24/10/2016
Pauschbeträge sind ein einfacher und effektiver Weg, um Ihre Steuerlast in Deutschland zu reduzieren. Sie ermöglichen es Ihnen, bestimmte Ausgaben pauschal von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen, oft ohne mühsames Sammeln von Belegen. Dies wirkt sich direkt positiv auf Ihre zu erwartende Steuerrückzahlung aus. Das Konzept der Pauschalen und Freibeträge ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuersystems und sollte von jedem Steuerpflichtigen verstanden und genutzt werden.

Es gibt verschiedene Arten von steuerlichen Erleichterungen, wie Freibeträge, Pauschbeträge und Freigrenzen. Es ist hilfreich, die Unterschiede zu kennen, um alle Vorteile optimal zu nutzen.
Ein Überblick: Freibetrag, Pauschbetrag und Freigrenze
Bevor wir uns den einzelnen Pauschbeträgen widmen, klären wir die Begrifflichkeiten:
Der Freibetrag
Ein Freibetrag legt eine bestimmte Höhe fest, bis zu der Einkünfte steuerfrei bleiben. Erst der Betrag, der über diesen Freibetrag hinausgeht, muss versteuert werden. Ein bekanntes Beispiel ist der Sparerfreibetrag (seit 2023 1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Verheiratete), der für Kapitaleinkünfte gilt, oder der Kinderfreibetrag.
Der Pauschbetrag
Ein Pauschbetrag ist ein fester Betrag, der vom Einkommen abgezogen wird, unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben (solange diese nicht höher sind). Liegen die tatsächlichen Ausgaben unter dem Pauschbetrag, wird trotzdem der volle Pauschbetrag abgezogen. Liegen die Ausgaben darüber, können die höheren Kosten geltend gemacht werden, müssen dann aber in der Regel nachgewiesen werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist hierfür ein typisches Beispiel.
Die Freigrenze
Eine Freigrenze definiert ebenfalls einen Betrag, bis zu dem etwas steuerfrei ist. Wird diese Grenze jedoch auch nur um einen Euro überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Ein Beispiel ist die Freigrenze für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. Kryptowährungen), die unter 600 Euro steuerfrei bleiben.
Wichtige Pauschbeträge für Arbeitnehmer
Für die meisten Arbeitnehmer sind insbesondere zwei Pauschbeträge von großer Bedeutung und machen die Abgabe einer Steuererklärung fast immer lohnenswert:
Werbungskostenpauschbetrag
Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungen oder Fahrten zur Arbeit. Das Finanzamt berücksichtigt bei jedem Arbeitnehmer automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag. Seit 2023 beträgt dieser pauschale Betrag 1.230 Euro pro Jahr. Er wird auch dann abgezogen, wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten unter diesem Betrag liegen oder gar keine angefallen sind. Wenn Ihre nachgewiesenen Werbungskosten jedoch die 1.230 Euro übersteigen, können Sie diesen höheren Betrag steuerlich geltend machen. In diesem Fall müssen Sie die Ausgaben dem Finanzamt auf Nachfrage belegen können.
Fahrtkostenpauschale (Pendlerpauschale)
Die Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte sind ein wichtiger Teil der Werbungskosten. Hierfür können Sie die sogenannte Entfernungspauschale oder Pendlerpauschale nutzen. Diese ist unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel (Auto, Motorrad, Fahrrad, Bus, Bahn oder auch Fußgänger) nutzbar – nur Flüge sind ausgenommen. Sie wird für die einfache Wegstrecke (also nur Hin- oder Rückweg) berechnet.
Die Höhe der Pauschale beträgt:
- Seit 2022: 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer
- Seit 2022: 0,38 Euro pro Kilometer ab dem 21. Kilometer
Es ist nicht notwendig, die tatsächlichen Kosten (z. B. Benzin, Tickets) nachzuweisen. Die Pauschale wird auf Basis der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berechnet.
Weitere wichtige Pauschbeträge
Neben den für Arbeitnehmer relevanten Pauschalen gibt es weitere Pauschbeträge, die in bestimmten Situationen greifen können:
Verpflegungspauschale (Verpflegungsmehraufwand)
Wenn Sie aus beruflichen Gründen unterwegs sind, können Sie den sogenannten Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Dieser deckt zusätzliche Kosten für Mahlzeiten ab, die während einer Auswärtstätigkeit entstehen. Die Höhe hängt von der Dauer Ihrer Abwesenheit ab und ist für zusammenhängende Auswärtstätigkeiten auf drei Monate begrenzt.
Innerhalb Deutschlands gelten folgende Pauschalen:
| Dauer der Abwesenheit | Verpflegungspauschale |
|---|---|
| Eintägige Dienstreise unter 8 Stunden | 0 Euro |
| Eintägige Dienstreise über 8 Stunden | 16 Euro |
| Mehrtägige Dienstreise (An- und Abreisetag) | Jeweils 16 Euro |
| Mehrtägige Dienstreise (voller Zwischentag mit 24 Stunden) | Jeweils 32 Euro |
Für Reisen ins Ausland gelten länderspezifische, abweichende Pauschalen. Berufskraftfahrer können zudem eine Übernachtungspauschale von 8 Euro pro Nacht im Fahrzeug geltend machen.
Umzugskostenpauschale
Ein berufsbedingter Umzug kann steuerlich geltend gemacht werden. Neben den tatsächlichen Kosten (wie Maklergebühren, Spedition, doppelte Miete) können Sie eine Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugsauslagen nutzen. Seit 2024 beträgt diese Pauschale 964 Euro für den Steuerpflichtigen selbst. Für jede weitere Person im Haushalt (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder) können zusätzlich 643 Euro geltend gemacht werden.
Aufwendungen für Arbeitsmittel
Für bestimmte Arbeitsmittel, die Sie beruflich nutzen (z. B. Büromaterial, Fachliteratur), gibt es oft eine sogenannte Nichtbeanstandungsgrenze. Das bedeutet, dass das Finanzamt kleinere Beträge pauschal akzeptiert, auch wenn Sie keine Belege einreichen. Oft wird hier ein Betrag von 110 Euro genannt, den Sie pauschal für Arbeitsmittel ansetzen können. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass dies keine gesetzlich garantierte Pauschale ist, sondern eine Grenze, bis zu der das Finanzamt die Kosten in der Regel ohne Nachweis anerkennt. Streng genommen haben Sie keinen Anspruch darauf, dass dieser Betrag pauschal akzeptiert wird, aber in der Praxis wird er meist nicht beanstandet.
Kontoführungsgebühren
Die Kosten für ein Girokonto, auf das Ihr Gehalt überwiesen wird, sind ebenfalls Werbungskosten. Hierfür können Sie pauschal 16 Euro pro Jahr geltend machen, ohne Nachweise erbringen zu müssen. Mit diesem Pauschbetrag sind alle tatsächlichen Kontoführungsgebühren abgegolten.
Sparer-Pauschbetrag
Einkünfte aus Kapitalvermögen (wie Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Aktienverkäufen), die der Abgeltungsteuer unterliegen, profitieren vom Sparer-Pauschbetrag. Dieser Betrag wird automatisch von Ihren Kapitalerträgen abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird. Seit 2023 beträgt er 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Im Gegensatz zu anderen Pauschalen sind mit dem Sparer-Pauschbetrag sämtliche Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen (z. B. Depotgebühren) abgegolten. Sie können diese Kosten nicht zusätzlich geltend machen.
Behindertenpauschbetrag
Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen einen Behindertenpauschbetrag in Anspruch nehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) oder dem Vorliegen bestimmter Merkzeichen (H, Bl, TBl) bzw. einem Pflegegrad von 4 oder 5. Dieser Pauschbetrag deckt typische Mehraufwendungen ab, die durch die Behinderung entstehen, und wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten gewährt.
Die Pauschbeträge haben sich 2021 deutlich erhöht:
| Grad der Behinderung (GdB) / Merkzeichen / Pflegegrad | Pauschbetrag (seit 2021) |
|---|---|
| GdB 20 | 384 Euro |
| GdB 30 | 620 Euro |
| GdB 40 | 860 Euro |
| GdB 50 | 1.140 Euro |
| GdB 60 | 1.440 Euro |
| GdB 70 | 1.780 Euro |
| GdB 80 | 2.120 Euro |
| GdB 90 | 2.460 Euro |
| GdB 100 | 2.840 Euro |
| Merkzeichen H, Bl, TBl oder Pflegegrad 4 oder 5 | 7.400 Euro |
Dieser Pauschbetrag wird gewährt, ohne dass einzelne Kosten nachgewiesen werden müssen.
Pflege-Pauschbetrag
Wenn Sie eine pflegebedürftige Person unentgeltlich in deren oder Ihrer Wohnung pflegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflege-Pauschbetrag erhalten. Dieser wird gewährt, wenn die pflegebedürftige Person einen bestimmten Pflegegrad hat und Sie dafür keine Einnahmen erhalten (z. B. Pflegegeld, das an Sie weitergegeben wird). Die Höhe des Pauschbetrags ist seit 2021 vom Pflegegrad abhängig:
| Pflegegrad der gepflegten Person | Höhe des Pflege-Pauschbetrags |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 Euro |
| Pflegegrad 2 | 600 Euro |
| Pflegegrad 3 | 1.100 Euro |
| Pflegegrad 4 | 1.800 Euro |
| Pflegegrad 5 | 1.800 Euro |
Auch dieser Pauschbetrag wird ohne Nachweis der tatsächlichen Pflegeaufwendungen gewährt.
Pauschbeträge und Ihre Steuererklärung
Die Kenntnis und Nutzung dieser Pauschbeträge sind entscheidend für die Optimierung Ihrer Steuererklärung. Viele dieser Beträge, wie der Werbungskostenpauschbetrag oder die Pendlerpauschale (als Teil der Werbungskosten), werden vom Finanzamt automatisch berücksichtigt oder sind einfach anzusetzen.
Andere Pauschbeträge, wie der Behindertenpauschbetrag oder der Pflege-Pauschbetrag, müssen Sie aktiv in Ihrer Steuererklärung angeben. Hierfür kann es notwendig sein, entsprechende Nachweise (z. B. Bescheid über den Grad der Behinderung, Nachweis über den Pflegegrad und die unentgeltliche Pflege) bereitzuhalten, falls das Finanzamt diese anfordert.
Die Nutzung von Pauschbeträgen vereinfacht die Steuererklärung erheblich, da Sie für die pauschal abgegoltenen Beträge keine einzelnen Belege sammeln und einreichen müssen. Erst wenn Ihre tatsächlichen Ausgaben die Pauschale übersteigen und Sie diese höheren Kosten geltend machen möchten, wird das Sammeln von Belegen wichtig.
Häufig gestellte Fragen zu Pauschbeträgen
Werden Pauschbeträge ausgezahlt?
Nein, Pauschbeträge werden nicht direkt an Sie ausgezahlt. Sie reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen. Ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen führt zu einer geringeren Steuerlast und somit potenziell zu einer höheren Steuerrückzahlung vom Finanzamt.
Gibt es einen Pauschbetrag für Sonderausgaben?
Ja, es gibt einen sehr geringen Pauschbetrag für Sonderausgaben in Höhe von 36 Euro (72 Euro bei Zusammenveranlagung). Da die meisten Steuerpflichtigen deutlich höhere Sonderausgaben haben (z. B. Versicherungen, Spenden), übersteigen die tatsächlichen Ausgaben diesen Pauschbetrag in der Regel schnell. Es lohnt sich daher fast immer, die tatsächlichen Sonderausgaben anzugeben und nachzuweisen.
Werden Pauschbeträge automatisch abgezogen?
Einige Pauschbeträge, wie der Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer, werden vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Andere, wie der Behindertenpauschbetrag oder der Pflege-Pauschbetrag, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Es ist daher wichtig, alle für Sie relevanten Pauschbeträge zu kennen und korrekt einzutragen, um keine Steuervorteile zu verschenken.
Fazit
Pauschbeträge sind ein wertvolles Instrument, um Ihre Steuerlast zu senken und Ihre Steuerrückzahlung zu maximieren. Sie vereinfachen die Steuererklärung, indem sie es Ihnen ermöglichen, bestimmte Ausgaben pauschal abzuziehen, oft ohne umfangreichen Nachweis. Die wichtigsten Pauschbeträge für Arbeitnehmer sind der Werbungskostenpauschbetrag und die Fahrtkostenpauschale. Darüber hinaus gibt es spezifische Pauschalen für Verpflegung bei Dienstreisen, Umzüge, Kontoführung, Kapitaleinkünfte sowie für Menschen mit Behinderung und pflegende Angehörige. Informieren Sie sich genau, welche Pauschbeträge für Ihre persönliche Situation relevant sind, und stellen Sie sicher, dass Sie diese in Ihrer Steuererklärung korrekt angeben.
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