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Büromaterial mitnehmen: Legal oder illegal?

24/08/2015

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Fast jeder kennt es: Man braucht schnell einen Stift für zu Hause, ein paar Haftnotizen für eine private Notiz oder nimmt versehentlich einen Kugelschreiber mit, der eigentlich dem Unternehmen gehört. Oft erscheint dies harmlos, eine Kleinigkeit, die niemandem wehtut. Doch die Frage stellt sich: Ist das Mitnehmen von Büromaterial, selbst in geringen Mengen, rechtlich zulässig oder handelt es sich dabei um Diebstahl?

Die Antwort mag für viele überraschend sein, aber technisch gesehen ist das Mitnehmen von Büromaterial ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers Diebstahl. Büromaterialien wie Stifte, Papier, Toner, Heftklammern und andere Artikel gehören dem Unternehmen und sind für die dienstliche Nutzung bestimmt. Wenn ein Mitarbeiter diese Gegenstände mitnimmt, um sie privat zu nutzen, entzieht er sie dem rechtmäßigen Eigentümer. Dies erfüllt in der Regel den Tatbestand des Diebstahls, unabhängig vom Wert der entwendeten Gegenstände.

Ist es illegal, Büromaterial mitzunehmen?
Es scheint ein Verbrechen ohne Opfer zu sein; kann man wirklich verhaftet werden, wenn man Büromaterial stiehlt? Technisch gesehen kann man das . Es ist schwer vorstellbar, wegen des Stehlens eines Hefters verhaftet zu werden, aber rechtlich könnte es passieren.
Übersicht

Die rechtliche Perspektive: Warum ist es Diebstahl?

Das deutsche Strafrecht definiert Diebstahl (§ 242 StGB) als die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sich diese rechtswidrig zuzueignen. Büromaterialien sind bewegliche Sachen. Sie sind fremd, weil sie dem Arbeitgeber gehören, nicht dem Arbeitnehmer. Wenn Sie sie mitnehmen, nehmen Sie sie weg. Und wenn Sie die Absicht haben, sie privat zu nutzen und nicht wieder ins Büro zurückzubringen, eignen Sie sie sich rechtswidrig zu. Alle Voraussetzungen des Diebstahls sind damit erfüllt.

Es spielt rechtlich erst einmal keine Rolle, ob es sich um einen Cent-Artikel oder einen hochwertigen Gegenstand handelt. Der Diebstahl eines einzelnen Kugelschreibers ist technisch gesehen genauso Diebstahl wie der Diebstahl eines Laptops. In der Praxis und bei der möglichen Strafverfolgung spielt der Wert natürlich eine entscheidende Rolle, aber am Grundsatz, dass es sich um einen Diebstahl handelt, ändert das nichts.

Welche Konsequenzen können drohen?

Auch wenn es unwahrscheinlich erscheinen mag, für einen gestohlenen Stift im Gefängnis zu landen, sind die möglichen Konsequenzen weitreichend und nicht zu unterschätzen. Sie reichen von arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zu strafrechtlichen Verfolgungen.

Arbeitsrechtliche Folgen

Die häufigste und unmittelbarste Folge ist die Kündigung durch den Arbeitgeber. Ein Diebstahl, selbst von geringwertigen Sachen, stellt eine erhebliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar, insbesondere der Pflicht zur Loyalität und des Vertrauensverhältnisses. Ein Arbeitgeber kann in solchen Fällen eine Abmahnung aussprechen, aber auch eine ordentliche oder sogar eine fristlose Kündigung ist möglich, abhängig von den Umständen des Einzelfalls, der Häufigkeit, dem Wert und ob es bereits einschlägige Vorfälle oder Abmahnungen gab. Die Rechtsprechung sieht selbst bei geringen Werten (sogenannte Bagatelldelikte) oft das Vertrauensverhältnis als so schwer gestört an, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein kann.

Strafrechtliche Folgen

Neben den arbeitsrechtlichen Konsequenzen kann das Mitnehmen von Büromaterial auch strafrechtliche Folgen haben. Der Arbeitgeber kann Anzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet. Bei sehr geringwertigen Sachen und Ersttätern wird das Verfahren oft eingestellt, eventuell gegen eine geringe Geldauflage. Handelt es sich jedoch um wiederholte Vorfälle, größere Mengen oder Gegenstände von höherem Wert, oder gibt es andere erschwerende Umstände, kann es zu einer Anklage kommen. Die mögliche Strafe für Diebstahl reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Bei Diebstahl geringwertiger Sachen (Wertgrenze ist hier fließend, oft unter 50 Euro) wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft hält ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.

Schadenersatzansprüche

Zusätzlich kann der Arbeitgeber Schadenersatz für die gestohlenen Gegenstände verlangen. Zwar ist der materielle Wert bei einem einzelnen Stift gering, aber bei größeren Mengen oder teureren Artikeln kann sich hier schnell ein relevanter Betrag summieren.

Faktoren, die das Vorgehen des Arbeitgebers beeinflussen

Ob ein Arbeitgeber tatsächlich rechtliche Schritte einleitet, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wert der entwendeten Gegenstände: Das ist oft der entscheidende Faktor. Ein Arbeitgeber wird seltener wegen eines einzelnen Bleistifts kündigen oder Anzeige erstatten als wegen einer Schachtel Druckerpatronen oder eines Headsets.
  • Häufigkeit und Systematik: Erfolgt das Mitnehmen regelmäßig und systematisch oder handelt es sich um einen einmaligen Vorfall?
  • Unternehmensrichtlinien: Gibt es klare Regeln zum Umgang mit Büromaterial? Wurden Mitarbeiter auf die Konsequenzen hingewiesen?
  • Vertrauensverhältnis: Wie ist das allgemeine Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Ein langjähriger, geschätzter Mitarbeiter wird vielleicht anders behandelt als jemand, der ohnehin schon negativ aufgefallen ist.
  • Unternehmenskultur: In manchen Unternehmen wird die Mitnahme von Kleinigkeiten stillschweigend toleriert, in anderen herrscht eine Null-Toleranz-Polität.
  • Beweislage: Kann der Arbeitgeber den Diebstahl eindeutig beweisen (z. B. durch Videoaufnahmen, Zeugenaussagen)?

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Arbeitgeber das Recht hat, gegen jeden Diebstahl vorzugehen, unabhängig von den oben genannten Faktoren. Diese beeinflussen lediglich die Wahrscheinlichkeit und die Art der Reaktion.

So vermeiden Sie rechtliche Probleme

Der einfachste Weg, Probleme zu vermeiden, ist, kein Büromaterial für private Zwecke mitzunehmen. Wenn Sie Material für die Arbeit zu Hause benötigen, klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber oder Vorgesetzten. Manche Unternehmen haben klare Regelungen für das Homeoffice oder erlauben die Mitnahme bestimmter Artikel in begrenztem Umfang. Halten Sie sich immer an die geltenden Regeln und holen Sie im Zweifel eine ausdrückliche Genehmigung ein.

Sollten Sie versehentlich etwas mitgenommen haben, bringen Sie es umgehend zurück, sobald Sie den Fehler bemerken. Dies zeigt gute Absicht und kann im Falle einer Klärung mildernd wirken.

Was tun, wenn Sie des Diebstahls beschuldigt werden?

Wenn Sie mit dem Vorwurf konfrontiert werden, Büromaterial entwendet zu haben, bleiben Sie ruhig. Machen Sie keine voreiligen Aussagen oder Geständnisse, die Ihnen schaden könnten. Suchen Sie rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und eventuell auch Strafrecht. Dieser kann Ihre Situation bewerten, Sie über Ihre Rechte aufklären und die beste Verteidigungsstrategie entwickeln. Mögliche Verteidigungsansätze könnten sein, nachzuweisen, dass Sie eine Erlaubnis hatten, dass es sich um ein Versehen handelte oder dass die Beweise des Arbeitgebers nicht ausreichen.

Ein Blick auf den Wert: Beispielhafte Konsequenzen (basierend auf US-Recht, zur Veranschaulichung)

Auch wenn deutsches Recht andere Wertgrenzen und Strafrahmen hat als beispielsweise das Recht in den USA, zeigt das dortige System gut, wie der Wert des Diebesguts die mögliche Strafe beeinflussen kann. Die folgende Tabelle dient nur zur Veranschaulichung und basiert auf dem in der Quelle genannten US-amerikanischen Beispiel. Diese Werte und Konsequenzen sind NICHT direkt auf Deutschland übertragbar, da jedes Land eigene Gesetze hat.

Wert der gestohlenen Gegenstände (Beispiel USA)Mögliche Konsequenz (Beispiel USA)
Weniger als 200 $Bis zu 6 Monate Haft
Mehr als 200 $ bis 500 $Bis zu 18 Monate Haft
Mehr als 500 $ und weniger als 75.000 $Bis zu 5 Jahre Haft
75.000 $ oder mehrBis zu 10 Jahre Haft

Zusätzlich zu möglichen Haftstrafen können in den USA auch hohe Geldstrafen und die Verpflichtung zur Wiedergutmachung des Schadens drohen. In Deutschland sind die Strafrahmen ähnlich gestaffelt, aber die genauen Werte und die Auslegung durch die Gerichte können stark variieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

F: Ist es wirklich Diebstahl, wenn ich nur einen einzelnen Stift mitnehme?
A: Ja, technisch gesehen erfüllt es den Straftatbestand des Diebstahls. Ob der Arbeitgeber oder die Staatsanwaltschaft dies verfolgen, ist eine andere Frage und hängt stark vom Einzelfall ab.

F: Was passiert, wenn ich das Büromaterial für die Arbeit im Homeoffice benötige?
A: Auch dann sollten Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber klären. Manche Unternehmen stellen für das Homeoffice separate Materialien zur Verfügung oder erlauben die Mitnahme in einem bestimmten Umfang.

F: Kann ich meinen Job verlieren, nur weil ich etwas Kleines mitgenommen habe?
A: Ja. Auch bei sogenannten Bagatelldelikten kann ein Arbeitgeber das Vertrauensverhältnis als so schwer gestört ansehen, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Dies hängt stark von der Rechtsprechung und den Umständen des Einzelfalls ab.

F: Gibt es eine gesetzliche Grenze, bis zu der das Mitnehmen erlaubt ist?
A: Nein, eine solche Grenze gibt es nicht. Jeder unbefugte Zugriff auf Unternehmenseigentum ist rechtlich problematisch.

F: Was soll ich tun, wenn ich Büromaterial versehentlich mit nach Hause genommen habe?
A: Bringen Sie es so schnell wie möglich zurück ins Büro. Wenn Sie darauf angesprochen werden, erklären Sie, dass es ein Versehen war.

Fazit

Auch wenn es in vielen Büros eine stillschweigende Duldung bei der Mitnahme von Kleinigkeiten gibt, ist es wichtig zu wissen, dass das Mitnehmen von Büromaterial ohne Erlaubnis rechtlich nicht zulässig ist und als Diebstahl gewertet werden kann. Die möglichen Konsequenzen, insbesondere die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, können schwerwiegend sein. Es ist daher ratsam, auf Nummer sicher zu gehen und kein Unternehmenseigentum für private Zwecke zu nutzen oder mitzunehmen, es sei denn, es gibt eine klare Erlaubnis oder Regelung vom Arbeitgeber. Die Einhaltung dieser einfachen Regel schützt Sie vor unnötigen Risiken und bewahrt das notwendige Vertrauensverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber.

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