Wie rechnet ein Podologe ab?

Was Podologie kostet: GKV, Privat & mehr

29/05/2016

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Die Gesundheit unserer Füße wird oft unterschätzt, dabei tragen sie uns durchs Leben und sind komplexen Belastungen ausgesetzt. Medizinische Fußpflege, fachlich als Podologie bezeichnet, ist weit mehr als nur kosmetische Verschönerung. Sie ist eine wichtige Säule in der Behandlung und Prävention von Fußerkrankungen, insbesondere bei Risikopatienten wie Diabetikern. Doch was kostet eine solche Behandlung eigentlich und wer übernimmt die Kosten? Diese Fragen sind zentral für Patienten und werden in diesem Artikel umfassend beleuchtet.

Wie viel kostet eine Sitzung beim Podologen?
Preise und Zuzahlung Podologie: Tabelle 2025Pos.-Nr. & HeilmittelPreisZuzahlung78020 Podologische Behandlung (groß)49,12 €4,91 €78010 Podologische Behandlung (klein)34,18 €3,42 €78030 Podologische Befundung (zur Behandlung)3,37 €0,34 €78300 Mehrteilige bilaterale Nagelkorrekturspange91,93 €9,19 €

Die Kosten einer podologischen Behandlung können stark variieren, abhängig davon, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, die von einem Arzt per Rezept bescheinigt wird, oder ob es sich um eine reine Privatleistung handelt. Auch die Art der Versicherung spielt eine entscheidende Rolle. Wir geben Ihnen einen detaillierten Überblick über die Preisgestaltung, die Regeln der Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und andere Kostenträger sowie die Besonderheiten für Privatpatienten und Selbstzahler.

Übersicht

Kosten für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)

Wenn Ihre Podologie-Praxis über eine Zulassung für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen verfügt, werden die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen in der Regel größtenteils von Ihrer Krankenkasse übernommen. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung, auch bekannt als Heilmittelverordnung (Muster 13). Diese Verordnung muss von einem Arzt ausgestellt werden und die medizinische Notwendigkeit der podologischen Behandlung bestätigen.

Die GKV-Preislisten für Podologie gelten für Patienten, die bei einer der folgenden Krankenkassen versichert sind und eine entsprechende Verordnung vorlegen:

  • AOK – Allgemeine Ortskrankenkassen (je Bundesland oder Verbund)
  • KNAPPSCHAFT – Bundesweite Knappschaft-Krankenkasse
  • IKK & BIG – Innungskrankenkassen und Bundesinnungskrankenkasse Gesundheit
  • Ersatzkassen – Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk), Hanseatische Krankenkasse (HEK)
  • BKK – Betriebskrankenkassen verschiedener Firmen (inkl. Heimatkrankenkasse, VIACTIV Krankenkasse, Bergische Krankenkasse)
  • LKK & SVLFG – Landwirtschaftliche Krankenkassen und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau

Wie die GKV-Preise entstehen und sich ändern

Seit dem Jahr 2021 gibt es eine bundesweit einheitliche Preisliste für Podologie, die für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt: die GKV-Vergütungsvereinbarung zum Podologie-Rahmenvertrag. Diese Vereinbarung wird regelmäßig, meist einmal jährlich, zwischen den maßgeblichen Podologie-Verbänden und dem GKV-Spitzenverband neu verhandelt. Die jährlichen Anpassungen sollen sicherstellen, dass die Praxen wirtschaftlich arbeiten können. Dabei werden Faktoren wie Personal- und Sachkosten sowie die allgemeinen Betriebskosten berücksichtigt.

Wichtige Regeln der GKV-Vergütung

Es gibt einige zentrale Regeln, die Sie als Patient mit einer GKV-Verordnung kennen sollten:

  • Bundesweite Preisliste: Es gilt immer eine aktuell gültige, bundesweite Preisliste für alle Kassen und Bundesländer. Sobald eine neue Liste in Kraft tritt, löst sie die vorherige ab.
  • Privates Zuzahlungsverbot: Für die Leistungen, die auf Ihrer ärztlichen Verordnung stehen und von der GKV übernommen werden, dürfen keine zusätzlichen Zahlungen von Ihnen verlangt werden, abgesehen von der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung.
  • Eigenanteil (Zuzahlung): Sofern Sie keine Befreiung haben, müssen Sie einen Eigenanteil leisten. Dieser beträgt 10 Euro pro Verordnung plus 10 Prozent der Gesamtkosten der Behandlungsserie. Dieser Betrag wird von der Praxis im Auftrag der Krankenkasse eingezogen und bei der Abrechnung verrechnet.
  • Ausnahmen bei der Zuzahlung: Bestimmte Leistungen sind von der Zuzahlung ausgenommen, wie zum Beispiel die Fertigung einer einteiligen unilateralen oder bilateralen Nagelkorrekturspange oder der Therapiebericht Podologie für die Diagnosegruppe UI 2.
  • Gültigkeit der Preise: Wenn eine neue GKV-Preisliste in Kraft tritt, gelten die neuen Preise für alle Behandlungen, die ab diesem Datum durchgeführt werden, auch wenn die Verordnung bereits vorher begonnen wurde. Der Zuzahlungsbetrag kann sich daher im Verlauf einer Verordnung ändern und muss gegebenenfalls nachberechnet werden.

GKV: Podologie-Preisliste und Zuzahlungs-Tabelle 2025

Die GKV-Vergütungsvereinbarung wurde zuletzt zum 01.07.2023 aktualisiert, wobei die Preise, die ab dem 01.07.2024 gültig sind, bereits festgelegt wurden. Die hier dargestellten Preise und Zuzahlungsbeträge basieren auf den für 2025 relevanten Daten, die in der offiziellen Vertragsanlage festgelegt sind. Sie zeigen den Endpreis für die Behandlung (inklusive Vor- und Nachbereitung) und den entsprechenden Zuzahlungsbetrag pro einzelner Behandlungseinheit:

Pos.-Nr. & HeilmittelPreis (pro Behandlung)Zuzahlung (pro Behandlung)
78020 Podologische Behandlung (groß)49,12 €4,91 €
78010 Podologische Behandlung (klein)34,18 €3,42 €
78030 Podologische Befundung (zur Behandlung)3,37 €0,34 €
78300 Mehrteilige bilaterale Nagelkorrekturspange91,93 €9,19 €
78210 Anpassung - Einteilige unilaterale/bilaterale Nagelkorrekturspange96,33 €9,63 €
78220 Fertigung - Einteilige unilaterale/bilaterale Nagelkorrekturspange52,77 €/ (Zuzahlungsbefreit)
78230 Nachregulierung - Einteilige unilaterale/bilaterale Nagelkorrekturspange48,28 €4,83 €
78400 Einteilige Kunststoff-/Metall-Nagelkorrekturspange52,53 €5,25 €
79933 Hausbesuch21,95 €2,20 €
78100 Erstbefundung Nagelkorrekturspange groß54,41 €5,44 €

Bitte beachten Sie, dass diese Tabelle die häufigsten Leistungen abdeckt. Die offizielle GKV-Vergütungsvereinbarung enthält die vollständige Liste. Für die Berechnung der Gesamtkosten und der gesamten Zuzahlung für eine Verordnung (z.B. über 6 Behandlungen) können diese Einzelpreise addiert werden, zuzüglich der einmaligen Rezeptgebühr von 10 Euro.

Vergütung bei freier Heilfürsorge (Soldaten, Beamte)

Personen, die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, wie Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr oder bestimmte Beamtinnen und Beamte (Polizei, Feuerwehr, Justiz), erhalten ebenfalls podologische Behandlungen. Für Bundeswehrsoldaten gibt es spezielle Verordnungen, andere Beamte erhalten oft GKV-Heilmittelverordnungen (Muster 13), auf denen die zuständige Abrechnungsstelle der freien Heilfürsorge als Kostenträger angegeben ist.

Die gute Nachricht: Die Preise für podologische Behandlungen sind bei der freien Heilfürsorge identisch mit den GKV-Preisen. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass Versicherte der freien Heilfürsorge grundsätzlich keine gesetzliche Zuzahlung leisten müssen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Kostenträger der freien Heilfürsorge.

Podologie-Preise bei Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen

Im Bereich der Unfallversicherungen (wie BG und Unfallkassen) gibt es für die Podologie derzeit keine bundesweite vertragliche Vereinbarung wie bei der GKV. Dennoch kann es vorkommen, dass nach einem Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall podologische Behandlungen notwendig sind.

In solchen Fällen ist eine spezielle schriftliche Sondergenehmigung des Kostenträgers (BG oder Unfallkasse) unbedingt erforderlich. Diese Genehmigung legt fest, welche Leistungen erbracht werden dürfen und in welcher Höhe die Praxis vergütet wird. Patienten sollten diese Genehmigung idealerweise bereits vor Therapiebeginn einholen und der Praxis vorlegen. Die Preise orientieren sich oft an der aktuellen GKV-Vergütung, müssen aber vom Kostenträger explizit genehmigt werden. Beginnen Sie die Behandlung erst, wenn Ihnen die schriftliche Zusage vorliegt, um spätere Probleme bei der Kostenerstattung zu vermeiden.

Was kostet Podologie auf Rezept?
Bei Heilmitteln, zu denen die podologische Fußpflege zählt, ist das eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten sowie eine einmalige Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Verordnung, beziehungsweise Rezept.

Podologie-Preise bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)

Bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hängt die Preisgestaltung von der Art der Verordnung und der Versicherten-Kategorie (A oder B) ab.

A- und B-Versicherte als Privatpatienten

Sowohl A- als auch B-Versicherte können eine podologische Behandlung auf einem Privatrezept erhalten. In diesem Fall werden sie wie klassische Privatpatienten behandelt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten basierend auf den Preisen der Privatpreisliste der Praxis und den Festlegungen im Behandlungsvertrag. Der Patient reicht die Rechnung anschließend selbst bei der PBeaKK zur Erstattung ein. Die Erstattung orientiert sich an den Höchstbeträgen der Bundesbeihilfeverordnung, was aber nicht bedeutet, dass die Praxis ihre Preise daran anpassen muss.

A-Versicherte mit GKV-Heilmittelverordnung

Mitglieder der Kategorie A haben zusätzlich die Möglichkeit, eine GKV-Heilmittelverordnung mit dem Kostenträger „Postbeamtenkasse A (PBeaKK A)“ zu erhalten. In diesem speziellen Fall wird die Podologie wie bei gesetzlich Versicherten abgerechnet, allerdings ohne Abzug eines Eigenanteils, da PBeaKK-A-Versicherte grundsätzlich zuzahlungsbefreit sind. Die Behandlung muss sich dabei nach den Regeln der GKV-Leistungsbeschreibung richten.

Kosten für Privatversicherte und Selbstzahler

Patienten, die mit einem Privatrezept in die Praxis kommen oder keine ärztliche Verordnung haben und eine reine Privatleistung wünschen, sind entweder privat versichert oder bezahlen die Behandlung selbst (Selbstzahler). Für diese Patientengruppen gelten dieselben Regeln:

Die Abrechnung erfolgt immer direkt mit dem Patienten. Die Preise und der Umfang der Behandlung werden im Behandlungsvertrag zwischen der Praxis und dem Patienten festgelegt. Mit der Unterschrift bestätigt der Patient, dass er die Kosten zunächst zu 100 Prozent selbst trägt. Nachdem der Patient die Rechnung beglichen hat, kümmert er sich eigenständig um die Erstattung durch seine private Krankenversicherung oder Beihilfe. Das Kostenrisiko liegt hierbei beim Patienten, nicht bei der Praxis. Die Praxis ist nicht dafür verantwortlich, ob die Kosten vollständig oder nur teilweise erstattet werden.

Preise für Privatleistungen festlegen

Als Praxisinhaber legen Sie die Preise für Ihre Privatleistungen selbst fest. Sie sind nicht an offizielle Vergütungslisten gebunden und Ihre Preise dürfen die Erstattungsbeträge der privaten Versicherungen oder der Beihilfe übersteigen. Ein gängiger Ansatz zur Preisgestaltung ist die Orientierung an den GKV-Preisen, wobei häufig der 1,5- bis 2,3-fache Satz der GKV-Preise berechnet wird. Bei der Wahl des Steigerungssatzes sollten Sie die Qualifikation Ihres Teams, Besonderheiten Ihrer Praxis sowie das regionale Preisniveau berücksichtigen.

Die „Besonderheit“ Beihilfe

Beihilfeversicherte sind im Grunde auch Privatpatienten. Es kann jedoch zu Diskussionen kommen, wenn die Praxispreise die Höchstbeträge der Beihilfe übersteigen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Beihilfe eine Unterstützung und keine vollständige Erstattung ist. Wenn die Behandlungskosten die erstattungsfähigen Höchstbeträge übersteigen, müssen Beihilfeversicherte den Differenzbetrag selbst tragen oder über eine private Zusatzversicherung abdecken. Ihre Preise sind also nicht „zu teuer“, nur weil die Beihilfe nicht den vollen Betrag erstattet. Die Höchstsätze der Beihilfe (die sich je nach Bundesland unterscheiden können) sind lediglich relevant für den maximalen Erstattungsbetrag, den der Patient von der Beihilfe erhalten kann, nicht für die Preisgestaltung der Praxis.

Was ist Podologie und wer benötigt sie?

Podologie, auch medizinische Fußpflege genannt, ist ein eigenständiges medizinisches Fachgebiet. Es befasst sich mit der Vorbeugung, Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen und Problemen an den Füßen. Im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege, die sich primär auf Ästhetik und Wellness konzentriert (z.B. Pediküre, Nagellack), ist die Podologie auf die medizinische Behandlung ausgerichtet.

Ein Podologe ist ein staatlich geprüfter Beruf, der spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, um auch medizinische Eingriffe durchzuführen. Dazu gehören beispielsweise die Behandlung von eingewachsenen Nägeln, die Entfernung von starker Hornhaut oder Hühnerauugen, die Behandlung von Nagel- und Hautpilz oder die Anfertigung von druckentlastenden Hilfsmitteln (Orthosen).

Medizinische Fußpflege ist besonders wichtig für Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen, die das Risiko für Fußkomplikationen erhöhen. Dazu zählen insbesondere:

  • Diabetes mellitus (diabetisches Fußsyndrom): Diabetiker haben oft Nervenschäden (Neuropathie) und Durchblutungsstörungen, die die Füße anfällig für Verletzungen, schlecht heilende Wunden und Infektionen machen. Regelmäßige podologische Behandlung ist hier eine wichtige Präventionsmaßnahme und Teil des Behandlungskonzepts.
  • Sensomotorische oder sensible Neuropathien: Nervenschäden, die die Empfindlichkeit oder Bewegungssteuerung beeinträchtigen und zu Druckstellen oder unbemerkten Verletzungen führen können.
  • Neuropathisches Schädigungsbild bei Querschnittsyndrom: Fußprobleme infolge einer Querschnittslähmung.

Die Heilmittelrichtlinie sieht vor, dass Personen mit hohem Risiko für unumkehrbare Folgeschäden der Füße Anspruch auf podologische Therapie auf Rezept haben. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Was braucht man für Podologie?
Für die Ausbildung ist mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung erforderlich. Mit einem Hauptschulabschluss und einer anschließenden abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer kannst Du die Ausbildung ebenfalls beginnen.

Der Ablauf einer podologischen Behandlung

Eine podologische Behandlung beginnt in der Regel mit einer gründlichen Untersuchung, der sogenannten podologischen Eingangsbefundung, insbesondere bei der Erstvorstellung mit einer Verordnung. Dabei prüft der Podologe Ihre ärztliche Verordnung, befragt Sie zu Ihrer Krankengeschichte (insbesondere Fußgesundheit und Vorerkrankungen) und untersucht Ihre Füße auf krankhafte Veränderungen, den Fußpuls oder Fehlstellungen. Auch vorhandene Hilfsmittel wie Einlagen werden beurteilt.

Basierend auf der Befundung wird ein Therapieziel und ein Behandlungsplan erstellt. Die Behandlung selbst kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach Bedarf:

  • Medizinische Behandlung der Haut: Entfernung von Hornhaut und Schwielen, Behandlung von Rissen, Warzen oder Hühneraugen.
  • Medizinische Behandlung der Nägel: Korrekter Nagelschnitt, Behandlung von eingewachsenen, verdickten oder brüchigen Nägeln, Anwendung von Nagelkorrekturspangen oder Tamponaden.
  • Podologische Komplexbehandlung: Kombination aus Haut- und Nagelbehandlung bei gleichzeitigen Problemen, oft verordnet bei diabetischem Fußsyndrom.

Neben der reinen Behandlung erhalten Sie auch Beratung zur richtigen Fußhygiene, Pflege und zur Vermeidung zukünftiger Probleme. Die podologische Therapie ist oft ein fortlaufender Prozess, der regelmäßige Sitzungen erfordert, um die Fußgesundheit langfristig zu sichern.

Einen Podologen finden

Wenn Sie medizinische Fußpflege benötigen, können Sie Ihre Krankenkasse kontaktieren, um eine Liste zugelassener Podologen in Ihrer Nähe zu erhalten. Auch Ihr Hausarzt oder ein Facharzt (z.B. Diabetologe) kann qualifizierte Podologen empfehlen. Bei der Online-Suche sollten Sie darauf achten, dass es sich um eine staatlich geprüfte Podologie-Praxis handelt und nicht um ein kosmetisches Nagelstudio, da nur Podologen medizinisch notwendige Behandlungen durchführen dürfen. Verbände wie der Deutsche Verband für Podologie bieten oft Online-Datenbanken mit zertifizierten Adressen an.

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität bieten viele Praxen auch Hausbesuche an. Bei entsprechender ärztlicher Verordnung können die Kosten für den Hausbesuch ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Podologie: Kosten und mehr

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Kosten und den Ablauf podologischer Behandlungen.

Welche Kosten entstehen für gesetzlich Versicherte bei einer podologischen Behandlung?
Gesetzlich Versicherte zahlen bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung eine Zuzahlung von 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro pro Verordnung. Die restlichen Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Podologie?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn ein Arzt eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt, z. B. bei diabetischem Fußsyndrom oder anderen Neuropathien. Ohne ärztliche Verordnung erfolgt keine Kostenübernahme.

Wie hoch sind die Kosten für Selbstzahler ohne Rezept?
Ohne ärztliche Verordnung und somit als Privatleistung variieren die Kosten je nach Praxis, Umfang und Aufwand der Behandlung. Sie liegen oft zwischen 40 € und 90 € oder mehr pro Sitzung.

Wie viel kostet eine Sitzung beim Podologen?
Preise und Zuzahlung Podologie: Tabelle 2025Pos.-Nr. & HeilmittelPreisZuzahlung78020 Podologische Behandlung (groß)49,12 €4,91 €78010 Podologische Behandlung (klein)34,18 €3,42 €78030 Podologische Befundung (zur Behandlung)3,37 €0,34 €78300 Mehrteilige bilaterale Nagelkorrekturspange91,93 €9,19 €

Übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für Podologie?
Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten in der Regel, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und die Behandlung vertraglich abgedeckt ist. Die Abrechnung erfolgt zunächst durch den Patienten, der die Rechnung zur Erstattung einreicht.

Wie lange ist eine ärztliche Verordnung für Podologie gültig?
Ein Kassenrezept ist ab Ausstellungsdatum 28 Tage gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die erste Behandlung begonnen werden.

Kann ich als gesetzlich Versicherter eine podologische Behandlung ohne Rezept erhalten?
Ja, jedoch müssen Sie die Kosten als Selbstzahler vollständig selbst tragen. Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse ist in diesem Fall nicht möglich.

Gibt es Möglichkeiten zur Befreiung von der Zuzahlung?
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. geringes Einkommen, chronische Erkrankung mit Erreichen der Belastungsgrenze) können gesetzlich Versicherte eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Welche Leistungen umfasst eine podologische Komplexbehandlung?
Eine podologische Komplexbehandlung beinhaltet die medizinische Fußpflege, einschließlich Nagelbearbeitung, Hornhautabtragung und Behandlung von Haut- und Nagelveränderungen, oft bei Patienten mit diabetischem Fußsyndrom.

Was ist der Unterschied zwischen medizinischer Fußpflege und kosmetischer Fußpflege?
Die kosmetische Fußpflege dient der Ästhetik und dem Wohlbefinden. Die medizinische Fußpflege (Podologie) ist eine medizinische Behandlung von Fußproblemen und -erkrankungen, die nur von staatlich geprüften Podologen durchgeführt werden darf.

Darf eine kosmetische Fußpflegerin Diabetiker behandeln?
Nein, kosmetische Fußpfleger sind nicht berechtigt, medizinische Behandlungen an Diabetikern durchzuführen. Dies ist ausschließlich Podologen vorbehalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kosten für eine podologische Behandlung in Deutschland stark von Ihrer Versicherungssituation und dem Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit abhängen. Während die gesetzlichen Krankenkassen bei Verordnung einen Großteil der Kosten übernehmen und Sie lediglich eine Zuzahlung leisten müssen, bestimmen Praxen ihre Preise für Privatleistungen selbst. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse oder dem behandelnden Arzt, um Klarheit über die Kostenübernahme und den optimalen Behandlungsweg für Ihre Fußgesundheit zu erhalten.

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