Welche Betriebsausgaben kann ich in der EÜR absetzen?

Betriebsausgaben richtig in Anlage EÜR eintragen

28/06/2012

Rating: 4.19 (2180 votes)

Die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ist ein zentrales Formular für viele Selbstständige und Unternehmen in Deutschland. Sie dient dazu, den steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust eines Betriebs zu ermitteln, indem die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt werden. Ab dem 01.01.2025 müssen Steuererklärungen, und somit auch die Anlage EÜR, grundsätzlich digital eingereicht werden. Ausnahmen von dieser Regelung gelten lediglich für Rentner und Angestellte ohne weitere steuerpflichtige Einkünfte neben Lohn oder Rente. Für alle anderen ist die elektronische Übermittlung mittels einer passenden Steuersoftware verpflichtend. Nur in seltenen Härtefällen kann auf Antrag noch eine Abgabe in Papierform erfolgen. Dies betrifft selbst Betriebe mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro, für die ebenfalls die elektronische Übermittlung gilt.

Wo trage ich Betriebsausgaben in der Anlage EÜR ein?
Zeilen 23 bis 27 – Betriebsausgaben In diesen Zeilen geben Sie alle im Wirtschaftsjahr angefallenen Betriebskosten an. Manche Berufsgruppen haben hier die Möglichkeit, auf eine Betriebsausgabenpauschale zurückzugreifen.

Dieser Artikel bietet eine Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR, insbesondere mit Fokus darauf, wo Sie Ihre vielfältigen Betriebsausgaben korrekt eintragen können. Wir erklären Ihnen, wann die Anlage EÜR auszufüllen ist, wie Sie dabei vorgehen und welche Punkte Sie unbedingt beachten sollten.

Übersicht

Wann muss die Anlage EÜR ausgefüllt werden?

Grundsätzlich müssen alle Unternehmen die Anlage EÜR abgeben, die sogenannte Gewinneinkünfte erzielen und ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Dies sind insbesondere Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig eine EÜR erstellen. Wenn Sie mehrere Betriebe führen, ist zu beachten, dass für jeden einzelnen Betrieb eine eigene Anlage EÜR erstellt und übermittelt werden muss.

Bei Personengesellschaften erfolgt die elektronische Übermittlung der EÜR für den gesamthänderischen Bereich. Zusätzlich sind jedoch gesonderte Ermittlungen für jeden einzelnen Beteiligten einzureichen. Hierzu zählen die Ermittlung der Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben sowie die Ergänzungsrechnung und Schuldzinsermittlungen.

Überblick der Formularinhalte der Anlage EÜR

Die Anlage EÜR ist in verschiedene Abschnitte unterteilt, die auf mehreren Seiten zu finden sind. Ein grober Überblick über die wichtigsten Bereiche hilft bei der Orientierung:

  • Seite 1 (Zeilen 1 bis 10): Grundangaben zum Betrieb und Inhaber.
  • Seite 1 (Zeilen 11 bis 22): Betriebseinnahmen – hier werden alle Einnahmen des Wirtschaftsjahres erfasst.
  • Seite 1 (Zeilen 23 bis 27): Betriebsausgaben – allgemeine Betriebskosten.
  • Seite 1 und 2 (Zeilen 28 bis 36): Absetzung für Abnutzung (AfA) – Abschreibungen auf Anlagevermögen.
  • Seite 2 (Zeilen 37 bis 39): Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen.
  • Seite 2 (Zeilen 40 bis 52): Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben.
  • Seite 2 (Zeilen 53 bis 58): Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben und Gewerbesteuer.
  • Seite 2 (Zeilen 59 bis 64): Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten.
  • Seite 2 (Zeile 65): Summe Betriebsausgaben.
  • Seite 3 (Zeilen 71 bis 85): Ermittlung des Gewinns – Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben sowie weitere Korrekturen.
  • Seite 3 (Zeilen 86 bis 93): Ergänzende Angaben zu Rücklagen und stillen Reserven.
  • Seite 3 (Zeilen 94 und 95): Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen zu Entnahmen und Einlagen.

Für die korrekte Ermittlung des Gewinns ist die sorgfältige Erfassung aller Betriebsausgaben entscheidend. Im Folgenden gehen wir detailliert auf die relevanten Abschnitte ein.

Details zu den Betriebsausgaben in der Anlage EÜR

Die Betriebsausgaben sind in der Anlage EÜR auf mehreren Seiten und in verschiedenen Abschnitten zu erfassen. Die Zuordnung hängt von der Art der Ausgabe ab.

Seite 1 (Zeilen 23 bis 27) – Allgemeine Betriebsausgaben

Dieser Abschnitt beginnt auf Seite 1 und erfasst einige grundlegende Arten von Betriebsausgaben.

Zeilen 23 und 24 – Betriebsausgabenpauschale

Einige Berufsgruppen haben die Möglichkeit, anstelle der tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben eine Pauschale anzusetzen. Dies kann den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren. Diese Möglichkeit besteht beispielsweise für hauptberufliche und selbstständige schriftstellerische oder journalistische Tätigkeiten, Nebentätigkeiten als Wissenschaftler, Künstler oder Schriftsteller, nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeiten, Tagespflegepersonal sowie Übungsleiter – jeweils unter bestimmten Bedingungen. Informieren Sie sich, ob für Ihre spezifische Berufsgruppe eine solche Pauschale in Frage kommt und ob diese höher ist als Ihre tatsächlichen Ausgaben. Falls Sie Weinbaubetrieb oder Land- und Forstwirt sind, tragen Sie Ihre Bebauungskostenpauschale bzw. Ihre Betriebsausgabenpauschale nicht in Zeile 23, sondern in Zeile 24 ein.

Zeile 25 – Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten

Haben Sie Waren, Rohstoffe oder Hilfsstoffe für Ihren Betrieb eingekauft, gehört die Summe aller Kosten (Nettowert, ohne Umsatzsteuer) in Zeile 25. Diese Angabe ist besonders relevant für Betriebe aus Industrie, Handwerk, Handel und Gastronomie. Wichtig hierbei ist das Datum des Geldflusses, nicht das Datum der Rechnungsstellung.

Zeile 26 – Bezogene Fremdleistungen

Wenn Sie Dienstleistungen von anderen Unternehmen in Anspruch genommen haben, tragen Sie die Summe dieser Fremdleistungen (Nettowert, ohne Umsatzsteuer) in Zeile 26 ein. Kosten für eigenes Personal gehören nicht hierher, sondern werden in Zeile 27 angegeben.

Zeile 27 – Ausgaben für eigenes Personal

Diese Zeile ist relevant, wenn Sie festangestellte Mitarbeiter beschäftigen. Hier geben Sie die gesamten Ausgaben für Ihr eigenes Personal im Wirtschaftsjahr an. Dazu zählen Bruttolöhne, gezahlte Lohnsteuer, Versicherungsbeiträge und weitere Nebenkosten, die im Zusammenhang mit Ihren Angestellten entstanden sind.

Seiten 1 und 2 (Zeilen 28 bis 36) – Absetzung für Abnutzung (AfA)

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die Sie über einen längeren Zeitraum nutzen, werden in der Regel nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht, sondern über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Dieses Verfahren nennt man AfA (Absetzung für Abnutzung). Die entsprechenden Angaben machen Sie in den Zeilen 28 bis 36 der Anlage EÜR.

Die AfA ist ein komplexes Thema mit zahlreichen Regelungen und Sonderregelungen. Bei Unsicherheiten kann es ratsam sein, einen Steuerberater zu konsultieren.

Eine bedeutende Ausnahme bilden sogenannte „geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG). Anschaffungen mit einem Kaufpreis von weniger als 410 Euro (Nettowert) müssen nicht über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, sondern können im Jahr der Anschaffung sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Die entsprechende Eintragung für diese GWG erfolgt in Zeile 33 der Anlage EÜR.

Seite 2 (Zeilen 37 bis 39) – Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen

In diesem Abschnitt erfassen Sie Kosten, die im Zusammenhang mit betrieblich genutzten Räumen oder Grundstücken entstehen.

Zeile 37 – Miete oder Pacht für betrieblich genutzte Räume und Grundstücke

Haben Sie Miete oder Pacht für Büroräume, Lagerflächen oder andere betrieblich genutzte Räume oder Grundstücke bezahlt, tragen Sie diese Kosten in Zeile 37 ein.

Zeile 38 – Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung

War im Rahmen Ihres Geschäftsbetriebs eine doppelte Haushaltsführung erforderlich, können Sie die hierfür angefallenen Kosten in Zeile 38 geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Mietkosten für die zweite Wohnung sowie unter Umständen Kosten für Einrichtungsgegenstände und Renovierungsmaßnahmen. Mehraufwendungen für Verpflegung oder Familienheimfahrten gehören nicht in diese Zeile.

Zeile 39 – Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke

Alle weiteren Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke, die nicht Miete oder Pacht sind, gehören in Zeile 39. Beispiele hierfür sind die Grundsteuer oder Kosten für die Instandhaltung. Schuldzinsen und AfA für Grundstücke werden hier nicht eingetragen.

Wichtiger Hinweis: Kosten, die im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer anfallen, werden nicht in diesem Abschnitt, sondern separat in Zeile 55 der Anlage EÜR angegeben.

Seite 2 (Zeilen 40 bis 52) – Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Dieser umfangreiche Abschnitt listet verschiedene Arten von Betriebsausgaben auf, die in voller Höhe (unbeschränkt) steuerlich abzugsfähig sind. Für umsatzsteuerpflichtige Betriebe werden hier die Nettowerte (ohne Umsatzsteuer) angegeben. Für Kleinunternehmer hingegen sind die Bruttobeträge maßgebend, da sie die Vorsteuer nicht abziehen können.

  • Zeile 40 – Aufwendungen für Telekommunikation: Kosten für Telefon, Internet etc. Beachten Sie bei Nutzung im Home Office auch den privaten Anteil.
  • Zeile 41 – Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen: Kosten für Hotels oder andere Unterkünfte sowie Nebenkosten wie Parkgebühren oder Gepäckaufbewahrung. Fahrtkosten (Auto, öffentliche Verkehrsmittel) gehören nicht hierher.
  • Zeile 42 – Fortbildungskosten: Ausgaben für Weiterbildung, die im Zusammenhang mit Ihrer betrieblichen Tätigkeit stehen.
  • Zeile 43 – Kosten für Beratungsleistungen und Buchführung: Honorare für Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater sowie Kosten für Buchhaltungssoftware oder -dienstleistungen.
  • Zeile 44 – Miete / Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Kraftfahrzeuge): Kosten für die Miete oder das Leasing von Maschinen, Geräten, Büromöbeln etc., die keine Kraftfahrzeuge sind.
  • Zeile 45 – Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen: Diverse Beiträge und Versicherungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Ausgenommen sind Aufwendungen in Verbindung mit Gebäuden oder Kraftfahrzeugen.
  • Zeile 46 – Werbekosten: Ausgaben für Marketing, Werbung, Website, etc.
  • Zeilen 47 und 48 – Schuldzinsen: Zinsen für Kredite, die zur Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (Zeile 47) oder für andere betriebliche Investitionen (Zeile 48) aufgenommen wurden.
  • Zeile 49 – Gezahlte Vorsteuerbeträge: Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, tragen Sie hier die an andere Unternehmen gezahlten und abziehbaren Vorsteuerbeträge ein.
  • Zeile 50 – An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer: Hier wird die Summe der im Wirtschaftsjahr an das Finanzamt abgeführten Umsatzsteuer eingetragen.
  • Zeile 51 – Bildung von Rücklagen: Dieser Wert ergibt sich aus der Berechnung in den Zeilen 86 bis 89 auf Seite 3 der Anlage EÜR und mindert den Gewinn.
  • Zeile 52 – Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben: Alle weiteren unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben, die keiner spezifischen Zeile zugeordnet werden können, werden hier gesammelt eingetragen.

Seite 2 (Zeilen 53 bis 58) – Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben und Gewerbesteuer

Bestimmte Betriebsausgaben sind nur begrenzt oder unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig.

Zeile 53 – Geschenke

Geschenke an Geschäftspartner können steuerlich geltend gemacht werden, wenn ihr Wert 35 Euro (Nettowert) je Empfänger und Wirtschaftsjahr nicht übersteigt. Geschenke über diesem Wert sind überhaupt nicht abzugsfähig. Daher müssen Sie zwischen nicht abziehbaren und abziehbaren Geschenken differenzieren und die Gesamtbeträge in die jeweils richtige Spalte in Zeile 53 eintragen.

Zeile 54 – Bewirtungsaufwendungen

Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass sind grundsätzlich zu 70% abziehbar. Privat veranlasste Bewirtungen, unangemessene Ausgaben oder nicht nachgewiesene Bewirtungen sind nicht abziehbar. Eine volle Berücksichtigung der Kosten ist unter bestimmten Umständen möglich, z.B. bei der Bewirtung von Mitarbeitern im Rahmen von Schulungen oder betrieblichen Veranstaltungen, oder wenn Sie als Herstellungsbetrieb oder Händler eine Verköstigung durchführen. Beachten Sie die Nachweispflichten; ab einem Betrag von 150 Euro müssen Bewirtungsbelege die Namen der bewirteten Personen enthalten.

Zeile 58 – Gewerbesteuer und sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Hier wird die gezahlte Gewerbesteuer eingetragen. Die Gewerbesteuer selbst mindert zwar den Gewinn in der EÜR, wird aber für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer wieder hinzugerechnet, um eine Doppelbelastung zu vermeiden (Hinzurechnung in Zeile 75).

Seite 2 (Zeilen 59 bis 64) – Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten

Kosten, die im Zusammenhang mit betrieblich oder gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen oder anderen Fahrten entstehen, werden in diesem Abschnitt erfasst.

  • Zeilen 59 und 60 – Leasingkosten, Steuern, Versicherungen und Maut: Leasingraten für betrieblich genutzte Fahrzeuge gehören in Zeile 59. Kfz-Steuer, Versicherungen und Mautgebühren tragen Sie in Zeile 60 ein.
  • Zeile 61 – Sonstige tatsächliche Fahrkosten: Hier kommen alle weiteren tatsächlichen Fahrkosten hinzu, die nicht unter die AfA oder Zinsen fallen. Auch Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für betriebliche Zwecke werden hier berücksichtigt.
  • Zeile 62 – Fahrtkoste für gewerblich genutzte Privatfahrzeuge: Nutzen Sie ein privates Fahrzeug für betriebliche Fahrten, können Sie diese Kosten geltend machen. Sie haben die Wahl zwischen der Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten (falls nachweisbar) oder einer Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer.
  • Zeilen 63 und 64 – Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und Familienheimfahrten: Diese Fahrten sind nur beschränkt abzugsfähig. In Zeile 63 erfassen Sie zunächst die Gesamtkosten, entweder pauschal mit 0,30 Euro pro Kilometer oder in Höhe der tatsächlichen Kosten. In Zeile 64 werden dann die abziehbaren Pauschbeträge erfasst, z.B. die Entfernungspauschale, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Dieses Thema ist komplex und kann Fallstricke bergen; die Konsultation eines Steuerberaters kann hilfreich sein. Bei Anwendung der 1%-Regelung für die private Kfz-Nutzung ist die Kostendeckelung zu beachten.

Seite 2 (Zeile 65) – Summe Betriebsausgaben

In Zeile 65 tragen Sie die Gesamtsumme aller zuvor in den Zeilen 23 bis 64 erfassten Betriebsausgaben ein.

Tabelle: Wichtige Betriebsausgaben-Zeilen im Überblick

Zeilen-Nr.Art der BetriebsausgabeKurze Beschreibung / Beispiele
23/24BetriebsausgabenpauschalePauschaler Abzug für bestimmte Berufsgruppen anstelle tatsächlicher Kosten.
25Waren, Rohstoffe, HilfsstoffeEinkaufskosten (netto) für Handel, Industrie, Handwerk etc. (Datum des Geldflusses).
26Bezogene FremdleistungenDienstleistungen von anderen Unternehmen (netto).
27Ausgaben für eigenes PersonalBruttolöhne, Lohnsteuer, Versicherungen, Nebenkosten für Angestellte.
28-36Absetzung für Abnutzung (AfA)Abschreibung von Anlagevermögen über Nutzungsdauer.
33Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)Sofortabzug für Anschaffungen < 410 Euro (netto).
37Miete / PachtKosten für betrieblich genutzte Räume/Grundstücke.
38Doppelte HaushaltsführungKosten für eine zweite betrieblich veranlasste Wohnung.
39Sonstige GrundstücksaufwendungenGrundsteuer, Instandhaltung (ohne Schuldzinsen, AfA).
40-52Sonstige unbeschränkt abziehbareTelekommunikation, Reisekosten, Fortbildung, Beratung, Miete/Leasing (beweglich, ohne KFZ), Versicherungen, Werbekosten, Schuldzinsen, Vorsteuer, etc.
53GeschenkeGeschenke an Geschäftspartner (< 35 Euro netto abzugsfähig).
54BewirtungsaufwendungenGeschäftliche Bewirtung (grundsätzlich zu 70% abziehbar).
59-64Kraftfahrzeugkosten / FahrtkostenLeasing, Steuern, Versicherungen, Maut, tatsächliche Kosten, private KFZ-Nutzung, Wege Wohnung-Betriebsstätte.
65Summe BetriebsausgabenGesamtsumme aller erfassten Betriebsausgaben.

Ermittlung des Gewinns (Zeilen 71 bis 85)

Auf Seite 3 der Anlage EÜR wird der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust ermittelt. Zunächst werden die Summe der Betriebseinnahmen (aus Zeile 22) und die Summe der Betriebsausgaben (aus Zeile 65) in die Zeilen 71 und 72 übertragen und gegenübergestellt.

Anschließend erfolgen mögliche Korrekturen. Dazu gehören beispielsweise die Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen aus früheren Jahren (Zeilen 73-76) und der Abzug von im aktuellen Jahr gebildeten Investitionsabzugsbeträgen (Zeile 77). Auch ein Übergangsgewinn oder -verlust bei Wechsel der Gewinnermittlungsart oder Betriebsaufgabe/-veräußerung wird in Zeile 78 berücksichtigt.

Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften werden in Zeile 79 erfasst, gegebenenfalls mit einem Korrekturbetrag in Zeile 81 für Einkünfte, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen (nur zu 60% steuerpflichtig).

Nach allen Korrekturen ergibt sich der korrigierte Gewinn oder Verlust in Zeile 80, und schließlich der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust in Zeile 82, ggf. nach Berücksichtigung eines Korrekturbetrags aus der Anlage SZE.

Ergänzende und zusätzliche Angaben (Zeilen 86 bis 95)

Dieser Abschnitt auf Seite 3 dient weiteren notwendigen Angaben.

Zeilen 86 bis 93 – Rücklagen und stille Reserven / Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen

Hier werden Angaben zur Bildung oder Auflösung von Rücklagen und stillen Reserven sowie zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG gemacht. Die Summe der Gewinnminderung aus der Bildung von Rücklagen wird in Zeile 89 berechnet und in Zeile 51 übertragen.

Zeilen 94 und 95 – Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmer müssen Sie hier Entnahmen und Einlagen eintragen, die nach § 4 Abs. 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dies umfasst beispielsweise Geldeinnahmen und -einlagen sowie Entnahmen, die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstehen, gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer.

Häufig gestellte Fragen zur Anlage EÜR und Betriebsausgaben

Wer muss die Anlage EÜR ausfüllen?

Die Anlage EÜR muss von allen Unternehmen (Einzelunternehmer, Personengesellschaften) ausgefüllt werden, die Gewinneinkünfte erzielen und ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Dies gilt auch für Betriebe mit geringen Einnahmen (unter 17.500 Euro), für die ebenfalls die elektronische Übermittlung Pflicht ist, es sei denn, es liegt ein Härtefall vor.

Muss die Anlage EÜR immer elektronisch eingereicht werden?

Ja, ab dem 01.01.2025 ist die elektronische Übermittlung der Anlage EÜR zwingend vorgeschrieben. Ausnahmen in Papierform sind nur in begründeten Härtefällen auf Antrag möglich.

Wo trage ich Miete für mein Büro ein?

Miet- oder Pachtkosten für betrieblich genutzte Räume oder Grundstücke tragen Sie in Zeile 37 der Anlage EÜR ein. Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer gehören nicht hierher, sondern in Zeile 55.

Wie erfasse ich Reisekosten?

Reisekosten setzen sich oft aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Übernachtungs- und Reisenebenkosten (z.B. Parkgebühren) tragen Sie in Zeile 41 ein. Kosten für die Nutzung von Kraftfahrzeugen oder öffentlichen Verkehrsmitteln für betriebliche Fahrten werden in den Zeilen 59 bis 64 erfasst, je nach Art der Fahrt (betrieblich, private Nutzung des betrieblichen KFZ, Wege Wohnung-Betriebsstätte).

Was sind beschränkt abziehbare Betriebsausgaben?

Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben sind Kosten, die nur teilweise oder unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Anlage EÜR nennt hier explizit Geschenke an Geschäftspartner (Zeile 53, max. 35 Euro netto pro Geschenk) und Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass (Zeile 54, grundsätzlich zu 70% abziehbar).

Wo werden Abschreibungen (AfA) und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) eingetragen?

Abschreibungen auf Anlagevermögen (AfA) werden in den Zeilen 28 bis 36 erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten von bis zu 410 Euro (netto) können sofort abgeschrieben und in Zeile 33 geltend gemacht werden.

Was bedeutet Kleinunternehmerregelung für die Betriebsausgaben?

Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, erfassen Sie Ihre Betriebseinnahmen in Zeile 11 und etwaige nicht steuerbare Einnahmen in Zeile 12. Bei den Betriebsausgaben tragen Sie als Kleinunternehmer die Bruttobeträge ein, da Sie die Vorsteuer nicht vom Finanzamt erstattet bekommen.

Die korrekte Zuordnung und Erfassung aller Betriebsausgaben in der Anlage EÜR ist entscheidend für die zutreffende Ermittlung Ihres steuerpflichtigen Gewinns. Nehmen Sie sich die Zeit, die einzelnen Posten sorgfältig zuzuordnen, um alle Abzugsmöglichkeiten zu nutzen und Fehler zu vermeiden.

Wenn du mehr spannende Artikel wie „Betriebsausgaben richtig in Anlage EÜR eintragen“ entdecken möchtest, schau doch mal in der Kategorie Bürobedarf vorbei!

Go up