Welche Pauschbeträge sind steuerlich absetzbar?

Bürostuhl von Steuer absetzen?

25/08/2018

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Die Frage, ob man Büromöbel von der Steuer absetzen kann, beschäftigt viele, die einen Großteil ihrer Arbeit im Home-Office oder in eigenen Geschäftsräumen verrichten. Die gute Nachricht ist: Ja, das ist grundsätzlich möglich. Büromöbel zählen zu den sogenannten Werbungskosten für Angestellte oder Betriebsausgaben für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Diese Kosten mindern das zu versteuernde Einkommen und führen somit zu einer Steuerersparnis. Allerdings gibt es wichtige Unterschiede und Regeln zu beachten, insbesondere wenn es um die Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes geht.

Kann ich Büroausstattung von der Steuer absetzen?
Büromöbel lassen sich von der Steuer absetzen, da sie zu den Werbungskosten gehören. Die Voraussetzung ist, dass die Möbel nur für die Arbeit genutzt werden. Bei der Ausstattung von Geschäftsräumen ist dies eindeutig. Hier wird die Einrichtung über Jahre bei der Steuer abgeschrieben.
Übersicht

Büromöbel steuerlich absetzen: Die Grundlagen

Wenn Sie Büromöbel für klar definierte Geschäftsräume anschaffen, die ausschließlich beruflich oder betrieblich genutzt werden, ist die steuerliche Absetzbarkeit in der Regel unkompliziert. Die Kosten werden über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben, da es sich um Wirtschaftsgüter handelt, die langfristig genutzt werden. Die Nutzungsdauer für Büromöbel ist in den amtlichen AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) festgelegt und beträgt typischerweise 13 Jahre.

Die Herausforderung entsteht oft im Bereich des Home-Office oder Telearbeitsplatzes. Hier verschwimmen die Grenzen zwischen privater und beruflicher Nutzung. Das Finanzamt prüft genau, ob die Kosten tatsächlich beruflich veranlasst sind. Die Möglichkeit, Büromöbel im Home-Office abzusetzen, hängt stark von der Art der Nutzung und den räumlichen Gegebenheiten ab.

Home-Office und steuerliche Absetzbarkeit von Büromöbeln

Das Konzept des Home-Office hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Ursprünglich gab es strengere gesetzliche Definitionen für den Telearbeitsplatz. Heute ist agiles Arbeiten, bei dem Mitarbeitende abwechselnd im Büro und zu Hause arbeiten, weit verbreitet. Diese Flexibilität macht es für viele schwer, zu Hause einen separaten Raum einzurichten, der ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Und genau hier liegt oft der Knackpunkt bei der steuerlichen Anerkennung von Büromöbeln.

Generell gilt: Wenn Sie ein häusliches Arbeitszimmer haben, das den strengen Kriterien des Finanzamts entspricht (d.h. es wird nahezu ausschließlich beruflich genutzt und ist der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Betätigung oder es steht Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung), können Sie die Kosten für die Einrichtung dieses Zimmers (Möbel, Teppich, Gardinen etc.) sowie anteilige Raumkosten (Miete, Nebenkosten) steuerlich geltend machen. Steht in diesem Raum jedoch beispielsweise eine Schlafcouch für Gäste, erkennt das Finanzamt ihn oft nicht als reines Arbeitszimmer an.

Für viele, die keinen solchen separaten Raum haben, sondern am Küchentisch, im Wohnzimmer oder in einer Arbeitsecke arbeiten, wird es schwierig, die rein berufliche Nutzung von allgemeinen Möbeln nachzuweisen. Ein Küchentisch bleibt ein Küchentisch, auch wenn Sie daran arbeiten. Er dient primär privaten Zwecken.

Warum Bürostühle eine Sonderrolle spielen

Hier kommt der Bürostuhl ins Spiel. Auch wenn Sie keinen dedizierten Arbeitszimmer haben, sondern in verschiedenen Bereichen Ihrer Wohnung arbeiten, lässt sich ein Bürostuhl oft leichter steuerlich absetzen als andere Möbelstücke. Warum ist das so?

Ein ergonomischer Bürostuhl ist in seiner Funktion klar auf die Bedürfnisse des Arbeitens ausgerichtet. Er unterscheidet sich deutlich von einem Esszimmerstuhl, einem Sessel oder einer Couch. Seine spezifische Bauweise mit verstellbaren Elementen, Lendenwirbelstütze und oft Rollen deutet eindeutig auf eine Nutzung als Arbeitsmittel hin. Selbst wenn dieser Stuhl an einem Küchentisch steht, ist seine primäre Bestimmung die Unterstützung einer gesunden Sitzhaltung während der Arbeit.

In Ihrer Freizeit werden Sie sich in der Regel nicht freiwillig auf einen Bürostuhl setzen, um fernzusehen oder ein Buch zu lesen. Er ist kein typisches privates Sitzmöbel. Diese klare Unterscheidung der Nutzung macht es dem Finanzamt leichter, den Bürostuhl als ausschließlich oder zumindest überwiegend beruflich genutztes Arbeitsmittel anzuerkennen, selbst wenn kein separates Arbeitszimmer vorliegt. Daher sind die Chancen, die Kosten für einen guten Bürostuhl steuerlich geltend zu machen, oft deutlich höher als bei einem Schreibtisch, Regal oder Sideboard, die auch private Funktionen erfüllen könnten.

Die Bedeutung der Ergonomie

Die Anschaffung eines hochwertigen, ergonomischen Bürostuhls ist nicht nur aus steuerlicher Sicht vorteilhaft, sondern vor allem aus gesundheitlicher Sicht eine wichtige Investition. Langes Sitzen, insbesondere bei der Arbeit, belastet den Körper enorm. Ein ergonomischer Stuhl unterstützt eine gesunde Haltung, entlastet die Wirbelsäule und kann langfristig Rückenproblemen vorbeugen. Er trägt maßgeblich zu Ihrem Wohlbefinden und Ihrer Leistungsfähigkeit im Home-Office bei.

Wenn Sie den Stuhl steuerlich absetzen können, relativieren sich die Anschaffungskosten ohnehin. Der Aufpreis für eine bessere ergonomische Ausstattung lässt sich so zumindest teilweise vom Staat zurückholen. Im Home-Office sollten Sie genauso auf eine gute Sitzhaltung achten wie im Büro des Arbeitgebers. Ihre Gesundheit ist Ihr wichtigstes Kapital.

Wer kann einen Bürostuhl steuerlich absetzen?

Grundsätzlich können alle Personen, die beruflich tätig sind und Kosten für die Ausübung ihrer Tätigkeit haben, diese als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Dazu gehören:

  • Angestellte: Wenn Sie zumindest teilweise im Home-Office arbeiten, können Sie die Kosten für einen Bürostuhl als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Es ist vorteilhaft, wenn die Home-Office-Regelung vertraglich mit dem Arbeitgeber vereinbart ist, da dies die berufliche Notwendigkeit der Ausstattung unterstreicht.
  • Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende: Für diese Gruppe sind die Regeln oft klarer. Ein Bürostuhl, der für die betriebliche Tätigkeit genutzt wird (sei es im Büro oder im Home-Office), zählt zu den Betriebsausgaben und kann entsprechend geltend gemacht werden.

Auch wenn Sie das Privileg haben, ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer zu besitzen, gehören die Möbel dieses Zimmers selbstverständlich zu den absetzbaren Kosten.

Wie wird ein Bürostuhl steuerlich abgesetzt?

Die Art und Weise der Absetzung hängt vom Kaufpreis des Bürostuhls ab:

  1. Sofortabzug als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG): Liegen die Netto-Anschaffungskosten (ohne Mehrwertsteuer) des Bürostuhls nicht über 800 Euro, können Sie den vollen Betrag im Jahr des Kaufs als Werbungskosten oder Betriebsausgabe absetzen. Dies gilt für Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzbar sind. Ein Bürostuhl ist in der Regel ein solches selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut. Für Angestellte, die die Brutto-Kosten (inklusive Mehrwertsteuer) tragen, liegt diese Grenze aktuell bei 952 Euro (800 Euro netto + 19% MwSt.). Beachten Sie hierbei immer die aktuell gültigen steuerlichen Regelungen, da sich diese Grenzen ändern können.
  2. Abschreibung über die Nutzungsdauer (AfA): Liegen die Netto-Anschaffungskosten über 800 Euro (bzw. 952 Euro brutto für Angestellte), muss der Betrag über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Für Büromöbel, einschließlich Bürostühlen, beträgt die steuerlich anerkannte Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle 13 Jahre. Das bedeutet, Sie können jedes Jahr 1/13 der Kosten über einen Zeitraum von 13 Jahren absetzen.

Für Angestellte erfolgt die Geltendmachung in der Steuererklärung, in der Regel in der Anlage N unter den Werbungskosten. Selbstständige tragen die Ausgaben in ihrer Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz) als Betriebsausgaben ein.

Wann kann ein Bürostuhl steuerlich abgesetzt werden?

Der Bürostuhl kann in dem Steuerjahr geltend gemacht werden, in dem Sie ihn gekauft haben und die Zahlung geleistet wurde. Das Kaufdatum ist entscheidend. Bei der Abschreibung über 13 Jahre beginnen Sie mit der Verteilung der Kosten ebenfalls im Jahr des Kaufs. Wenn Sie den Stuhl beispielsweise im Juli gekauft haben, können Sie im ersten Jahr einen anteiligen Betrag (6/12 der Jahresabschreibung) geltend machen, in den Folgejahren dann den vollen Jahresbetrag.

Wichtiger Tipp: Rechnung aufheben!

Unabhängig davon, ob Sie den Stuhl sofort oder über 13 Jahre abschreiben, ist die Rechnung der wichtigste Nachweis für das Finanzamt. Bewahren Sie die Originalrechnung sorgfältig auf. Sie dient als Beleg für die Anschaffungskosten und das Kaufdatum. Ohne diesen Nachweis wird das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen.

Häufig gestellte Fragen zur Absetzbarkeit von Bürostühlen

Kann ich einen Bürostuhl auch dann absetzen, wenn ich kein separates Arbeitszimmer habe?

Ja, das ist oft möglich. Aufgrund seiner spezifischen Funktion als Arbeitsmittel wird ein Bürostuhl vom Finanzamt in der Regel als überwiegend beruflich genutzt anerkannt, auch wenn er in einem privat genutzten Raum steht. Dies unterscheidet ihn von anderen Möbeln wie Tischen oder Regalen, deren private Nutzung schwer auszuschließen ist.

Gilt die 800-Euro-Grenze netto oder brutto?

Die Grenze für die Sofortabsetzung als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) beträgt 800 Euro netto (ohne Mehrwertsteuer). Für Angestellte, die die Mehrwertsteuer als Endverbraucher tragen, entspricht dies aktuell einem Bruttobetrag von 952 Euro (800 € + 19% MwSt.). Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden gesetzlichen Regelungen.

Was passiert, wenn der Bürostuhl mehr als 800 Euro netto kostet?

Dann müssen Sie die Anschaffungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer abschreiben. Für Büromöbel beträgt diese Nutzungsdauer steuerlich 13 Jahre. Sie können dann jedes Jahr 1/13 der Kosten geltend machen, beginnend im Jahr des Kaufs (ggf. zeitanteilig).

Wie lange muss ich die Rechnung aufbewahren?

Für Angestellte, die Werbungskosten geltend machen, gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Belege. Es ist jedoch ratsam, die Rechnung mindestens bis zum Erhalt des Steuerbescheids und eventuell darüber hinaus (z.B. bis zum Ablauf der Einspruchsfrist oder bei einer Prüfung) aufzubewahren, um sie auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen zu können. Für Selbstständige gelten in der Regel längere Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren für Buchhaltungsunterlagen.

Muss der Bürostuhl neu sein, um ihn absetzen zu können?

Nein, auch gebrauchte Bürostühle können abgesetzt werden. Entscheidend sind die tatsächlich angefallenen Anschaffungskosten, die Sie durch einen Kaufvertrag oder eine Quittung belegen können. Die Abschreibung erfolgt dann auf Basis dieses Kaufpreises.

Zusammenfassung der Absetzbarkeit des Bürostuhls

Um die wichtigsten Punkte zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Bürostuhls zusammenzufassen, können wir folgende Tabelle heranziehen:

KriteriumRegelung für Bürostuhl
Wer kann absetzen?Angestellte (im Home-Office), Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende
Wann absetzen?Im Jahr des Kaufs
Sofortabzug möglich?Ja, wenn Netto-Kosten <= 800 € (Brutto <= 952 € für Angestellte)
Abschreibung (AfA)?Ja, wenn Netto-Kosten > 800 €, über 13 Jahre
Nachweis erforderlich?Ja, Rechnung aufbewahren
Separate Arbeitszimmer nötig?Nein, oft auch ohne separates Zimmer möglich wegen spezifischer Nutzung
Wichtigkeit der Ergonomie?Hoch, sowohl für Gesundheit als auch zur Begründung der beruflichen Notwendigkeit

Fazit

Die Anschaffung eines guten, ergonomischen Bürostuhls ist eine sinnvolle Investition in Ihre Gesundheit und Produktivität im Home-Office. Die Möglichkeit, die Kosten dafür steuerlich geltend zu machen, macht diese Investition noch attraktiver. Während die Absetzbarkeit anderer Büromöbel im Home-Office oft von der Existenz und Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers abhängt, ist der Bürostuhl aufgrund seiner spezifischen Funktion häufig auch ohne separates Zimmer absetzbar. Beachten Sie die Regeln zur Sofortabsetzung oder Abschreibung, bewahren Sie Ihre Rechnung sorgfältig auf und machen Sie Ihre Ausgaben in der Steuererklärung geltend, um von der Steuerersparnis zu profitieren.

Wichtiger Hinweis: Die hier gegebenen Informationen dienen lediglich Informationszwecken und stellen keine Steuerberatung dar. Steuerrecht ist komplex und kann sich ändern. Für eine verbindliche Auskunft, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Stand der Informationen: Juni 2023

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