Welche Pauschbeträge sind steuerlich absetzbar?

Fachliteratur: Steuern sparen mit Büchern

22/08/2015

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Wussten Sie schon, dass die Fachbücher, Zeitschriften und digitalen Medien, die Sie für Ihren Beruf benötigen, Ihre Steuerlast mindern können? Die Kosten für solche beruflich bedingte Lektüre zählen zu den sogenannten Werbungskosten, die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Es handelt sich dabei um Ausgaben, die anfallen, um Einnahmen zu erzielen, zu sichern oder zu erhalten. Fachliteratur ist in diesem Sinne ein wichtiges Arbeitsmittel, das Ihnen hilft, Ihre berufliche Tätigkeit besser auszuüben oder sich weiterzubilden.

Was ist steuerlich absetzbar für Lehrer?
Beispiele für absetzbare Arbeitsmittel, die als Werbungskosten gelten, sind Schreibmaterialien, Druckerpapier, Druckerpatronen, Aktenordner, Lehrertaschen sowie der beruflich genutzte PC, Laptop, Tablet und Drucker. Auch Einrichtungsgegenstände wie Regale, Bürostühle oder Schreibtische können abgesetzt werden.22. Juli 2024
Übersicht

Was genau gilt als absetzbare Fachliteratur?

Nicht jede Lektüre, die Sie im Laufe des Jahres kaufen, ist steuerlich absetzbar. Damit die Kosten vom Finanzamt anerkannt werden, muss die Literatur einen klaren Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit haben. Es muss sich um Werke handeln, die speziell auf einen bestimmten Fachbereich zugeschnitten sind und Ihnen helfen, Ihr Fachwissen zu erweitern oder auf dem neuesten Stand zu bleiben. Dazu gehören typischerweise:

  • Fachbücher
  • Fachzeitschriften und Abonnements von Fachmagazinen
  • Loseblattsammlungen (oft in Rechts- oder Steuerberufen)
  • Digitale Fachmedien wie E-Books, Hörbücher oder Zugänge zu Fachdatenbanken
  • Kommentare und Gesetzestexte (für juristische oder steuerberatende Berufe)
  • Technische Handbücher und Normensammlungen

Wichtig ist, dass der Inhalt der Publikationen über das allgemeine Wissen hinausgeht und speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen Ihres Berufs zugeschnitten ist. Ein Buch über fortgeschrittene Programmiermethoden ist für einen Softwareentwickler klar absetzbar, während ein allgemeines Computer-Magazin, das sich an Laien richtet, in der Regel nicht anerkannt wird, selbst wenn der Leser in der IT-Branche arbeitet. Das Finanzamt prüft, ob die Lektüre einen direkten und überwiegenden Nutzen für Ihre berufliche Tätigkeit hat.

Beispiele für absetzbare und nicht absetzbare Literatur

Um die Unterscheidung deutlicher zu machen, hier einige Beispiele:

Absetzbar (Beispiele)Nicht absetzbar (Beispiele)
Kommentar zum Einkommensteuergesetz (für Steuerfachangestellte)Allgemeine Enzyklopädie oder Nachschlagewerke für Allgemeinbildung
Fachzeitschrift für Elektrotechnik (für Ingenieure)Hobby-Magazin (z.B. Garten, Kochen), auch wenn es einen kleinen Bezug zum Beruf hat
Lehrbuch über eine spezifische Programmiersprache (für Softwareentwickler)Ratgeber zur allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung oder zum Zeitmanagement ohne klaren Berufsbezug
Loseblattsammlung zum Arbeitsrecht (für Personalreferenten)Reiseführer oder Bildbände
E-Book über Projektmanagement-Methoden (für Projektleiter)Romane oder Belletristik
Medizinische Fachliteratur (für Ärzte oder medizinisches Personal)Sprachlernkurse für den Urlaub (es sei denn, Fremdsprachen sind explizit Teil der beruflichen Anforderungen)

Es kommt immer auf den Einzelfall und Ihre spezifische berufliche Tätigkeit an. Sie müssen argumentieren können, warum das jeweilige Werk für Ihren Beruf notwendig oder zumindest nützlich ist.

Der Nachweis der überwiegend beruflichen Nutzung

Ein entscheidender Punkt für die steuerliche Anerkennung ist der Nachweis der überwiegend beruflichen Nutzung. Das Finanzamt geht davon aus, dass die gekaufte Fachliteratur zu mehr als 50 Prozent für berufliche Zwecke genutzt wird. Eine geringfügige private Nutzung wird toleriert, aber der Schwerpunkt muss eindeutig auf dem beruflichen Gebrauch liegen.

Wie weisen Sie dies nach? Der wichtigste Nachweis ist die Rechnung oder Quittung für den Kauf. Auf dem Beleg sollten idealerweise der Titel des Werkes, der Autor und der Verlag vermerkt sein. Falls diese Angaben auf der Quittung fehlen (was bei kleineren Buchhandlungen oder Online-Käufen vorkommen kann), sollten Sie diese Informationen handschriftlich auf dem Beleg ergänzen und den Beleg aufbewahren. Vermerken Sie auch kurz den beruflichen Bezug, falls dieser nicht offensichtlich ist.

Zusätzlich kann das Finanzamt im Zweifelsfall weitere Nachweise verlangen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Eine Kopie Ihrer Stellenbeschreibung, aus der hervorgeht, dass Sie sich mit dem Thema des Buches beschäftigen müssen.
  • Eine kurze schriftliche Begründung, warum das Buch oder die Zeitschrift für Ihre konkrete Tätigkeit relevant ist.
  • Eventuell Notizen oder Markierungen im Buch, die zeigen, dass Sie es für berufliche Aufgaben genutzt haben.

Es ist ratsam, alle Belege und eventuellen Begründungen sorgfältig aufzubewahren, falls das Finanzamt Rückfragen hat. Für kleinere Beträge gibt es jedoch eine Vereinfachungsregel.

Die 110 Euro Grenze für Arbeitsmittel

Eine wichtige Regel im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln ist die sogenannte 110 Euro Grenze (genauer gesagt, die Nichtbeanstandungsgrenze von 110 Euro für Arbeitsmittel). Diese Grenze bezieht sich nicht nur auf Fachliteratur, sondern auf die gesamten Kosten für Arbeitsmittel, die Sie im Laufe eines Jahres hatten.

Zu den Arbeitsmitteln zählen neben Fachliteratur auch typische Büroartikel wie Stifte, Papier, Notizblöcke, Druckerpatronen oder Toner, kleinere Bürogeräte wie Locher, Tacker oder Scheren, sowie Aktentaschen oder Rucksäcke, die überwiegend beruflich genutzt werden.

Betragen Ihre gesamten Ausgaben für alle Arbeitsmittel im Kalenderjahr nicht mehr als 110 Euro, dann akzeptiert das Finanzamt diese Kosten in der Regel ohne die Vorlage einzelner Belege. Sie müssen die Kosten lediglich in Ihrer Steuererklärung angeben. Dies ist eine Vereinfachung, um den Aufwand für geringe Beträge zu reduzieren.

Wichtig: Überschreiten Ihre Gesamtkosten für Arbeitsmittel im Jahr die 110-Euro-Grenze, dann müssen Sie für alle geltend gemachten Arbeitsmittel (also auch für die, deren Einzelpreis unter 110 Euro liegt) die entsprechenden Belege aufbewahren und auf Verlangen dem Finanzamt vorlegen können. Nur so können die Kosten über der Grenze hinaus abgesetzt werden.

Diese Grenze ist keine Pauschale im Sinne eines festen Betrags, den jeder automatisch erhält (wie beispielsweise die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro im Jahr 2023 für Arbeitnehmer, die automatisch berücksichtigt wird, wenn Sie keine höheren Werbungskosten nachweisen). Die 110-Euro-Grenze ist vielmehr eine Grenze, bis zu der das Finanzamt auf die Prüfung der Belege verzichtet.

Art des ArbeitsmittelsBeispieleWird bei der 110€ Grenze berücksichtigt?Belege notwendig (bei Gesamtkosten > 110€)?
FachliteraturFachbücher, Fachzeitschriften, E-Books, HörbücherJaJa
BüromaterialStifte, Papier, Notizblöcke, Ordner, DruckerpatronenJaJa
Kleinere BürogeräteLocher, Tacker, Taschenrechner, SchreibtischlampeJaJa
Druckertoner/-tintePatronen, Toner für den beruflich genutzten DruckerJaJa
Beruflich genutzte Taschen/RucksäckeAktentasche, Laptop-RucksackJaJa

Beachten Sie, dass größere Anschaffungen wie Computer, Laptops oder teure Fachsoftware, die in der Regel über 800 Euro netto kosten (Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, GWG, ab 2024), anders behandelt und über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Fachbücher fallen aber meist unter die Kategorie der sofort absetzbaren Arbeitsmittel, solange es sich nicht um sehr teure, mehrbändige Werke handelt, die als Einheit betrachtet werden.

Wo trage ich Fachliteratur in der Steuererklärung ein?

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, tragen Sie die Kosten für Ihre Fachliteratur in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) Ihrer Steuererklärung ein. Dort gibt es einen Abschnitt für Arbeitsmittel. Listen Sie die Gesamtkosten für Ihre Fachliteratur zusammen mit anderen Arbeitsmitteln (Büromaterial etc.) in der entsprechenden Zeile auf.

Falls Ihre Gesamtkosten für Arbeitsmittel unter oder bei 110 Euro liegen, geben Sie einfach den Gesamtbetrag an. Haben Sie höhere Kosten, tragen Sie den höheren Gesamtbetrag ein. Das Finanzamt kann dann die Belege anfordern. Es ist nicht notwendig, jedes einzelne Buch oder jeden Stift separat aufzulisten, es genügt die Gesamtsumme der Arbeitsmittel.

Häufige Fragen zur Absetzung von Fachliteratur

Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen zum Thema:

Wie hoch ist die Pauschale für Fachliteratur?

Es gibt keine spezifische Pauschale nur für Fachliteratur. Die sogenannte 110-Euro-Grenze ist eine Nichtbeanstandungsgrenze für die Gesamtkosten aller Arbeitsmittel (inklusive Fachliteratur). Wenn Ihre gesamten Arbeitsmittel-Kosten im Jahr nicht über 110 Euro liegen, verzichtet das Finanzamt in der Regel auf die Prüfung der Belege. Liegen die Kosten höher, müssen Sie alle Ausgaben nachweisen.

Sind Belege für das Absetzen von Fachliteratur notwendig?

Ja, grundsätzlich sind Belege (Rechnungen, Quittungen) notwendig, um die Ausgaben nachzuweisen. Eine Ausnahme bildet die bereits erwähnte 110-Euro-Grenze für die Gesamtkosten aller Arbeitsmittel. Liegen Ihre gesamten Arbeitsmittel-Kosten unter dieser Grenze, müssen Sie die Belege nicht zwingend aufbewahren oder einreichen, das Finanzamt akzeptiert den Betrag meist pauschal. Bei Kosten über 110 Euro müssen Sie jedoch alle Belege vorlegen können.

Sind Fachbücher Arbeitsmittel?

Ja, Fachbücher, Fachzeitschriften, E-Books und Hörbücher, die Sie für Ihren Beruf benötigen, gelten als Arbeitsmittel im steuerlichen Sinne und können als Werbungskosten abgesetzt werden.

Kann ich auch digitale Fachliteratur (E-Books, Online-Abos) absetzen?

Ja, digitale Fachliteratur wie E-Books, Hörbücher oder Abonnements für Fachdatenbanken oder Online-Fachzeitschriften sind ebenfalls absetzbar, sofern sie die Kriterien der beruflichen Nutzung erfüllen. Auch hier benötigen Sie einen Nachweis der Zahlung (z.B. Rechnung, Bankauszug) und sollten den beruflichen Bezug dokumentieren können.

Was passiert, wenn ein Buch sowohl beruflich als auch privat genutzt wird?

Das Finanzamt akzeptiert die Kosten, wenn die Nutzung des Buches überwiegend (zu mehr als 50 Prozent) beruflich bedingt ist. Eine geringfügige private Nutzung ist unschädlich. Sie müssen jedoch glaubhaft machen können, dass der Hauptzweck des Kaufs und der Nutzung beruflicher Natur war. Bei gemischter Nutzung kann das Finanzamt theoretisch eine Aufteilung der Kosten verlangen, aber bei Fachliteratur wird in der Regel die volle Absetzung anerkannt, wenn die berufliche Nutzung überwiegt.

Fazit

Die Kosten für Fachliteratur können eine attraktive Möglichkeit sein, Ihre Steuerlast als Arbeitnehmer zu senken. Indem Sie Bücher, Zeitschriften und digitale Medien, die Sie für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen, als Arbeitsmittel unter den Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen, können Sie Ihre absetzbaren Ausgaben erhöhen. Achten Sie darauf, dass die Literatur einen klaren beruflichen Bezug hat und bewahren Sie Ihre Belege sorgfältig auf, insbesondere wenn Ihre gesamten Arbeitsmittel-Kosten im Jahr über der 110 Euro Grenze liegen. Mit einer sorgfältigen Dokumentation können Sie sicherstellen, dass das Finanzamt Ihre Ausgaben anerkennt und Sie von den Steuervorteilen profitieren.

Prüfen Sie am Jahresende Ihre Ausgaben für berufliche Lektüre und andere Arbeitsmittel. Oft kommen dabei schnell Beträge zusammen, die sich positiv auf Ihre Steuererstattung auswirken können.

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