08/12/2021
Die Frage, wie viele Prozent der richtigen Antworten man benötigt, um eine Universitätsklausur zu bestehen, beschäftigt wohl jeden Studierenden. Die Antwort darauf ist jedoch oft komplexer, als man zunächst annehmen mag. Insbesondere bei Klausuren, die nach dem sogenannten Antwort-Wahl-Verfahren, wie beispielsweise Multiple-Choice-Prüfungen, durchgeführt werden, gelten spezifische Regelungen, die über eine einfache Prozentzahl hinausgehen.

Traditionelle Freitext-Klausuren bringen für die Prüfenden einen erheblichen Korrekturaufwand mit sich. Die Lektüre studentischer Arbeiten kann mühsam sein, geprägt von schwer entzifferbarer Handschrift, grammatikalischen Fehlern und einer oft mangelnden Struktur oder zusammenhängenden Argumentation. Angesichts dessen erscheinen Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren als verlockende Alternative. Ihre Korrektur lässt sich durch Lösungsschablonen oder sogar vollständig automatisieren.
Doch die scheinbare Einfachheit dieser Prüfungsform verbirgt oft detaillierte und auf den ersten Blick technisch wirkende Bestimmungen in den Prüfungsordnungen. Diese Regeln legen nicht nur fest, wie viele Antworten mindestens richtig sein müssen, sondern berücksichtigen auch das durchschnittliche Abschneiden aller Teilnehmenden.
- Die absolute Bestehensgrenze
- Die relative Bestehensgrenze: Ein entscheidender Faktor
- Die Notenfindung im Antwort-Wahl-Verfahren
- Der rechtliche Hintergrund: Warum relative Grenzen?
- Kritik und Konsequenzen relativer Maßstäbe
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was ist die absolute Bestehensgrenze bei Uni-Klausuren?
- Was ist die relative Bestehensgrenze?
- Wann kommt die relative Bestehensgrenze zur Anwendung?
- Kann ich eine Klausur bestehen, obwohl ich weniger als 51% der Fragen richtig habe?
- Warum gibt es relative Bestehensgrenzen?
- Wie beeinflusst der Durchschnitt meine Note?
- Ist dieses System der relativen Grenzen üblich?
Die absolute Bestehensgrenze
Viele Prüfungsordnungen definieren zunächst eine absolute Bestehensgrenze. Diese legt einen festen Prozentsatz oder eine Mindestpunktzahl fest, die unabhängig vom Abschneiden der anderen Prüflinge erreicht werden muss. Ein häufig in Prüfungsordnungen für Antwort-Wahl-Verfahren anzutreffender Wert ist, dass die Prüfung bestanden ist, wenn der Prüfling mindestens 51 von Hundert der Fragen zutreffend beantwortet hat. Dies scheint auf den ersten Blick eine klare und eindeutige Regel zu sein.
Die relative Bestehensgrenze: Ein entscheidender Faktor
Neben der absoluten Grenze sehen viele Prüfungsordnungen jedoch auch eine relative Bestehensgrenze vor. Diese kommt ins Spiel, wenn das durchschnittliche Ergebnis aller Prüflinge unter einem bestimmten Schwellenwert liegt. Die Regelung kann vorsehen, dass abweichend von der absoluten Bestehensgrenze ein niedrigerer Wert als relative Bestehensgrenze festgelegt wird, wenn der Mittelwert aller Prüfungen abzüglich eines bestimmten Prozentsatzes (im vorliegenden Beispiel 18 von Hundert) schlechter ist als die absolute Bestehensgrenze.
Was bedeutet das in der Praxis? Wenn der Durchschnitt aller Prüfungen beispielsweise 60 Prozent richtige Antworten beträgt, dann liegt der Mittelwert abzüglich 18 Prozent bei 42 Prozent. Da 42 Prozent schlechter sind als die absolute Bestehensgrenze von 51 Prozent, wird in diesem Fall die relative Bestehensgrenze von 42 Prozent relevant. Die Prüfung wäre dann bereits mit 42 Prozent richtigen Antworten bestanden, obwohl die absolute Grenze bei 51 Prozent liegt.
Diese Regelung führt dazu, dass die tatsächlich benötigte Prozentzahl zum Bestehen einer Klausur im Antwort-Wahl-Verfahren variieren kann. Sie hängt nicht nur von der eigenen Leistung ab, sondern auch maßgeblich vom Abschneiden der gesamten Prüfungskohorte. Sinkt die durchschnittliche Qualität der Klausurbearbeitung aller Teilnehmenden, dann sinkt unter Umständen auch die relative Bestehensgrenze.
Beispiele für die relative Bestehensgrenze
Um die Funktionsweise besser zu verstehen, betrachten wir einige Beispiele basierend auf der Regelung, dass die relative Bestehensgrenze der Mittelwert minus 18 Prozent ist und zur Anwendung kommt, wenn sie niedriger als die absolute Grenze von 51 Prozent ist (mit einem Minimum von 0 Prozent):
| Durchschnittliches Ergebnis aller Prüflinge | Mittelwert abzüglich 18% | Absolute Bestehensgrenze | Tatsächliche Bestehensgrenze |
|---|---|---|---|
| 80 % | 62 % | 51 % | 51 % (da 62% > 51%) |
| 69 % | 51 % | 51 % | 51 % (da 51% >= 51%) |
| 68 % | 50 % | 51 % | 50 % (da 50% < 51%) |
| 50 % | 32 % | 51 % | 32 % (da 32% < 51%) |
| 30 % | 12 % | 51 % | 12 % (da 12% < 51%) |
| 18 % | 0 % | 51 % | 0 % (da 0% < 51%) |
| 10 % | -8 % | 51 % | 0 % (Minimum ist 0%) |
Die Tabelle veranschaulicht, dass die relative Bestehensgrenze umso niedriger ausfällt, je schlechter der Durchschnitt ist. Im Extremfall, wenn der Durchschnitt bei 18 Prozent liegt, verschiebt sich die relative Bestehensgrenze auf null Prozent. Dies würde bedeuten, dass alle Prüflinge die Klausur bestehen, selbst wenn sie keine einzige Frage richtig beantwortet haben.
Die Notenfindung im Antwort-Wahl-Verfahren
Nicht nur die Bestehensgrenze, sondern auch die Benotung ist bei Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren oft detailliert vorgeschrieben. Prüfungsordnungen enthalten hierfür detaillierte Bewertungsschemata. Ein Beispiel hierfür ist die Regelung, dass ein Prüfling die Note 3,0 erhält, wenn er mindestens 66, aber weniger als 71 Prozent der Fragen richtig beantwortet.
Dieses Schema wird oft durch eine weitere Bestimmung ergänzt oder angepasst, die ebenfalls auf dem Durchschnittsergebnis basiert. Zur Ermittlung der einzelnen Prüfungsergebnisse kann die Differenz zwischen der relativen und der absoluten Bestehensgrenze bei jedem Prüfling addiert werden. Dies hat zur Folge, dass die gesamte Notenskala verschoben wird. Eine Klausur, deren Prozentanteil richtiger Antworten genau dem Durchschnitt aller Klausurteilnehmer entspricht, wird durch diese Anpassung immer mit einer bestimmten Note, oft der Note 3,0, bewertet.
Diese Anpassung bedeutet, dass Ihre absolute Punktzahl nicht allein über Ihre Note entscheidet. Ihre Leistung wird in Relation zur Leistung der gesamten Gruppe gesetzt. Haben Sie beispielsweise genau den Durchschnitt erreicht, erhalten Sie eine 3,0, selbst wenn dieser Durchschnitt weit unter 66 Prozent liegt. Haben Sie mehr Punkte als der Durchschnitt, fällt Ihre Note besser aus als 3,0, und bei weniger Punkten schlechter.
Der rechtliche Hintergrund: Warum relative Grenzen?
Die Einführung relativer Bestehens- und Bewertungsmaßstäbe in Prüfungsordnungen ist kein Zufall oder eine Besonderheit einzelner Universitäten. Sie basiert auf geltender Rechtsprechung. Ein wichtiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1989 (BVerfGE 80, 1) spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Die Argumentation des Gerichts und die daraus resultierenden Regelungen in den Prüfungsordnungen gehen davon aus, dass der Schwierigkeitsgrad von Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren im Vorhinein nicht immer zuverlässig bestimmt werden kann. Der Schwierigkeitsgrad könne von Prüfungstermin zu Prüfungstermin schwanken. Um die Gleichbehandlung aller Prüflinge zu gewährleisten, auch jener, die die Prüfung zu unterschiedlichen Terminen ablegen, dürften sich Bestehensgrenze und Notenskala daher nicht ausschließlich an absoluten Kriterien orientieren. Sie müssen sich auch am durchschnittlichen Klausurergebnis aller Prüflinge eines bestimmten Prüfungstermins orientieren.
Diese relative Anpassung soll sicherstellen, dass eine besonders schwierige Klausur nicht zu einer unangemessen hohen Durchfallquote führt und eine besonders leichte Klausur nicht zu einer Noteninflation. Die relative Grenze und Notenverschiebung sollen gewissermaßen den Schwierigkeitsgrad des jeweiligen Prüfungstermins kompensieren.
Kritik und Konsequenzen relativer Maßstäbe
Obwohl die Absicht hinter relativen Bewertungsmaßstäben, nämlich die Kompensation schwankender Schwierigkeitsgrade und die Gewährleistung von Gleichbehandlung, nachvollziehbar ist, stoßen diese Regelungen auch auf Kritik.
Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass relative Maßstäbe nicht nur Unterschiede im Schwierigkeitsgrad der Prüfung ausgleichen, sondern auch Unterschiede in der akademischen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Prüfungskohorten. Wenn ein besonders leistungsstarker Jahrgang eine Prüfung ablegt, könnte die relative Bestehensgrenze höher ausfallen als bei einem schwächeren Jahrgang, selbst wenn die Prüfung identisch ist. Umgekehrt kann ein schwacher Durchschnitt dazu führen, dass auch Prüflinge mit geringem Wissen die Klausur bestehen.
Der wohl gravierendste Einwand ist, dass relative Bestehensgrenzen es letztlich unmöglich machen, einen substanziell definierten Mindestanspruch festzulegen, dem Prüflinge unter allen Umständen genügen müssen, um zu bestehen. Wie das Beispiel der relativen Grenze von null Prozent bei einem Durchschnitt von 18 Prozent zeigt, können diese Regelungen im Extremfall Klausurerfolg trotz weitgehender Unwissenheit ermöglichen.
Stellen Sie sich eine Single-Choice-Klausur mit 100 Fragen und jeweils vier Antwortmöglichkeiten vor. Selbst wenn Studierende keinerlei Ahnung haben und die Antworten zufällig ankreuzen, besteht bei jeder Frage eine Wahrscheinlichkeit von 25 Prozent, die richtige Antwort zu erraten. Der statistische Erwartungswert für den Prozentanteil richtiger Antworten läge in diesem Fall bei 25 Prozent.
Bei einer absoluten Bestehensgrenze von 51 Prozent würde niemand, der nur rät, die Klausur bestehen. Greift jedoch die relative Bestehensgrenze, und liegt der Durchschnitt aller Teilnehmenden (die ebenfalls nur raten) bei 25 Prozent, so verschiebt sich die Bestehensgrenze auf 25 % - 18 % = 7 %. Mit statistischen Modellen lässt sich zeigen, dass bei einer Bestehensgrenze von 7 Prozent in einer 100-Fragen-Klausur mit 25 Prozent Ratewahrscheinlichkeit die zu erwartende Durchfallquote extrem gering ist, nahe null Prozent. Alle Teilnehmenden würden die Klausur bestehen, obwohl sie nur geraten haben. Dies führt das Konzept einer akademischen Leistungsprüfung ad absurdum.
Befürworter einer stärkeren Orientierung an absoluten Kriterien argumentieren, dass es Prüfern möglich sein muss, inhaltliche Mindestanforderungen für das Bestehen einer Prüfung zu formulieren und deren Erfüllung auch angemessen zu kontrollieren. Eine Prüfung sollte nicht nur die relative Position innerhalb einer Gruppe abbilden, sondern auch ein Mindestmaß an Wissen oder Können bestätigen.
Fazit
Die Frage, wie viel Prozent man braucht, um eine Uni-Klausur zu bestehen, insbesondere im Antwort-Wahl-Verfahren, ist nicht mit einer einfachen Zahl zu beantworten. Neben der absoluten Bestehensgrenze von oft 51 Prozent spielt die relative Bestehensgrenze eine entscheidende Rolle. Diese passt die Anforderungen basierend auf dem Durchschnittsergebnis aller Prüflinge an und kann dazu führen, dass deutlich weniger als 51 Prozent für das Bestehen ausreichen, wenn der Durchschnitt niedrig ist.
Diese Regelungen haben ihren Ursprung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und sollen die Fairness über verschiedene Prüfungstermine hinweg gewährleisten, indem sie den Schwierigkeitsgrad kompensieren. Kritiker bemängeln jedoch, dass sie auch Leistungsunterschiede zwischen Gruppen ausgleichen und die Festlegung echter inhaltlicher Mindeststandards erschweren oder sogar unmöglich machen können.
Für Studierende bedeutet dies, dass es sich lohnt, die spezifischen Regelungen der eigenen Prüfungsordnung genau zu studieren. Die Dynamik zwischen absoluten und relativen Kriterien kann das Ergebnis maßgeblich beeinflussen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist die absolute Bestehensgrenze bei Uni-Klausuren?
Die absolute Bestehensgrenze ist ein fester Prozentsatz (oft 51%) der Fragen, die unabhängig vom Durchschnitt aller Teilnehmenden richtig beantwortet werden müssen, um die Prüfung zu bestehen.
Was ist die relative Bestehensgrenze?
Die relative Bestehensgrenze ist ein dynamischer Wert, der sich am Durchschnittsergebnis aller Prüflinge orientiert. Sie wird oft als Mittelwert abzüglich eines bestimmten Prozentsatzes berechnet (z.B. Mittelwert minus 18%).
Wann kommt die relative Bestehensgrenze zur Anwendung?
Die relative Bestehensgrenze kommt in der Regel zur Anwendung, wenn der aus dem Durchschnitt berechnete Wert niedriger ist als die absolute Bestehensgrenze. In diesem Fall ersetzt der niedrigere relative Wert die absolute Grenze als Mindestanforderung zum Bestehen.
Kann ich eine Klausur bestehen, obwohl ich weniger als 51% der Fragen richtig habe?
Ja, das ist unter Umständen möglich. Wenn die relative Bestehensgrenze aufgrund eines niedrigen Durchschnitts aller Prüflinge unter 51% liegt, kann das Erreichen dieser niedrigeren relativen Grenze ausreichen, um die Klausur zu bestehen.
Warum gibt es relative Bestehensgrenzen?
Relative Bestehensgrenzen basieren auf der Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts. Sie sollen die Fairness über verschiedene Prüfungstermine hinweg gewährleisten, indem sie unfaire Auswirkungen von schwankenden Schwierigkeitsgraden bei Prüfungen, insbesondere im Antwort-Wahl-Verfahren, ausgleichen.
Wie beeinflusst der Durchschnitt meine Note?
Bei Prüfungen mit relativen Bewertungsmaßstäben wird oft auch die Notenskala angepasst. Die Differenz zwischen der relativen und absoluten Bestehensgrenze kann zu Ihrem individuellen Ergebnis addiert werden, wodurch sich die gesamte Notenverteilung verschiebt. Das bedeutet, dass Ihre Note auch von der Leistung der anderen Prüflinge abhängt; ein Ergebnis, das dem Durchschnitt entspricht, wird oft mit einer mittleren Note (z.B. 3,0) bewertet.
Ist dieses System der relativen Grenzen üblich?
Ja, Regelungen zu relativen Bestehens- und Bewertungsmaßstäben sind bei Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren aufgrund der geltenden Rechtsprechung an vielen Universitäten in Deutschland in ähnlicher Form zu finden.
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