07/04/2023
In der modernen Arbeitswelt sind digitale Werkzeuge unverzichtbar. Microsoft 365, die beliebte Suite mit Anwendungen wie Word, Excel, PowerPoint und Outlook, ist für viele zum Standard geworden. Doch während wir alltäglich Dokumente erstellen, Tabellen kalkulieren oder E-Mails versenden, stellt sich oft die Frage: Können die Kosten für dieses Abonnement steuerlich geltend gemacht werden? Die gute Nachricht ist: Ja, das ist in vielen Fällen möglich. Wie genau Sie die Ausgaben für Ihr Microsoft 365 Abonnement von der Steuer absetzen können, hängt von Ihrer beruflichen Situation und der Nutzung des Programms ab.

Was genau ist Microsoft 365?
Bevor wir uns den steuerlichen Aspekten widmen, klären wir kurz, was Microsoft 365 (früher Office 365) überhaupt ist. Es handelt sich um ein Abonnementmodell von Microsoft, das Zugriff auf die aktuellen Versionen der bekannten Office-Anwendungen sowie zusätzliche Dienste wie Cloud-Speicher (OneDrive) und Online-Kommunikation (Teams) bietet. Es gibt verschiedene Abonnements für Privatpersonen, Familien, Unternehmen und Bildungseinrichtungen. Die Kosten fallen in der Regel monatlich oder jährlich an.
Warum ist der Steuerabzug relevant?
Ausgaben steuerlich geltend zu machen, bedeutet, dass Sie diese Kosten von Ihren steuerpflichtigen Einnahmen abziehen können. Dies reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen und führt somit zu einer geringeren Steuerlast. Für Selbstständige und Freiberufler verringern abzugsfähige Ausgaben den Gewinn, auf den Steuern gezahlt werden müssen. Für Angestellte können bestimmte berufsbedingte Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden, die das zu versteuernde Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit mindern.
Die zentrale Voraussetzung: Die berufliche oder betriebliche Nutzung
Der entscheidende Punkt für die steuerliche Absetzbarkeit von Microsoft 365 ist, dass Sie das Abonnement beruflich oder betrieblich nutzen. Das Finanzamt erkennt Kosten nur dann an, wenn sie im Zusammenhang mit Ihrer Einkunftserzielung stehen. Eine rein private Nutzung ist nicht abzugsfähig.
- Berufliche Nutzung (für Angestellte): Wenn Sie Microsoft 365 für Ihre Tätigkeit als Angestellter benötigen und Ihr Arbeitgeber die Software nicht zur Verfügung stellt oder die Kosten nicht erstattet, können die Ausgaben als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung (Anlage N) geltend gemacht werden. Beispiele sind das Erstellen von Präsentationen, Berichten oder die Verwaltung von Arbeitsdokumenten außerhalb der vom Arbeitgeber bereitgestellten Systeme.
- Betriebliche Nutzung (für Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende): Nutzen Sie Microsoft 365 für Ihre selbstständige Tätigkeit, Ihr Gewerbe oder Ihre freiberufliche Arbeit, sind die Kosten Betriebsausgaben. Diese werden direkt vom Umsatz abgezogen und mindern Ihren Gewinn. Dies ist oft der Fall, wenn Sie die Software für die Büroorganisation, Kommunikation mit Kunden, Projektmanagement oder die Erstellung von Angeboten und Rechnungen verwenden.
Wie wird die Nutzung aufgeteilt?
Was passiert, wenn Sie Microsoft 365 sowohl beruflich/betrieblich als auch privat nutzen? Dies ist oft der Fall, insbesondere bei Freiberuflern oder im Homeoffice arbeitenden Angestellten. Hier gilt der Grundsatz der Aufteilung. Sie können nur den Anteil der Kosten absetzen, der auf die berufliche oder betriebliche Nutzung entfällt.
Eine exakte minutengenaue Dokumentation der Nutzung ist in der Praxis kaum möglich und wird vom Finanzamt in der Regel auch nicht erwartet. Oft wird eine plausible Schätzung oder eine Aufteilung nach Nutzungsanteilen akzeptiert. Wenn beispielsweise ein Computer, auf dem Microsoft 365 installiert ist, zu 70% beruflich und zu 30% privat genutzt wird, können Sie in der Regel 70% der Abonnementkosten ansetzen. Wichtig ist, dass Ihre Schätzung nachvollziehbar und im Zweifelsfall begründbar ist. Bei einer überwiegend beruflichen Nutzung (z.B. über 90%) wird das Finanzamt oft auch eine 100%ige Absetzbarkeit anerkennen, insbesondere wenn die private Nutzung nur marginal ist.
Notwendige Dokumentation: Belege aufbewahren!
Um die Kosten für Microsoft 365 steuerlich geltend machen zu können, benötigen Sie einen Nachweis über die Ausgaben. Bewahren Sie daher unbedingt die Rechnungen oder Abonnementbestätigungen auf. Diese erhalten Sie in der Regel per E-Mail von Microsoft oder können sie in Ihrem Microsoft-Konto herunterladen. Auf der Rechnung sollten der Betrag, das Datum und der Leistungsempfänger (Sie oder Ihr Unternehmen) klar ersichtlich sein. Bei einer Betriebsprüfung oder Nachfrage des Finanzamts dienen diese Belege als Nachweis für die geltend gemachten Ausgaben.
Microsoft 365 als laufende Kosten
Da Microsoft 365 im Abonnement bezogen wird, handelt es sich steuerlich um laufende Betriebsausgaben (für Selbstständige) oder laufende Werbungskosten (für Angestellte). Die Kosten werden in dem Zeitraum geltend gemacht, für den das Abonnement bezahlt wurde. Bei einem Jahresabonnement, das im Dezember bezahlt wird, aber für das folgende Jahr gilt, sind die Kosten im Folgejahr abzugsfähig. Bei monatlicher Zahlung sind die Kosten im jeweiligen Monat bzw. im Jahr der Zahlung abzugsfähig.
Dies unterscheidet sich vom Kauf einer Softwarelizenz, die bei höheren Anschaffungskosten eventuell über mehrere Jahre abgeschrieben werden müsste (als Geringwertiges Wirtschaftsgut - GWG - oder über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer). Das Abonnementmodell von Microsoft 365 vereinfacht die steuerliche Behandlung insofern, als die Kosten einfach im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe oder Werbungskosten verbucht werden können.
Spezifische Abonnements und deren steuerliche Relevanz
Microsoft bietet verschiedene Abonnementpläne an. Die Benennung kann bereits Hinweise auf die steuerliche Einordnung geben:
| Abonnement | Typische Nutzung | Steuerliche Einordnung (typisch) |
|---|---|---|
| Microsoft 365 Personal | Privat, teils beruflich (Homeoffice) | Werbungskosten (Anteilig bei beruflicher Nutzung) |
| Microsoft 365 Family | Privat, teils beruflich (mehrere Nutzer) | Werbungskosten (Anteilig, oft schwieriger abzugrenzen) |
| Microsoft 365 Business Basic/Standard/Premium | Betrieblich (Unternehmen, Selbstständige) | Betriebsausgaben (In der Regel 100% bei betrieblicher Nutzung) |
| Microsoft 365 Apps for Business | Betrieblich (reine Anwendungslizenzen) | Betriebsausgaben (In der Regel 100% bei betrieblicher Nutzung) |
Auch wenn ein Abonnement "Personal" oder "Family" heißt, ist eine steuerliche Geltendmachung möglich, *sofern* eine nachweisbare berufliche oder betriebliche Nutzung vorliegt. Bei den Business-Varianten geht das Finanzamt naturgemäß eher von einer betrieblichen Nutzung aus, was die Argumentation vereinfacht.
Tipps für die Steuererklärung
- Angestellte: Tragen Sie die Kosten für Microsoft 365 als Werbungskosten in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Sammeln Sie alle berufsbedingten Ausgaben (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung etc.). Nur wenn die Summe Ihrer Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (im Jahr 2023/2024 bei 1.230 Euro liegt) übersteigt, wirken sich die zusätzlichen Ausgaben steuermindernd aus.
- Selbstständige/Freiberufler: Buchen Sie die Kosten für Microsoft 365 als Betriebsausgaben. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) tragen Sie die Ausgaben in der entsprechenden Zeile für Software oder laufende Betriebskosten ein.
- Dokumentation: Halten Sie die Rechnungen bereit, falls das Finanzamt Nachweise anfordert. Bei gemischter Nutzung dokumentieren Sie kurz, wie Sie den prozentualen Anteil der beruflichen/betrieblichen Nutzung ermittelt haben (z.B. "Nutzung des Laptops ca. 80% beruflich").
Häufig gestellte Fragen
F: Kann ich Microsoft 365 immer von der Steuer absetzen?
A: Nein, nur wenn Sie es beruflich oder betrieblich nutzen. Eine rein private Nutzung ist nicht abzugsfähig.
F: Muss ich die Nutzung genau dokumentieren?
A: Eine exakte Dokumentation ist meist nicht nötig. Eine plausible Schätzung des beruflichen/betrieblichen Anteils wird oft akzeptiert. Halten Sie aber unbedingt die Rechnung bereit.
F: Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Betriebsausgaben?
A: Werbungskosten sind Ausgaben, die Angestellten im Zusammenhang mit ihrer nichtselbstständigen Arbeit entstehen. Betriebsausgaben sind Ausgaben, die Selbstständigen, Freiberuflern oder Unternehmen im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit entstehen.
F: Kann ich auch Microsoft 365 Family absetzen, wenn ich es beruflich nutze?
A: Ja, der Name des Abonnements ist weniger entscheidend als die tatsächliche Nutzung. Bei Family-Abonnements kann die Abgrenzung zum privaten Anteil jedoch schwieriger sein, da es für die Nutzung durch mehrere Personen konzipiert ist.
Fazit
Die Kosten für ein Microsoft 365 Abonnement können eine sinnvolle Investition sein, die sich durch die steuerliche Absetzbarkeit teilweise refinanzieren lässt. Entscheidend ist die berufliche oder betriebliche Nutzung. Bewahren Sie Ihre Rechnungen sorgfältig auf und schätzen Sie bei gemischter Nutzung realistisch den beruflichen Anteil. Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen kann die Konsultation eines Steuerberaters hilfreich sein, um alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
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