20/09/2016
In der Welt der Unternehmensfinanzen und Buchhaltung spielt die Abschreibung eine zentrale Rolle. Sie ist unerlässlich, um den Wertverlust von Vermögensgegenständen korrekt abzubilden und die tatsächliche wirtschaftliche Belastung eines Geschäftsjahres zu ermitteln. Doch was genau bedeutet Abschreibung und welche Rolle spielt dabei die Nutzungsdauer, insbesondere die Frage: Was wird eigentlich über 10 Jahre abgeschrieben?
Vereinfacht ausgedrückt, beschreibt die Abschreibung die Wertminderung von betrieblichen Vermögensgegenständen im Laufe der Zeit. Diese Wertminderung, auch Werteverzehr genannt, tritt durch verschiedene Faktoren ein und muss in der Buchhaltung erfasst werden, um ein realistisches Bild der Unternehmenssituation zu zeichnen und die steuerliche Belastung korrekt zu ermitteln.

- Warum müssen Gegenstände abgeschrieben werden?
- Welche Gegenstände sind abschreibungspflichtig?
- Die Nutzungsdauer und die AfA-Tabellen
- Was wird über genau 10 Jahre abgeschrieben?
- Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
- Arten der Abschreibung
- Wie Abschreibungen die Buchhaltung beeinflussen
- Häufig gestellte Fragen zur Abschreibung
- Fazit
Warum müssen Gegenstände abgeschrieben werden?
Betriebliche Wirtschaftsgüter sind einem ständigen Verschleiß ausgesetzt. Durch ihre Nutzung im Geschäftsalltag, aber auch durch den Lauf der Zeit oder äußere Einflüsse verlieren sie an Wert. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
- Gebrauch und Abnutzung durch tägliche Nutzung
- Zeitlich bedingter Verschleiß, selbst bei geringer Nutzung
- Witterungseinflüsse bei Objekten im Freien
- Technischer Fortschritt, der ältere Geräte obsolet macht
- Ablauf von Rechten oder Lizenzen
Diese Wertminderung ist ein realer Aufwand für das Unternehmen und muss daher in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt werden. Anstatt die gesamten Anschaffungskosten eines teuren Wirtschaftsguts im Jahr des Kaufs als Aufwand zu verbuchen, werden sie durch die Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Dies führt zu einer gleichmäßigeren Darstellung der Periodenergebnisse und einer gerechteren Verteilung der Kosten.
Welche Gegenstände sind abschreibungspflichtig?
Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens, die einer Abnutzung unterliegen, abschreibungsfähig. Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt, welche Wirtschaftsgüter dazu zählen. Darunter fallen typischerweise:
- Gebäude und Gebäudeteile
- Maschinen und technische Anlagen
- Fahrzeuge (Fuhrpark)
- Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA), wozu Büromöbel, Computer, Drucker, Telefone etc. gehören
- Werkzeuge
- Immaterielle Vermögenswerte wie Patente, Lizenzen oder Konzessionen
- Unter bestimmten Umständen auch Forderungen (außerplanmäßige Abschreibung bei Ausfallrisiko)
Abgeschrieben werden immer die gesamten Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts.
Wie werden die Anschaffungskosten ermittelt?
Die Basis für die Abschreibung bilden die Anschaffungskosten. Diese setzen sich nicht nur aus dem reinen Kaufpreis zusammen. Berücksichtigt werden müssen:
- Der Nettopreis (Listenpreis ohne Mehrwertsteuer)
- Kosten für Sonderausstattung oder Zubehör (Preiserhöhungen)
- Abzüge wie Skonti oder Rabatte (Preisminderungen)
- Anschaffungsnebenkosten, die notwendig sind, um das Gut in Betrieb nehmen zu können (z.B. Transportkosten, Montagekosten, Kosten für notwendige Lizenzen zur Nutzung)
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Kauft ein Einzelunternehmer einen Gebrauchtwagen für 5.200 € netto, lässt ein Navigationsgerät einbauen und erhält 7% Rabatt, kommen noch Kosten für das Nummernschild hinzu. Die Anschaffungskosten sind hier komplexer als der reine Kaufpreis und müssen genau berechnet werden, um die korrekte Abschreibungsbasis zu erhalten.
Die Nutzungsdauer und die AfA-Tabellen
Um eine willkürliche Festlegung der Abschreibungsdauer zu vermeiden, gibt es für viele Vermögensgegenstände standardisierte Vorgaben zur voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese sind in den sogenannten AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums festgelegt.
Die AfA-Tabellen listen für eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens die typische Nutzungsdauer auf. Diese Dauer ist maßgeblich dafür, über wie viele Jahre die Anschaffungskosten planmäßig abgeschrieben werden müssen. Nach Ablauf dieser festgelegten Nutzungsdauer ist das Wirtschaftsgut steuerlich vollständig abgeschrieben und wird in der Bilanz mit einem Restbuchwert von 0 € geführt, auch wenn es physisch noch nutzbar ist.
Beispiele für typische Nutzungsdauern laut AfA-Tabellen:
- PKW: 6 Jahre
- PC oder Notebook: 3 Jahre
- Büromöbel: 13 Jahre
Was wird über genau 10 Jahre abgeschrieben?
Die Frage, welche Gegenstände genau eine Nutzungsdauer von 10 Jahren haben, lässt sich anhand der AfA-Tabellen beantworten. Es gibt spezifische Wirtschaftsgüter, für die eine Nutzungsdauer von 10 Jahren vorgesehen ist, auch wenn sie vielleicht nicht zu den allerhäufigsten Anschaffungen in jedem Büro gehören.

Die uns vorliegenden Informationen aus den AfA-Tabellen nennen unter anderem bestimmte Musikinstrumente mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren:
- Schlaginstrumente
- Xylophone
- E-Pianos
- Glockenspiele
Auch wenn diese Beispiele nicht direkt in den Bereich der klassischen Büroausstattung fallen, zeigen sie doch, dass eine Nutzungsdauer von 10 Jahren für bestimmte Anlagegüter existiert. Die AfA-Tabellen sind sehr detailliert und umfassen eine breite Palette von Wirtschaftsgütern aus verschiedenen Branchen.
Darüber hinaus wird die 10-jährige Nutzungsdauer häufig in Lehrbuchbeispielen zur linearen Abschreibung verwendet, wie dem Beispiel einer Maschine für 10.000 €, die über 10 Jahre abgeschrieben wird, was zu einer jährlichen Abschreibung von 1.000 € führt. Dies dient der einfacheren Veranschaulichung des Prinzips der planmäßigen Abschreibung.
Es ist wichtig zu betonen, dass die meisten gängigen Büroartikel und -ausstattungen, wie Computer (3 Jahre) oder Büromöbel (13 Jahre), andere, oft kürzere oder längere, Abschreibungszeiträume aufweisen. Die 10 Jahre sind also nicht die Regel für allgemeine Büroausstattung, sondern gelten für spezifische Güter.
Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Für kleinere Anschaffungen, die für den Büroalltag typisch sind, gibt es eine Sonderregelung: die Behandlung als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG). Ein GWG ist ein abnutzbarer beweglicher Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, dessen Netto-Anschaffungskosten einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.
Die Regeln für GWG sind besonders relevant für Büromaterialien, kleine Geräte und Werkzeuge:
- Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 250 € netto: Diese können sofort im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Ein Verzeichnis ist nicht erforderlich.
- Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 € und 800 € netto: Für diese Güter gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können entweder sofort im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden (Sofortabschreibung) oder über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren in einem Sammelposten abgeschrieben werden (Poolabschreibung). Bei der Sofortabschreibung ist ein separates Verzeichnis erforderlich.
- Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 800,01 € und 1.000 € netto: Diese müssen zwingend in einem Sammelposten erfasst und über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben werden (Poolabschreibung). Ein separates Verzeichnis ist nicht erforderlich.
Diese Regelung vereinfacht die Buchhaltung erheblich, da viele kleinere Büroanschaffungen nicht über die volle, oft längere Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle abgeschrieben werden müssen, sondern schneller steuerlich geltend gemacht werden können.
Arten der Abschreibung
Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten der Abschreibung:
Planmäßige Abschreibungen
Diese erfolgen regelmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Die häufigste Methode ist die lineare Abschreibung, bei der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer verteilt werden. Das Beispiel der Maschine für 10.000 €, die über 10 Jahre linear abgeschrieben wird, zeigt dies deutlich: Jedes Jahr werden 1.000 € abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen
Diese sind notwendig, wenn der Wert eines Vermögensgegenstands aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Beschädigung, technischer Veralterung, dauerhafte Wertminderung) unter den planmäßigen Buchwert sinkt. Sie sind auch bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens möglich, z.B. bei einem dauerhaften Sinken des Marktwerts von Wertpapieren oder dem Ausfall von Forderungen. Das Beispiel der Maschine, die nach 3 Jahren irreparabel kaputtgeht, obwohl sie planmäßig 10 Jahre genutzt werden sollte, erfordert eine außerplanmäßige Abschreibung des Restbuchwerts im Jahr des Schadens.
Wie Abschreibungen die Buchhaltung beeinflussen
Abschreibungen werden in der Buchhaltung als Aufwand verbucht. Dies hat zur Folge, dass sie den Gewinn eines Unternehmens mindern. Da weniger Gewinn ausgewiesen wird, reduziert sich auch die Steuerlast (Ertragsteuern).
Buchungstechnisch wird ein Abschreibungsaufwand gegen das jeweilige Anlagekonto gebucht. Kauft ein Unternehmen beispielsweise einen PC für 800 € bar und schreibt ihn über 3 Jahre ab, lautet der anfängliche Buchungssatz „Betriebs- und Geschäftsausstattung an Kasse“ über 800 €. Die jährliche Abschreibung (bei linearer Abschreibung: 800 € / 3 = ca. 266,67 €) wird dann gebucht als „Abschreibungen an Betriebs- und Geschäftsausstattung“ über diesen Betrag. Dies wiederholt sich über die Nutzungsdauer, bis der Buchwert 0 € erreicht.
Hier eine Übersicht über typische Nutzungsdauern einiger Wirtschaftsgüter, inklusive der 10-Jahres-Beispiele:
| Wirtschaftsgut | Typische Nutzungsdauer (AfA-Tabelle) |
|---|---|
| PC / Notebook | 3 Jahre |
| Büromöbel | 13 Jahre |
| PKW | 6 Jahre |
| Schlaginstrument | 10 Jahre |
| Xylophon | 10 Jahre |
| E-Piano | 10 Jahre |
| Glockenspiel | 10 Jahre |
| Klavier | 20 Jahre |
| Streichinstrument | 12 Jahre |
| Blasinstrument | 15 Jahre |
| Maschine (Beispiel) | 10 Jahre (im Beispiel) |
Häufig gestellte Fragen zur Abschreibung
Was bedeutet AfA?
AfA steht für Absetzung für Abnutzung und ist der buchhalterische und steuerliche Begriff für die Abschreibung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern.
Wie berechne ich die jährliche lineare Abschreibung?
Bei der linearen Abschreibung teilen Sie die Anschaffungskosten durch die Anzahl der Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle.
Was passiert, wenn ich ein Wirtschaftsgut mitten im Jahr kaufe?
Im ersten Jahr der Anschaffung wird die Abschreibung zeitanteilig berechnet. Kaufen Sie das Gut beispielsweise im Mai, dürfen Sie nur die Abschreibung für die verbleibenden 8 Monate des Jahres geltend machen.

Muss ich ein Wirtschaftsgut stilllegen, wenn es vollständig abgeschrieben ist?
Nein. Wenn ein Wirtschaftsgut nach Ablauf der Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle steuerlich auf 0 € abgeschrieben ist, aber weiterhin funktioniert, kann und darf es selbstverständlich weiter betrieblich genutzt werden. Es hat dann lediglich keinen Restbuchwert mehr.
Welche Vorteile hat die Abschreibung?
Die Abschreibung verteilt die Kosten für Anschaffungen über mehrere Jahre, was zu einer realistischeren Darstellung des jährlichen Gewinns führt. Zudem mindert sie den steuerpflichtigen Gewinn, da die jährlichen Abschreibungsbeträge als Betriebsausgaben gelten.
Gibt es eine Mindestdauer für die Abschreibung?
Für Wirtschaftsgüter, die keine GWG sind, gibt die AfA-Tabelle die Mindestnutzungsdauer vor. Eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer muss nachgewiesen werden. Für GWG gelten die Sonderregeln der Sofort- oder Poolabschreibung, die schnellere steuerliche Absetzungen ermöglichen.
Fazit
Die Abschreibung ist ein unverzichtbares Werkzeug in der betrieblichen Buchhaltung. Sie sorgt dafür, dass die Kosten für Investitionen über deren Nutzungsdauer verteilt und der jährliche Gewinn sowie die Steuerlast korrekt ermittelt werden. Während viele gängige Büroartikel unter die Regeln für GWG fallen oder spezifische Nutzungsdauern (wie 3 Jahre für PCs oder 13 Jahre für Büromöbel) haben, gibt es durchaus bestimmte Anlagegüter, für die eine Nutzungsdauer von 10 Jahren vorgesehen ist. Die genauen Zeiträume finden Sie in den offiziellen AfA-Tabellen, die eine wichtige Orientierung für die korrekte steuerliche Behandlung von Wirtschaftsgütern darstellen.
Das Verständnis der Abschreibungsregeln, insbesondere der Anschaffungskosten und der AfA-Tabellen, ermöglicht es Unternehmen, ihre Finanzen transparent zu gestalten und steuerliche Potenziale optimal zu nutzen.
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