01/10/2022
In der modernen Arbeitswelt ist der Computer ein unverzichtbares Werkzeug geworden. Und wo ein Computer ist, ist meist auch ein Monitor nicht weit. Während Laptops zwar Mobilität bieten, setzen viele Nutzer für den stationären Arbeitsplatz – sei es im Büro oder im Homeoffice – auf einen klassischen Desktop-PC, der ohne einen separaten Bildschirm schlichtweg nutzlos ist. Der Monitor ist somit ein Kernstück der Büroausstattung. Doch neben der Frage nach der richtigen Größe, Auflösung oder Panel-Technologie stellt sich auch die wichtige Frage der steuerlichen Behandlung. Kann man einen Monitor von der Steuer absetzen? Wie funktioniert die Abschreibung in Unternehmen, und welche Regeln gelten für Arbeitnehmer und Studenten? Dieser Artikel beleuchtet all diese Aspekte ausführlich und gibt praktische Tipps für die Auswahl des passenden Monitors.

- Die steuerliche Behandlung von Monitoren
- Den richtigen Monitor für das Büro wählen
- Buchhaltung und Monitor
- Häufig gestellte Fragen zum Thema Monitor im Büro
- Kann ich einen Monitor als Arbeitnehmer immer absetzen?
- Was ist der Unterschied zwischen GWG und Anlagevermögen bei Monitoren?
- Ist ein Monitor mit hoher Bildwiederholrate (z.B. 144 Hz) für Büroarbeit sinnvoll?
- Welche Panel-Technologie ist am besten für die Augen bei langer Büroarbeit?
- Muss ich die 50:50-Regel für die private Nutzung anwenden?
- Fazit
Die steuerliche Behandlung von Monitoren
Die gute Nachricht vorweg: Ein Monitor, der beruflich genutzt wird, kann grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Die genaue Vorgehensweise hängt jedoch stark davon ab, wer den Monitor nutzt und in welchem Kontext.
Wer kann einen Monitor steuerlich absetzen?
Die Möglichkeit, einen Monitor steuerlich geltend zu machen, steht verschiedenen Personengruppen offen, solange eine berufliche oder betriebliche Nutzung vorliegt:
- Arbeitnehmer: Wenn der Monitor für die Ausübung des Berufs benötigt wird, beispielsweise im Homeoffice.
- Studenten: Sofern der Monitor für studienbezogene Zwecke erforderlich ist.
- Selbstständige und Freiberufler: Als notwendiges Arbeitsmittel für die Geschäftstätigkeit.
- Unternehmen jeder Größe und Branche: Als Teil der betrieblichen Ausstattung.
Gerade bei Arbeitnehmern und Studenten, wo eine Mischnutzung (beruflich/privat oder studienbezogen/privat) wahrscheinlich ist, prüfen die Finanzämter oft genauer. Eine rein private Nutzung ist natürlich nicht steuerlich absetzbar.
Umgang mit privater und beruflicher Nutzung
Wenn ein Monitor sowohl beruflich (oder studienbezogen) als auch privat genutzt wird, kann nicht der volle Kaufpreis abgesetzt werden. Eine gängige und oft akzeptierte Methode ist die pauschale 50:50-Aufteilung. Das bedeutet, 50 Prozent der Anschaffungskosten werden der beruflichen Nutzung zugerechnet und können steuerlich abgesetzt werden. Kostet ein Monitor beispielsweise 300 Euro, könnten nach dieser Regel 150 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Es ist auch möglich, eine andere Aufteilung zu wählen, wenn die berufliche Nutzung nachweislich höher ist, dies erfordert aber in der Regel eine detailliertere Dokumentation der Nutzungsgewohnheiten, was oft aufwendiger ist als die 50:50-Regel.
Monitore als Werbungskosten für Arbeitnehmer und Studenten
Für Arbeitnehmer und Studenten fallen die Kosten für einen beruflich genutzten Monitor unter die Werbungskosten. Werbungskosten sind Ausgaben, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Der Staat erkennt pauschal Werbungskosten an, aber bei höheren Ausgaben, die über den Pauschbetrag hinausgehen, müssen diese nachgewiesen werden. Die Kosten für den Monitor können hierbei helfen, den Werbungskosten-Pauschbetrag zu überschreiten und die Steuerlast zu mindern. Bei Anschaffungskosten über einem bestimmten Betrag (oft 800 Euro netto + MwSt., also 952 Euro brutto, oder die aktuelle GWG-Grenze, die aber für einzelne Monitore im Unternehmenskontext relevant ist, nicht zwingend für Arbeitnehmer) muss der Monitor über mehrere Jahre abgeschrieben werden (siehe Abschnitt zur Abschreibung). Liegen die Kosten unter dieser Grenze, kann der Monitor in der Regel im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden.
Monitore im Unternehmen: Betriebsausgabe und Abschreibung
Für Unternehmen sind Monitore notwendige Betriebsausgaben. Sie gehören zur Büroausstattung und dienen ausschließlich betrieblichen Zwecken. Die steuerliche Behandlung im Unternehmen unterscheidet sich jedoch in einem wichtigen Punkt von der vieler anderer kleinerer Arbeitsmittel.
Monitore sind in der Regel kein Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)
Viele Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu einem bestimmten Betrag (aktuell 800 Euro netto) können im Jahr der Anschaffung vollständig als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) abgeschrieben werden. Dies vereinfacht die Buchhaltung erheblich. Ein einzelner Monitor kostet oft weniger als diese Grenze. Dennoch kann er in der Regel nicht als GWG behandelt werden. Der Grund liegt in der Definition des GWG: Es muss sich um ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut handeln. Ein Monitor allein ist nicht selbstständig nutzbar; er benötigt immer einen Computer (PC oder Laptop), um zu funktionieren. Daher gilt der einzelne Monitor, unabhängig von seinen Anschaffungskosten, als Anlagevermögen.

Abschreibung von Monitoren im Anlagevermögen
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht als GWG gelten, müssen über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer für verschiedene Anlagegüter ist in den amtlichen „AfA-Tabellen“ (Absetzung für Abnutzung) festgelegt. Laut der aktuellen AfA-Tabelle für allgemeine Wirtschaftsgüter beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware, wozu auch Monitore zählen, 7 Jahre. Das bedeutet, die Anschaffungskosten des Monitors müssen gleichmäßig über diesen Zeitraum verteilt als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Beispiel zur Abschreibung: Ein Unternehmen kauft einen Monitor für 420 Euro netto. Da der Monitor Anlagevermögen ist und die Nutzungsdauer 7 Jahre beträgt, werden jährlich 420 Euro / 7 Jahre = 60 Euro als Betriebsausgabe abgeschrieben. Dies geschieht über einen Zeitraum von 7 Jahren.
Außerplanmäßige Abschreibung bei Defekt
Sollte ein Monitor innerhalb der 7 Jahre Nutzungsdauer defekt gehen und nicht mehr nutzbar sein (und eine Reparatur unwirtschaftlich sein), kann der Restbuchwert des Monitors im Jahr des Ausfalls in voller Höhe als außerplanmäßige Abschreibung geltend gemacht werden. Dies mindert den Gewinn und somit die Steuerlast im Jahr des Defekts.
Sonderfall: Monitor im PC-Komplettsystem
Anders verhält es sich, wenn ein Monitor als Teil eines PC-Komplettsystems (z.B. PC plus Monitor, Tastatur, Maus im Paket gekauft) angeschafft wird. Ein solches Komplettsystem ist als Ganzes selbstständig nutzbar. Wenn der Gesamtpreis des Komplettsystems die GWG-Grenze (aktuell 800 Euro netto) nicht überschreitet, kann das gesamte System als GWG behandelt und im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Dies ist oft der Fall bei günstigeren Einstiegs-Komplettsystemen und bietet gerade für kleinere Unternehmen oder Freiberufler einen Liquiditätsvorteil, da die Steuerersparnis sofort im ersten Jahr wirksam wird.
Abschreibung von gebrauchten Monitoren
Auch gebrauchte Monitore können steuerlich abgesetzt werden. Kauft ein Unternehmen einen gebrauchten Monitor, wird dieser ebenfalls dem Anlagevermögen zugeordnet. Die Abschreibung erfolgt jedoch nicht pauschal über 7 Jahre ab dem Kaufdatum, sondern basierend auf der verbleibenden Restnutzungsdauer. Diese wird anhand des Alters des Monitors und der ursprünglichen Nutzungsdauer (7 Jahre) geschätzt. Der Kaufpreis des gebrauchten Monitors wird dann über diese geschätzte Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Den richtigen Monitor für das Büro wählen
Neben den steuerlichen Aspekten ist die Wahl des passenden Monitors entscheidend für Ergonomie, Effizienz und Arbeitskomfort. Was macht einen guten Büromonitor aus?
Wichtige Kriterien für Büromonitore
Bei der Auswahl eines Monitors für den Büroarbeitsplatz sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden:
- Größe und Auflösung: Beeinflussen, wie viel Inhalt gleichzeitig dargestellt werden kann und wie scharf das Bild ist.
- Panel-Technologie: Bestimmt Bildqualität, Blickwinkelstabilität und Reaktionszeit.
- Ergonomie: Einstellbarkeit des Stands zur Anpassung an die Körpergröße und Sitzposition.
- Anschlüsse und Features: Verfügbarkeit der benötigten Ports und nützlicher Zusatzfunktionen (z.B. USB-Hub).
Ideale Monitorgröße und Auflösung für die Büroarbeit
Für die meisten Büroarbeiten hat sich eine Bildschirmdiagonale von mindestens 23,8 Zoll etabliert. In dieser Größe ist eine Full-HD-Auflösung (1.920 x 1.080 Pixel) Standard und ausreichend scharf. Deutlich mehr Komfort bieten Monitore ab 27 Zoll. Hier passen oft zwei Programmfenster bequem nebeneinander, was Multitasking erleichtert. Bei 27 Zoll sollte die Auflösung idealerweise mindestens 2.560 x 1.440 Pixel (WQHD) betragen, um eine ausreichend hohe Pixeldichte und damit ein scharfes Bild zu gewährleisten. Bei noch größeren Monitoren (z.B. 32 Zoll) ist eine 4K-Auflösung (3.840 x 2.160 Pixel) empfehlenswert.
Für Nutzer, die sehr viel Platz benötigen oder oft mit vielen Fenstern gleichzeitig arbeiten, kann ein Multi-Monitor-Setup eine gute Lösung sein. Zwei Monitore mit 24 bis 27 Zoll sind hier eine beliebte Wahl. Wichtig ist, dass die Monitore idealerweise die gleiche Auflösung haben, um ein einheitliches Bild zu erzielen. Eine Alternative zum Multi-Monitor-Setup ist ein Ultrawide-Monitor (z.B. 34 Zoll im 21:9-Format), der fast so viel Fläche wie zwei Standard-Monitore bietet und die "Naht" in der Mitte vermeidet.

Panel-Technologien im Vergleich für Büroanwendungen
Die Wahl der Panel-Technologie beeinflusst maßgeblich die Bildqualität. Für reine Büroarbeiten sind die Anforderungen meist weniger hoch als für Grafikdesign oder Gaming, aber auch hier gibt es Unterschiede, die den Arbeitskomfort beeinflussen können. Hier ein Überblick über gängige Technologien:
| Panel-Typ | Vorteile für Büro | Nachteile für Büro |
|---|---|---|
| TN (Twisted Nematic) | Sehr günstig. Schnelle Reaktionszeiten (weniger relevant für Office). | Blickwinkelabhängig (Farben und Helligkeit verändern sich stark, wenn man nicht direkt davor sitzt). Geringere Farbtreue. |
| VA (Vertical Alignment) | Besserer Kontrast und tiefere Schwarzwerte als TN. Etwas bessere Blickwinkelstabilität. Mittelpreisig. | Reaktionszeit langsamer als TN (meist ausreichend für Office). Farbveränderungen bei extremen Blickwinkeln möglich. |
| IPS (In-Plane Switching) | Sehr gute Blickwinkelstabilität. Hohe Farbtreue und natürliche Farben. Gutes Bild bei fast jedem Blickwinkel. | Etwas teurer als TN/VA. Kontrast nicht ganz so hoch wie bei VA. Reaktionszeit meist gut genug für Office. |
| Mini-LED | Sehr hohe Helligkeit und Kontraste durch präzise Hintergrundbeleuchtung. Deutlich bessere Bildqualität als klassische LCDs. | Sehr teuer. Vorteile (HDR, hoher Kontrast) oft nur bei speziellen Inhalten voll nutzbar. |
| OLED (Organic Light Emitting Diode) | Perfekte Schwarzwerte und Kontraste. Exzellente Bildqualität und Farbdarstellung. Geringere Blaulichtemission. | Sehr teuer. Geringere Maximalhelligkeit als Mini-LED. Risiko des Einbrennens statischer Inhalte. Lebensdauer kann begrenzt sein. |
Für die meisten Standard-Büroarbeiten sind Monitore mit IPS Panel eine ausgezeichnete Wahl. Sie bieten eine sehr gute Bildqualität und Blickwinkelstabilität zu einem fairen Preis. TN-Panels sind nur empfehlenswert, wenn das Budget extrem begrenzt ist und man immer direkt vor dem Bildschirm sitzt. VA-Panels sind ein guter Kompromiss, wenn tieferer Schwarzwert wichtig ist. Mini-LED und OLED bieten zwar die beste Bildqualität, sind aber für reine Office-Aufgaben oft überdimensioniert und teuer. Ihre Vorteile spielen sich eher in kreativen Bereichen oder beim Medienkonsum aus.
Ergonomie am Arbeitsplatz
Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz beugt Nacken- und Rückenproblemen vor. Der Monitor spielt hier eine wichtige Rolle. Achten Sie darauf, dass der Monitor in der Höhe verstellbar ist, sodass die Oberkante des Bildschirms etwa auf Augenhöhe liegt. Eine Neigefunktion ermöglicht die Anpassung des Blickwinkels, um Reflexionen zu vermeiden. Eine Schwenkfunktion (Drehen nach links/rechts) ist praktisch, wenn man den Bildschirm Kollegen zeigen möchte. Eine Pivot-Funktion, die das Drehen des Displays um 90 Grad ins Hochformat erlaubt, ist besonders nützlich für das Lesen und Bearbeiten langer Dokumente oder Webseiten.
Zusätzliche Features
Viele moderne Monitore bieten praktische Zusatzfunktionen. Ein integrierter USB-Hub ermöglicht den einfachen Anschluss von Tastatur, Maus, Webcam oder USB-Sticks direkt am Monitor, was besonders bei Laptops mit wenigen Anschlüssen oder in Setups mit mehreren Computern (wenn der Monitor umgeschaltet wird) hilfreich ist. Integrierte Lautsprecher sind für gelegentliche Audioausgabe nützlich, ersetzen aber keine dedizierten Lautsprecher für gute Klangqualität.
Buchhaltung und Monitor
Auch die korrekte Buchung eines Monitors im Unternehmen ist relevant. Aus buchhalterischer Sicht wird ein einzelner Monitor in der Regel nicht als Bestandteil des Computers, sondern als separates Wirtschaftsgut betrachtet. Dies liegt daran, dass Monitore unabhängig von der Zentraleinheit (PC) ausgetauscht oder mit anderen Systemen verbunden werden können. Wenn ein Monitor defekt ist, wird meist nur dieser ersetzt, nicht die gesamte Computeranlage.
Beim Kauf eines einzelnen Monitors wird dieser im Anlageverzeichnis aufgeführt und über die Nutzungsdauer von 7 Jahren abgeschrieben. Wird ein PC-Komplettsystem gekauft, das die GWG-Grenze nicht überschreitet, wird das gesamte System als Einheit gebucht und behandelt (oft als GWG). Ist das Komplettsystem teurer als die GWG-Grenze, wird es als Anlagevermögen über seine Nutzungsdauer abgeschrieben (oft ebenfalls 7 Jahre für das Gesamtsystem).
Geht ein einzeln gebuchter Monitor vor Ende seiner Nutzungsdauer kaputt, wird sein Restbuchwert als Anlagenabgang ausgebucht und mindert den Gewinn im Jahr des Ausfalls. Wurde ein Komplettsystem als Einheit gebucht, muss bei Ausfall eines Teils (wie des Monitors) geprüft werden, ob das System insgesamt noch nutzbar ist. Oft wird dann das gesamte System außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der Ausfall eines Kernbestandteils die Weiternutzung verhindert.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Monitor im Büro
Kann ich einen Monitor als Arbeitnehmer immer absetzen?
Ja, wenn Sie ihn beruflich nutzen. Bei Mischnutzung können Sie in der Regel 50 Prozent der Kosten als Werbungskosten ansetzen. Bei höheren Kosten muss die Abschreibung über die Nutzungsdauer erfolgen.
Was ist der Unterschied zwischen GWG und Anlagevermögen bei Monitoren?
Ein GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) kann sofort im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden, wenn die Kosten unter der GWG-Grenze liegen und es selbstständig nutzbar ist. Ein einzelner Monitor ist nicht selbstständig nutzbar und gehört daher zum Anlagevermögen, das über seine Nutzungsdauer (7 Jahre) abgeschrieben werden muss, unabhängig vom Preis (solange er nicht Teil eines GWG-fähigen Komplettsystems ist).
Ist ein Monitor mit hoher Bildwiederholrate (z.B. 144 Hz) für Büroarbeit sinnvoll?
Für typische Büroanwendungen (Textverarbeitung, Tabellen, E-Mails, Surfen) bringt eine hohe Bildwiederholrate kaum Vorteile. Werte von 60 oder 75 Hz sind vollkommen ausreichend. Höhere Raten sind primär für Gaming oder sehr schnelle Bewegtbilder relevant.
Welche Panel-Technologie ist am besten für die Augen bei langer Büroarbeit?
IPS-Panels bieten gute Bildqualität und Blickwinkelstabilität, was das Sehen angenehmer macht. Neue Technologien wie OLED reduzieren zudem oft die Blaulichtemission. Wichtiger als der Panel-Typ sind jedoch eine ausreichende Helligkeit ohne Blendung, eine hohe Auflösung für scharfe Schrift und regelmäßige Pausen für die Augen.
Muss ich die 50:50-Regel für die private Nutzung anwenden?
Die 50:50-Regel ist eine Vereinfachung, die von Finanzämtern oft akzeptiert wird. Sie müssen sie nicht zwingend anwenden. Wenn Sie die berufliche Nutzung detaillierter nachweisen können und diese höher als 50 Prozent ist, können Sie auch einen höheren Anteil ansetzen. Dies erfordert aber entsprechenden Dokumentationsaufwand.
Fazit
Der Monitor ist weit mehr als nur ein Ausgabegerät – er ist ein zentrales Element des modernen Arbeitsplatzes. Die Investition in einen passenden Monitor kann die Produktivität steigern und die Ergonomie verbessern. Gleichzeitig bieten sich durch die Möglichkeit, die Kosten steuerlich geltend zu machen, attraktive Sparpotenziale. Ob als Arbeitnehmer, Student oder Unternehmen – die Regeln zum Absetzen und Abschreiben von Monitoren sind zwar spezifisch, aber mit dem richtigen Wissen gut handhabbar. Während einzelne Monitore im Unternehmenskontext meist über 7 Jahre abgeschrieben werden müssen, können sie für Arbeitnehmer unterhalb bestimmter Grenzen oft schneller abgesetzt werden. Bei der Auswahl des Geräts sollten Größe, Auflösung und ein ergonomisches Design im Vordergrund stehen, während teure High-End-Panel-Technologien oder sehr hohe Bildwiederholraten für reine Büroaufgaben oft nicht notwendig sind. Eine informierte Entscheidung zahlt sich somit doppelt aus: durch einen verbesserten Arbeitsplatz und eine optimierte Steuerlast.
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