Wie hoch ist die Pauschale für Büromaterial?

Homeoffice Kosten steuerlich absetzen

09/02/2019

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Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Immer mehr Menschen arbeiten zumindest teilweise oder sogar vollständig von zuhause aus im sogenannten Homeoffice. Diese Umstellung bringt viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise mehr Flexibilität und wegfallende Pendelzeiten. Gleichzeitig entstehen aber auch zusätzliche Kosten am eigenen Wohnort. Dazu gehören erhöhte Ausgaben für Strom und Heizung, aber auch die Anschaffung oder Nutzung von Büroausstattung, die für die berufliche Tätigkeit notwendig ist.

Kann man Büroausstattung für Homeoffice absetzen?
für Strom, Heizung oder Büroausstattung – zu schaffen, wurde die Homeoffice Pauschale eingeführt. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer für jeden Tag, an dem sie ausschließlich im Homeoffice arbeiten, 6 Euro von der Steuer absetzen können. Ab 2023 werden 210 Homeoffice-Tage bis maximal 1.260 Euro begünstigt.

Um Arbeitnehmern und Selbstständigen einen Ausgleich für diese zusätzlichen Aufwendungen zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber eine spezielle Regelung geschaffen: die Homeoffice Pauschale. Diese Pauschale soll die steuerliche Geltendmachung der Kosten für das Arbeiten von zuhause vereinfachen und fairer gestalten, insbesondere für diejenigen, die kein separates, den strengen Kriterien des Finanzamts entsprechendes Arbeitszimmer besitzen.

Übersicht

Was genau ist die Homeoffice Pauschale?

Die Homeoffice Pauschale ist eine steuerliche Vereinfachung, die es ermöglicht, einen pauschalen Betrag für jeden Tag, der ausschließlich im Homeoffice verbracht wird, steuerlich geltend zu machen. Anstatt einzelne Kostenpunkte wie Stromverbrauch, Heizkostenanteil oder die Abnutzung von Möbeln mühsam nachweisen zu müssen, wird ein fester Betrag pro Tag angesetzt.

Konkret beträgt die Homeoffice Pauschale aktuell 6 Euro pro Tag. Dieser Betrag kann für jeden Kalendertag beansprucht werden, an dem die berufliche Tätigkeit *ausschließlich* in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird. Es ist wichtig zu betonen, dass es sich um Tage handeln muss, an denen die Arbeit komplett von zuhause aus erfolgt. Wenn Sie beispielsweise an einem Tag erst im Büro waren und dann nur noch ein oder zwei Stunden von zuhause arbeiten, zählt dieser Tag in der Regel nicht als voller Homeoffice-Tag im Sinne der Pauschale.

Die Homeoffice Pauschale ist jedoch nach oben begrenzt. Ab dem Jahr 2023 können Sie die Pauschale für maximal 210 Tage im Jahr geltend machen. Dies führt zu einem maximalen jährlichen Abzugsbetrag von 210 Tage multipliziert mit 6 Euro, was 1.260 Euro pro Jahr ergibt. Dieser Betrag stellt eine erhebliche Entlastung dar und soll die zusätzlichen Kosten, die durch das Arbeiten zuhause entstehen, pauschal abdecken.

Ein wichtiger Aspekt, den es zu beachten gilt, ist der Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerfreibetrag. Der Arbeitnehmerfreibetrag beträgt derzeit 1.000 Euro pro Jahr (Stand: 2023). Dies ist ein Pauschalbetrag für Werbungskosten, der automatisch bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt wird. Die Homeoffice Pauschale wirkt sich steuerlich erst dann aus, wenn Ihre gesamten Werbungskosten, zu denen auch die Homeoffice Pauschale zählt, den Arbeitnehmerfreibetrag von 1.000 Euro übersteigen. Liegen Ihre gesamten Werbungskosten inklusive der Homeoffice Pauschale unter 1.000 Euro, verpufft der Effekt der Pauschale sozusagen im Arbeitnehmerfreibetrag. Erst der Betrag, der über 1.000 Euro liegt, mindert tatsächlich Ihre Steuerlast.

Wer kann die Homeoffice Pauschale beanspruchen?

Die Homeoffice Pauschale wurde bewusst flexibel gestaltet, um möglichst vielen Menschen, die von zuhause arbeiten, zugänglich zu sein. Sie kann von unterschiedlichen Personengruppen und in verschiedenen Arbeitssituationen genutzt werden:

  • Arbeitnehmer: Angestellte, die von ihrem Arbeitgeber ins Homeoffice geschickt werden oder die Möglichkeit haben, von dort aus zu arbeiten, können die Pauschale in Anspruch nehmen.
  • Freiberufler und Selbstständige: Auch Personen, die selbstständig tätig sind oder freiberuflich arbeiten und ihre Tätigkeit von zuhause ausüben, können die Homeoffice Pauschale geltend machen. Für sie sind die Kosten Betriebsausgaben.
  • Auch ohne separates Arbeitszimmer: Dies ist einer der größten Vorteile der Homeoffice Pauschale. Im Gegensatz zu den strengen Regeln für das häusliche Arbeitszimmer, die oft einen separaten, fast ausschließlich beruflich genutzten Raum voraussetzen, können Sie die Pauschale auch dann nutzen, wenn Sie keinen solchen Raum haben. Ob Sie am Küchentisch, im Wohnzimmer oder in einer eigens eingerichteten Arbeitsecke arbeiten, spielt keine Rolle. Die Pauschale ist gerade für diese flexiblen Arbeitssituationen gedacht.
  • Alternative zum häuslichen Arbeitszimmer: Die Homeoffice Pauschale kann auch dann beantragt werden, wenn Sie grundsätzlich die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllen würden, aber darauf verzichten, die Aufwendungen nach der bisherigen, oft komplexeren Regelung in Anspruch zu nehmen. Sie können sich stattdessen für die einfachere Pauschale entscheiden.

Büroausstattung und die Homeoffice Pauschale

Ein zentraler Punkt für viele Homeoffice-Arbeiter ist die Frage, wie sie die Kosten für ihre Büroausstattung steuerlich berücksichtigen können. Dazu gehören beispielsweise Schreibtische, ergonomische Stühle, Monitore, Tastaturen, Drucker oder auch kleinere Gegenstände der Büromaterialien.

Die Homeoffice Pauschale ist als eine Art „Rundum-Pauschale“ konzipiert. Das bedeutet, sie soll pauschal die zusätzlichen Kosten abdecken, die durch das Arbeiten von zuhause entstehen. Dazu gehören nicht nur anteilige Miet- oder Energiekosten, sondern eben auch die Kosten, die durch die Nutzung oder Anschaffung von Büroausstattung entstehen. Wenn Sie die Homeoffice Pauschale geltend machen, können Sie die Kosten für Ihre Büroausstattung in der Regel nicht zusätzlich als separate Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen. Die Pauschale soll all diese Aufwendungen abdecken und die Notwendigkeit, jeden einzelnen Beleg für einen Kugelschreiber oder ein Blatt Papier zu sammeln, reduzieren.

Dies vereinfacht die Steuererklärung erheblich. Sie müssen nicht den Kaufpreis Ihres Schreibtisches oder den Anteil der Stromkosten für die Nutzung Ihres Monitors berechnen. Stattdessen zählen Sie einfach die Tage, an denen Sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben, und multiplizieren diese mit 6 Euro (bis zum Maximalbetrag). Dieser Betrag wird dann als Werbungskosten (für Arbeitnehmer) oder Betriebsausgaben (für Selbstständige/Freiberufler) in Ihrer Steuererklärung angegeben.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es für bestimmte, teurere Arbeitsmittel (wie z. B. einen Computer oder einen hochwertigen Bildschirm) unter Umständen auch die Möglichkeit gibt, diese separat als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend zu machen, unabhängig von der Homeoffice Pauschale. Die genauen Regeln hierfür (z. B. die Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter bis zu einem bestimmten Wert oder die Abschreibung über mehrere Jahre bei höheren Anschaffungskosten) sind komplex und hängen vom Einzelfall ab. Die Homeoffice Pauschale ist primär für die pauschale Abdeckung der laufenden und kleineren Kosten sowie der Nutzung der häuslichen Infrastruktur gedacht, wozu auch die Nutzung der vorhandenen oder neu angeschafften Büroausstattung zählt, *ohne* deren Einzelkosten nachweisen zu müssen.

Wichtige Hinweise und Tipps

Um die Homeoffice Pauschale optimal nutzen zu können, sollten Sie einige Dinge beachten:

  • Tage genau dokumentieren: Da die Pauschale pro Tag gewährt wird, ist es unerlässlich, genau festzuhalten, an welchen Tagen Sie ausschließlich von zuhause aus gearbeitet haben. Führen Sie am besten eine detaillierte Aufzeichnung mit Datum und idealerweise auch Uhrzeiten. Dies kann ein einfacher Kalender, eine Tabelle oder eine spezielle App sein. Im Falle einer Nachfrage des Finanzamts können Sie so Ihre Angaben belegen.
  • Arbeitnehmerfreibetrag beachten: Denken Sie daran, dass die Pauschale steuerlich erst wirksam wird, wenn Ihre gesamten Werbungskosten (zu denen auch Fahrten zur Arbeit, Weiterbildungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden etc. zählen) die 1.000 Euro übersteigen. Prüfen Sie, ob Sie mit der Homeoffice Pauschale über diesen Betrag kommen.
  • Belege sammeln: Obwohl Sie für die Homeoffice Pauschale selbst keine Belege für Strom, Heizung oder die Nutzung Ihrer Möbel benötigen, ist es generell ratsam, Belege für Anschaffungen, die Sie für Ihre berufliche Tätigkeit gekauft haben, zu sammeln. Dazu gehört natürlich auch die Büroausstattung. Diese Belege sind wichtig, falls Sie bestimmte größere Anschaffungen doch separat steuerlich geltend machen möchten (nach den dafür geltenden Regeln, die über die reine Homeoffice Pauschale hinausgehen) oder um im Zweifel die Notwendigkeit bestimmter Ausgaben nachweisen zu können.
  • Ausschließlichkeit der Tätigkeit: Achten Sie darauf, dass der Tag wirklich *ausschließlich* der Arbeit im Homeoffice gewidmet war. Wenn Sie am selben Tag auch nur kurz im Büro waren oder eine Dienstreise unternommen haben, zählt dieser Tag nicht für die Homeoffice Pauschale.

Homeoffice Pauschale im Überblick (ab 2023)

MerkmalWert
Betrag pro Tag6 Euro
Maximale Tage pro Jahr210 Tage
Maximaler Betrag pro Jahr1.260 Euro
VoraussetzungArbeit ausschließlich im Homeoffice an diesem Tag
GeltungsbereichArbeitnehmer, Freiberufler, Selbstständige (auch ohne sep. Arbeitszimmer)

Häufig gestellte Fragen zur Homeoffice Pauschale

Was ist die Homeoffice Pauschale?

Die Homeoffice Pauschale ermöglicht es, einen pauschalen Betrag von 6 Euro pro Tag für jeden Tag steuerlich abzusetzen, der ausschließlich im Homeoffice verbracht wurde. Sie dient als Ausgleich für die zusätzlichen Kosten, die durch das Arbeiten von zuhause entstehen.

Wie hoch ist der maximale Betrag, den ich absetzen kann?

Ab dem Jahr 2023 können Sie die Pauschale für maximal 210 Tage im Jahr geltend machen, was zu einem maximalen jährlichen Abzugsbetrag von 1.260 Euro führt.

Muss ich ein separates Arbeitszimmer haben, um die Pauschale zu nutzen?

Nein. Einer der großen Vorteile der Homeoffice Pauschale ist, dass Sie kein separates, den strengen Regeln entsprechendes häusliches Arbeitszimmer benötigen. Sie können die Pauschale auch dann nutzen, wenn Sie beispielsweise vom Küchentisch aus oder in einer Arbeitsecke im Wohnzimmer arbeiten.

Können Freiberufler oder Selbstständige die Pauschale nutzen?

Ja, die Homeoffice Pauschale steht sowohl Arbeitnehmern als auch Freiberuflern und Selbstständigen zur Verfügung.

Deckt die Pauschale auch die Kosten für Büroausstattung ab?

Ja, die Homeoffice Pauschale ist eine Pauschale, die dazu gedacht ist, die Gesamtheit der zusätzlichen Kosten im Homeoffice abzudecken. Dazu gehören neben Energiekosten und ähnlichem auch die Kosten, die durch die Nutzung oder Anschaffung von Büroausstattung entstehen. Sie müssen diese Kosten nicht einzeln nachweisen, da sie pauschal mit den 6 Euro pro Tag abgegolten werden.

Wann wirkt sich die Pauschale steuerlich aus?

Für Arbeitnehmer wirkt sich die Homeoffice Pauschale steuerlich erst dann aus, wenn Ihre gesamten Werbungskosten, einschließlich der Pauschale, den Arbeitnehmerfreibetrag von 1.000 Euro im Jahr übersteigen.

Muss ich meine Homeoffice-Tage nachweisen?

Ja, es ist ratsam, Ihre Homeoffice-Tage genau zu dokumentieren (Datum, ggf. Uhrzeit), falls das Finanzamt Nachfragen hat. Ein formeller Nachweis vom Arbeitgeber kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben, solange Ihre eigenen Aufzeichnungen plausibel sind.

Fazit

Die Homeoffice Pauschale ist eine sehr nützliche und unkomplizierte Möglichkeit, die zusätzlichen Kosten, die durch das Arbeiten von zuhause entstehen, steuerlich geltend zu machen. Sie berücksichtigt die moderne, flexible Arbeitsweise und bietet auch denjenigen eine Entlastung, die kein klassisches Arbeitszimmer haben.

Indem Sie die Pauschale nutzen, können Sie einen fairen Ausgleich für Aufwendungen wie erhöhte Energiekosten und die Nutzung oder Anschaffung Ihrer Büroausstattung erhalten, ohne einen aufwendigen Einzelnachweis führen zu müssen. Beachten Sie die einfache Regel: 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage im Jahr, was bis zu 1.260 Euro Entlastung bringen kann, sofern Ihre Gesamtausgaben den Arbeitnehmerfreibetrag übersteigen.

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Homeoffice-Tage genau zu dokumentieren und sammeln Sie weiterhin Belege für größere beruflich bedingte Anschaffungen. So sind Sie gut vorbereitet, um das Maximum aus Ihren steuerlichen Möglichkeiten herauszuholen und die Kosten für Ihr Homeoffice, einschließlich der notwendigen Büroausstattung, effektiv zu mindern.

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