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Homeoffice: Essentials, Sicherheit & Ordnung

01/02/2015

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Das Homeoffice ist aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Insbesondere seit den globalen Herausforderungen der letzten Jahre hat sich die Arbeit von zu Hause für viele etabliert und wird uns voraussichtlich auch in Zukunft begleiten. Diese Umstellung brachte und bringt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen neue Fragen auf – nicht nur bezüglich der technischen Ausstattung, sondern auch in Bezug auf Arbeitsrecht, Sicherheit und die schlichte Frage: Wie halte ich mein Homeoffice organisiert?

In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte rund um das Arbeiten von zu Hause. Wir klären die oft verwechselten Begriffe Telearbeit und Homeoffice, gehen auf die essenziellen Punkte des Arbeitsschutzes ein, erklären, wer für die Ausstattung zuständig ist und geben praktische Tipps, wie Sie Ihre Büromaterialien und Unterlagen optimal lagern und so für einen produktiven Arbeitsplatz sorgen.

Was braucht man unbedingt im Homeoffice?
CHECKLISTE: WAS MUSS ICH BEACHTEN?Arbeitsplatz, Arbeitstisch, Stuhl.Arbeitsmittel: Bildschirm, Tastatur, Maus.Ergonomie.Arbeitsumgebung: Platzbedarf, klimatische Bedingungen, Beleuchtung.Technische Voraussetzungen, Internet-Zugang.
Übersicht

Was braucht man wirklich im Homeoffice?

Die Grundbedürfnisse für ein funktionierendes Homeoffice sind vielfältig und hängen stark von der Art der Arbeit ab. Abgesehen von der notwendigen technischen Ausstattung, die wir später noch genauer betrachten, sind einige grundlegende Dinge unerlässlich:

  • Ein fester Arbeitsplatz: Auch wenn es sich nicht um eine rechtlich definierte Telearbeit handelt, ist ein dedizierter Bereich, der vom Wohnbereich getrennt ist, für die Konzentration und die mentale Abgrenzung von Arbeit und Freizeit von großem Vorteil.
  • Stabile Internetverbindung: Für die Kommunikation, den Datenaustausch und die Nutzung von Cloud-Diensten ist eine zuverlässige Internetverbindung das A und O.
  • Ausreichende Beleuchtung: Natürliches Licht ist ideal, aber eine gute Schreibtischlampe ist unerlässlich, um die Augen zu schonen, besonders bei langer Bildschirmarbeit.
  • Ergonomische Einrichtung: Ein bequemer Stuhl und ein Schreibtisch in der richtigen Höhe sind wichtig, um körperlichen Beschwerden vorzubeugen. Dies betrifft nicht nur die Telearbeit, wo der Arbeitgeber zur Bereitstellung verpflichtet sein kann, sondern auch das mobile Arbeiten im Homeoffice, wo der Arbeitnehmer eigenverantwortlich auf Ergonomie achten sollte.
  • Grundlegendes Büromaterial: Auch im digitalen Zeitalter sind Stifte, Papier, Notizblöcke und eventuell ein Drucker mit ausreichend Toner oder Tinte oft notwendig.

Diese Liste ist natürlich nicht abschließend und kann je nach individuellem Bedarf erweitert werden. Viel wichtiger als die reine Liste ist jedoch das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsschutz und die Bereitstellung von Arbeitsmitteln.

Telearbeit vs. Homeoffice: Ein wichtiger Unterschied

Die Begriffe Homeoffice und Telearbeit werden oft synonym verwendet, doch rechtlich gibt es feine, aber wichtige Unterschiede, die sich auf die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) von 2016 brachte hier erstmals klarere Definitionen.

Was ist Telearbeit?

Laut ArbStättV handelt es sich bei Telearbeit um vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich des Arbeitnehmers. Diese müssen vertraglich vereinbart werden. Der Vertrag sollte festlegen, wie viele Stunden pro Woche zu Hause gearbeitet wird und welche Ausstattung benötigt wird. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die notwendige Ausstattung bereitzustellen. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann hier beratend unterstützen.

Was ist Homeoffice (Mobiles Arbeiten)?

Homeoffice, oft auch als mobiles Arbeiten bezeichnet, meint das gelegentliche oder vorübergehende Arbeiten von zu Hause oder an einem anderen Ort außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte. Auch hier wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, wie viele Wochenstunden oder für welchen Zeitraum die Arbeit von zu Hause aus erfolgt. Der Arbeitnehmer erhält Arbeitsmittel und Kommunikationswerkzeuge zur Verfügung gestellt. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) stellte klar, dass für Homeoffice im Rahmen der Pandemie keine besondere Vertragsvereinbarung nötig war. Im Gegensatz zur Telearbeit ist Homeoffice (mobiles Arbeiten) rechtlich kein fester, vom Arbeitgeber eingerichteter Arbeitsplatz im Sinne der ArbStättV.

Dieser Unterschied hat weitreichende Folgen, insbesondere für den Arbeitsschutz.

Arbeitsschutz im Homeoffice: Ihre Rechte und Pflichten

Unabhängig davon, ob Arbeitnehmer im Büro, in Telearbeit oder im Homeoffice arbeiten, hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legen die Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter fest.

Das Arbeitsschutzgesetz gilt immer

Das Arbeitsschutzgesetz gilt auch uneingeschränkt für Telearbeit und Homeoffice. Das bedeutet, die Arbeit zu Hause muss so gestaltet sein, dass Risiken für die Gesundheit minimiert werden. Gemäß § 15 Abs. 1 ArbSchG müssen Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz geschult werden und die erforderlichen Schutzmaßnahmen umsetzen können.

Die Arbeitsstättenverordnung: Wann sie greift

Die ArbStättV konkretisiert das ArbSchG und legt Anforderungen an Arbeitsstätten fest. Sie bezieht sich bei der Telearbeit auf die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen. Das bedeutet: Für fest eingerichtete Telearbeitsplätze gelten die Vorschriften der ArbStättV bezüglich Möbeln, Arbeitsmitteln und Geräten. Das „gelegentliche“ Homeoffice oder mobile Arbeiten unterliegt hingegen *nicht* der ArbStättV. Hier ist der Arbeitnehmer stärker in der Pflicht, eigenständig auf die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsvorschriften zu achten. Arbeitgeber sollten dennoch Schulungen und Hinweise zur Verfügung stellen, um die Mitarbeiter zu unterstützen. Da viele Homeoffice-Arrangements während der Pandemie nicht als feste Telearbeitsplätze vertraglich vereinbart wurden, fielen sie oft nicht unter die strengen Vorschriften der ArbStättV. Dies bedeutet für den Arbeitgeber eine geringere Verantwortung bezüglich der konkreten Einrichtung und des Ortes des Homeoffice-Arbeitsplatzes im Vergleich zur Telearbeit.

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig?

Wenn ein Telearbeitsplatz eingerichtet wird oder das Homeoffice sich wesentlich vom Arbeitsplatz im Betrieb unterscheidet, ist der Arbeitgeber gemäß § 3 ArbStättV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Diese Beurteilung dient dazu, potenzielle Risiken am häuslichen Arbeitsplatz zu identifizieren (z. B. unzureichende Beleuchtung, ungünstige Sitzhaltung, psychische Belastung durch Isolation) und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung abzuleiten.

Die Gefährdungsbeurteilung kann durch eine Besichtigung des Arbeitsplatzes erfolgen (hierfür ist die Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich, auch wenn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Begehung durchführt) oder durch eine Befragung des Mitarbeiters. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Durchführung.

Arbeitsmittel im Homeoffice: Wer zahlt was?

Eine zentrale Frage im Homeoffice ist oft die nach den Kosten für die notwendige Ausstattung. Hier ist die Unterscheidung zwischen Telearbeit und Homeoffice sowie die Art der Vereinbarung entscheidend.

Grundsätzlich gilt: Wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeit an einem festgelegten Telearbeitsplatz oder im Homeoffice vereinbart, ist er gemäß der ArbStättV (für Telearbeit) bzw. seiner Fürsorgepflicht (allgemein für regelmäßige Homeoffice-Tätigkeit) für die Ausstattung des Arbeitsplatzes verantwortlich. Das bedeutet, der Arbeitgeber sollte die für die Arbeit notwendigen Mittel auf seine Kosten zur Verfügung stellen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Elektronische Geräte (Computer, Monitor, Tastatur, Maus, eventuell Drucker)
  • Einrichtungsgegenstände (Bürostuhl, Schreibtisch)
  • Software und Lizenzen
  • Kommunikationstools

Nutzt der Arbeitnehmer eigene Arbeitsmittel, z. B. den privaten Computer oder den eigenen Schreibtisch, kann unter Umständen ein Anspruch auf Aufwendungsersatz gegenüber dem Arbeitgeber bestehen. Dieser Anspruch ergibt sich in entsprechender Anwendung von § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der besagt, dass Aufwendungen, die ein Beauftragter (hier der Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers) für die Ausführung des Auftrags macht und die den Umständen nach für erforderlich gehalten werden dürfen, vom Auftraggeber (hier der Arbeitgeber) zu ersetzen sind.

Welche Arbeitsmittel für das Homeoffice kann ich absetzen?
FOLGENDE ARBEITSMITTEL (BEISPIELE) KÖNNEN SIE U.A. ABSETZEN:1Computer.2Laptop.3Smartphone.4Headset.5Drucker, Kopierer Faxgerät.620 Prozent der Telefon- und Internetkosten (max. 20 Euro p.M.)7Büromaterial (z.B. Stifte, Papier, Aktenordner etc.)8Büromöbel (z.B. Schreibtisch, Bürostuhl, Aktenschrank)

Es ist jedoch wichtig zu beachten: Stellt der Arbeitgeber im Betrieb einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz zur Verfügung und entscheidet sich der Arbeitnehmer *überwiegend im eigenen Interesse* für das Homeoffice und nutzt dabei seine eigenen Mittel, besteht in der Regel kein Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Nutzung der Wohnung oder eigener Möbel. Ein Anspruch besteht eher, wenn die Nutzung eigener Mittel oder die Arbeit im Homeoffice *im Interesse des Arbeitgebers* erfolgt oder für die sachgerechte Durchführung der Arbeit zwingend erforderlich ist und nicht bereits durch das Gehalt abgegolten ist (siehe Beispiel des Lehrers, der ein Schulbuch kauft).

Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer klare vertragliche Regelungen zur Kostentragung für das Homeoffice treffen. Dies kann die Höhe pauschaler Zahlungen oder die Regelung der Anschaffung und Nutzung von Arbeitsmitteln umfassen.

Ordnung schaffen: Büromaterial clever lagern im Homeoffice

Ein aufgeräumter Arbeitsplatz fördert die Konzentration und Produktivität. Im Homeoffice, wo Arbeits- und Privatleben oft verschwimmen, ist Organisation besonders wichtig. Hier sind einige praktische Tipps, wie Sie Ihr Büromaterial und Ihre Unterlagen effektiv lagern:

1. Machen Sie eine Inventur und misten Sie aus

Bevor Sie mit dem Organisieren beginnen, gehen Sie alle Ihre Arbeitsmaterialien durch. Trennen Sie, was Sie behalten, wegwerfen, verkaufen oder spenden wollen. Alte Belege, nicht mehr benötigte Notizen, kaputte Stifte – alles, was nur Platz wegnimmt, sollte weg.

2. Trennen Sie Arbeitsbereiche

Wenn möglich, nutzen Sie einen separaten Raum oder zumindest eine feste Ecke, die ausschließlich zum Arbeiten dient. Dies hilft nicht nur der Konzentration, sondern macht es auch einfacher, Arbeitsmaterialien dort zu konzentrieren.

3. Wählen Sie einen Schreibtisch mit ausreichend Stauraum

Ein Schreibtisch mit Schubladen oder integrierten Fächern ist Gold wert. Wenn Ihr aktueller Schreibtisch wenig Platz bietet, können Monitorständer mit Fächern oder Tastaturauszüge zusätzlichen Raum schaffen.

4. Investieren Sie in Schreibtisch-Organizer

Stiftköcher, Briefablagen, Stehsammler für Dokumente – diese Helfer halten die Oberfläche Ihres Schreibtisches frei und sorgen dafür, dass oft benötigte Dinge griffbereit sind. Stapelbare Ablagen sparen besonders auf kleinen Schreibtischen Platz.

5. Streamlinen Sie Ihre Schubladen

Nutzen Sie Schubladeneinsätze und Trenner, um Stifte, Büroklammern, Post-its und andere Kleinteile zu sortieren. So finden Sie schnell, was Sie suchen, und die Schubladen bleiben ordentlich. Alte Muffinformen oder Eierkartons können auch hier zweckentfremdet werden.

6. Verstecken Sie Kabel und Netzteile

Kabelsalat sieht unordentlich aus und ist unpraktisch. Nutzen Sie Kabelbinder, Kabelschläuche oder Kabelboxen. Auch einfache Binderclips, die am Schreibtischrand befestigt werden, können Kabel ordentlich führen.

7. Etablieren Sie ein Ablagesystem für Papier

Auch im Homeoffice fallen oft Papierdokumente an. Nutzen Sie erweiterbare Aktenordner, Ablageboxen, Schubladen oder einen Aktenschrank. Überlegen Sie, wichtige Dokumente zu scannen, um den Bedarf an physischem Stauraum zu reduzieren.

8. Nutzen Sie Stauraum im Schrank

Wenn Ihr Arbeitsbereich einen Schrank hat, nutzen Sie diesen. Vorhandene Regale können für Ordner und Boxen genutzt werden. Zusätzliche Behälter oder sogar maßgefertigte Einbauten maximieren den Stauraum.

9. Erwägen Sie Möbel auf Rollen

Rollcontainer oder Aktenschränke auf Rollen bieten flexible Aufbewahrungsmöglichkeiten. Sie können bei Bedarf verschoben werden und ermöglichen es Ihnen, Ihren Arbeitsbereich schnell umzugestalten oder zu reinigen.

10. Ein Aktenschrank ist ein Klassiker

Für die langfristige Aufbewahrung von Dokumenten und als zusätzlicher Stauraum für selten genutztes Material ist ein Aktenschrank eine bewährte Lösung. Es gibt verschiedene Größen und Modelle, die sich in fast jeden Raum integrieren lassen.

Ist der Weg vom Büro ins Homeoffice Arbeitszeit?
Die Strecke und die Fahrzeit, die der Mitarbeiter üblicherweise für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte aufgewendet hätte, stellen keine Dienstreise und keine Arbeitszeit dar. Der darüber hinausgehende Teil der Fahrt ist als Dienstreise und Arbeitszeit zu qualifizieren.

11. Nutzen Sie vertikalen Raum an den Wänden

Wandregale oder an der Wand befestigte Ablagesysteme für Papier oder Ordner nutzen ungenutzten Raum und halten wichtige Dokumente griffbereit, ohne den Schreibtisch zu überladen. Ein Schuh-Organizer an der Tür kann kleine Büromaterialien aufnehmen.

12. Integrieren Sie eine Pinnwand oder Magnettafel

Eine Pinnwand, eine Whiteboard oder eine Lochwand an der Wand ist ideal für Notizen, Erinnerungen, Kalender und kann mit Haken oder Behältern zusätzlichen Platz für Bolívares oder andere Utensilien bieten.

13. Installieren Sie Wandregale

Freischwebende Wandregale sind eine stilvolle Möglichkeit, Bücher, Ordner oder Dekorationsgegenstände zu verstauen und so den Schreibtisch zu entlasten. Achten Sie auf die maximale Belastung.

14. Beschriften und kategorisieren Sie alles

Sobald Sie einen festen Platz für alles gefunden haben, beschriften Sie Ordner, Boxen und Schubladen. Das erleichtert das Wiederfinden und verhindert, dass sich schnell wieder Chaos breitmacht. Nutzen Sie Register und Trennblätter in Ordnern.

15. Richten Sie eine Druckerstation ein

Wenn Sie einen Drucker haben, schaffen Sie einen festen Platz dafür, idealerweise außerhalb des Schreibtisches. Ein kleines Regal, ein Rollwagen oder ein Schrankfach kann den Drucker und das benötigte Papier, Toner oder die Tinte aufnehmen.

Häufig gestellte Fragen zum Homeoffice

Hier beantworten wir einige der häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit dem Homeoffice aufkommen:

Q: Ist Homeoffice rechtlich dasselbe wie Telearbeit?
A: Nein. Telearbeit ist ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz zu Hause, der vertraglich geregelt ist und unter die ArbStättV fällt. Homeoffice (mobiles Arbeiten) ist flexibler, oft nur vorübergehend oder gelegentlich und fällt in der Regel nicht unter die ArbStättV.

Q: Wer ist für die Ausstattung meines Homeoffice-Arbeitsplatzes verantwortlich?
A: Bei vertraglich vereinbarter Telearbeit muss der Arbeitgeber die notwendige Ausstattung stellen. Bei flexiblem Homeoffice sollte der Arbeitgeber ebenfalls die notwendigen Arbeitsmittel bereitstellen. Nutzen Sie eigene Mittel im Interesse des Arbeitgebers, kann ein Anspruch auf Aufwendungsersatz bestehen. Klare vertragliche Regelungen sind hier am besten.

Q: Gilt der Arbeitsschutz auch im Homeoffice?
A: Ja, das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt auch im Homeoffice uneingeschränkt. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt jedoch primär für Telearbeitsplätze.

Q: Muss eine Gefährdungsbeurteilung für mein Homeoffice durchgeführt werden?
A: Für fest eingerichtete Telearbeitsplätze ist eine Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV vorgeschrieben. Für flexibles Homeoffice ist sie nicht immer zwingend in der Form der ArbStättV notwendig, aber der Arbeitgeber hat dennoch eine Fürsorgepflicht und sollte Risiken beurteilen und Mitarbeiter schulen.

Q: Kann ich vom Arbeitgeber verlangen, dass er meinen Internetanschluss bezahlt?
A: Dies hängt von der individuellen Vereinbarung ab. Ein genereller Anspruch auf Übernahme der Internetkosten besteht nicht immer, es sei denn, dies ist vertraglich geregelt oder die Kosten sind für die Erfüllung der Arbeitsaufgaben zwingend erforderlich und werden nicht anderweitig abgegolten (z.B. durch eine Pauschale).

Q: Wie kann ich meine Büromaterialien am besten aufbewahren?
A: Nutzen Sie Schreibtisch-Organizer, Schubladeneinsätze, Wandregale, Aktenschränke und beschriften Sie alles. Wichtig ist, ein System zu schaffen, das für Sie funktioniert und den Arbeitsplatz ordentlich hält.

Fazit

Das Homeoffice bietet viele Vorteile, erfordert aber auch, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere den Arbeitsschutz und die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, verstehen und beachten. Ein gut ausgestatteter, ergonomischer Arbeitsplatz und ein durchdachtes System zur Organisation von Büromaterialien und Dokumenten sind entscheidend für ein produktives und gesundes Arbeiten von zu Hause. Indem Sie diese Aspekte berücksichtigen, können Sie Ihr Homeoffice optimal gestalten und die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt erfolgreich meistern.

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