12/04/2018
Das Arbeiten von zu Hause, im sogenannten Homeoffice, ist für viele Menschen zum festen Bestandteil des Berufslebens geworden. Was einst eine Ausnahme war, gehört heute zum Alltag. Doch wer dauerhaft oder regelmäßig von zu Hause arbeitet, merkt schnell, dass eine provisorische Einrichtung auf Dauer nicht ausreicht. Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist entscheidend für Gesundheit und Produktivität. Insbesondere ein guter Bürostuhl ist eine Investition in dein Wohlbefinden und deine Leistungsfähigkeit. Doch stellt sich bei der Anschaffung oft die Frage: Kann ich die Kosten für meinen Bürostuhl steuerlich geltend machen? Die gute Nachricht ist: Ja, das ist in vielen Fällen möglich. Wie genau das funktioniert, welche Regeln gelten und worauf du achten musst, erklären wir dir in diesem umfassenden Artikel.

- Der Bürostuhl als Arbeitsmittel: Die Grundlagen
- Steuertipps für Arbeitnehmer: So setzt du den Bürostuhl ab
- Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler
- Steuertipps für Unternehmen
- Vergleich: Sofortabzug (GWG) vs. Abschreibung
- Wichtigkeit der Dokumentation: Belege sammeln
- Homeoffice-Ausstattung und Gesundheit
- Häufig gestellte Fragen zum Absetzen des Bürostuhls
- Kann ich den Bürostuhl auch dann absetzen, wenn ich kein richtiges Arbeitszimmer habe?
- Was passiert, wenn ich den Bürostuhl auch privat nutze?
- Muss der Bürostuhl "ergonomisch" sein, um ihn abzusetzen?
- Wie weise ich die berufliche Nutzung nach?
- Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettopreis bei der GWG-Grenze?
- Fazit
Der Bürostuhl als Arbeitsmittel: Die Grundlagen
Ein Bürostuhl zählt in der Regel zu den sogenannten Arbeitsmitteln. Arbeitsmittel sind Gegenstände, die du benötigst, um deine berufliche oder betriebliche Tätigkeit ausüben zu können. Die Kosten für solche Arbeitsmittel kannst du grundsätzlich von der Steuer absetzen. Das gilt sowohl für Angestellte (als Werbungskosten) als auch für Selbstständige und Unternehmen (als Betriebsausgaben).
Die Art und Weise, wie du die Kosten absetzen kannst, hängt vom Nettopreis des Bürostuhls ab:
- Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG): Liegt der Nettopreis deines Bürostuhls unter einer bestimmten Grenze, kannst du die Kosten im Jahr der Anschaffung in voller Höhe absetzen.
- Abschreibung über die Nutzungsdauer: Ist der Bürostuhl teurer als die GWG-Grenze, musst du die Kosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Stuhls verteilen. Diesen Vorgang nennt man Abschreibung (AfA - Absetzung für Abnutzung).
Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegt aktuell bei 800 Euro netto (ohne Mehrwertsteuer). Das bedeutet: Kostet dein Bürostuhl 800 Euro oder weniger (netto), kannst du die gesamten Kosten sofort im Anschaffungsjahr steuerlich geltend machen. Dies ist die einfachste und schnellste Methode, die Kosten steuerlich zu berücksichtigen.
Übersteigt der Nettopreis 800 Euro, wird der Bürostuhl über seine voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Büromöbel, zu denen auch Bürostühle zählen, sieht die amtliche AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums eine Nutzungsdauer von 13 Jahren vor. Das bedeutet, dass du die Anschaffungskosten des Stuhls gleichmäßig auf diese 13 Jahre verteilen und jedes Jahr einen entsprechenden Teil steuerlich absetzen kannst.
Steuertipps für Arbeitnehmer: So setzt du den Bürostuhl ab
Als Arbeitnehmer hast du verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für deinen Bürostuhl und andere Homeoffice-Ausstattung steuerlich geltend zu machen. Die Ausgaben für Arbeitsmittel gibst du in der Anlage N deiner Steuererklärung an.
Anschaffung durch den Arbeitgeber
Die komfortabelste Lösung ist, wenn dein Arbeitgeber dir einen Bürostuhl für dein Homeoffice zur Verfügung stellt. In diesem Fall sind die Kosten für dich irrelevant, da der Arbeitgeber diese trägt. Stellt der Arbeitgeber den Stuhl zur Verfügung, gilt dies in der Regel nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn, selbst wenn du den Stuhl auch privat nutzen darfst. Dies ist oft die einfachste und steuerlich vorteilhafteste Variante für dich als Arbeitnehmer.
Zuschuss vom Arbeitgeber
Dein Arbeitgeber kann dir auch einen Zuschuss zur Homeoffice-Ausstattung gewähren. Solche Zuschüsse können bis zu 1.500 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei sein, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt und für die Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes verwendet werden. Auch mit diesem Zuschuss kannst du dir einen Bürostuhl anschaffen, ohne die Kosten selbst tragen oder in deiner Steuererklärung geltend machen zu müssen.
Homeoffice-Pauschale
Eine weitere Möglichkeit, die Belastungen durch das Homeoffice steuerlich abzufedern, ist die Homeoffice-Pauschale. Auch wenn diese Pauschale nicht direkt die Anschaffungskosten für einen Bürostuhl abdeckt, kann sie relevant sein, da sie deine gesamten Werbungskosten beeinflusst. Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag, an dem du ausschließlich von zu Hause gearbeitet hast, maximal jedoch 1.260 Euro pro Jahr (Stand 2023/2024). Diese Pauschale wird den Werbungskosten zugerechnet.
Abzug als Werbungskosten (Arbeitsmittel)
Wenn du den Bürostuhl selbst kaufst und dein Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt oder bezuschusst, kannst du ihn als Arbeitsmittel in deiner Steuererklärung geltend machen. Die Ausgaben hierfür trägst du in der Anlage N ein.
- Kosten bis 800 Euro netto: Der Bürostuhl gilt als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG). Du kannst die gesamten Anschaffungskosten im Jahr des Kaufs absetzen.
- Kosten über 800 Euro netto: Der Bürostuhl muss über 13 Jahre abgeschrieben werden. Du setzt jedes Jahr 1/13 der Kosten ab.
Wichtig: Die Kosten für den Bürostuhl (und andere Arbeitsmittel wie Computer, Schreibtisch, etc.) sowie die Homeoffice-Pauschale wirken sich nur dann steuermindernd aus, wenn deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand 2023/2024) übersteigen. Bis zu diesem Betrag zieht das Finanzamt deine Werbungskosten ohnehin pauschal ab, auch wenn du geringere oder gar keine Kosten hattest. Erst wenn deine tatsächlichen Werbungskosten (inklusive Arbeitsmittel, Homeoffice-Pauschale, Fahrtkosten, etc.) über 1.230 Euro liegen, wirkt sich jeder zusätzliche Euro steuermindernd aus.
Es spielt dabei keine Rolle, ob du ein separates häusliches Arbeitszimmer hast, das die strengen Kriterien des Finanzamts erfüllt (z.B. Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit). Arbeitsmittel wie ein Bürostuhl können auch dann abgesetzt werden, wenn du lediglich eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder einem anderen Raum nutzt.
Abzug als außergewöhnliche Belastung (bei medizinischer Notwendigkeit)
In bestimmten Fällen kannst du die Kosten für einen ergonomischen Bürostuhl auch als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dies ist möglich, wenn die Anschaffung aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist, zum Beispiel nach einer Operation, einem Unfall oder bei schweren Rückenproblemen wie einem Bandscheibenvorfall. In diesem Fall ist eine ärztliche Verordnung oder ein Attest empfehlenswert, um die Notwendigkeit gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
Als außergewöhnliche Belastung können die Kosten jedoch nur insoweit abgesetzt werden, als sie eine zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung hängt von deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder ab und wird vom Finanzamt individuell berechnet (§ 33 EStG). Diese Art des Abzugs ist komplexer und greift nur in besonderen Härtefällen.
Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler
Für Selbstständige und Freiberufler gelten ähnliche Regeln wie für Arbeitnehmer, allerdings werden die Kosten nicht als Werbungskosten, sondern als Betriebsausgaben geltend gemacht. Die Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und die Abschreibung sind aber im Wesentlichen identisch.

- Kosten bis 800 Euro netto: Der Bürostuhl ist ein GWG. Die Kosten sind im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar.
- Kosten über 800 Euro netto: Der Bürostuhl muss über 13 Jahre abgeschrieben werden. Die jährliche Abschreibungsrate ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel kein Problem damit, die Kosten für Arbeitsmittel geltend zu machen, da sie alle beruflich veranlassten Ausgaben als Betriebsausgaben ansetzen können und keinen Pauschbetrag wie Arbeitnehmer haben, der erst überschritten werden muss.
Auch für Selbstständige gilt: Eine private Mitnutzung des Bürostuhls von mehr als 10 Prozent kann dazu führen, dass die Kosten nur anteilig abgesetzt werden dürfen. Bei einer geringeren privaten Nutzung (bis 10 Prozent) ist der volle Abzug möglich.
Steuertipps für Unternehmen
Auch Unternehmen können Bürostühle für ihre Mitarbeiter steuerlich geltend machen. Die Regeln ähneln denen für Selbstständige:
- Kosten bis 800 Euro netto pro Stuhl: Jeder Stuhl kann als GWG behandelt und die Kosten sofort im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe abgesetzt werden (§ 6 Abs. 2 EStG).
- Kosten über 800 Euro netto pro Stuhl: Die Stühle müssen über 13 Jahre abgeschrieben werden.
- Pool-Abschreibung (Sammelposten): Für Wirtschaftsgüter (wie Bürostühle) mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 Euro und 1.000 Euro netto gibt es eine alternative Option. Unternehmen können diese in einem Sammelposten zusammenfassen und diesen Sammelposten über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abschreiben (§ 6 Abs. 2a EStG). Diese Methode kann sinnvoll sein, wenn viele Arbeitsmittel in diesem Preissegment angeschafft werden. Anstatt jeden Stuhl einzeln über 13 Jahre abzuschreiben, wird der Gesamtbetrag aller in einem Jahr angeschafften Wirtschaftsgüter im Sammelposten über 5 Jahre verteilt.
Für Unternehmen ist die Investition in ergonomische Bürostühle nicht nur steuerlich attraktiv, sondern auch eine Investition in die Gesundheit und Produktivität ihrer Mitarbeiter, insbesondere im Homeoffice.
Vergleich: Sofortabzug (GWG) vs. Abschreibung
Hier eine einfache Tabelle, die den Unterschied zwischen GWG und Abschreibung verdeutlicht:
| Kriterium | Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) | Abschreibung (AfA) |
|---|---|---|
| Nettopreis | Bis 800 Euro | Über 800 Euro |
| Zeitpunkt des Abzugs | Sofort im Jahr der Anschaffung | Verteilt über die Nutzungsdauer |
| Nutzungsdauer (Bürostuhl) | Irrelevant für den Abzug | 13 Jahre (amtliche Tabelle) |
| Abwicklung | Einfach, voller Betrag in einem Jahr | Komplexer, jährliche Rate über viele Jahre |
| Vorteil | Sofortige Steuerentlastung | Verteilung der Kosten über längeren Zeitraum |
Für dich als Käufer (egal ob Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Unternehmen) ist die GWG-Regelung meist am attraktivsten, da du die volle Steuerentlastung sofort im Jahr der Anschaffung erhältst.
Wichtigkeit der Dokumentation: Belege sammeln
Unabhängig davon, ob du Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Unternehmer bist: Die sorgfältige Dokumentation deiner Ausgaben ist entscheidend. Bewahre alle Rechnungen für deinen Bürostuhl und andere Arbeitsmittel gut auf. Das Finanzamt kann diese Belege jederzeit anfordern, um deine Angaben in der Steuererklärung zu überprüfen.
Wenn du die Kosten als außergewöhnliche Belastung aufgrund medizinischer Notwendigkeit geltend machst, halte unbedingt ärztliche Atteste oder Verordnungen bereit. Auch eine Bestätigung deines Arbeitgebers über die Notwendigkeit des Homeoffice kann hilfreich sein, obwohl Arbeitsmittel wie ein Bürostuhl auch ohne separates Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pflicht abgesetzt werden können.
Homeoffice-Ausstattung und Gesundheit
Die Möglichkeit, einen ergonomischen Bürostuhl steuerlich abzusetzen, sollte nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten gesehen werden. Ein passender Stuhl ist eine wichtige Investition in deine Gesundheit. Viele Menschen klagen über Rücken-, Nacken- oder Kopfschmerzen, wenn sie lange Zeit auf ungeeigneten Stühlen im Homeoffice arbeiten. Ein ergonomischer Stuhl, der sich an deine Körpergröße und Arbeitsweise anpassen lässt, kann diesen Beschwerden vorbeugen und deine Konzentration sowie Leistungsfähigkeit steigern. Die steuerliche Absetzbarkeit macht diese wichtige Investition erschwinglicher.
Es ist verständlich, dass sich viele Arbeitnehmer und Selbstständige noch mehr Unterstützung vom Staat oder Arbeitgeber bei der Ausstattung wünschen. Studien zeigen, dass ein großer Teil der Homeoffice-Arbeitsplätze qualitativ schlechter ausgestattet ist als der Arbeitsplatz im Büro. Während staatliche Förderprogramme wie "go-digital" oder die BAFA Corona-Beratung sich eher an Unternehmen richten, um digitale Strukturen aufzubauen, bleibt die direkte finanzielle Unterstützung für die individuelle Homeoffice-Ausstattung von Arbeitnehmern oft begrenzt auf die Homeoffice-Pauschale und die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln.
Häufig gestellte Fragen zum Absetzen des Bürostuhls
Hier beantworten wir einige typische Fragen:
Kann ich den Bürostuhl auch dann absetzen, wenn ich kein richtiges Arbeitszimmer habe?
Ja, die Kosten für Arbeitsmittel wie einen Bürostuhl oder Computer können auch dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn du lediglich eine Arbeitsecke in einem anderen Raum nutzt und kein häusliches Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne hast.
Was passiert, wenn ich den Bürostuhl auch privat nutze?
Eine geringfügige private Nutzung (bis zu 10 Prozent) wird vom Finanzamt in der Regel toleriert und führt nicht zu einer Kürzung des Abzugs. Bei einer wesentlichen privaten Nutzung (über 10 Prozent) musst du die Kosten anteilig aufteilen. Die berufliche Nutzung muss überwiegen (mindestens 50 Prozent), damit ein Abzug überhaupt möglich ist.
Muss der Bürostuhl "ergonomisch" sein, um ihn abzusetzen?
Nein, das Gesetz schreibt nicht vor, dass ein Arbeitsmittel bestimmte ergonomische Kriterien erfüllen muss, um absetzbar zu sein. Entscheidend ist, dass der Gegenstand beruflich oder betrieblich genutzt wird. Ein ergonomischer Stuhl ist jedoch aus gesundheitlichen Gründen dringend empfehlenswert und kann bei medizinischer Notwendigkeit sogar als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, was spezielle Nachweise erfordert.
Wie weise ich die berufliche Nutzung nach?
Die berufliche Nutzung wird in der Regel angenommen, wenn es sich um ein typisches Arbeitsmittel handelt. Bei einem Bürostuhl ist dies der Fall. Eine zusätzliche Dokumentation (z.B. Fotos des Arbeitsplatzes) kann in Einzelfällen hilfreich sein, ist aber meist nicht zwingend erforderlich, solange die Rechnung vorhanden ist.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettopreis bei der GWG-Grenze?
Die GWG-Grenze von 800 Euro bezieht sich immer auf den Nettopreis, also den Preis ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Wenn du als Endverbraucher kaufst, ist auf deiner Rechnung meist der Bruttopreis inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen. Rechne die Mehrwertsteuer heraus, um den Nettopreis zu ermitteln und zu prüfen, ob die GWG-Grenze unterschritten wird. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer ist ohnehin der Nettopreis relevant.
Fazit
Die Anschaffung eines Bürostuhls für das Homeoffice oder den Betrieb ist in den allermeisten Fällen steuerlich absetzbar. Ob als geringwertiges Wirtschaftsgut mit Sofortabzug oder per Abschreibung über 13 Jahre – die Kosten reduzieren deine Steuerlast. Für Arbeitnehmer ist es wichtig, dass die gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen. Selbstständige und Unternehmen können die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen, wobei hier auch die Pool-Abschreibung eine Option sein kann. Unabhängig von der steuerlichen Seite ist ein ergonomischer Bürostuhl eine lohnende Investition in deine Gesundheit und damit in deine langfristige Leistungsfähigkeit. Denke immer daran, alle relevanten Belege sorgfältig aufzubewahren!
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