31/01/2017
Wenn es um die Regelung Ihres Nachlasses geht, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Während die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament vorhanden ist, bietet ein Testament die Möglichkeit, Ihren letzten Willen individuell festzulegen. Eine beliebte Form für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner ist das Berliner Testament. Doch muss dieses zwingend notariell beurkundet werden, oder kann man ein Berliner Testament auch handschriftlich ohne Notar schreiben?
- Was ist ein Testament?
- Erbfolge mit oder ohne Testament?
- Arten von Testamenten
- Was ist ein Berliner Testament?
- Kann man ein Berliner Testament handschriftlich ohne Notar schreiben?
- Kosten eines Testaments
- Besonderheiten und Fallstricke beim Berliner Testament
- Testament ändern und anfechten
- Wo kann man das Testament hinterlegen?
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Testament?
Ein Testament, auch letzter Wille genannt, ist eine einseitige Willenserklärung des Erblassers, die Regelungen für den Fall seines Todes trifft. Darin können Sie Erben bestimmen, Personen von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, Vermächtnisse anordnen oder Testamentsvollstrecker einsetzen. Das Testament wird erst mit Ihrem Tod wirksam und kann zu Lebzeiten jederzeit widerrufen werden.

Es gibt verschiedene Arten von Verfügungen von Todes wegen:
- Ordentliche Testamente (privatschriftlich oder öffentlich/notariell)
- Außerordentliche Testamente (Nottestamente unter bestimmten Bedingungen)
- Erbverträge (vor Notar geschlossen, bindender als Testamente)
Erbfolge mit oder ohne Testament?
In Deutschland sind Sie nicht verpflichtet, ein Testament aufzusetzen, da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge regelt. Diese tritt ein, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist. Die gesetzliche Erbfolge folgt einem Ordnungssystem:
- 1. Ordnung: Kinder und Enkel
- 2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen, Nichten)
- 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Vettern, Cousinen)
- 4. Ordnung: Urgroßeltern und deren Abkömmlinge
Ehegatten sind keine Verwandten im Sinne der Ordnungen, haben aber ein eigenes gesetzliches Erbrecht neben den Verwandten. Die Höhe ihres Erbteils hängt vom Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung) und den vorhandenen Verwandten ab. Bei Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehegatte neben Erben 1. Ordnung die Hälfte des Vermögens. Sind nur Erben 2. Ordnung oder Großeltern vorhanden, erhöht sich der Erbteil auf zwei Drittel. Ist kein Erbe 1. oder 2. Ordnung sowie keine Großeltern vorhanden, erbt der Ehepartner die gesamte Erbschaft.
Die gesetzliche Erbfolge folgt zwei Prinzipien:
- Stammesprinzip: Jeder Stamm erbt zu gleichen Teilen.
- Repräsentationsprinzip: Ein Abkömmling schließt seine eigenen Abkömmlinge von der Erbfolge aus, solange er lebt.
Wenn gar keine Erben vorhanden sind, fällt der Nachlass an den Staat.
Mit einem Testament können Sie von dieser gesetzlichen Regelung abweichen und Ihre Erben frei bestimmen. Dies wird als Testierfreiheit bezeichnet. Sie können auch gesetzliche Erben enterben, jedoch haben nahe Angehörige oft Anspruch auf einen Pflichtteil.
Der Pflichtteil trotz Testament
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen (Abkömmlinge, Eltern, Ehegatten/eingetragene Lebenspartner) eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Er beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein reiner Geldanspruch und kann nur in Ausnahmefällen (z.B. bei einer Straftat gegen den Erblasser) entzogen werden.
Arten von Testamenten
Sie können Ihren letzten Willen auf verschiedene Weise festhalten:
- Handschriftliches Testament ohne Notar (Privates Testament)
- Testament mit Notar (Öffentliches Testament)
- Mündliches Testament (Nur im Notfall, Nottestament)
- Berliner Testament (Gemeinsames Testament von Ehegatten/Lebenspartnern)
Ein handschriftliches Testament ist jederzeit und überall möglich, solange Sie testierfähig sind (älter als 16 Jahre und fähig, die Tragweite Ihrer Entscheidungen zu erfassen). Ein notarielles Testament bietet Rechtssicherheit und wird amtlich verwahrt. Mündliche Testamente sind nur in akuten Notsituationen unter Anwesenheit von Zeugen gültig und verlieren ihre Gültigkeit, sobald der Erblasser wieder in der Lage ist, ein ordentliches Testament zu verfassen.
Was ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist eine spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tod des zuerst verstorbenen Partners erbt der überlebende Partner das gesamte Vermögen. Die gemeinsamen Kinder oder andere Schlusserben werden erst nach dem Tod des länger lebenden Partners bedacht.
Kann man ein Berliner Testament handschriftlich ohne Notar schreiben?
Ja, ein Berliner Testament kann handschriftlich ohne Notar verfasst werden. Dies ist eine Form des privatschriftlichen Testaments. Es reicht dabei aus, wenn ein Partner das gesamte Testament handschriftlich verfasst. Der andere Partner muss das Dokument dann ebenfalls handschriftlich unterschreiben. Beide Unterschriften müssen mit Datum und Ort versehen sein.
Formvorschriften für das handschriftliche Berliner Testament
Damit das handschriftliche Berliner Testament gültig ist, müssen bestimmte formelle Anforderungen erfüllt sein:
- Das gesamte Testament muss von einem der Ehegatten/Lebenspartner eigenhändig geschrieben sein. Schreibmaschinen oder Computer dürfen nicht verwendet werden.
- Der andere Ehegatte/Lebenspartner muss das Testament ebenfalls eigenhändig unterschreiben.
- Beide Unterschriften sollten Vor- und Nachnamen enthalten.
- Ort und Datum der Niederschrift müssen angegeben sein.
- Das Testament sollte mit „Unser Testament“ oder „Gemeinsames Testament“ überschrieben sein, um den Willen klar zu machen.
Unleserlichkeit oder große Zeilenabstände können die Gültigkeit beeinträchtigen. Der Text sollte im Fließtext verfasst sein, nicht in Stichpunkten. Wichtig ist auch, dass alle Anordnungen vor den Unterschriften stehen. Bei mehrseitigen Testamenten sollten die Seiten nummeriert und die Unterschriften am Ende des gesamten Textes platziert werden.
Vorteile und Nachteile eines handschriftlichen Testaments
| Vorteile (Handschriftlich) | Nachteile (Handschriftlich) |
|---|---|
| Jederzeit und überall schreibbar | Auseinandersetzung mit komplexem Erbrecht nötig |
| Jederzeit änderbar oder vernichtbar | Sicherstellung der Auffindbarkeit nötig |
| Keine Notargebühren | Gefahr unklarer oder unwirksamer Formulierungen |
| Nachträgliche anwaltliche Prüfung möglich | Keine notarielle Dokumentation der Testierfähigkeit |
Vorteile und Nachteile eines notariellen Testaments
| Vorteile (Notariell) | Nachteile (Notariell) |
|---|---|
| Besonders beweiskräftig und rechtssicher | Notargebühren fallen an (nach Geschäftswert) |
| Umfassende Beratung und Hilfe bei Formulierungen | Änderungen nur durch erneuten Notarbesuch möglich |
| Notarielle Dokumentation der Testierfähigkeit | |
| Sichere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht | |
| Erben benötigen oft keinen Erbschein |
Kosten eines Testaments
Die Kosten hängen von der Art des Testaments ab:
- Privates (handschriftliches) Testament: Kostenfrei. Eine anwaltliche Überprüfung kann bis zu 190 Euro kosten.
- Notarielles Testament: Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert (Vermögen abzüglich Schulden, max. bis zur Hälfte des Aktivvermögens) gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Ein Einzeltestament kostet eine 1,0-fache Gebühr, ein gemeinschaftliches Testament (wie das Berliner Testament) eine 2,0-fache Gebühr.
| Geschäftswert | Gebühren Einzeltestament (1,0-fach) | Gebühren Gemeinschaftstestament (2,0-fach) |
|---|---|---|
| 10.000 Euro | 75 Euro | 150 Euro |
| 25.000 Euro | 115 Euro | 230 Euro |
| 50.000 Euro | 165 Euro | 330 Euro |
| 250.000 Euro | 535 Euro | 1.070 Euro |
| 500.000 Euro | 935 Euro | 1.870 Euro |
Hinzu kommen Auslagen des Notars und die Mehrwertsteuer.
Besonderheiten und Fallstricke beim Berliner Testament
Auch wenn ein Berliner Testament handschriftlich möglich ist, sollten Sie die Besonderheiten kennen:
Bindungswirkung
Eine wesentliche Eigenschaft des Berliner Testaments ist die Bindungswirkung. Solange beide Partner leben, kann das Testament nur gemeinsam geändert oder widerrufen werden. Ein Widerruf durch einen Partner muss notariell beurkundet werden, selbst wenn das Testament handschriftlich verfasst wurde. Nach dem Tod eines Partners ist der überlebende Partner grundsätzlich an die gemeinsamen Verfügungen gebunden und kann das Testament nicht mehr frei ändern, es sei denn, es wurde ein entsprechender Änderungsvorbehalt im Testament aufgenommen. Ohne einen solchen Vorbehalt bleibt oft nur die Möglichkeit der Anfechtung bei Irrtum.
Pflichtteil der Kinder
Da die Kinder beim Tod des ersten Elternteils zunächst vom Erbe ausgeschlossen werden (der überlebende Partner ist Alleinerbe), haben sie in diesem Moment Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil. Dieser Anspruch wird sofort fällig und muss vom überlebenden Partner in bar ausgezahlt werden. Um dies zu verhindern, kann eine Pflichtteilstrafklausel in das Testament aufgenommen werden. Diese besagt, dass Kinder, die beim Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil geltend machen, auch beim Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhalten und nicht als Schlusserben eingesetzt werden. Eine rechtsichere Verhinderung des Pflichtteilsanspruchs ist jedoch nur durch einen notariell beurkundeten Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten möglich.
Doppelte Erbschaftssteuer
Ein potenzieller Nachteil des Berliner Testaments kann die Erbschaftssteuer sein. Das gesamte Vermögen geht zunächst an den überlebenden Ehegatten und wird dort versteuert (mit einem Freibetrag von 500.000 Euro). Wenn dieses Vermögen dann nach dem Tod des zweiten Partners an die Kinder übergeht, müssen diese das gesamte Vermögen erneut versteuern (mit einem Freibetrag von jeweils 400.000 Euro pro Kind). Dies kann zu einer höheren Gesamtsteuerlast führen als bei einer direkten Verteilung des Vermögens auf die Kinder bereits beim Tod des ersten Partners. Steuerliche Optimierungen, z.B. durch Schenkungen zu Lebzeiten unter Ausnutzung der 10-Jahres-Frist, sollten bedacht werden.

Verfügungsmacht des überlebenden Partners
Bei der sogenannten Einheitslösung (Standardfall beim Berliner Testament) verschmilzt das geerbte Vermögen mit dem eigenen Vermögen des überlebenden Partners. Dieser kann dann grundsätzlich frei über das gesamte Vermögen verfügen. Es besteht das Risiko, dass für die Schlusserben am Ende nichts mehr übrig bleibt. Als Alternative gibt es die Trennungslösung, bei der der überlebende Partner nur als Vorerbe eingesetzt wird und das geerbte Vermögen getrennt verwalten muss, um es für die Nacherben zu erhalten.
Testament ändern und anfechten
Ein handschriftliches Testament kann jederzeit durch ein neues handschriftliches Testament geändert oder ersetzt werden. Wichtig ist, dass die Änderungen ebenfalls handschriftlich mit Datum und Unterschrift versehen sind oder ein komplett neues Testament verfasst wird. Ältere Verfügungen sollten widerrufen werden. Beim Nachlassgericht sollte stets das aktuellste Testament hinterlegt sein.
Ein Testament kann angefochten werden, wenn gesetzlich anerkannte Gründe vorliegen, z.B. mangelnde Testierfähigkeit des Erblassers, Zwang bei der Erstellung, Widerspruch zu früheren bindenden Testamenten (wie einem gemeinschaftlichen Testament) oder Übergehung von Pflichtteilsberechtigten (was zum Geltendmachen des Pflichtteils führt).
Wo kann man das Testament hinterlegen?
Ein handschriftliches Testament sollte sicher verwahrt werden, damit es im Todesfall gefunden wird. Möglichkeiten sind:
- Zu Hause (Safe oder anderer sicherer Ort, Auffindbarkeit sicherstellen)
- Beim Notar (sichere Verwahrung, Kosten fallen an)
- Beim Nachlassgericht (amtliche Verwahrung, Registrierung im Zentralen Testamentsregister)
- Bei spezialisierten Anbietern
Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht oder Notar stellt sicher, dass das Testament nach Ihrem Tod eröffnet wird.
Fazit
Ein Berliner Testament kann durchaus handschriftlich und ohne Notar wirksam verfasst werden. Dies spart Kosten und ermöglicht Flexibilität bei der Erstellung. Allerdings birgt die eigenhändige Formulierung auch Risiken, wie unklare Formulierungen, formelle Fehler, die zur Unwirksamkeit führen können, oder das Übersehen wichtiger rechtlicher Aspekte wie des Pflichtteils oder der Bindungswirkung. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Patchworkfamilien oder dem Wunsch nach steuerlicher Optimierung kann die Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht sehr empfehlenswert sein, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille rechtssicher und unzweifelhaft umgesetzt wird und spätere Konflikte vermieden werden.
Häufig gestellte Fragen
Wer regelt das Erbe, wenn kein Testament vorhanden ist?
Wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert, greift die gesetzliche Erbfolge nach den Paragraphen 1924 ff. BGB. Das Erbe geht an die nächsten gesetzlichen Erben (Verwandte der verschiedenen Ordnungen und Ehegatten).
Wie schreibt man ein handschriftliches Testament?
Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig verfasst, mit Datum und Ort versehen und eigenhändig unterschrieben sein. Es sollte klar und eindeutig formuliert sein. Bei einem Berliner Testament schreibt ein Partner den Text, der andere unterschreibt ebenfalls handschriftlich.
Was kostet ein Testament?
Ein handschriftliches Testament ist kostenfrei. Eine anwaltliche Prüfung kann bis zu 190 Euro kosten. Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach dem Vermögenswert und dem Gerichts- und Notarkostengesetz.
Was ist ein Berliner Testament?
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, bei dem sie sich gegenseitig als Alleinerben und die gemeinsamen Kinder (oder andere) als Schlusserben einsetzen.
Wann ist ein Berliner Testament sinnvoll?
Ein Berliner Testament kann sinnvoll sein, um den überlebenden Ehegatten finanziell abzusichern und eine Zersplitterung des Vermögens beim ersten Todesfall zu verhindern. Es muss jedoch die Bindungswirkung und die Pflichtteilsproblematik bedacht werden.
Wie soll ein handgeschriebenes Testament aussehen?
Es muss vollständig eigenhändig geschrieben, datiert, mit Ort versehen und unterschrieben sein. Die Unterschrift muss am Ende des Textes stehen. Der Inhalt sollte klar und verständlich sein.
Wo kann ich das Testament hinterlegen?
Sie können es zu Hause, beim Notar oder beim Nachlassgericht sicher verwahren lassen. Die amtliche Verwahrung stellt die Auffindbarkeit und Eröffnung sicher.
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