08/03/2015
Obwohl wir täglich unzählige Briefe und Pakete versenden, gibt es klare Regeln, was in den Postverkehr darf und was nicht. Diese Vorschriften dienen der Sicherheit des Postpersonals, der Öffentlichkeit und anderer Sendungen. Es ist unerlässlich, diese Verbote zu kennen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Post ihr Ziel erreicht, ohne beschlagnahmt oder zurückgeschickt zu werden. Die Regeln sind umfassend und decken eine breite Palette von Gegenständen ab, von offensichtlich gefährlichen Materialien bis hin zu weniger bekannten Einschränkungen für bestimmte Sendungsarten oder den Luftpostversand.

Allgemeine Verbote im Postverkehr
Die Liste der vom Postversand ausgeschlossenen Gegenstände ist lang und beruht auf internationalen Abkommen wie dem Weltpostvertrag sowie nationalen Gesetzen. Einige Verbote sind intuitiv, andere weniger bekannt. Zu den generell verbotenen Gegenständen gehören:
- Obszöne oder gegen die guten Sitten verstoßende Gegenstände: Materialien, die anstößig sind oder gegen die öffentliche Moral verstoßen, dürfen nicht versendet werden.
- Gefälschte und raubkopierte Gegenstände: Der Versand von Plagiaten oder illegal kopierten Waren ist untersagt.
- Nachbildungen von Sprengsätzen, inaktiven Sprengsätzen und Militärmaterial: Auch Imitationen von Bomben, Granaten oder ähnlichem sind vom Versand ausgeschlossen, da sie Verwirrung stiften oder Sicherheitsbedenken hervorrufen können.
- Lebende Tiere: Grundsätzlich ist der Versand lebender Tiere per Post verboten. Es gibt jedoch sehr wenige und streng reglementierte Ausnahmen, wie z.B. Bienen, Blutegel oder Seidenraupen, aber selbst diese unterliegen spezifischen Bedingungen und dürfen in der Regel nicht als Wertsendung verschickt werden. Weitere seltene Ausnahmen betreffen bestimmte Schmarotzer oder Fliegen für wissenschaftliche Zwecke, die zwischen offiziell anerkannten Stellen ausgetauscht werden.
- Sonstige Gegenstände, deren Einfuhr oder Verbreitung im Bestimmungsland verboten ist: Wenn das Land, in das Sie etwas schicken möchten, bestimmte Gegenstände verbietet, dürfen diese auch nicht per Post dorthin geschickt werden.
- Gegenstände, die wegen ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr darstellen: Alles, was das Personal der Post oder die Öffentlichkeit gefährden, andere Sendungen beschmutzen oder beschädigen kann, ist ausgeschlossen. Dies betrifft potenziell zerbrechliche Gegenstände ohne ausreichende Verpackung, auslaufende Flüssigkeiten oder scharfkantige Objekte.
- Schriftstücke mit dem Charakter einer aktuellen und persönlichen Mitteilung, die zwischen anderen Personen als dem Absender und dem Empfänger ausgetauscht werden: Dies zielt auf das Briefmonopol ab (historisch relevant, heute eher auf den Schutz des Briefgeheimnisses und die Rolle der Post bezogen), wonach aktuelle persönliche Mitteilungen in der Regel dem Postdienst vorbehalten sind.
- Inhaberpapiere jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber (verarbeitet oder unverarbeitet), Juwelen, Schmuck und andere Wertgegenstände: Der Versand von hohen Werten ist streng reglementiert. Es gibt Ausnahmen: Diese Gegenstände dürfen unter bestimmten Bedingungen als Wertsendungen verschickt werden. Sofern die nationalen Gesetze des Absender- und Empfängerlandes es zulassen, können sie auch in einem verschlossenen Umschlag als Einschreiben versandt werden. Dies erfordert jedoch spezielle Vorsichtsmaßnahmen und oft eine entsprechende Versicherung.
- Sendungen, die Waffen, insbesondere Schusswaffen, oder Teile davon, Waffenimitate oder Munition enthalten: Waffen jeglicher Art und ihre Bestandteile sind vom Postversand ausgeschlossen.
Besondere Regeln für bestimmte Sendungsarten
Neben den allgemeinen Verboten gibt es spezifische Einschränkungen für bestimmte Arten von Postsendungen, insbesondere wenn diese zu ermäßigten Tarifen verschickt werden, wie z.B. bei Drucksachen, Werbesendungen oder Blindensendungen. Diese Sendungsarten unterliegen besonderen Bedingungen, um sicherzustellen, dass sie ihrem Zweck entsprechen und nicht für den Versand anderer Inhalte missbraucht werden, die unter teurere Tarife fallen würden.
Für Drucksachen/Werbesendungen und Blindensendungen gilt eine wichtige Regel: Sie dürfen keine Vermerke oder Mitteilungen enthalten, die nicht direkt zum Inhalt der Sendung gehören. Ebenso dürfen sie keine entwerteten oder nicht entwerteten Postwertzeichen (Briefmarken) oder Formblätter mit eingedruckter Freimachung enthalten. Auch Papiere mit Werteigenschaften, wie z.B. Gutscheine oder Vordrucke, sind ausgeschlossen. Die einzige Ausnahme bildet eine Karte, ein Umschlag oder ein Abschnitt mit vorher eingedruckter Freimachung, der für die Rücksendung der Sendung bestimmt ist und die Anschrift des Absenders trägt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass diese Sendungsarten ausschließlich für ihren vorgesehenen Zweck genutzt werden und keine versteckten Nachrichten oder Zahlungsmittel enthalten, die den ermäßigten Tarif unterlaufen würden.
Luftpost: Verschärfte Sicherheitsbestimmungen
Der Versand von Post per Flugzeug unterliegt besonders strengen Sicherheitsbestimmungen. Nach EU-Verordnungen (Nr. 272/2009 und Nr. 300/2008) und dem deutschen Luftsicherheitsgesetz müssen alle auf dem Luftweg beförderten Fracht- und Postsendungen auf verbotene Gegenstände überprüft werden. Das bedeutet, dass jede Luftpostsendung gesetzlich vorgeschriebenen Luftsicherheitskontrollen unterzogen wird, oft mittels Röntgengeräten oder anderer Prüfverfahren. Nur Sendungen, die als "sicher" eingestuft werden, dürfen per Flugzeug befördert werden.
Die Luftsicherheitsbestimmungen gehen über die allgemeinen Postverbote hinaus und schließen auch Gegenstände ein, die im normalen Land- oder Seewegversand unproblematisch sein mögen. Neben offensichtlichen Gefahrstoffen wie Sprengstoffen oder leicht entzündlichen Flüssigkeiten können auch scheinbar harmlose Alltagsgegenstände zu Problemen führen. Die IATA Gefahrgutvorschriften enthalten detaillierte Listen, aber auch ohne diese im Detail zu kennen, gibt es einige häufige Gegenstände, die für den Luftpostversand ungeeignet sind:
- Benzin-Feuerzeuge
- Farb- und Lackdosen mit gefährlichem Inhalt (oft entzündlich oder reizend)
- Druckgaspackungen (Spraydosen), z.B. Haarspray, Deodorant, aber auch Druckluftreiniger für Büromaterial
- Wunderkerzen und pyrotechnische Artikel jeglicher Art
- Nassbatterien (wie Autobatterien)
- Zink-Kohle-Batterien (in größeren Mengen oder bestimmten Konfigurationen)
- Lithium Batterien und Akkus: Diese sind besonders problematisch, da sie bei Beschädigung oder Kurzschluss Brände verursachen können. Sie sind in vielen elektronischen Geräten wie Laptops, Mobiltelefonen, Kameras oder auch kabellosen Mäusen und Tastaturen enthalten. Der Versand von Geräten mit eingebauten Lithium-Akkus ist oft nur unter strengen Auflagen möglich, der lose Versand von Lithium-Akkus ist meist verboten oder stark eingeschränkt.
- Spielzeuge, die die Form von Waffen oder Waffenteilen haben (ähnlich den Nachbildungen von Militärmaterial, aber hier speziell im Kontext der Luftsicherheit)
Wenn eine Luftpostsendung bei der Sicherheitskontrolle als potenziell gefährdend eingestuft wird, hat die Deutsche Post gemäß ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwei Möglichkeiten: Sie kann die Sendung, falls möglich, auf einem anderen, geeigneten Beförderungsweg (z.B. Land- oder Seeweg) zustellen. Ist dies nicht möglich oder unzulässig, wird die Sendung an den Absender zurückgeschickt. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten führen.
Warum sind diese Regeln wichtig?
Die Einhaltung dieser Postvorschriften ist aus mehreren Gründen von entscheidender Bedeutung:
- Sicherheit: An erster Stelle steht die Sicherheit der Menschen, die mit den Sendungen in Berührung kommen – vom Personal in Sortierzentren und bei der Zustellung bis hin zur breiten Öffentlichkeit. Gefahrgut, Waffen oder schlecht verpackte gefährliche Gegenstände können Brände, Explosionen, Verätzungen oder Verletzungen verursachen.
- Schutz anderer Sendungen: Eine undichte Verpackung, auslaufende Chemikalien oder beschädigte Gegenstände können andere Briefe und Pakete in derselben Beförderungskette beschädigen oder unbrauchbar machen.
- Rechtliche Konsequenzen: Der Versand verbotener Gegenstände kann nicht nur zur Beschlagnahme der Sendung führen, sondern auch strafrechtliche Folgen für den Absender haben, insbesondere bei Gefahrgut oder illegalen Waren.
- Effizienz des Postverkehrs: Die Notwendigkeit, verdächtige oder verbotene Sendungen zu identifizieren und aus dem Verkehr zu ziehen, verursacht zusätzliche Arbeit und Verzögerungen im gesamten System.
Was bedeutet das für Bürobedarf und Papierwaren?
Für den Großteil der Artikel, die typischerweise unter Bürobedarf, Schreibwaren oder Papierwaren fallen, wie Papier, Notizblöcke, Stifte (außer vielleicht spezielle Tinten oder Marker, die als Gefahrgut eingestuft werden könnten), Hefter, Locher, Umschläge oder Ordner, gibt es in der Regel keine Probleme beim Postversand, solange sie ordentlich verpackt sind.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen und Grenzfälle, die im Kontext von Büromaterial relevant sein können und unter die oben genannten Verbote fallen:
- Batterien: Viele Bürogeräte, von Taschenrechnern über kabellose Tastaturen und Mäuse bis hin zu Diktiergeräten, verwenden Batterien. Wie bereits erwähnt, sind insbesondere Lithium-Batterien im Luftpostversand problematisch. Wenn Sie gebrauchte oder neue Batterien lose oder in Geräten verpackt versenden möchten, müssen Sie die Vorschriften genau prüfen, vor allem, wenn der Versand per Flugzeug erfolgt.
- Aerosole/Spraydosen: Im Büro werden manchmal Druckluftreiniger (für Tastaturen etc.) oder Sprühkleber verwendet. Diese fallen unter die Kategorie der Druckgaspackungen und sind für den Luftpostversand verboten.
- Flüssigkeiten und Chemikalien: Bestimmte Tinten, Klebstoffe, Korrekturflüssigkeiten oder Reinigungsmittel, die im Büro genutzt werden, könnten Inhaltsstoffe enthalten, die als gefährlich (entzündlich, ätzend, reizend) eingestuft werden. Deren Versand, insbesondere international oder per Luftpost, kann verboten oder stark reglementiert sein.
- Scharfe Gegenstände: Scheren, Cutter-Messer oder Brieföffner sind zwar nicht explizit als verboten aufgeführt, fallen aber unter die Kategorie der Gegenstände, die bei unzureichender Verpackung eine Gefahr für das Personal darstellen könnten. Sie müssen daher sehr sorgfältig verpackt werden, um ein Durchstoßen des Umschlags oder Pakets zu verhindern.
- Wertvolle Gegenstände: Falls es sich um besonders hochwertige Schreibgeräte oder limitierte Editionen von Papierprodukten mit hohem Sammlerwert handelt, könnten diese unter die Kategorie der "anderen Wertgegenstände" fallen und sollten entsprechend den Regeln für Wertsendungen verschickt werden, um im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung abgesichert zu sein.
Für den Großteil des alltäglichen Bürobedarfs sind die Regeln unproblematisch. Schwierigkeiten ergeben sich meist bei speziellen Artikeln, die Chemikalien, Batterien oder unter Druck stehende Stoffe enthalten, oder wenn es sich um Sendungen von hohem Wert handelt oder der Versand per Luftpost erfolgen soll.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ich Papier per Brief verschicken?
Ja, der Versand von Papier, Briefpapier, Notizblöcken etc. ist unproblematisch, solange es sich um normale Mengen handelt und keine verbotenen Inhalte damit kombiniert werden.
Kann ich einen Kugelschreiber verschicken?
Ja, einzelne Stifte oder Sets sind in der Regel unbedenklich und dürfen per Post versandt werden.
Darf ich Batterien im Brief oder Paket verschicken?
Das ist komplex. Normale Alkali-Batterien sind oft unproblematisch für den Land- oder Seeweg. Lithium-Batterien und Akkus sind jedoch für den Luftpostversand stark eingeschränkt oder verboten. Wenn die Batterien in einem Gerät verbaut sind, gelten oft andere Regeln als für lose Batterien. Informieren Sie sich genau bei Ihrem Postdienstleister.
Sind Spraydosen (z.B. Druckluftreiniger) erlaubt?
Nein, Druckgaspackungen wie Spraydosen sind insbesondere für den Luftpostversand verboten, da sie unter Druck stehen und brennbares Gas enthalten können.
Was passiert, wenn ich versehentlich etwas Verbotenes verschicke?
Die Sendung kann bei Kontrollen (z.B. Sicherheitsscreening für Luftpost) entdeckt und entweder zurückgeschickt, vernichtet oder beschlagnahmt werden. Bei gefährlichen oder illegalen Gegenständen können auch rechtliche Schritte gegen den Absender eingeleitet werden.
Wo finde ich die genauen Vorschriften für meinen Versand?
Die detailliertesten und aktuellsten Informationen finden Sie auf der offiziellen Website Ihres Postdienstleisters (z.B. Deutsche Post) oder in den Filialen. Bei internationalem Versand sollten Sie auch die Bestimmungen des Bestimmungslandes prüfen.
Fazit
Auch wenn der Postversand von Briefen und kleineren Paketen alltäglich ist, ist es wichtig, sich der existierenden Verbote bewusst zu sein. Von allgemeinen Ausschlüssen wie Waffen, Sprengstoffen und illegalen Waren bis hin zu spezifischen Einschränkungen für Wertsendungen, bestimmte Sendungsarten und vor allem den Luftpost-Versand gibt es viele Fallstricke. Gegenstände, die im Büroalltag selbstverständlich sind, wie Batterien oder Spraydosen, können beim Versand, insbesondere per Flugzeug, problematisch sein. Informieren Sie sich im Zweifelsfall immer im Voraus bei Ihrem Postdienstleister, um unangenehme Überraschungen, Verzögerungen oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ein sorgfältiger Umgang mit dem, was wir versenden, trägt zur Sicherheit des gesamten Postverkehrs bei.
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