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Wo 19% Mehrwertsteuer wirklich anfallen

10/11/2020

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Die Mehrwertsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des deutschen Staates, doch ihre Anwendung führt immer wieder zu Verwirrung und Diskussionen. Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Steuersätze: den ermäßigten Satz von 7 Prozent und den Regelsteuersatz von 19 Prozent. Während die Idee hinter dem ermäßigten Satz – die Entlastung von Gütern des Grundbedarfs – nachvollziehbar ist, offenbart die Praxis ein komplexes und manchmal als absurd empfundenes Regelwerk. Wir beleuchten, wo genau der höhere Satz von 19 Prozent greift und welche Feinheiten dabei zu beachten sind.

Auf welche Artikel gibt es 19% Mehrwertsteuer?
In Deutschland beträgt er seit Januar 2007 19 Prozent und fällt beim Kauf aller möglichen Waren an, etwa von Mode oder Möbeln. Der Satz gilt auch für Dienstleistungen wie Handwerkerarbeiten und der Bewirtung in einem Restaurant oder Café. Ausnahme: täglich benötigte Güter wie Lebensmittel.

Die Unterscheidung beginnt oft schon bei alltäglichen Situationen. Nehmen Sie das Beispiel eines belegten Brötchens in der Bäckerei. Kaufen Sie es einfach zum Mitnehmen, wird es als Lebensmittel betrachtet und fällt unter den ermäßigten Satz von 7 Prozent. Setzen Sie sich jedoch in der Bäckerei hin und verzehren das Brötchen dort, erbringt die Bäckerei eine Dienstleistung der Bewirtung. Diese wird mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent besteuert. Dieser scheinbar kleine Unterschied im Verhalten des Kunden hat direkte Auswirkungen auf den zu zahlenden Preis und die Steuerlast für den Verkäufer.

Übersicht

Der Regelsteuersatz von 19 Prozent: Die Norm

Der Regelsteuersatz der Mehrwertsteuer in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2007 19 Prozent. Dieser Satz ist der Standard und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, die in Deutschland verkauft oder erbracht werden. Wenn Sie beispielsweise neue Kleidung kaufen, Möbel anschaffen oder Handwerkerarbeiten in Auftrag geben, wird in der Regel der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf den Nettopreis aufgeschlagen. Auch die bereits erwähnte Bewirtung in Restaurants, Cafés oder anderen Gastronomiebetrieben unterliegt diesem Satz.

Die Idee des Gesetzgebers ist, den ermäßigten Satz nur auf bestimmte, explizit im Umsatzsteuergesetz genannte Waren und Dienstleistungen anzuwenden, die als Güter des Grundbedarfs oder zur Förderung von Bildung, Kultur und gesellschaftlichem Leben gelten. Alles, was nicht unter diese Ausnahmen fällt, wird mit 19 Prozent besteuert. Dies umfasst eine breite Palette von Produkten des täglichen Lebens, die man intuitiv vielleicht dem Grundbedarf zuordnen würde, aber gesetzlich anders behandelt werden.

Abgrenzungsschwierigkeiten: Was ist Grundbedarf, was Luxus?

Die Schwierigkeit und der Ursprung vieler Debatten liegen in der Abgrenzung zwischen dem, was als dringend benötigter Grundbedarf gilt und mit 7 Prozent besteuert wird, und dem, was dem Regelsteuersatz unterliegt. Das Umsatzsteuergesetz listet in Anlage 2 die Waren und Dienstleistungen auf, für die der ermäßigte Satz gilt. Diese Liste ist lang und detailliert, aber nicht immer widerspruchsfrei oder intuitiv.

Die Unterscheidung führt zu teils kuriosen Ergebnissen, die in der Öffentlichkeit immer wieder für Erstaunen sorgen. Während beispielsweise frisches Obst mit 7 Prozent besteuert wird, fällt auf Säfte, die daraus gepresst werden, der volle Satz von 19 Prozent an. Ein Apfel ist Grundbedarf, Apfelsaft nicht? Solche Beispiele zeigen die Komplexität und die oft willkürlich erscheinenden Grenzen des deutschen Mehrwertsteuersystems.

Konkrete Beispiele für 19 Prozent Mehrwertsteuer

Basierend auf den gesetzlichen Regelungen und Auslegungen des Bundesfinanzministeriums sowie Gerichtsentscheidungen gibt es viele Produkte und Dienstleistungen, die dem vollen Satz von 19 Prozent unterliegen. Einige Beispiele, die im Kontext der Diskussion um Grundbedarf und Luxus oft genannt werden, sind:

  • Bewirtungsdienstleistungen: Wie bereits erwähnt, fällt der volle Satz an, wenn Sie Speisen und Getränke nicht nur kaufen, sondern vor Ort in einem Restaurant, Café oder einer Bäckerei verzehren und die damit verbundene Dienstleistung in Anspruch nehmen.
  • Säfte: Im Gegensatz zu unverarbeiteten Lebensmitteln wie Obst und Gemüse werden Säfte mit 19 Prozent besteuert.
  • Hygieneartikel: Lange Zeit galten viele grundlegende Hygieneartikel als nicht ermäßigungsfähig. Babywindeln, Klopapier und Kondome werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Bei Damenhygieneartikeln wie Tampons und Binden gab es hier eine wichtige Änderung, die im nächsten Abschnitt behandelt wird.
  • Milchersatzprodukte: Produkte wie Sojamilch oder andere pflanzliche Milchalternativen wurden vom Bundesfinanzhof als nicht zum Grundbedarf gehörig eingestuft und unterliegen daher dem vollen Satz, obwohl sie für Menschen mit Laktoseintoleranz oder Veganer eine Notwendigkeit darstellen können.
  • Bestimmte Dienstleistungen: Während beispielsweise die Personenbeförderung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr unter bestimmten Umständen dem ermäßigten Satz unterliegt, können andere Dienstleistungen, die Freizeit oder Bildung betreffen, mit 19 Prozent besteuert werden. Tanzkurse, die nicht von einem gemeinnützigen Verein angeboten werden, oder bestimmte Stadtrundfahrten können dem vollen Satz unterliegen, je nach genauer Ausgestaltung der Leistung.

Diese Liste ist nicht abschließend, sondern zeigt beispielhaft, wie breit gefächert die Anwendung des 19-Prozent-Satzes ist und wie oft die Unterscheidung zwischen 7 und 19 Prozent nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist.

Politische Debatten und Änderungen

Angesichts der enormen Einnahmen, die der Staat über die Mehrwertsteuer erzielt (Schätzungen zufolge Hunderte von Milliarden Euro jährlich), ist die Frage der Steuersätze immer wieder Gegenstand politischer Debatten. Die Diskussionen entzünden sich oft an Beispielen, bei denen die Anwendung des vollen Satzes als ungerecht oder nicht mehr zeitgemäß empfunden wird.

Ein prominentes Beispiel aus jüngster Zeit ist die Mehrwertsteuer auf Fernreisetickets der Bahn. Lange Zeit wurden diese mit 19 Prozent besteuert, während Tickets für den Nahverkehr oder internationale Flüge mit 7 Prozent bzw. gar nicht besteuert wurden. Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde die Mehrwertsteuer auf Fernreisetickets der Bahn zum 1. Januar 2020 von 19 auf 7 Prozent gesenkt, um das Bahnfahren attraktiver zu machen und einen Anreiz zum Umstieg vom Auto oder Flugzeug auf die Bahn zu schaffen.

Ebenfalls eine wichtige Änderung gab es bei Damenhygieneartikeln. Produkte wie Tampons und Binden wurden lange Zeit mit 19 Prozent besteuert. Dies stieß auf breite Kritik, da diese Produkte für menstruierende Personen unverzichtbar und keineswegs Luxusgüter sind. Nach Petitionen und öffentlichem Druck wurde die Mehrwertsteuer auf diese Artikel ebenfalls zum 1. Januar 2020 auf 7 Prozent gesenkt.

Aktuell wird auch über eine mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Fleisch diskutiert. Befürworter argumentieren, dass eine Besteuerung mit 19 Prozent (statt derzeit 7 Prozent) positive Effekte auf die Bevölkerungsgesundheit, den Klimaschutz und das Tierwohl haben könnte. Diese Debatten zeigen, dass die Frage, wo 19 Prozent Mehrwertsteuer anfallen, nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine gesellschaftliche und politische Dimension hat.

Wie die Mehrwertsteuer berechnet wird

Die Mehrwertsteuer wird auf das Entgelt, also den Nettopreis der Ware oder Dienstleistung, aufgeschlagen. Der Endverbraucher zahlt den Bruttopreis, der den Nettopreis plus die Mehrwertsteuer enthält. Die Höhe des Steuersatzes hat somit direkte Auswirkungen auf den Endpreis. Bei einem Nettopreis von 100 Euro beträgt die Mehrwertsteuer 19 Euro, der Bruttopreis also 119 Euro. Wäre der Steuersatz 7 Prozent, betrüge die Steuer 7 Euro und der Bruttopreis 107 Euro. Die Differenz von 12 Euro pro 100 Euro Nettowert kann sich bei größeren Einkäufen oder regelmäßigen Ausgaben deutlich bemerkbar machen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Hersteller und Händler die eingenommene Mehrwertsteuer nicht behalten dürfen. Sie führen diese an das Finanzamt ab. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Steuersenkungen (wie bei Bahntickets oder Tampons geschehen) vollständig an die Kunden weiterzugeben, auch wenn der Wettbewerb oft dazu führt, dass zumindest ein Teil der Ersparnis beim Verbraucher ankommt.

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer

Hier beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zur Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent:

Warum werden manche Produkte mit 7% und andere mit 19% besteuert?

Das deutsche Steuerrecht sieht einen ermäßigten Satz für Güter des Grundbedarfs, Bücher, kulturelle Angebote und bestimmte Dienstleistungen vor, um diese für die Bevölkerung erschwinglicher zu machen. Alle anderen Waren und Dienstleistungen unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent.

Zahle ich im Restaurant immer 19% Mehrwertsteuer?

Ja, die Bewirtung in einem Restaurant oder Café, also der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort, wird mit 19 Prozent besteuert. Kaufen Sie die gleichen Speisen und Getränke nur zum Mitnehmen, gilt in der Regel der ermäßigte Satz von 7 Prozent.

Gelten 19% auch für digitale Produkte?

Für digitale Produkte und Dienstleistungen gelten oft spezielle Regeln, die auch vom Sitz des Anbieters abhängen können. Grundsätzlich kann auch hier der Regelsteuersatz von 19 Prozent anfallen, je nach Art des Produkts und den genauen Umständen.

Können sich die Steuersätze ändern?

Ja, die Mehrwertsteuersätze werden vom Gesetzgeber festgelegt und können durch politische Entscheidungen geändert werden. Beispiele hierfür sind die Senkung der Sätze für Bahntickets und Damenhygieneartikel in den letzten Jahren.

Wird die Mehrwertsteuer direkt vom Verkäufer einbehalten?

Nein, der Verkäufer nimmt die Mehrwertsteuer vom Kunden ein und führt sie als sogenannte Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Für Unternehmen ist die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten.

Fazit

Der Regelsteuersatz von 19 Prozent ist in Deutschland die Norm für die Besteuerung von Waren und Dienstleistungen. Die Ausnahmen, die dem ermäßigten Satz von 7 Prozent unterliegen, sind im Gesetz genau definiert, führen aber in der Praxis immer wieder zu komplexen Abgrenzungsfragen und öffentlichen Debatten über die Unterscheidung zwischen Grundbedarf und allem anderen. Beispiele wie die Besteuerung von Säften im Vergleich zu Obst oder die historische Entwicklung bei Bahntickets und Hygieneartikeln zeigen, dass die Mehrwertsteuer nicht nur eine trockene Steuerangelegenheit ist, sondern auch gesellschaftliche und politische Fragen aufwirft. Für Verbraucher ist es hilfreich zu wissen, auf welche Produkte und Dienstleistungen der volle Satz anfällt, auch wenn die Regeln im Detail oft knifflig sind. Die Höhe der Mehrwertsteuer beeinflusst maßgeblich den Endpreis und damit die Kaufkraft der Endverbraucher.

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