Ist ein Koffer ein GWG?

Koffer als GWG: Was Sie steuerlich wissen müssen

12/06/2014

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Die Frage, ob ein Koffer steuerlich als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) behandelt werden kann, beschäftigt viele Selbstständige und Unternehmen. Die korrekte steuerliche Einordnung von Anschaffungen wie einem Koffer, der betrieblich genutzt wird, kann bares Geld sparen, da die Kosten sofort oder über die Nutzungsdauer verteilt abgesetzt werden können. Doch nicht jeder Koffer erfüllt automatisch die Voraussetzungen für einen sofortigen Abzug als GWG. Es kommt auf verschiedene Faktoren an, insbesondere auf die Anschaffungskosten und den Umfang der betrieblichen Nutzung.

Ist ein Koffer ein GWG?
Bei dem Koffer handelt es sich um ein abnutzbares Wirtschaftsgut. Ein GWG muss nicht nur abnutzbar, sondern auch beweglich sein. Die meisten Wirtschaftsgüter erfüllen diese Voraussetzung.

Im Folgenden beleuchten wir detailliert, wann ein Koffer als GWG gilt, welche Alternativen es zur Sofortabschreibung gibt und worauf Sie achten müssen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Übersicht

Was ist ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)?

Ein Geringwertiges Wirtschaftsgut, kurz GWG, ist ein bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, das einer selbstständigen Nutzung fähig ist. Die Besonderheit eines GWG liegt in der Möglichkeit, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgabe abzusetzen. Dies unterscheidet sich von der regulären Abschreibung (AfA), bei der die Kosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden müssen.

Die Kriterien für ein GWG sind:

  • Beweglich: Das Wirtschaftsgut muss beweglich sein. Ein Koffer ist beweglich.
  • Abnutzbar: Das Wirtschaftsgut muss der Abnutzung unterliegen. Ein Koffer nutzt sich ab.
  • Selbstständig nutzbar: Das Wirtschaftsgut muss unabhängig von anderen Wirtschaftsgütern nutzbar sein. Ein Koffer kann unabhängig genutzt werden.
  • Kostenlimit: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Umsatzsteuer, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind) dürfen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.

Das entscheidende Kriterium, ob ein Koffer als GWG abgesetzt werden kann, ist in der Praxis neben der Nutzung vor allem das Kostenlimit, das sich in den letzten Jahren mehrfach geändert hat. Aktuell (Stand: Veranlagungszeiträume ab 2018) liegt die Grenze für die Sofortabschreibung eines GWG bei 800 Euro netto (952 Euro brutto bei 19% Umsatzsteuer).

Voraussetzungen für einen Koffer als GWG

Damit ein Koffer steuerlich als GWG anerkannt wird und Sie die Kosten sofort absetzen können, müssen primär zwei Bedingungen erfüllt sein:

1. Die Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten des Koffers (ohne Umsatzsteuer, falls Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind) dürfen die aktuelle GWG-Grenze von 800 Euro nicht überschreiten. Kaufen Sie beispielsweise einen Koffer für 500 Euro netto, liegt er unter der Grenze. Kaufen Sie einen Luxuskoffer für 1.200 Euro netto, scheidet die Behandlung als GWG aufgrund der Kosten aus.

Wichtig: Achten Sie darauf, ob Sie Brutto- oder Nettopreise betrachten. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer sind die Nettokosten relevant.

2. Die betriebliche Nutzung

Dies ist oft der kritischere Punkt bei einem Koffer. Ein Wirtschaftsgut kann nur dann als GWG sofort abgeschrieben werden, wenn es ausschließlich oder fast ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Wenn Sie den Koffer auch für private Urlaubsreisen nutzen, liegt eine gemischte Nutzung vor. Bei gemischter Nutzung ist die Sofortabschreibung als GWG in der Regel nicht möglich, da das Wirtschaftsgut nicht überwiegend betrieblich genutzt wird im Sinne der GWG-Regelungen.

Eine fast ausschließliche betriebliche Nutzung wird vom Finanzamt oft bei einem Anteil von über 90% angenommen. Bei einem Koffer, der sowohl für Geschäftsreisen als auch für private Urlaube dient, ist dieser hohe betriebliche Nutzungsanteil oft schwer darzulegen. Selbst wenn die Kosten unter 800 Euro liegen, kann die private Mitnutzung dazu führen, dass der Koffer nicht als GWG abgesetzt werden kann.

Was passiert, wenn der Koffer die GWG-Voraussetzungen nicht erfüllt?

Wenn Ihr Koffer entweder zu teuer ist (Kosten über 800 Euro netto) oder nicht ausschließlich/fast ausschließlich betrieblich genutzt wird, kann er nicht als GWG sofort abgeschrieben werden. In diesem Fall muss der Koffer über seine voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA).

Abschreibung (AfA)

Die Kosten des Koffers werden über die Nutzungsdauer verteilt als Betriebsausgabe geltend gemacht. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Reisegepäck beträgt laut den amtlichen AfA-Tabellen (Anlagegüterverzeichnis des Bundesministeriums der Finanzen) 5 Jahre.

Liegt der Koffer beispielsweise über der GWG-Grenze bei 900 Euro netto, müssen Sie jährlich 180 Euro (900 Euro / 5 Jahre) über einen Zeitraum von 5 Jahren abschreiben.

Der Sammelposten

Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten (netto) zwischen 250,01 Euro und 1.000 Euro liegen, gibt es alternativ zur Sofortabschreibung als GWG die Möglichkeit, einen Sammelposten zu bilden. Alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter in dieser Preisspanne werden in einem Pool gesammelt und über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben. Auch hier beträgt die Abschreibungsdauer pauschal 5 Jahre, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer des einzelnen Wirtschaftsguts.

Wenn Ihr Koffer beispielsweise 600 Euro netto kostet und Sie sich für die Sammelpostenmethode entscheiden (obwohl er auch als GWG absetzbar wäre, wenn die Nutzung stimmt), kommt er zusammen mit anderen Anschaffungen zwischen 250,01€ und 1.000€ in einen Sammelposten und wird über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Entscheidung zwischen Sofortabschreibung (GWG) und Sammelposten muss für alle Wirtschaftsgüter einer Preisklasse (€250,01 - €800) im jeweiligen Wirtschaftsjahr einheitlich getroffen werden. Liegen die Kosten über 800€ (bis 1.000€), bleibt nur der Sammelposten oder die individuelle AfA bei Kosten über 1.000€.

Vergleich der Optionen für einen Koffer (Beispiel: 600€ netto Kosten)

Nehmen wir an, Sie kaufen einen Koffer für 600 Euro netto.

OptionVoraussetzungSteuerliche BehandlungVorteil/Nachteil
Sofortabschreibung (GWG)Kosten ≤ 800€ netto
+
Ausschließlich/fast ausschließlich betriebliche Nutzung
Sofortiger Abzug von 600€ im Jahr der Anschaffung.Größter Steuereffekt im ersten Jahr.
SammelpostenKosten zwischen 250,01€ und 1.000€ netto
(Nutzung spielt hier keine Rolle für die Methode, aber für die Absetzbarkeit an sich)
Abzug von 120€ pro Jahr über 5 Jahre (600€ / 5).Gleichmäßigere Verteilung des Steuereffekts über 5 Jahre; Vereinfachung bei vielen kleinen Anschaffungen in der Preisklasse.
Abschreibung (AfA)Kosten > 800€ netto
oder
Gemischte Nutzung (auch unter 800€)
Abzug von 120€ pro Jahr über 5 Jahre (600€ / 5), ggf. nur anteilig bei gemischter Nutzung.Verteilung der Kosten über die Nutzungsdauer; einzig mögliche Methode bei hohen Kosten oder gemischter Nutzung.

*Hinweis: Bei gemischter Nutzung muss der abziehbare Betrag (egal ob AfA oder Sammelposten) ggf. um den privaten Nutzungsanteil gekürzt werden.

Herausforderung: Nachweis der betrieblichen Nutzung

Wie bereits erwähnt, ist die rein betriebliche Nutzung bei einem Gegenstand wie einem Koffer oft schwer nachzuweisen, besonders wenn er auch nur gelegentlich privat genutzt wird. Das Finanzamt könnte bei einem Koffer, der typischerweise auch privat verwendet wird, kritisch nachfragen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie dokumentieren, wann und wofür der Koffer betrieblich genutzt wurde (z.B. durch Reisekostenabrechnungen oder eine Aufstellung der Geschäftsreisen).

Haben Sie mehrere Koffer, von denen einer ausschließlich für Geschäftsreisen vorgehalten wird und die anderen privat genutzt werden, ist die Argumentation für die betriebliche Nutzung des einen Koffers einfacher. Besitzen Sie nur einen Koffer, der sowohl für Geschäftsreisen als auch für den Jahresurlaub nach Mallorca dient, wird die Anerkennung als GWG oder auch die volle Abschreibung bei höherem Preis schwierig.

Häufige Fragen zum Koffer als GWG

F: Zählt ein Aktenkoffer oder eine Businesstasche auch als GWG?
A: Ja, auch Aktenkoffer oder Businesstaschen können als GWG abgesetzt werden, sofern die Kosten unter 800 Euro netto liegen und sie ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden (z.B. für den Transport von Unterlagen zum Kunden). Hier ist die rein betriebliche Nutzung oft leichter darzulegen als bei einem großen Reisekoffer.

F: Was ist, wenn ich mehrere Koffer gleichzeitig kaufe?
A: Die GWG-Grenze gilt pro Wirtschaftsgut. Wenn Sie drei Koffer zu je 300 Euro netto kaufen, können alle drei Koffer, sofern die Nutzungsbedingungen erfüllt sind, als einzelne GWG sofort abgeschrieben werden (3 x 300 Euro = 900 Euro sofort abzugsfähig). Es sei denn, es handelt sich um eine funktionale Einheit (was bei einzelnen Koffern eher unüblich ist, es sei denn, es ist ein speziell zusammengehöriges Set, das nur gemeinsam einen Zweck erfüllt).

F: Muss ich die Umsatzsteuer berücksichtigen?
A: Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sind die Nettokosten (Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer) für die Prüfung der GWG-Grenze maßgeblich. Die gezahlte Umsatzsteuer erhalten Sie über den Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurück. Für Kleinunternehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sind die Bruttokosten (inkl. Umsatzsteuer) für die GWG-Grenze relevant (also aktuell 952 Euro).

F: Kann ich einen gebrauchten Koffer als GWG absetzen?
A: Ja, auch die Anschaffungskosten für einen gebrauchten Koffer können unter den gleichen Voraussetzungen (Kostenlimit, Nutzung) als GWG abgesetzt werden. Maßgeblich sind die tatsächlichen Anschaffungskosten, die Sie für den gebrauchten Koffer bezahlt haben.

F: Was bedeutet 'selbstständig nutzungsfähig' bei einem Koffer?
A: Ein Koffer ist selbstständig nutzungsfähig, weil er seinen Zweck (Gegenstände transportieren) unabhängig von anderen Wirtschaftsgütern erfüllen kann. Er ist kein Bestandteil eines größeren Ganzen, das nur zusammen funktioniert (wie z.B. eine einzelne Schraube in einer Maschine).

Fazit

Ob ein Koffer als Geringwertiges Wirtschaftsgut sofort steuerlich abgesetzt werden kann, hängt entscheidend von zwei Faktoren ab: den Anschaffungskosten und der Art der Nutzung. Liegen die Nettokosten (für vorsteuerabzugsberechtigte) unter 800 Euro und wird der Koffer ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt, ist die Sofortabschreibung als GWG möglich und steuerlich oft am vorteilhaftesten. Bei höheren Kosten (bis 1.000 Euro) oder wenn Sie die Sammelpostenmethode bevorzugen, erfolgt die Abschreibung über 5 Jahre. Bei Kosten über 1.000 Euro oder signifikanter privater Mitnutzung ist nur die Verteilung der (ggf. anteiligen) Kosten über die Nutzungsdauer mittels AfA möglich. Dokumentieren Sie die betriebliche Nutzung, um im Zweifel gegenüber dem Finanzamt argumentieren zu können.

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