Netzwerkkabel & Breitband: Steuern sparen?

05/03/2013

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Die Frage, ob und wie Kosten rund um die Internetverbindung, insbesondere für die notwendige Infrastruktur wie Netzwerkkabel oder das Breitbandkabelnetz, steuerlich geltend gemacht werden können, beschäftigt viele. Die Antwort ist nicht immer ganz einfach und hängt stark davon ab, wofür Sie die Verbindung nutzen und welche Art von Kosten angefallen sind. Grundsätzlich lassen sich Ausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen, allerdings unter verschiedenen Voraussetzungen und in unterschiedlicher Höhe.

Kann ich die Kosten für ein Netzwerkkabel von der Steuer absetzen?
Kann man Breitbandkabelnetz bei der Steuer absetzen? Die Kosten für die Installation, Wartung und Reparatur eines Breitbandkabelnetzes kann in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung (Handwerkerleistung) berücksichtigt werden, wenn die Arbeiten innerhalb des Grundstückes erfolgen.

Es ist wichtig zu unterscheiden, ob die Kosten beruflich veranlasst sind oder im privaten Bereich anfallen. Diese Unterscheidung ist entscheidend dafür, nach welchen Regeln die Ausgaben abgesetzt werden können und ob überhaupt eine steuerliche Berücksichtigung möglich ist.

Übersicht

Absetzen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Wenn die Kosten für ein Netzwerkkabel, die Installation eines Netzwerks oder die Wartung einer Breitbandverbindung klar und eindeutig mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder der Erzielung von Einkünften in Verbindung stehen, dann können diese Ausgaben in der Regel als Betriebsausgaben (für Selbstständige oder Gewerbetreibende) oder als Werbungskosten (für Arbeitnehmer) in voller Höhe abgesetzt werden. Dies ist der unkomplizierteste Weg, da hierbei die Kosten direkt Ihre steuerpflichtigen Einnahmen mindern.

Ein typisches Beispiel hierfür ist die Einrichtung oder Unterhaltung eines Heimarbeitsplatzes (Homeoffice), der steuerlich anerkannt ist. Benötigen Sie für diesen Arbeitsplatz eine spezielle Netzwerkverkabelung oder fallen Kosten für die Wartung Ihrer Internetinfrastruktur an, um beruflich arbeiten zu können, dann liegt eine berufliche Veranlassung vor. Auch für Unternehmen sind Kosten für Datennetzwerke, PC-Netzwerke oder schnelle Internetverbindungen, die für den Geschäftsbetrieb notwendig sind, selbstverständlich Betriebsausgaben.

Um diese Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen zu können, müssen Sie einen klaren Nachweis über die berufliche Nutzung erbringen können. Dies kann durch die Art Ihrer Tätigkeit, die Notwendigkeit der Verbindung für die Ausübung Ihres Berufs oder durch die Einrichtung eines steuerlich anerkannten häuslichen Arbeitszimmers erfolgen.

Absetzen als Handwerkerleistung

Fallen die Kosten im privaten Bereich an und dienen nicht primär der Einkommenserzielung, können sie unter Umständen dennoch steuerlich berücksichtigt werden. Dies ist möglich, wenn es sich um Arbeiten im Zusammenhang mit einem Breitbandkabelnetz handelt, die als Handwerkerleistung im eigenen Haushalt einzuordnen sind. Dazu gehören laut Gesetzgeber insbesondere Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten.

Voraussetzung für die Anerkennung als Handwerkerleistung ist, dass die Arbeiten innerhalb Ihres Grundstücks oder in Ihrer Wohnung durchgeführt werden. Arbeiten, die außerhalb des Grundstücks stattfinden (z.B. die Verlegung von Kabeln durch den Anbieter bis zur Grundstücksgrenze), können nicht als Handwerkerleistung abgesetzt werden.

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, können Sie 20% der angefallenen Lohnkosten (Arbeits- und Fahrtkosten) von Ihrer Steuerlast abziehen. Dieser Abzug ist jedoch auf einen Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Haushalt und Jahr begrenzt. Das bedeutet, dass maximal 6.000 Euro an Lohnkosten pro Jahr für Handwerkerleistungen (nicht nur für das Kabelnetz) geltend gemacht werden können, wovon dann 20% (= 1.200 Euro) direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden.

Wichtig ist hierbei, dass ausschließlich die Lohnkosten abgesetzt werden können. Die Kosten für verwendetes Material, wie zum Beispiel die Netzwerkkabel selbst oder andere Hardwarekomponenten, sind nicht im Rahmen der Handwerkerleistung steuerlich absetzbar. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass die Lohnkosten in der Rechnung separat ausgewiesen sind.

Leben mehrere Alleinstehende in einem gemeinsamen Haushalt (z.B. eine Wohngemeinschaft), kann der Höchstbetrag von 1.200 Euro insgesamt nur einmal für diesen Haushalt in Anspruch genommen werden.

Was zählt steuerlich als Breitbandkabelnetz?

Die steuerrechtliche Definition von Breitbandkabelnetzen ist relativ weit gefasst und umfasst verschiedene Arten von Netzwerken und Verbindungen, die dem schnellen Datenaustausch dienen. Dazu zählen insbesondere:

  • Datennetzwerke: Allgemeine Netzwerke zur Übertragung von Daten.
  • PC-Netzwerke: Spezifische Netzwerke zur Verbindung von Computern.
  • Kabelfernseh-Netzwerke: Auch wenn primär für Fernsehen genutzt, sind die zugrundeliegenden Kabelstrukturen oft Teil der Breitbandinfrastruktur.
  • Datenverbindungen für schnelle Internetverbindungen: Hierunter fallen Technologien wie DSL, LTE, UMTS und Glasfaseranschlüsse, sofern Installations- oder Wartungsarbeiten an der Verkabelung innerhalb des Grundstücks anfallen.

Die Kosten für die Einrichtung oder Instandhaltung dieser Netzwerke können unter den genannten Voraussetzungen steuerlich relevant sein.

Die Rechnung ist entscheidend

Damit das Finanzamt die Kosten für Handwerkerleistungen anerkennt, ist eine korrekt ausgestellte Rechnung unerlässlich. Aus dieser Rechnung muss klar und transparent hervorgehen, welcher Anteil der Gesamtkosten auf Arbeitsleistungen und welcher auf Fahrtkosten entfällt. Diese Unterscheidung ist notwendig, da, wie bereits erwähnt, nur die Lohnkosten (Arbeits- und Fahrtkosten) absetzbar sind, nicht aber die Materialkosten.

Kann ich die Kosten für ein Netzwerkkabel von der Steuer absetzen?
Kann man Breitbandkabelnetz bei der Steuer absetzen? Die Kosten für die Installation, Wartung und Reparatur eines Breitbandkabelnetzes kann in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung (Handwerkerleistung) berücksichtigt werden, wenn die Arbeiten innerhalb des Grundstückes erfolgen.

Der Anteil der Lohnkosten kann entweder als fester Betrag oder prozentual ausgewiesen sein. Falls Ihre Rechnung diese Angaben nicht enthält oder die Lohnkosten nicht eindeutig identifizierbar sind, sollten Sie den Handwerker bitten, eine korrigierte oder detailliertere Rechnung auszustellen. Eine separate Aufstellung der Lohnkosten als Anlage zur Hauptrechnung ist ebenfalls zulässig, solange der Bezug klar ist.

Ohne eine detaillierte Rechnung, die die Lohnkosten ausweist, wird das Finanzamt die Kosten nicht als Handwerkerleistung anerkennen können. Dies gilt auch, wenn die Arbeiten tatsächlich erbracht wurden und die Zahlung erfolgt ist.

Nachweis gegenüber dem Finanzamt

Neben der korrekten Rechnung verlang das Finanzamt als weiteren Nachweis für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen die Zahlung per Banküberweisung. Barzahlungen, auch wenn Sie eine Quittung erhalten, werden vom Finanzamt grundsätzlich nicht anerkannt. Der Grund hierfür ist die Nachvollziehbarkeit und Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Sie müssen die Rechnung und den entsprechenden Kontoauszug, der die Überweisung an den Handwerker belegt, nicht zwingend zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung einreichen. Sie sind jedoch verpflichtet, diese Unterlagen aufzubewahren und dem Finanzamt auf Anforderung vorzulegen. Bewahren Sie die Rechnung und den Kontoauszug daher sorgfältig auf, idealerweise für einen Zeitraum von vier Jahren, da dies die übliche Festsetzungsfrist ist, innerhalb derer das Finanzamt Nachfragen stellen kann.

Häufige Fragen

Hier beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Absetzen von Kosten rund um Netzwerkkabel und Breitbandnetze:

Kann ich die Kosten für das Internet-Abo selbst absetzen?

Die laufenden Kosten für den Internetzugang (die monatliche Grundgebühr) sind keine Handwerkerleistung. Sie können diese Kosten jedoch anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen, wenn Sie das Internet beruflich nutzen. Oft wird hierfür eine Pauschale anerkannt oder es muss eine konkrete berufliche Nutzung nachgewiesen werden.

Was ist, wenn ich das Netzwerkkabel selbst verlege?

Wenn Sie die Arbeiten selbst durchführen, fallen keine Lohnkosten an. Die reinen Materialkosten (für das Kabel, Stecker, etc.) können im privaten Bereich nicht als Handwerkerleistung abgesetzt werden. Sind die Kosten beruflich veranlasst (z.B. für Ihr Homeoffice), könnten die Materialkosten eventuell im Rahmen anderer Regelungen (z.B. als geringwertiges Wirtschaftsgut oder im Zusammenhang mit der Einrichtung des Arbeitszimmers) berücksichtigt werden, dies hängt aber stark vom Einzelfall ab.

Zählt auch die Installation von WLAN als Handwerkerleistung?

Ja, die Installation oder Reparatur der notwendigen Infrastruktur für WLAN, sofern sie innerhalb des Haushalts erfolgt und von einem Fachbetrieb durchgeführt wird, kann in der Regel ebenfalls als Handwerkerleistung gelten. Auch hier sind nur die Lohnkosten absetzbar.

Was passiert, wenn die Arbeiten außerhalb meines Grundstücks stattfinden?

Arbeiten, die der Internetanbieter außerhalb Ihres Grundstücks durchführt, z.B. die Verlegung einer Leitung bis zur Grundstücksgrenze oder im öffentlichen Bereich, können nicht als Handwerkerleistung geltend gemacht werden. Die Handwerkerleistung beschränkt sich auf Arbeiten innerhalb der Grundstücksgrenzen oder Ihrer Wohnung.

Kann ich die Kosten für den Router oder das Modem absetzen?

Der Router oder das Modem sind Hardware, also Material. Die Anschaffungskosten hierfür können im privaten Bereich nicht als Handwerkerleistung abgesetzt werden. Bei beruflicher Nutzung können die Kosten eventuell als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden, je nach Höhe der Kosten und Art der Nutzung.

Fazit

Die Möglichkeit, Kosten für Netzwerkkabel und Breitbandnetze von der Steuer abzusetzen, besteht unter verschiedenen Voraussetzungen. Sind die Ausgaben beruflich veranlasst, können sie in der Regel als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in voller Höhe abgezogen werden. Fallen die Kosten im privaten Bereich für Installation, Wartung oder Reparatur an und werden diese von einem Fachbetrieb innerhalb Ihres Grundstücks durchgeführt, können 20% der Lohnkosten als Handwerkerleistung bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Entscheidend sind immer eine detaillierte Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten und die Zahlung per Banküberweisung. Prüfen Sie Ihre Unterlagen genau und nutzen Sie die Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu mindern.

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