (sofern überhaupt vorhanden) Angaben. Die Messergebnisse zeigten, dass die Geräte allesamt deutlich über dem für den Privatgebrauch erlaubten Grenzwert lagen.
Im krassen Gegensatz dazu verhielten sich die vier Geräte, die von Conrad Elektronik sowie von etablierten Herstellern bezogen wurden, völlig gesetzeskonform. Mit einer maximalen Leistung von 0,41 Milliwatt lagen sie allesamt im Bereich des Erlaubten (unter 1 mW) und erfüllten die technischen Anforderungen für die Laserklasse 2, genau wie auf ihren Verpackungen und Geräten angegeben.
Falsche Farben und unsichtbare Gefahren
Nicht nur die Leistung, auch die Wellenlängen der Laserpointer aus dem Onlinehandel hielten oft nicht, was versprochen wurde. Rote Laserpointer sollten typischerweise Licht mit einer Wellenlänge im Bereich von 630 bis 680 Nanometern ausstrahlen. Grüne und blaue Laserpointer haben spezifischere typische Wellenlängen von etwa 532 Nanometern bzw. 405 Nanometern.
Einer der roten Laserpointer aus dem Onlinehandel, der mit einer Wellenlänge von 630-650 Nanometern beworben wurde, wurde jedoch tatsächlich mit 654 Nanometern gemessen. Dies mag nur eine kleine Abweichung erscheinen, zeigt aber die Ungenauigkeit der Angaben.
Besonders problematisch war ein kleines Gerät im Schlüsselanhängerformat. Es wurde als roter Laserpointer mit der Angabe 630-650 nm verkauft und sollte zusätzlich eine LED und ein vermeintliches UV-Licht enthalten. Die Messung ergab die Abweichung bei der roten Laserwellenlänge (654 nm). Noch enttäuschender war jedoch das sogenannte UV-Licht. Nach der Messung war klar, dass das Gerät nicht halten konnte, was es versprach. Es handelte sich lediglich um blaues bis violettes Licht, mit dem sich beispielsweise keine Geldscheine auf Echtheit prüfen lassen – eine häufige Anwendung für echtes UV-Licht.

Die grünen Laserpointer aus dem Test strahlten alle Laserlicht mit der erwarteten Wellenlänge von etwa 532 Nanometern aus. Allerdings gab es hier eine weitere, weit gefährlichere Entdeckung: Zwei dieser Geräte strahlten zusätzlich Infrarotstrahlung mit einer Wellenlänge von 811 Nanometern aus. Diese Strahlung ist für das menschliche Auge nicht sichtbar und daher besonders tückisch und gefährlich. Das Auge reagiert auf Infrarotstrahlung nicht mit den gewohnten Abwehrreflexen wie Blinzeln oder Pupillenverengung. Unsichtbare Laserstrahlung kann daher ungehindert auf die Netzhaut treffen und schwere Schäden verursachen, ohne dass die betroffene Person dies sofort bemerkt.
Die wahre Laserklasse: Gefahrenstufe 3B
Die Testergebnisse zeigen eindeutig, dass die Laserpointer aus dem Internet nicht wie angegeben zur Laserklasse 2 gehören. Stattdessen wurden sie basierend auf ihrer gemessenen Leistung und den potenziellen Gefahren der Laserklasse 3R (bis 5 mW) oder sogar 3B (bis 500 mW) zugeordnet. Laser der Klasse 3B sind extrem gefährlich für das Auge bei direkter Bestrahlung und können auch auf der Haut Schäden verursachen. Selbst indirekte Reflexionen können gefährlich sein.
Die Tatsache, dass solche leistungsstarken Geräte im Internet frei verfügbar sind, ist alarmierend. Um einen Eindruck davon zu vermitteln, wie gefährlich diese Laser tatsächlich sind, lohnt sich ein Blick auf die Vorschriften für solche Geräte in professionellen Umgebungen. In deutschen Unternehmen, Universitäten und Instituten sind für Laser der Klasse 3B strenge Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Ausschließlich geschultes Personal darf Laser der Klasse 3B in speziell gekennzeichneten Bereichen benutzen. Das zeigt, dass diese Laser keineswegs Spielzeug sind, sondern Werkzeuge, die mit äußerster Vorsicht und nur unter kontrollierten Bedingungen eingesetzt werden dürfen.
Vergleich: Gesetzliche Limits versus Testwerte
Die folgende Tabelle veranschaulicht die Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Vorgaben für den Privatgebrauch und den gemessenen Werten der getesteten Laserpointer, insbesondere jener aus dem Onlinehandel.
| Farbe | Gesetzliches Limit (max. für Privatgebrauch) | Gemessene Leistung Online (Bereich) | Gemessene Leistung Fachhandel (max.) |
|---|---|---|---|
| Rot | 1 mW (Klasse 1/2) | 3,7 - 11,1 mW | 0,41 mW |
| Grün | 1 mW (Klasse 1/2) | 7 - 64,8 mW | Nicht im Test (Grün/Blau) |
| Blau | 1 mW (Klasse 1/2) | 69,8 mW | Nicht im Test (Grün/Blau) |
Die Tabelle macht deutlich: Während die Geräte aus dem Fachhandel das Limit einhalten, überschreiten die Online-Produkte es um das Vielfache – beim blauen Laser sogar um fast das 70-fache.
Häufig gestellte Fragen zu Laserpointern und Sicherheit
Q: Wie stark darf ein Laserpointer sein, den ich legal kaufen und privat nutzen darf?
A: Für den Verkauf an Privatpersonen in Deutschland und der EU darf ein Laserpointer eine maximale Leistung von 1 Milliwatt (mW) haben. Diese Geräte fallen in die Laserklassen 1, 1M, 2 oder 2M.
Q: Welche Laserklasse ist für den Privatgebrauch sicher?
A: Laserpointer der Klassen 1 und 2 gelten bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als sicher für die Augen. Klasse 2 ist sicher für kurzzeitige, unbeabsichtigte Bestrahlung, da der natürliche Lidschlussreflex ausreicht. Höhere Klassen (3R, 3B, 4) sind für Privatpersonen nicht geeignet und potenziell sehr gefährlich.
Q: Welcher Laserpointer war im SZ-Test der stärkste?
A: Im Test der Technischen Universität München war der blaue Laserpointer mit einer gemessenen Leistung von 69,8 Milliwatt der stärkste.
Q: Sind Laserpointer aus dem Internet generell gefährlicher als die aus dem Fachhandel?
A: Laut den Ergebnissen dieses Tests ja. Die online gekauften Laserpointer überschritten durchweg die gesetzlichen Grenzwerte und waren oft falsch gekennzeichnet oder der falschen, niedrigeren Laserklasse zugeordnet. Geräte aus etablierten Fachgeschäften hielten die Limits ein.
Q: Können Laserpointer unsichtbare, aber gefährliche Strahlung aussenden?
A: Ja, der Test zeigte, dass einige grüne Laserpointer zusätzlich zur sichtbaren grünen Strahlung auch unsichtbare Infrarotstrahlung aussendeten. Diese ist besonders gefährlich, da das Auge nicht darauf reagiert und sie die Netzhaut schädigen kann, ohne dass es sofort bemerkt wird.
Q: Was bedeuten die Laserklassen 3R und 3B?
A: Laser der Klasse 3R sind bei direkter Bestrahlung gefährlich für das Auge. Laser der Klasse 3B sind bei direkter Bestrahlung sehr gefährlich und können auch bei Reflexionen schädlich sein. Sie erfordern spezielle Schutzmaßnahmen und dürfen in professionellen Umgebungen nur von geschultem Personal in gekennzeichneten Bereichen verwendet werden. Die im Test gefundenen Online-Laser gehörten oft zu diesen Klassen.
Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht
Die Ergebnisse der Studie sind eine klare Warnung: Beim Kauf von Laserpointern, insbesondere aus unregulierten Onlinequellen, ist äußerste Vorsicht geboten. Viele dieser Geräte sind illegal stark, gefährlich und entsprechen nicht den beworbenen Spezifikationen oder Sicherheitsklassen. Der Test hat gezeigt, dass selbst der blaue Laserpointer, der für das Auge vielleicht weniger intensiv wirkt, die höchste gemessene Leistung aufweisen kann und somit eine erhebliche Gefahr darstellt. Die zusätzliche Entdeckung unsichtbarer Infrarotstrahlung in einigen grünen Modellen unterstreicht das Risiko weiter.
Im Gegensatz dazu erfüllen Laserpointer von etablierten Herstellern, die im Fachhandel erhältlich sind, die gesetzlichen Vorgaben und bieten die notwendige Sicherheit für den Privatgebrauch. Wer einen Laserpointer benötigt, sollte unbedingt darauf achten, ein Produkt von einem vertrauenswürdigen Anbieter zu erwerben, das klar als Laserklasse 1 oder 2 gekennzeichnet ist und dessen Leistung den Grenzwert von 1 Milliwatt nicht überschreitet. Die Gesundheit der Augen sollte immer Vorrang haben vor einem vermeintlichen Schnäppchenpreis im Internet.
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