06/04/2020
Die Nachfrage nach Monteurzimmern ist groß. Sie bieten eine flexible und oft kostengünstige Unterbringung für Arbeitskräfte auf Montage oder Geschäftsreisen. Doch wer plant, solche Unterkünfte anzubieten, steht schnell vor wichtigen Fragen: Sind Monteurzimmer überhaupt erlaubt? Und wenn ja, was muss rechtlich beachtet werden? Diese Fragen sind zentral für jeden, der in dieses Geschäftsfeld einsteigen möchte, denn die rechtliche Einordnung ist komplex und erfordert oft spezifische Genehmigungen.

Was sind Monteurzimmer eigentlich genau?
Ganz allgemein handelt es sich bei Monteurzimmern um Wohnen auf Zeit. Arbeitskräfte auf Montage wohnen hier für die Dauer ihrer Montagetätigkeit. Die Unterbringung von Monteuren ist nicht immer einfach. Die Schwierigkeit besteht darin, dass Dauer und Art der Unterbringung sehr weit auseinanderliegen können. So kann ein Monteur nur wenige Tage oder auch mehrere Monate dort wohnen. Die Art der Unterbringung kann dabei von stark wohnähnlichen Situationen in WG-ähnlicher Gemeinschaft bis hin zu einem hotelähnlichen Betrieb mit mehr oder weniger vielen Dienstleistungen reichen.
Zweifelsfrei handelt es sich bei Monteurzimmern um einen gewerblichen Betrieb. Bei der Art der Unterbringung kann dagegen nur eine Abgrenzung anhand der Nutzer und des Angebots erfolgen. Monteurzimmer sind weder klassische Wohnungen noch typische Ferienwohnungen, geschweige denn echte Hotels. Sie formen letztlich eine eigene, nicht klar definierte Gruppe der Beherbergungsbetriebe und orientieren sich in Abhängigkeit von Größe, Ausstattung und Serviceangebot mehr oder weniger stark in eine der ihnen gegenüber abgegrenzten Nutzungsarten.
Sind Monteurzimmer erlaubt und wann braucht man eine Genehmigung?
Die klare Antwort lautet: Ja, Monteurzimmer können erlaubt sein, aber ihre Schaffung erfordert in der Regel eine Baugenehmigung. Aus Sicht des Gesetzgebers liegt immer dann eine Nutzungsänderung vor, wenn sich alte und neue Nutzung so unterscheiden, dass andere rechtliche Vorgaben zu beachten sind. Das kann sowohl die allgemeine Zulässigkeit der neuen Nutzung als auch technische Anforderungen an das Gebäude oder die Nutzungseinheit betreffen. Unabhängig der Vornutzung als Wohnraum oder sonstiger Nutzungsart liegt damit immer eine Nutzungsänderung vor, wenn Sie Monteurzimmer schaffen wollen.
Sobald die Umnutzung einer Immobilie zu anderen oder sogar weiterführenden rechtlichen Anforderungen an die neue Nutzung führt, ist sie genehmigungspflichtig. Dies gilt auch für Monteurzimmer und Monteurwohnungen. Diese Umnutzung ist baurechtlich relevant und erfordert immer eine Genehmigung. Auch wenn keine baulichen Änderungen stattfinden, muss ein Antrag auf Nutzungsänderung für die dauerhafte Vermietung an Monteure gestellt und genehmigt werden, um dieses Gewerbe legal zu betreiben.
Monteurzimmer aus baurechtlicher Sicht
Im Gegensatz zu vielen anderen Nutzungsarten ist das Monteurzimmer baurechtlich nicht eindeutig definiert. Die rechtliche Betrachtung ist damit weniger eindeutig und bedarf einiger Vorüberlegungen. Für den Antrag auf Nutzungsänderung in Monteurzimmer brauchen Sie in der Regel einen Architekten, der den Antrag als Planvorlageberechtigter für Sie erstellt. Wegen der stark fallbezogenen Beurteilung der Baurechtsbehörden lohnt die frühzeitige Abstimmung Ihres Vorhabens mit der Behörde.
Wo sind Monteurzimmer zulässig? – Das sagt das Bauplanungsrecht
Monteurzimmer sind überall dort zulässig, wo Beherbergungsbetriebe zulässig sind. In welchen Baugebieten das der Fall ist, regelt das Baugesetzbuch BauGB einheitlich für ganz Deutschland. In der zugehörigen Baunutzungsverordnung BauNVO werden die einzelnen Gebietstypen vom Reinen Wohngebiet über die weit verbreiteten Allgemeinen Wohngebiete, Misch- und Gewerbegebiete bis hin zum reinen Industriegebiet definiert. Hier finden Sie die Informationen, wo Monteurzimmer allgemein oder auch nur ausnahmsweise zugelassen werden können.

- Ausgeschlossen ist das Monteurwohnen beispielsweise in Reinen Wohngebieten.
- Dafür kann es zumindest ausnahmsweise in Allgemeinen Wohngebieten zugelassen werden.
- Allgemein zugelassen werden kann es in Mischgebieten.
Bei der Frage, ob eine ausnahmsweise Genehmigung in einem Allgemeinen Wohngebiet in Aussicht gestellt werden kann, kommt es erneut auf die Frage der Ausprägung der Zimmer an. Eine stark wohnähnliche Nutzung spricht eher für eine Genehmigung im Allgemeinen Wohngebiet, eine stark hotelähnlich geprägte Gestaltung in einem großen Umfang eher dagegen.
Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Monteurzimmer
Auch bei den bauordnungsrechtlichen, also technischen, Anforderungen an Monteurzimmer kommt es wieder darauf an. Das Bauordnungsrecht befasst sich vor allem mit Themen rund um die Nutzbarkeit und Nutzungssicherheit der Gebäude, also Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit und so weiter.
Ähneln die Monteurzimmer in Anzahl und Ausprägung stark einer Wohnung, werden sich auch die Forderungen der Baurechtsbehörde stark an einer Wohnnutzung orientieren. Bei einer hohen Zimmerzahl und einem eher hotelähnlichen Betrieb werden die Forderungen dagegen überwiegend denen einer Beherbergungsstätte entstammen.
Da es sich um einen gewerblichen Betrieb handelt, werden aber immer auch über das Baurecht hinausgehende Themen im Raum stehen, hierbei vor allem Fragen des Lärmschutzes, sowie im Falle von Angestellten im Betrieb des Arbeitsschutzes.
Hinweis: Gerade Monteurzimmer hängen bei Ihrer rechtlichen Betrachtung stark von der individuellen Ausprägung ab. Nehmen Sie bei der Frage der Zulässigkeit und der technischen Forderungen deshalb früh Kontakt zu einem Fachmann für Nutzungsänderungen sowie der Genehmigungsbehörde auf und stimmen Sie Ihre Idee hinsichtlich der Machbarkeit ab.
Was kann man für ein Monteurzimmer verlangen?
Die Frage, was man für ein Monteurzimmer verlangen kann, ist für Betreiber natürlich von größter Bedeutung. Die Höhe des Mietpreises oder der Übernachtungspauschale hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Lage der Unterkunft, der Ausstattung der Zimmer, der Anzahl der Betten pro Zimmer, angebotenen Services (z.B. WLAN, Parkplätze, Küche, Wäscheservice) und natürlich der aktuellen Nachfrage in der Region. Die hier vorliegenden Informationen geben keine spezifischen Preisspannen oder Kalkulationshilfen an. Um realistische Preise festzulegen, ist eine Marktanalyse in der jeweiligen Region unerlässlich.
Sind Monteurzimmer nur für Monteure?
Basierend auf der Definition handelt es sich bei Monteurzimmern um Unterkünfte für Arbeitskräfte auf Montage. Die Vermarktung zielt entsprechend stark auf diese Zielgruppe ab. Viele Unternehmen suchen direkt im Umkreis des Arbeitsortes des Mitarbeiters nach freien Zimmern (z.B. durch Eingabe des Ortes + Monteurzimmer in der Google-Suche). Das beste Marketing ist direkt in der Google-Suche gefunden zu werden. Dies erreicht man entweder über eine eigene Homepage oder durch Inserate auf spezialisierten Plattformen. Obwohl die primäre Zielgruppe und die Definition sich auf Monteure und ähnliche Arbeitskräfte beziehen, hängt die tatsächliche Nutzung auch von den spezifischen Genehmigungen und lokalen Gegebenheiten ab. Die vorliegenden Informationen beschränken sich auf die Definition im Kontext der Bau- und Planungsrechte, die sich auf die Unterbringung von Arbeitskräften auf Zeit konzentriert.

Vergleich: Monteurzimmer vs. andere Unterkunftsarten
Merkmal | Monteurzimmer | Klassische Wohnung | Ferienwohnung | Hotel |
---|---|---|---|---|
Zielgruppe primär | Arbeitskräfte auf Zeit (Montage etc.) | Dauerhaft Wohnende | Urlauber, Touristen | Geschäftsreisende, Touristen |
Mietdauer | Kurz- bis mittel-/langfristig (Tage bis Monate) | Langfristig (oft Jahre) | Kurzfristig (Tage bis Wochen) | Sehr kurzfristig (Tage) |
Gewerblicher Betrieb | Ja | Nein (Wohnnutzung) | Ja | Ja |
Rechtliche Definition | Nicht eindeutig, zwischen Wohnen & Beherbergung | Eindeutig (Wohnnutzung) | Eindeutig (Beherbergung) | Eindeutig (Beherbergung) |
Nutzungsänderung nötig (von Wohnen) | Immer | Nein | Ja | Ja |
Baurechtliche Anforderungen | Variabel, je nach Ausprägung (wohn- vs. hotelähnlich) | Wohnnutzung | Beherbergung (oft geringere Anforderungen als Hotel) | Beherbergung (hohe Anforderungen) |
Häufig gestellte Fragen
Sind Monteurzimmer in reinen Wohngebieten erlaubt?
Nein, in reinen Wohngebieten sind Monteurzimmer baurechtlich in der Regel ausgeschlossen, da sie als gewerbliche Beherbergungsbetriebe gelten, die dort nicht zulässig sind.
Braucht man eine Baugenehmigung für Monteurzimmer?
Ja, die Umwandlung einer Immobilie in Monteurzimmer stellt immer eine Nutzungsänderung dar, die baurechtlich relevant ist und eine Genehmigung erfordert, selbst wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.
Ist die Nutzungsart 'Monteurzimmer' klar definiert?
Nein, die Nutzungsart Monteurzimmer ist baurechtlich nicht eindeutig definiert. Sie bewegt sich im Spektrum zwischen klassischem Wohnen und Beherbergungsbetrieben, was die rechtliche Beurteilung komplex macht und eine fallbezogene Prüfung durch die Behörden erfordert.
Sind Monteurzimmer nur für Monteure gedacht?
Basierend auf der Definition und der üblichen Vermarktung richten sich Monteurzimmer primär an Arbeitskräfte auf Montage oder ähnliche Berufsreisende. Die vorliegenden Informationen konzentrieren sich auf diese Zweckbestimmung im baurechtlichen Kontext.
Wer hilft bei der Beantragung einer Nutzungsänderung?
Für den Antrag auf Nutzungsänderung benötigen Sie in der Regel einen Planvorlageberechtigten, meist einen Architekten, der die notwendigen Unterlagen für die Baurechtsbehörde erstellt.
Die Einrichtung und der Betrieb von Monteurzimmern sind rechtlich anspruchsvoll. Eine sorgfältige Planung und frühzeitige Klärung aller baurechtlichen und planungsrechtlichen Fragen mit den zuständigen Behörden sowie einem Fachmann (Architekt) sind unerlässlich, um das Vorhaben erfolgreich und legal umzusetzen.
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