30/07/2015
Die jährliche Steuererklärung steht an, und wie jedes Jahr stellt sich die Frage: Welche Unterlagen brauche ich wirklich und was kann ich alles von der Steuer absetzen? Die gute Nachricht ist, dass es viele Möglichkeiten gibt, Ihre Steuerlast zu mindern, indem Sie diverse Ausgaben geltend machen. Die schlechte Nachricht? Man muss wissen, welche das sind und die passenden Dokumente bereithalten.

Das Finanzamt interessiert sich für alle Einnahmen und Ausgaben, die steuerlich relevant sein könnten. Von den alltäglichen Kosten des Arbeitslebens über private Ausgaben bis hin zu unerwarteten Belastungen – die Liste der potenziell absetzbaren Posten ist lang. Um den Überblick zu behalten und sicherzustellen, dass Sie keine wichtigen Abzugsmöglichkeiten verpassen, ist eine gute Vorbereitung entscheidend.
- Unverzichtbare Unterlagen für Ihre Steuererklärung
- Steuerlich absetzbare Ausgaben: Ein Überblick
- Belege aufbewahren: Wie lange und warum?
- Ihre Steuererklärung mit ELSTER und Alternativen
- Zusammenfassung der wichtigsten Belege pro Kategorie
- Häufig gestellte Fragen
- Muss ich alle Belege zusammen mit der Steuererklärung einreichen?
- Wie lange sollte ich meine Steuerunterlagen aufbewahren?
- Kann ich Kosten für Gas und Strom von der Steuer absetzen?
- Was ist der Unterschied zwischen der Homeoffice-Pauschale und dem Absetzen eines Arbeitszimmers?
- Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?
- Fazit
Unverzichtbare Unterlagen für Ihre Steuererklärung
Egal, ob Sie Ihre Steuererklärung mit einem Steuerberater, einer Steuersoftware oder dem offiziellen ELSTER-Portal erstellen: Einige Dokumente sind absolut grundlegend und müssen immer griffbereit sein:
- Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID): Diese elfstellige Nummer wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen und begleitet Sie Ihr Leben lang. Sie ist das zentrale Identifikationsmerkmal für steuerliche Zwecke.
- Die Lohnsteuerbescheinigung(en) Ihres Arbeitgebers: Am Ende oder Anfang des Jahres erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber dieses wichtige Dokument. Es enthält alle relevanten Informationen zu Ihrem Arbeitslohn, einbehaltenen Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträgen. Haben Sie im Steuerjahr den Arbeitgeber gewechselt oder mehrere Anstellungsverhältnisse gleichzeitig gehabt, benötigen Sie alle Lohnsteuerbescheinigungen.
- Belege und Nachweise für absetzbare Ausgaben: Dies ist der umfangreichste Teil. Hierzu gehören Rechnungen, Quittungen, Bescheinigungen und andere Dokumente, die Ihre steuerlich relevanten Ausgaben belegen. Welche das im Detail sind, hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab, aber wir gehen im Folgenden auf die wichtigsten Kategorien ein.
- Kontoauszüge: Diese können nützlich sein, um bestimmte Zahlungen nachzuvollziehen oder zu belegen, insbesondere wenn Einzelbelege fehlen oder als zusätzliche Absicherung dienen sollen.
Steuerlich absetzbare Ausgaben: Ein Überblick
Das deutsche Steuerrecht kennt verschiedene Kategorien von Ausgaben, die Sie geltend machen können, um Ihre Steuerlast zu mindern. Die wichtigsten sind:
- Werbungskosten: Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit anfallen.
- Sonderausgaben: Bestimmte private Ausgaben, die vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt werden.
- Außergewöhnliche Belastungen: Kosten, die Ihnen aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig entstehen und eine bestimmte Grenze (zumutbare Eigenbelastung) überschreiten.
Werbungskosten: Alles rund um den Job
Als Arbeitnehmer fallen viele Kosten an, um den Beruf ausüben zu können. Diese können Sie als Werbungskosten geltend machen. Dazu gehören offensichtliche Dinge wie Fahrtkosten zur Arbeit, aber auch viele andere Ausgaben, die oft vergessen werden.
Büromaterial und Arbeitsmittel
Hier kommen die für uns als Büroartikel-Experten besonders relevanten Posten ins Spiel! Alles, was Sie für Ihre Arbeit benötigen, kann unter Umständen abgesetzt werden:
- Klassisches Büromaterial: Stifte, Papier, Notizblöcke, Ordner, Hefter, Locher, Scheren, Klebeband, Briefumschläge – die Liste ist lang. Kleinere Mengen oder geringwertige Artikel können oft pauschal oder gesammelt geltend gemacht werden.
- Technische Arbeitsmittel: Computer, Laptop, Monitor, Tastatur, Maus, Drucker, Scanner, Software. Bei diesen Anschaffungen ist die Höhe des Preises entscheidend.
Für teurere Arbeitsmittel gilt die Regel für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Aktuell (Stand der Gesetzgebung kann sich ändern, informieren Sie sich stets über die aktuellen Grenzen) können Anschaffungen bis zu einem Nettowert von 800 Euro (952 Euro brutto bei 19% MwSt.) im Jahr der Anschaffung komplett abgesetzt werden. Liegt der Nettowert darüber, muss das Arbeitsmittel über mehrere Jahre abgeschrieben werden (Absetzung für Abnutzung, AfA). Ein Computer wird zum Beispiel typischerweise über 3 Jahre abgeschrieben.
Belege für Arbeitsmittel: Bewahren Sie die Rechnungen gut auf, um die Anschaffungskosten nachweisen zu können, insbesondere bei teureren Geräten.
Kosten für Telefon und Internet
Nutzen Sie Ihr privates Telefon und Ihren privaten Internetanschluss auch beruflich? Dann können Sie einen Teil der Kosten als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt akzeptiert oft eine Pauschale von 20 % der Kosten, maximal jedoch 20 Euro pro Monat (240 Euro im Jahr). Möchten Sie höhere Kosten geltend machen, müssen Sie die berufliche Nutzung detailliert nachweisen, was oft aufwendig ist (z. B. durch Einzelverbindungsnachweise über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten).
Kontoführungsgebühren
Auch die Gebühren für Ihr Girokonto, über das Ihr Gehalt läuft, können Sie pauschal mit 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen. Hierfür ist in der Regel kein Einzelnachweis erforderlich.
Fortbildungskosten
Bilden Sie sich beruflich weiter? Kosten für Kurse, Seminare, Fachliteratur oder Studiengebühren (wenn das Studium im Zusammenhang mit Ihrer aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit steht) sind ebenfalls Werbungskosten. Sammeln Sie Rechnungen, Teilnahmebescheinigungen und Nachweise über Fahrtkosten oder Unterkunft, falls die Fortbildung auswärts stattfindet.
Bewerbungskosten
Haben Sie sich im Steuerjahr auf eine neue Stelle beworben? Kosten für Bewerbungsmappen, Porto, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder Beglaubigungen können Sie absetzen. Hierfür benötigen Sie Belege wie Quittungen, Fahrkarten oder Bestätigungen über die Einladung zum Gespräch.
Homeoffice und Arbeitszimmer: Energie und mehr absetzen
Gerade in den letzten Jahren hat das Thema Homeoffice stark an Bedeutung gewonnen. Die Frage, ob und wie man Kosten wie Gas und Strom absetzen kann, ist dabei zentral.
Die Homeoffice-Pauschale
Wenn Sie im Homeoffice arbeiten, aber kein separates Arbeitszimmer haben, das den strengen Kriterien des Finanzamts entspricht (dazu gleich mehr), können Sie die Homeoffice-Pauschale nutzen. Für jeden Kalendertag, an dem Sie ausschließlich von zuhause aus arbeiten und keine auswärtige Tätigkeitsstätte aufsuchen, können Sie einen bestimmten Pauschalbetrag geltend machen. Diese Pauschale deckt alle Kosten ab, die durch das Arbeiten zuhause entstehen, einschließlich anteiliger Miet-, Heiz- und Stromkosten. Die Höhe der Pauschale und der maximal absetzbare Betrag pro Jahr können sich ändern, informieren Sie sich über die aktuellen Werte. Wichtig: Sie müssen die Tage, an denen Sie im Homeoffice waren, dokumentieren können.
Das häusliche Arbeitszimmer
Haben Sie ein separates Zimmer in Ihrer Wohnung, das Sie nahezu ausschließlich für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen? Dann können Sie die Kosten für dieses Arbeitszimmer anteilig absetzen. Dies ist komplexer als die Homeoffice-Pauschale, kann sich aber lohnen, wenn die Kosten hoch sind. Voraussetzung ist, dass das Zimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet oder Ihnen für Ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Wenn Sie ein Arbeitszimmer absetzen, können Sie einen entsprechenden Anteil der Gesamtkosten Ihrer Wohnung geltend machen. Dazu gehören:
- Miete oder Immobilienkosten: Ein Anteil der Kaltmiete oder bei Eigentum der Gebäude-AfA sowie Schuldzinsen für Kredite.
- Nebenkosten: Hierzu zählen auch die Kosten für Gas und Strom, Wasser, Müllabfuhr, Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc. Der Anteil berechnet sich nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche. Haben Sie beispielsweise ein 15 qm großes Arbeitszimmer in einer 100 qm Wohnung, können Sie 15% der relevanten Gesamtkosten absetzen.
- Renovierungskosten: Kosten für Renovierungen oder Reparaturen im Arbeitszimmer.
Wichtig: Das Finanzamt prüft sehr genau, ob die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt sind. Ein bloßes Arbeitsecke im Wohnzimmer oder Schlafzimmer reicht in der Regel nicht aus. Sie benötigen Nachweise für die Gesamtkosten der Wohnung (Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Rechnungen für Reparaturen) und idealerweise einen Grundriss, um die Fläche des Arbeitszimmers belegen zu können.
Die gute Nachricht ist, dass Sie Kosten für Arbeitsmittel (Computer, Büromöbel etc.) auch dann als Werbungskosten absetzen können, wenn Sie das Arbeitszimmer selbst nicht oder nicht voll absetzen können, sofern die berufliche Nutzung überwiegt.

Sonderausgaben: Private Vorsorge und mehr
Neben den beruflich bedingten Werbungskosten gibt es auch private Ausgaben, die steuerlich gefördert werden. Dazu gehören:
- Altersvorsorgeaufwendungen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup-Rente und teilweise zur Riester-Rente.
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Beiträge zur Basisabsicherung sind in voller Höhe absetzbar.
- Weitere Versicherungen: Beiträge zu Arbeitslosen-, Erwerbsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherungen können begrenzt abgesetzt werden.
- Spenden und Mitgliedsbeiträge: Spenden an gemeinnützige Organisationen sowie Beiträge an politische Parteien oder Vereine, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Sie benötigen eine Spendenbescheinigung.
- Kirchensteuer: Die gezahlte Kirchensteuer ist ebenfalls absetzbar.
- Schulgeld: Bis zu 30% des gezahlten Schulgeldes für den Besuch bestimmter Schulen in freier Trägerschaft (maximal 5.000 Euro pro Kind) können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Außergewöhnliche Belastungen: Wenn's teuer wird
Manchmal entstehen Ausgaben, die zwangsläufig anfallen und über das normale Maß hinausgehen. Solche außergewöhnliche Belastungen können Sie absetzen, allerdings erst, wenn sie eine bestimmte „zumutbare Eigenbelastung“ überschreiten. Die Höhe dieser Eigenbelastung hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab.
Beispiele für außergewöhnliche Belastungen:
- Krankheitskosten: Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heilpraktiker, Zahnersatz, Brillen (unter bestimmten Umständen), Kuren (bei medizinischer Notwendigkeit). Sammeln Sie alle Rechnungen und Quittungen.
- Pflegekosten: Kosten für die Pflege von Angehörigen.
- Bestattungskosten: Kosten für eine Bestattung, soweit sie den Nachlass übersteigen und nicht durch Versicherungen gedeckt sind.
- Unterhaltsleistungen: Unterhalt für bedürftige Angehörige (unter bestimmten Voraussetzungen).
Belege aufbewahren: Wie lange und warum?
Die gute Nachricht für Privatpersonen: Es gibt grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, alle Steuerbelege über Jahre aufzubewahren. Sobald Ihr Steuerbescheid bestandskräftig ist (in der Regel einen Monat nach Erhalt, wenn Sie keinen Einspruch einlegen), benötigen Sie die meisten Belege theoretisch nicht mehr.
ABER: Das Finanzamt kann auch nach Erlass des Bescheids noch Nachfragen haben, insbesondere wenn der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht oder einen sogenannten Vorläufigkeitsvermerk enthält. Daher empfiehlt es sich dringend, alle relevanten Belege und Unterlagen zur Steuererklärung für mindestens vier Jahre aufzubewahren. Bei bestimmten Einkunftsarten oder Konstellationen (z. B. Vermietung und Verpachtung, Photovoltaikanlagen) können auch längere Fristen gelten.
Eine sorgfältige Organisation Ihrer Belege, sortiert nach Kategorien (Werbungskosten, Sonderausgaben etc.) oder nach Steuerjahren, erleichtert Ihnen die Arbeit enorm, falls das Finanzamt Rückfragen hat.
Ihre Steuererklärung mit ELSTER und Alternativen
ELSTER ist das kostenlose Online-Portal der Finanzverwaltung und ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuererklärung elektronisch zu erstellen und zu übermitteln. Für die Nutzung benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat zur authentifizierten Anmeldung, das Ihre Identität bestätigt.
Viele empfinden die Bedienung von ELSTER als komplex. Es gibt zahlreiche alternative Steuersoftware-Produkte (wie z. B. Taxfix, WISO Steuer, etc.) oder Apps, die oft eine benutzerfreundlichere Oberfläche bieten und mit Erklärungen sowie Tipps helfen, möglichst viele Ausgaben geltend zu machen. Die benötigten grundlegenden Unterlagen (Lohnsteuerbescheinigung, Belege) sind jedoch für alle Methoden gleich.
Zusammenfassung der wichtigsten Belege pro Kategorie
| Kategorie | Beispiele für absetzbare Ausgaben | Benötigte Belege / Nachweise |
|---|---|---|
| Werbungskosten (Allgemein) | Fahrtkosten (Pendlerpauschale), Fortbildung, Bewerbungskosten | Arbeitgeberbescheinigung, Teilnahmebescheinigungen, Rechnungen, Fahrkarten, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen |
| Werbungskosten (Arbeitsmittel / Bürobedarf) | Stifte, Papier, Druckerpatronen, Computer, Schreibtisch | Rechnungen, Kassenbons (insb. bei GWG) |
| Werbungskosten (Telefon & Internet) | Kosten für private Anschlüsse mit beruflicher Nutzung | Rechnungen der Anbieter, ggf. Einzelverbindungsnachweise |
| Homeoffice-Pauschale | Tage, an denen ausschließlich von zuhause gearbeitet wurde | Eigenaufzeichnungen (Kalender, Stundenübersicht), Bestätigung des Arbeitgebers (nicht zwingend, kann aber hilfreich sein) |
| Häusliches Arbeitszimmer | Miete/Immobilienkosten, Nebenkosten (Gas, Strom etc.), Renovierung | Mietvertrag/Grundbuchauszug, Nebenkostenabrechnungen, Rechnungen (Flächenberechnung!), Grundriss |
| Sonderausgaben | Krankenversicherung, Altersvorsorge, Spenden, Kirchensteuer | Bescheinigungen der Versicherungen/Rentenanstalt, Spendenbescheinigung, Lohnsteuerbescheinigung (für Kirchensteuer) |
| Außergewöhnliche Belastungen | Krankheitskosten, Pflegekosten, Bestattungskosten | Arztrechnungen, Quittungen für Medikamente, Bescheinigungen, Nachweise über Zahlungen |
Häufig gestellte Fragen
Muss ich alle Belege zusammen mit der Steuererklärung einreichen?
Nein, in der Regel müssen Sie die Belege nicht zusammen mit der Steuererklärung elektronisch einreichen. Das Finanzamt fordert diese bei Bedarf gezielt an. Es ist aber unerlässlich, dass Sie die Belege besitzen und auf Nachfrage vorlegen können.
Wie lange sollte ich meine Steuerunterlagen aufbewahren?
Obwohl für Privatpersonen keine allgemeine gesetzliche Aufbewahrungsfrist besteht, wird dringend empfohlen, alle steuerrelevanten Unterlagen für mindestens vier Jahre nach Erhalt des Steuerbescheids aufzubewahren. Dies gilt insbesondere, wenn der Steuerbescheid vorläufig ist.
Kann ich Kosten für Gas und Strom von der Steuer absetzen?
Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer haben, können Sie die Kosten für Gas und Strom anteilig zur Fläche des Zimmers absetzen. Wenn Sie im Homeoffice arbeiten, aber kein solches Arbeitszimmer haben, sind diese Kosten mit der Homeoffice-Pauschale abgegolten.
Was ist der Unterschied zwischen der Homeoffice-Pauschale und dem Absetzen eines Arbeitszimmers?
Die Homeoffice-Pauschale ist ein fester Betrag pro Tag, an dem Sie ausschließlich von zuhause arbeiten, und deckt pauschal alle Kosten ab. Sie ist gedacht für Personen ohne anerkanntes Arbeitszimmer. Das Absetzen eines Arbeitszimmers erlaubt die Geltendmachung eines Anteils der tatsächlichen Miet-/Immobilien- und Nebenkosten (inkl. Gas/Strom) basierend auf der Fläche des Zimmers, erfordert aber strenge Voraussetzungen bezüglich der Nutzung des Zimmers.
Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?
GWG sind bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Sie können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) abgesetzt werden, anstatt über mehrere Jahre abgeschrieben zu werden. Die aktuelle Grenze liegt bei 800 Euro netto.
Fazit
Die Vorbereitung der Steuererklärung erfordert Sorgfalt, aber sie zahlt sich aus. Indem Sie alle relevanten Unterlagen sammeln und wissen, welche Ausgaben Sie in den Kategorien Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen können – von Bürobedarf über Homeoffice-Kosten bis hin zu Versicherungen und Krankheitskosten – können Sie Ihre Steuererstattung optimieren. Bewahren Sie Ihre Belege gut auf und nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sei es ELSTER oder eine Steuersoftware, um Ihre Erklärung korrekt und vollständig einzureichen.
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