Sind Büromöbel Bürobedarf?

Büromaterial: Mehr als nur Stifte & Papier

19/04/2022

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Wenn es um die Ausstattung eines Büros geht, fallen schnell Begriffe wie Büromaterial, Büromöbel und Bürogeräte. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Bezeichnungen und wo liegen die Unterschiede? Dieser Artikel beleuchtet das Thema Büromaterial im Detail und klärt wichtige Fragen, insbesondere die nach der Einordnung von Büromöbeln.

Sind Büromöbel Bürobedarf?
Büromaschinen und Bürogeräte (mechanische Bürogeräte wie Locher oder Hefter) oder elektrische Geräte (wie Drucker oder Kopiergeräte) gehören nicht zum Büromaterial, sondern sind als Betriebs- und Geschäftsausstattung zu aktivieren. Auch Büromöbel wie Schreibtisch oder Papierkorb gehören nicht zum Büromaterial.

Was ist Büromaterial? Grundlagen und Einordnung

Büromaterial wird in der Betriebswirtschaftslehre den Betriebsstoffen zugeordnet und gilt somit als betrieblicher Produktionsfaktor. Es handelt sich um Güter, die im Büroalltag benötigt werden, um die betrieblichen Prozesse aufrechtzuerhalten und Produkte oder Dienstleistungen zu erstellen. Hierbei wird zwischen zwei Hauptkategorien innerhalb des Büromaterials unterschieden, basierend darauf, wie sie im Produktionsprozess eingesetzt werden.

Ein Teil des Büromaterials wird im Rahmen der Leistungserstellung verbraucht und geht direkt in das Ergebnis ein. Ein typisches Beispiel hierfür ist das Papier, das für einen Geschäftsbrief verwendet wird. Diese Art von Büromaterialien zählt zu den sogenannten Repetierfaktoren. Sie werden also wiederholt im Produktionsprozess eingesetzt und dabei verbraucht.

Ein anderer Teil des Büromaterials dient nicht dem direkten Verbrauch im Produkt, sondern der Sicherstellung der Betriebsbereitschaft über einen längeren Zeitraum. Diese Materialien unterstützen die dauerhafte Produktion, ohne dabei direkt in das Produkt einzugehen. Kalender sind ein gutes Beispiel für solche Güter. Sie gehören zu den Potentialfaktoren, da sie ihr Potenzial zur Nutzung über eine gewisse Zeit entfalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Büromaterial sowohl Verbrauchsgüter als auch längerfristig nutzbare, aber nicht aktivierungspflichtige Güter umfasst, die für den reibungslosen Ablauf im Büro unerlässlich sind.

Vielfalt im Büro: Verschiedene Arten von Büromaterial

Die Palette des Büromaterials ist breit gefächert und lässt sich nach ihrem Verwendungszweck gruppieren. Die gängigste Unterscheidung erfolgt in drei Hauptbereiche:

  • Ordnungsmittel: Diese Kategorie umfasst alle Artikel, die dazu dienen, Dokumente und Informationen zu strukturieren, zu sortieren und aufzubewahren. Dazu gehören klassische Hilfsmittel wie Aktenordner, die das Archivieren von Schriftstücken ermöglichen, sowie kleinere, unverzichtbare Helfer wie Büroklammern, die lose Blätter zusammenhalten. Auch Ringbücher, Trennblätter oder Register fallen in diesen Bereich. Ihre Funktion ist es, den Überblick im Papierchaos zu behalten und den schnellen Zugriff auf benötigte Unterlagen zu gewährleisten.
  • Schreibmittel: Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um alle Werkzeuge, die zum Schreiben, Markieren oder Zeichnen verwendet werden. Die bekanntesten Beispiele sind Kugelschreiber für alltägliche Notizen und Unterschriften sowie Textmarker, um wichtige Passagen in Texten hervorzuheben. Auch Bleistifte, Füller, Filzstifte oder Korrekturmittel wie Tipp-Ex gehören zu dieser Kategorie. Sie sind grundlegend für die Kommunikation und Dokumentation im Büro.
  • Schreibunterlagen: Diese Kategorie beinhaltet alle Arten von Papier und ähnlichen Materialien, die als Basis für Schriftstücke oder Ausdrucke dienen. Briefpapier für offizielle Korrespondenz ist ebenso enthalten wie Kopierpapier, das in großen Mengen für Drucker und Kopiergeräte benötigt wird. Auch Notizblöcke, Haftnotizen oder Formularvordrucke können hier eingeordnet werden. Schreibunterlagen sind im Grunde die Verbrauchsmaterialien, auf denen die mit Schreibmitteln oder Büromaschinen erstellten Informationen festgehalten werden.

Diese Einteilung hilft, die große Menge an verschiedenen Büroartikeln besser zu strukturieren und zu verstehen, wofür die jeweiligen Materialien im Büroalltag eingesetzt werden.

Die Abgrenzung: Was nicht zum Büromaterial gehört

Ein zentraler Punkt beim Verständnis von Büromaterial ist die klare Abgrenzung zu anderen Betriebsmitteln im Büro. Die bereitgestellte Information hebt hervor, dass bestimmte Gegenstände, obwohl sie im Büro genutzt werden, explizit *nicht* zum Büromaterial zählen. Dazu gehören insbesondere:

  • Büromaschinen und Bürogeräte: Dies umfasst sowohl mechanische Geräte als auch elektrische bzw. elektronische Geräte. Mechanische Bürogeräte sind beispielsweise Locher oder Hefter, die zwar händisch bedient werden, aber als langlebige Werkzeuge und nicht als Verbrauchsmaterial gelten. Elektrische Geräte wie Drucker, Kopiergeräte oder Scanner fallen ebenfalls nicht unter Büromaterial. Der Grund für diese Abgrenzung liegt in ihrer Funktion und oft auch in ihrem Wert. Sie sind Werkzeuge, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden, um bestimmte Aufgaben zu erfüllen (drucken, kopieren, scannen).
  • Büromöbel: Dies ist die direkte Antwort auf die Ausgangsfrage. Büromöbel wie Schreibtische, Bürostühle, Aktenschränke oder auch kleinere Gegenstände wie Papierkörbe gehören *nicht* zum Büromaterial. Sie sind Teil der physischen Ausstattung des Büros, die eine Arbeitsumgebung schafft und die Infrastruktur für die Nutzung von Büromaterial, -maschinen und -geräten bereitstellt.

Die Information gibt explizit an, dass Büromaschinen, Bürogeräte und Büromöbel stattdessen als Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) zu aktivieren sind. Dies hat weitreichende Folgen für die steuerliche und buchhalterische Behandlung dieser Gegenstände im Vergleich zu echtem Büromaterial.

Organisation des Nachschubs

Um sicherzustellen, dass im Büro stets ausreichend Büromaterial vorhanden ist, ohne unnötig hohe Lagerbestände zu halten, können verschiedene Systeme zur Organisation des Nachschubs eingesetzt werden. Die bereitgestellte Information nennt hier das Kanban-System als eine mögliche Methode. Bei einem Kanban-System wird der Materialfluss durch den Verbrauch gesteuert. Wenn ein bestimmter Artikel verbraucht wird und ein definierter Meldebestand unterschritten wird, löst dies automatisch eine Bestellung oder Nachfüllung aus. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist die Festlegung eines Sicherheitsbestands, der sicherstellt, dass auch bei unerwartet hohem Verbrauch oder Lieferverzögerungen keine Engpässe entstehen. Dieses System hilft, die Verfügbarkeit von Büromaterial zu optimieren und gleichzeitig die Kosten für Lagerhaltung und Beschaffung im Blick zu behalten.

Steuerliche und buchhalterische Behandlung von Büromaterial

Die korrekte Behandlung von Ausgaben für Büromaterial in der Finanzbuchhaltung und im Steuerrecht ist für Unternehmen von Bedeutung. Die bereitgestellte Information liefert hierzu wichtige Hinweise:

In der Finanzbuchhaltung werden Ausgaben für echtes Büromaterial in der Regel als Sofort-Aufwand gebucht. Das bedeutet, die Kosten werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfasst und mindern den Gewinn im laufenden Geschäftsjahr. Am Ende des Jahresabschlusses werden diese Aufwendungen über das GuV-Konto abgeschlossen. Diese Vorgehensweise ist typisch für Verbrauchsmaterialien, deren Wert pro Einheit gering ist und die schnell verbraucht werden.

Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung, die auch die Abgrenzung zu Büromaschinen und -möbeln steuerlich untermauert. Die Sofort-Aufwand-Buchung ist nur bei sogenannten „selbständig nutzbaren Gütern“ zulässig, die bestimmte Kriterien erfüllen, insbesondere hinsichtlich ihres Anschaffungswerts. Obwohl die bereitgestellte Information keine spezifischen Wertgrenzen nennt, die immer gültig wären (diese können sich ändern), nennt sie ein Beispiel: Ein Scanner, der für den Betrieb an einen Computer angeschlossen werden muss, gilt möglicherweise nicht als „selbständig nutzbar“ im steuerlichen Sinne, selbst wenn seine Anschaffungskosten unter einem bestimmten Grenzwert (im Beispiel < 150 Euro netto genannt, was aber nicht als feste Regel verstanden werden darf, da Grenzen variieren und sich ändern können) liegen. Solche Geräte, und generell alle Büromaschinen, Bürogeräte und Büromöbel, deren Anschaffungspreis netto über der jeweils gültigen Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) liegt, müssen nicht als Sofort-Aufwand gebucht, sondern als Teil der Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) bzw. als Büromaschinen aktiviert werden. Das bedeutet, sie werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, und die Kosten verteilen sich über mehrere Jahre.

Ausgaben für Büromaterial, das die Kriterien für den Sofort-Aufwand erfüllt, werden im Jahresabschluss über das GuV-Konto abgeschlossen. Ausgaben für aktivierungspflichtige BGA und Büromaschinen erscheinen hingegen in der Bilanz. Die bereitgestellte Information weist darauf hin, dass Büromaterial in der Bilanz nach § 266 Abs. 2 A II Nr. 3 HGB zusammen mit der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfasst wird, *sofern* aus steuerlichen Gründen keine Berücksichtigung als Sofort-Aufwand zulässig ist. Dies betrifft also typischerweise größere Mengen an Lagerbeständen von Büromaterial am Bilanzstichtag, die einen aktivierungspflichtigen Wert übersteigen, oder eben jene Gegenstände, die definitionsgemäß zur BGA gehören.

In der internen Kostenrechnung werden die Kosten für den Einsatz oder Verbrauch von Büromaterial in der Regel als Gemeinkosten behandelt. Das liegt daran, dass eine exakte Zuordnung des Verbrauchs zu einem einzelnen Kostenträger (z. B. einem spezifischen Projekt oder Produkt) oft nicht möglich oder wirtschaftlich zu aufwendig wäre. Die Kosten für Büromaterial werden daher gesammelt und über geeignete Umlageschlüssel auf die Kostenträger verteilt.

Veränderungen in der modernen Bürolandschaft

Die fortschreitende Digitalisierung und der technische Wandel haben die Bürolandschaft in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Die Einführung des Personal Computers (PC) und nachfolgender Technologien hatte einen erheblichen Einfluss darauf, welche Art von Büromaterialien und -geräten benötigt werden und welche an Bedeutung verlieren oder ganz verschwinden.

Einige Gegenstände, die früher zum Standardinventar gehörten, sind heute selten geworden oder nur noch in Museen oder Archiven zu finden. Die bereitgestellte Information nennt hierfür konkrete Beispiele:

  • Die Löschwiege: Dieses historische Hilfsmittel wurde verwendet, um frisch geschriebene Tinte, insbesondere mit einem Füllfederhalter, zu trocknen, indem Löschpapier auf die Schrift gepresst wurde. Mit der Verbreitung von Kugelschreibern und Druckern, deren Tinte schnell trocknet, ist die Löschwiege obsolet geworden. Ein Exemplar im Bestand des Märkischen Museums (MEK) zeugt von ihrer früheren Nutzung.
  • Der Stand-Bleistiftanspitzer: Während kleine, handliche Anspitzer weiterhin gebräuchlich sind, waren früher auch große, oft mechanische Stand-Bleistiftanspitzer verbreitet, insbesondere in Büros oder Schulen, wo viele Bleistifte gespitzt werden mussten. Auch sie sind seltener geworden, teilweise ersetzt durch elektrische Varianten oder einfach durch die geringere Nutzung von Bleistiften im digitalen Büro. Ein Exemplar befindet sich ebenfalls im Bestand des MEK.
  • Der Briefhalter für den Schreibtisch: Physische Briefe und Dokumente spielen im Vergleich zu E-Mails und digitalen Dateien eine geringere Rolle. Dementsprechend sind auch die Hilfsmittel zur Organisation eingehender und ausgehender Post auf dem Schreibtisch, wie spezielle Briefhalter, seltener anzutreffen. Auch ein solcher Briefhalter ist im Bestand des MEK dokumentiert.

Neben physischen Gegenständen wurden auch analoge Organisationsmittel durch digitale Lösungen ersetzt. Die bereitgestellte Information nennt hier Terminkalender wie den Organizer, die heute oft durch Computerprogramme, Smartphone-Apps oder webbasierte Kalender ersetzt werden. Diese digitalen Alternativen bieten oft zusätzliche Funktionen wie Erinnerungen, Synchronisation über mehrere Geräte hinweg und einfache Freigabe von Terminen.

Diese Beispiele zeigen deutlich, wie sich die Anforderungen an Büromaterialien und -geräte mit der technologischen Entwicklung verschieben und wie das digitale Büro das analoge Büro in vielen Bereichen ablöst.

Fazit: Büromaterial im Wandel

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Büromaterial eine spezifische Kategorie von Betriebsstoffen im Büro darstellt, die sich klar von Büromaschinen, Bürogeräten und Büromöbeln abgrenzt. Während Büromaterialien wie Stifte, Papier oder Büroklammern oft als Sofort-Aufwand verbucht werden und als Repetier- oder Potentialfaktoren dienen, gehören Büromaschinen, Geräte und Möbel zur Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) und werden in der Regel aktiviert und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Die steuerliche Behandlung und die Buchführung unterscheiden sich daher erheblich.

Die moderne Bürolandschaft wird zunehmend digital, was dazu führt, dass traditionelle Büromaterialien und -hilfsmittel, die auf Papier und physischer Organisation basieren, an Bedeutung verlieren oder ganz verschwinden. Neue Technologien verändern nicht nur die Arbeitsweise, sondern auch die Art des benötigten Bürobedarfs.

Das Verständnis dieser Unterscheidungen ist nicht nur für die Organisation des Büroalltags wichtig, sondern auch unerlässlich für die korrekte steuerliche und buchhalterische Behandlung von Ausgaben im Unternehmen.

Häufig gestellte Fragen zu Büromaterial

Hier finden Sie Antworten auf einige gängige Fragen zum Thema Büromaterial, basierend auf den bereitgestellten Informationen:

F: Gehören Büromöbel wie Schreibtische oder Papierkörbe zum Büromaterial?
A: Nein, laut der bereitgestellten Information gehören Büromöbel wie Schreibtische oder Papierkörbe nicht zum Büromaterial. Sie zählen stattdessen zur Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) und werden anders behandelt, insbesondere steuerlich und buchhalterisch.

F: Sind Drucker oder Kopiergeräte Büromaterial?
A: Nein, elektrische Geräte wie Drucker oder Kopiergeräte gehören nicht zum Büromaterial. Sie werden als Büromaschinen oder Bürogeräte eingeordnet und wie Büromöbel als Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) aktiviert.

F: Wie werden Ausgaben für Büromaterial in der Buchhaltung erfasst?
A: Ausgaben für Büromaterial werden in der Finanzbuchhaltung in der Regel als Sofort-Aufwand gebucht und im Rahmen des Jahresabschlusses über das GuV-Konto abgeschlossen. Dies gilt für Güter, die die Kriterien für den Sofort-Aufwand erfüllen. Lagerbestände oder bestimmte Güter, die die Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter überschreiten, können jedoch zusammen mit der BGA in der Bilanz erfasst werden, sofern steuerliche Gründe dies erfordern.

F: Was ist der Unterschied zwischen Büromaterial als Repetierfaktor und Potentialfaktor?
A: Repetierfaktoren sind Büromaterialien, die im Produktionsprozess verbraucht werden und in das Produkt oder die Dienstleistung eingehen (z. B. Papier für einen Brief). Potentialfaktoren sind Büromaterialien, die zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft dienen und nicht direkt im Produkt aufgehen, sondern über längere Zeit nutzbar sind (z. B. ein Kalender).

F: Welche Gegenstände, die früher im Büro üblich waren, verschwinden heute?
A: Durch den technischen Fortschritt und die Digitalisierung werden einige traditionelle Büroartikel seltener oder verschwinden ganz. Beispiele aus der Information sind die Löschwiege, der Stand-Bleistiftanspitzer und der Briefhalter für den Schreibtisch. Auch analoge Terminkalender (Organizer) werden zunehmend durch Computerprogramme ersetzt.

F: Kann ein Scanner als Büromaterial gebucht werden, wenn er günstig ist?
A: Laut Information zählt ein Scanner, der zum Betrieb an einen Computer angeschlossen werden muss, nicht als Büromaterial, selbst wenn er günstig ist. Er gehört zu den Büromaschinen/Geräten und muss, wie andere Büromaschinen oder -möbel über bestimmten Wertgrenzen, als Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) aktiviert werden.

Diese FAQs fassen wichtige Punkte aus dem Artikel zusammen und bieten schnelle Antworten auf häufige Fragen zur Einordnung und Behandlung von Büromaterial.

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