Wer muss BG ETEM zahlen?

BG ETEM: Sicherheit & Versicherung am Arbeitsplatz

17/05/2017

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Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, kurz BG ETEM, ist ein zentraler Akteur innerhalb des deutschen Systems der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Hauptaufgabe ist der Schutz der Beschäftigten vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Sie deckt eine Vielzahl von Branchen ab und spielt eine unverzichtbare Rolle für die Sicherheit und Gesundheit in den betreuten Unternehmen.

Ist die BG ETEM Pflicht?
Unternehmerinnen, Unternehmer und Selbständige Für Unternehmerinnen und Unternehmer der Bereiche Druck und Papierverarbeitung sowie Textil und Bekleidung besteht eine Pflichtversicherung.

Die Arbeit der BG ETEM basiert auf dem Grundsatz: Prävention ist besser als heilen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Berufsgenossenschaft auf verschiedene Maßnahmen. Sie berät ihre Mitgliedsunternehmen umfassend zu Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Diese Beratung erfolgt sowohl durch persönliche Besuche von Präventionsexperten vor Ort in den Betrieben als auch durch die Bereitstellung vielfältiger Informationen und Medien. Darüber hinaus engagiert sich die BG ETEM aktiv in der Aus- und Weiterbildung, beispielsweise bildet sie Sicherheitsfachkräfte für die Unternehmen aus. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Präventionsarbeit ist die Prüfung von Arbeitsmitteln auf ihre Sicherheit sowie die Initiierung und Förderung von Forschungsprojekten, die neue Erkenntnisse für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen liefern.

Trotz aller Präventionsbemühungen kann es zu Versicherungsfällen kommen, also zu Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. In solchen Fällen bietet die BG ETEM umfassende Unterstützung unter dem Motto „Rundum gesichert“. Wer bei einem Arbeitsunfall verletzt wird oder an einer Berufskrankheit leidet, erhält von der Berufsgenossenschaft eine intensive medizinische Betreuung. Die BG ETEM übernimmt dabei die Koordination des gesamten Heilverfahrens und trägt sämtliche damit verbundenen Kosten. Während der Zeit, in der die betroffene Person aufgrund des Versicherungsfalls arbeitsunfähig ist, sichert die BG ETEM auch finanziell den Lebensunterhalt ab, unter anderem durch die Zahlung von Verletztengeld.

In manchen Fällen führen gesundheitliche Einschränkungen nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit dazu, dass eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nicht ohne Weiteres möglich ist. Für solche Situationen hält die BG ETEM eine Reihe von Möglichkeiten zur beruflichen Rehabilitation bereit, um den Weg zurück ins Berufsleben zu ebnen. Dies kann beispielsweise die Durchführung von technischen Umbauten am Arbeitsplatz umfassen, die darauf abzielen, den durch den Gesundheitsschaden entstandenen Nachteil auszugleichen. Die Berufsgenossenschaft unterstützt auch die Teilhabe am sozialen Leben durch verschiedene Maßnahmen, wie beispielsweise die Bezuschussung oder Organisation des behindertengerechten Umbaus von Fahrzeugen, um die Mobilität der Versicherten zu erhalten.

Die Finanzierung der Arbeit der Berufsgenossenschaften, und damit auch der BG ETEM, erfolgt ausschließlich durch die Arbeitgeber. Im Gegenzug für diese Beitragsleistung löst die BG ETEM die Haftung des Unternehmers für Gesundheitsschäden ab, die bei den Beschäftigten infolge von Versicherungsfällen eintreten. Das bedeutet, dass die Berufsgenossenschaft anstelle des Unternehmers für die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten haftet und die entsprechenden Leistungen erbringt.

Die BG ETEM ist eine der großen gewerblichen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Bei ihr sind rund 4,2 Millionen Beschäftigte versichert, die in etwa 230.000 Unternehmen tätig sind. Der Hauptsitz dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts befindet sich in Köln.

Die Struktur der BG ETEM ist durch das Prinzip der Selbstverwaltung geprägt. An der Spitze der Organisation stehen zwei wichtige Organe: die Vertreterversammlung und der Vorstand. Beide Gremien sind paritätisch besetzt. Das bedeutet, die Mitglieder setzen sich je zur Hälfte aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Vertreterversammlung und Vorstand treffen gemeinsam mit der Geschäftsführung die grundlegenden Entscheidungen, die die Arbeit und Ausrichtung der BG ETEM bestimmen. Dazu gehören beispielsweise die Verabschiedung der Satzung, die Festlegung des Gefahrtarifs, der für die Berechnung der Unternehmensbeiträge relevant ist, sowie die Erstellung und Überarbeitung von Unfallverhütungsvorschriften. Durch die Beteiligung von Versicherten- und Arbeitgebervertretern fließen wertvolle Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis direkt in die Arbeit der Berufsgenossenschaft ein und geben wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes.

Übersicht

Wer ist bei der BG ETEM versichert?

Der Versicherungsschutz durch die BG ETEM erstreckt sich auf einen breiten Personenkreis innerhalb der Mitgliedsunternehmen. Grundsätzlich sind alle Beschäftigten, die in den von der BG ETEM betreuten Branchen tätig sind, gesetzlich unfallversichert. Dies gilt unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses oder dessen Dauer.

Auch Personen, die nur vorübergehend im Unternehmen tätig sind, wie zum Beispiel Ferienjobber und Praktikanten, sind in den Versicherungsschutz einbezogen. Ferienjobber und bezahlte Praktikanten sind typischerweise in die Unternehmensabläufe eingegliedert und arbeiten weisungsgebunden. Aus diesem Grund sind sie den regulären Beschäftigten gleichgestellt und vom ersten Arbeitstag an versichert. Die Dauer ihres Einsatzes und die Höhe des erhaltenen Entgelts sind für das Bestehen des Versicherungsschutzes unerheblich.

Bei Praktika ist die Situation differenzierter zu betrachten. Ein Schülerpraktikum, das im Rahmen der Schulausbildung während des Schuljahres stattfindet, ist üblicherweise über die Schüler-Unfallversicherung des jeweiligen Bundeslandes oder der Schule abgesichert. Die BG ETEM des Unternehmens ist in diesem Fall nicht zuständig. Freiwillige Praktika, die jedoch in den Ferien stattfinden, fallen unter den Versicherungsschutz der für das Unternehmen zuständigen Berufsgenenschaft, also der BG ETEM. Dies gilt gleichermaßen für Praktika von Studenten, unabhängig davon, ob diese Praktika in der Studienordnung vorgeschrieben sind oder freiwillig während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.

Auch Personen, die sich zur Erstellung ihrer Doktorarbeit auf dem Gelände eines Mitgliedsbetriebes der BG ETEM aufhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen versichert sein. Wenn sich der Doktorand lediglich zu Forschungszwecken oder zur Erstellung seiner Dissertation auf dem Betriebsgelände befindet, kann Versicherungsschutz über die Satzung der BG ETEM bestehen. Befindet sich der Doktorand hingegen in einem echten Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung beim Mitgliedsunternehmen und ist er in den betrieblichen Ablauf eingegliedert, ist er wie jeder andere Arbeitnehmer per Gesetz als „Beschäftigter“ versichert.

Es ist wichtig zu beachten, dass die deutsche gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich nur für Tätigkeiten in Deutschland zuständig ist. Ferienjobber oder Praktikanten, die im Ausland tätig sind, sind in der Regel nicht über die deutsche Unfallversicherung und somit auch nicht über die BG ETEM abgesichert. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn ein festes Arbeitsverhältnis in Deutschland besteht und der Auslandsaufenthalt nur zeitlich befristet ist.

Wer zahlt Beiträge an die BG ETEM?

Die Finanzierung der BG ETEM erfolgt, wie bei allen gewerblichen Berufsgenossenschaften in Deutschland, ausschließlich durch die Beiträge der Mitgliedsunternehmen. Es sind also die Arbeitgeber, die die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung ihrer Beschäftigten tragen. Die Beiträge sind notwendig, um die vielfältigen Aufgaben der BG ETEM in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Entschädigung finanzieren zu können.

Für die bei den Mitgliedsunternehmen beschäftigten Personen, einschließlich der versicherten Ferienjobber und bezahlten Praktikanten, wird der erforderliche Beitrag vom Unternehmen entrichtet. Die Meldung dieser Personen an die Berufsgenossenschaft, die für die Beitragsberechnung relevant ist, erfolgt automatisch durch das Unternehmen über die gemeldete Entgeltsumme im Lohnnachweis.

Was genau ist die BG ETEM?
Bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sind 4,2 Millionen Beschäftigte in rund 230.000 Unternehmen versichert.

Bei den Unternehmerinnen und Unternehmern selbst hängt die Beitragspflicht von der jeweiligen Branche ab. Unternehmerinnen und Unternehmer aus Betrieben, die den Bereichen Feinmechanik und Elektrotechnik sowie Energie- und Wasserwirtschaft zugeordnet sind, sind grundsätzlich versicherungsfrei. Das bedeutet, für sie besteht keine gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft und Beitragszahlung bei der BG ETEM. Zu diesem Kreis gehören auch unternehmerähnliche Personen wie beispielsweise versicherungsfreie Gesellschafter einer GmbH, Komplementäre oder Vorstände einer Aktiengesellschaft. Obwohl keine Pflicht besteht, haben diese Personen die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung bei der BG ETEM abzuschließen, um sich und ihre Arbeitskraft abzusichern. Informationen zu den Konditionen und dem Abschluss einer freiwilligen Versicherung können direkt über das Service-Center der BG ETEM eingeholt werden.

Im Gegensatz dazu unterliegen Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Bereichen Textil und Bekleidung sowie Druck und Papierverarbeitung der Pflichtversicherung bei der BG ETEM. Für sie ist die Mitgliedschaft und Beitragszahlung gesetzlich vorgeschrieben.

Wie werden die Beiträge zur BG ETEM berechnet?

Die Berufsgenossenschaften arbeiten nach dem Prinzip der Kostendeckung. Das bedeutet, die von ihnen erhobenen Beiträge sind so kalkuliert, dass sie die Kosten decken, die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Entschädigung anfallen. Im Gegensatz zu privaten Versicherungsunternehmen streben Berufsgenossenschaften keine Gewinne an. Die gesamten Ausgaben eines Jahres – einschließlich der Kosten für Leistungen an Versicherte, Präventionsmaßnahmen, Verwaltung und die Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften – werden im Folgejahr auf die Mitgliedsbetriebe umgelegt. Dieser Umlagebetrag bildet die Grundlage für den individuellen Beitragsbescheid jedes Unternehmens.

Die Höhe des Beitrags, den ein Mitgliedsunternehmen an die BG ETEM zahlen muss, ist von mehreren Faktoren abhängig. Ein wesentlicher Faktor sind die Löhne und Gehälter, die das Unternehmen an seine Beschäftigten zahlt. Die Lohnsumme ist eine wichtige Berechnungsgrundlage. Je höher die gesamte Lohnsumme eines Unternehmens ist, desto höher ist in der Regel auch der zu zahlende Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Ein weiterer entscheidender Faktor ist das spezifische Unfallrisiko der Branche, in der das Unternehmen tätig ist. Dieses Risiko wird im sogenannten Gefahrtarif abgebildet. Der Gefahrtarif teilt die verschiedenen Branchen und Tätigkeiten in Gefahrklassen ein, die das statistische Unfallrisiko widerspiegeln. Branchen mit einer statistisch höheren Unfallgefahr zahlen im Verhältnis höhere Beiträge als Branchen mit einem geringeren Risiko. Der Gefahrtarif ermöglicht somit eine risikogerechte und gerechte Verteilung der Lasten auf die Mitgliedsunternehmen.

Die genaue Berechnung des Jahresbeitrags für ein Unternehmen erfolgt anhand einer festen Beitragsformel. Diese lautet:

Beitrag = Lohnsumme x Gefahrklasse x Umlageziffer

Die Lohnsumme ist die Summe aller im Unternehmen gezahlten Bruttolöhne und -gehälter. Die Gefahrklasse ist dem Unternehmen basierend auf seiner Zuordnung im Gefahrtarif zugewiesen. Die Umlageziffer ist ein Faktor, der jährlich neu vom Vorstand der BG ETEM beschlossen wird. Diese Umlageziffer gibt an, wie hoch der Beitrag pro 1.000 Euro Lohnsumme in der Gefahrklasse 1 ist. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Umlageziffer allein noch keinen direkten Aufschluss über die absolute Höhe des Beitrags eines einzelnen Unternehmens gibt, da die individuelle Lohnsumme und die spezifische Gefahrklasse des Unternehmens ebenfalls maßgeblich sind.

Neben dieser grundlegenden Beitragsberechnung gibt es bei der BG ETEM auch ein Nachlass-System. Unternehmen, die durch erfolgreiche Präventionsmaßnahmen und ein gutes Sicherheitsmanagement niedrige Unfallzahlen aufweisen, können von diesem System profitieren und erhalten eine Reduzierung ihres Beitrags. Dies dient als Anreiz und Belohnung für Investitionen in die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und trägt dazu bei, die Kosten für alle Mitgliedsunternehmen langfristig stabil zu halten.

Häufig gestellte Fragen zur BG ETEM

Ist die BG ETEM Pflicht?

Für die meisten Arbeitnehmer in den zuständigen Branchen ist die Versicherung bei der BG ETEM gesetzlich vorgeschrieben. Für Unternehmerinnen und Unternehmer hängt die Pflicht von der Branche ab: In Textil, Bekleidung, Druck und Papierverarbeitung besteht eine Pflichtversicherung. In Feinmechanik, Elektrotechnik, Energie und Wasserwirtschaft sind Unternehmer grundsätzlich versicherungsfrei, können sich aber freiwillig versichern.

Wer muss Beiträge an die BG ETEM zahlen?

Die Beiträge werden ausschließlich von den Mitgliedsunternehmen bzw. Arbeitgebern gezahlt. Für die beschäftigten Personen, einschließlich versicherter Ferienjobber und bezahlter Praktikanten, entrichtet das Unternehmen den Beitrag basierend auf deren Entgelt.

Was genau ist die BG ETEM?

Die BG ETEM ist die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse. Sie ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland, zuständig für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die Rehabilitation und Entschädigung im Versicherungsfall in ihren Branchen.

Wie viel kostet die BG ETEM?

Die Beiträge sind kostendeckend und nicht gewinnorientiert. Die Höhe des Beitrags für ein Unternehmen ergibt sich aus dessen Lohnsumme multipliziert mit der Gefahrklasse der Branche und einer jährlich angepassten Umlageziffer. Es gibt keine festen Kosten pro Mitarbeiter, sondern eine Berechnung basierend auf diesen Faktoren.

Sind Ferienjobber oder Praktikanten bei der BG ETEM versichert?

Ja, Ferienjobber und bezahlte Praktikanten sind in der Regel wie reguläre Beschäftigte versichert, wenn sie in den Betrieb eingegliedert sind und weisungsgebunden arbeiten. Freiwillige Praktika in den Ferien und studentische Praktika (vorgeschrieben oder freiwillig in den Ferien) sind ebenfalls abgesichert. Schülerpraktika während des Schuljahres sind über die Schüler-Unfallversicherung versichert. Auslandsaufenthalte sind nur unter bestimmten Bedingungen versichert (festes deutsches Arbeitsverhältnis, befristeter Auslandsaufenthalt).

Besteht Versicherungsschutz für Doktoranden auf dem Betriebsgelände?

Ja, wenn sich der Doktorand zur Erstellung seiner Arbeit auf dem Gelände aufhält, kann Schutz über die Satzung bestehen. Bei einem echten Beschäftigungsverhältnis mit Eingliederung und Entgeltzahlung ist er als Beschäftigter gesetzlich versichert.

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