21/02/2017
In der heutigen digitalen Arbeitswelt und im Privatleben sammeln sich schnell unzählige Online-Konten an – sei es für Online-Shops, Foren, soziale Netzwerke, Streaming-Dienste oder E-Mail-Anbieter. Viele davon geraten im Laufe der Zeit in Vergessenheit und werden nicht mehr genutzt. Doch diese scheinbar harmlosen „Karteileichen“ stellen ein ernsthaftes Risiko für Ihre digitale Sicherheit dar. Es ist von entscheidender Bedeutung, sich regelmäßig mit der Frage zu beschäftigen, ob und wie man solche alten Accounts löschen sollte, um sich vor potenziellen Gefahren zu schützen.

Warum alte Online-Konten ein Sicherheitsrisiko sind
Je mehr unbenutzte Online-Konten Sie besitzen, desto größer ist die Angriffsfläche für Cyberkriminelle. Das Risiko, Opfer von Datendiebstahl oder Identitätsmissbrauch zu werden, steigt signifikant. Viele Portale und Dienste, insbesondere ältere oder weniger gut gepflegte, bieten möglicherweise keinen ausreichenden Schutz mehr für Ihre hinterlegten Daten.
Ein Hauptproblem ist, dass die Betreiber solcher Dienste möglicherweise keine regelmäßigen Sicherheitsupdates mehr durchführen. Dies führt dazu, dass bekannte Sicherheitslücken nicht geschlossen werden und die Systeme anfällig für Angriffe werden. Wenn ein Angreifer eine solche Schwachstelle ausnutzt, kann er leicht auf Benutzerdaten zugreifen, einschließlich Benutzernamen und Passwörtern.
Besonders kritisch wird die Situation, wenn Nutzer die gleichen Login-Daten für mehrere verschiedene Online-Dienste verwenden. Dies ist eine weit verbreitete, aber äußerst gefährliche Angewohnheit. Gelangt ein Krimineller durch ein Datenleck bei einem einzigen, vielleicht längst vergessenen Konto an Ihre Zugangsdaten, kann er versuchen, sich mit denselben Daten bei anderen, wichtigeren Diensten anzumelden. Stellen Sie sich vor, das Passwort für ein altes Forum ist identisch mit Ihrem E-Mail-Passwort oder dem Zugang zu Ihrem Online-Banking. Ein einziger kompromittierter Account kann so zum Einfallstor für weitaus gravierendere Schäden werden. Die hinterlegten Informationen, auch wenn sie alt sind, können für Kriminelle sehr wertvoll sein, sei es für Phishing-Attacken, Spam-Versand oder den Verkauf im Darknet.
Die Wichtigkeit starker, einzigartiger Passwörter kann in diesem Zusammenhang nicht genug betont werden. Jedes Konto sollte ein eigenes, komplexes Passwort haben. Passwortmanager können hierbei eine wertvolle Hilfe sein.
Wie finden Sie vergessene Online-Konten?
Der erste Schritt, um digitale Karteileichen aufzuspüren, ist die systematische Durchsuchung Ihrer E-Mail-Postfächer. E-Mail-Adressen sind oft der zentrale Ankerpunkt für die Registrierung bei Online-Diensten. Gehen Sie Ihre Postfächer, insbesondere die älteren, gründlich durch. Suchen Sie nach Stichwörtern wie „Registrierung“, „Bestätigung“, „Willkommen“, „Ihr Account“, „Passwort zurücksetzen“ oder auch nach Namen von Online-Shops, sozialen Netzwerken oder anderen Diensten, die Sie früher genutzt haben könnten.
Viele Online-Shops und Dienste senden auch nach langer Inaktivität noch E-Mails, beispielsweise mit Angeboten, Rabattgutscheinen oder einfach nur Erinnerungen, um Sie zur Rückkehr zu bewegen. Solche E-Mails sind klare Indikatoren dafür, dass dort noch ein Account auf Ihren Namen existiert.
Eine weitere effektive Methode ist die Überprüfung der in Ihrem Webbrowser gespeicherten Passwörter. Viele Browser bieten die Funktion, Logins zu speichern, um den Anmeldevorgang zu beschleunigen. Diese gespeicherten Zugangsdatenlisten sind eine wertvolle Fundgrube für vergessene Konten. Die genaue Vorgehensweise unterscheidet sich je nach Browser:
Bei Google Chrome:
- Klicken Sie auf die drei Punkte (Menü) in der oberen rechten Ecke des Browserfensters.
- Wählen Sie „Einstellungen“ aus dem Dropdown-Menü.
- Navigieren Sie im linken Menü oder im Suchfeld zu „Passwörter und Autofill“.
- Klicken Sie auf „Google-Passwortmanager“. Hier finden Sie eine Liste aller Websites, für die Zugangsdaten gespeichert sind, zusammen mit den zugehörigen Nutzernamen. Sie müssen Ihr Computer-Passwort eingeben, um die Passwörter anzuzeigen.
Bei Mozilla Firefox:
- Klicken Sie auf die drei horizontalen Striche (Menü) in der oberen rechten Ecke.
- Wählen Sie „Einstellungen“.
- Klicken Sie im linken Menü auf „Datenschutz & Sicherheit“.
- Scrollen Sie zum Abschnitt „Zugangsdaten und Passwörter“.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche „Gespeicherte Zugangsdaten...“. Es öffnet sich ein Fenster, das alle gespeicherten Logins mit der Website und dem Benutzernamen auflistet. Zur Anzeige der Passwörter ist ebenfalls eine Bestätigung erforderlich.
Auch andere Browser wie Edge oder Safari bieten ähnliche Funktionen zum Verwalten gespeicherter Passwörter. Überprüfen Sie die Einstellungen Ihres bevorzugten Browsers.
Alte Konten sicher löschen – so geht's
Sobald Sie ein vergessener Konto identifiziert haben, ist der nächste Schritt die Löschung. Im Idealfall erinnern Sie sich noch an Ihre Login-Daten (Benutzername und Passwort). Melden Sie sich auf der entsprechenden Website oder in der App an und suchen Sie in den Benutzer- oder Profileinstellungen nach einer Option wie „Account löschen“, „Konto schließen“ oder „Mitgliedschaft beenden“. Diese Funktion ist oft unter „Sicherheit“, „Datenschutz“ oder „Konto“ zu finden.
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, ist das in der Regel kein Problem. Fast alle seriösen Anbieter stellen eine „Passwort vergessen?“-Funktion bereit. Diese finden Sie meist direkt auf der Login-Seite. Über diese Funktion können Sie sich in der Regel einen Link oder Code an die mit dem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse senden lassen, um ein neues Passwort zu vergeben und sich anschließend anzumelden.
Manchmal ist eine direkte Löschfunktion in den Einstellungen nicht offensichtlich oder gar nicht vorhanden. In solchen Fällen müssen Sie den Betreiber des Dienstes direkt kontaktieren. Eine E-Mail an den Kundenservice oder die im Impressum angegebene Kontaktadresse ist dann der richtige Weg. Formulieren Sie klar und deutlich Ihre Aufforderung zur Löschung Ihres Benutzerkontos und aller damit verbundenen personenbezogenen Daten.
Es gibt auch Online-Ressourcen, die Listen von Anbietern führen und Anleitungen geben, wie man bei diesen spezifischen Diensten Accounts löschen kann. Solche Datenbanken können sehr hilfreich sein, um die oft versteckten Löschoptionen zu finden oder die richtige Kontaktadresse zu ermitteln. Achten Sie darauf, dass Sie in Ihrer Löschaufforderung alle relevanten Informationen angeben, die zur Identifizierung Ihres Kontos benötigt werden (z.B. Benutzername, E-Mail-Adresse).
Ihre Rechte nach der DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union stärkt die Rechte der Verbraucher in Bezug auf ihre persönlichen Daten erheblich. Sie gibt Ihnen das Recht, von Unternehmen die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dieses „Recht auf Löschung“ oder „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO) gilt grundsätzlich auch für Daten, die in Online-Kundenkonten gespeichert sind.
Nach Art. 17 DSGVO müssen Anbieter auf Verlangen des Nutzers dessen personenbezogene Daten unter bestimmten Voraussetzungen löschen. Ein Anspruch auf Löschung besteht insbesondere dann, wenn:
- Die Daten für die Zwecke, für die sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Wenn Sie einen Dienst nicht mehr nutzen, fallen die ursprünglichen Verarbeitungszwecke (z.B. Abwicklung von Bestellungen) in der Regel weg.
- Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen haben und es keine andere rechtliche Grundlage für die weitere Verarbeitung gibt. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
- Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten eingelegt haben (nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO) und keine vorrangigen berechtigten Gründe des Verantwortlichen für die Verarbeitung vorliegen.
- Eine rechtliche Verpflichtung zur Löschung nach dem Recht der EU oder dem Recht eines Mitgliedstaates besteht.
- Die Daten im Zusammenhang mit Diensten der Informationsgesellschaft, die direkt einem Kind angeboten wurden, erhoben wurden und das Kind jünger als 16 Jahre war (bzw. das in einem Mitgliedstaat festgelegte Alter).
Diese Bestimmungen stellen sicher, dass Sie grundsätzlich die Kontrolle darüber haben, welche Unternehmen Ihre Daten speichern und wie lange. Anbieter sind verpflichtet, Ihrem Löschverlangen nachzukommen, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen greifen.
Was tun, wenn Daten bereits öffentlich waren?
Hat der Verantwortliche (also der Anbieter des Dienstes) Ihre personenbezogenen Daten öffentlich gemacht, treffen ihn bei einem Löschverlangen besondere Pflichten. Gemäß Art. 17 Abs. 2 DSGVO ist er verpflichtet, „unter Einsatz der verfügbaren Technologie und unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten angemessene Maßnahmen“ zu treffen, um andere Verantwortliche, die diese Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie die Löschung aller Links zu diesen Daten, Kopien oder Replikationen verlangt haben. Dies soll die Verbreitung Ihrer Daten im Internet eindämmen.

Ausnahmen von der Löschpflicht
Obwohl die DSGVO ein starkes Recht auf Löschung gewährt, gibt es bestimmte Ausnahmen, bei denen ein Anbieter die Löschung verweigern oder Daten teilweise behalten darf. Diese Ausnahmen sind in Art. 17 Abs. 3 DSGVO aufgeführt und umfassen unter anderem die Verarbeitung, die erforderlich ist:
- zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert;
- aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit;
- für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke, soweit das Recht auf Löschung die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt;
- zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Ein häufiger Grund, warum Online-Shops beispielsweise nicht alle Daten sofort löschen dürfen, sind gesetzliche Aufbewahrungspflichten, z.B. für Rechnungsdaten oder Handelsbriefe aus steuerlichen oder handelsrechtlichen Gründen. In solchen Fällen dürfen bestimmte Daten für die gesetzlich vorgeschriebene Frist aufbewahrt werden, müssen aber danach gelöscht werden.
Die einfachste Umsetzung des Löschrechts für Nutzer wäre eine prominente Schaltfläche oder ein Link im Benutzerkonto. Allerdings haben Nutzer keinen rechtlichen Anspruch auf eine solche einfache technische Lösung. Die Ausgestaltung des Löschvorgangs liegt im Ermessen des Anbieters, solange er die Ausübung des Rechts auf Löschung erleichtert (Art. 12 Abs. 2 DSGVO). Dies kann auch durch die zügige Bearbeitung schriftlicher Löschanträge erfolgen.
Wichtig ist, dass die Löschung der Daten so erfolgen muss, dass eine Wiederherstellung nicht ohne Weiteres möglich ist. Dies bedeutet, dass die Daten nicht einfach nur ausgeblendet, sondern tatsächlich unzugänglich gemacht oder physisch gelöscht werden müssen.
Praktische Schritte zur effektiven Kontolöschung
Zusammenfassend empfiehlt sich folgende Vorgehensweise, um alte und ungenutzte Online-Konten erfolgreich zu löschen:
- Konten identifizieren: Durchsuchen Sie Ihre E-Mail-Postfächer und gespeicherten Passwörter im Browser. Erstellen Sie eine Liste der Dienste, bei denen Sie noch Konten haben.
- Login versuchen: Versuchen Sie, sich bei den identifizierten Diensten anzumelden. Nutzen Sie die „Passwort vergessen?“-Funktion, falls nötig.
- Löschfunktion suchen: Suchen Sie in den Benutzer- oder Profileinstellungen des Kontos nach einer Option zur Löschung oder Deaktivierung. Schauen Sie auch in den Hilfe- oder FAQ-Bereichen der Website nach Anleitungen.
- Anbieter kontaktieren: Finden Sie keine direkte Löschfunktion, senden Sie eine klare schriftliche Aufforderung zur Löschung an den Anbieter, idealerweise per E-Mail an den Kundenservice oder die Datenschutzabteilung.
- DSGVO erwähnen: Bei Anbietern mit Sitz in der EU oder die sich an Nutzer in der EU richten, verweisen Sie in Ihrer Löschaufforderung auf Ihr Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO. Dies verleiht Ihrer Forderung Nachdruck.
- Bestätigung anfordern: Verlangen Sie vom Anbieter eine Bestätigung der Löschung. Bitten Sie auch um Mitteilung, welche Daten gegebenenfalls aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage weiterhin gespeichert werden müssen und wie lange.
- Dokumentieren: Bewahren Sie Kopien Ihrer Löschanträge und der Antworten des Anbieters auf. Dies dient als Nachweis, falls es zu Problemen kommen sollte.
- Bei Nichtreaktion: Sollte der Anbieter auf Ihre Anfrage nicht oder nur unzureichend reagieren, können Sie sich an die zuständige Datenschutzbehörde in Ihrem Bundesland wenden. Diese kann den Fall prüfen und den Anbieter gegebenenfalls zur Löschung auffordern.
- Prävention: Überprüfen Sie vor der Erstellung neuer Accounts die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzhinweise des Anbieters daraufhin, wie transparent und einfach der Prozess zur Löschung eines Kontos gestaltet ist. Dies kann Ihnen zukünftige Probleme ersparen.
Warum oft nur teilweise gelöscht wird
Es ist wichtig zu verstehen, dass eine „vollständige“ Löschung im Sinne der Entfernung *aller* jemals über Sie gesammelten Daten in der Praxis oft nicht stattfindet. Wie bereits erwähnt, können Anbieter Daten behalten, wenn eine gesetzliche Grundlage dafür besteht, wie z.B. steuerliche Aufbewahrungspflichten für Geschäftsvorfälle. Auch Daten, die anonymisiert wurden und keinen Rückschluss mehr auf Ihre Person zulassen, müssen nicht gelöscht werden. Die Löschung nach der DSGVO bezieht sich primär auf personenbezogene Daten, also Informationen, die direkt oder indirekt Rückschlüsse auf Ihre Person ermöglichen.
Daher ist es ratsam, bei einem Löschverlangen explizit nachzufragen, welche Daten gegebenenfalls weiterhin gespeichert werden und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht. Dies gibt Ihnen Klarheit darüber, inwieweit Ihre Daten tatsächlich gelöscht wurden.
Häufig gestellte Fragen zur Kontolöschung
Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen rund um das Thema Löschen alter Online-Accounts:
F: Warum ist das Löschen alter Konten so wichtig?
A: Alte, ungenutzte Konten stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Sie können von Cyberkriminellen gehackt werden, um an Ihre Daten zu gelangen, insbesondere wenn Sie Passwörter wiederverwenden. Ein Datenleck bei einem vergessenen Dienst kann zum Einfallstor für Angriffe auf andere, wichtigere Konten werden.
F: Wie finde ich heraus, wo ich überall Accounts habe?
A: Durchsuchen Sie Ihre E-Mail-Postfächer nach alten Registrierungsbestätigungen oder Newslettern. Überprüfen Sie auch die in Ihrem Webbrowser oder Passwortmanager gespeicherten Zugangsdaten.
F: Ich habe mein Passwort vergessen. Kann ich das Konto trotzdem löschen?
A: Ja, in der Regel können Sie über die „Passwort vergessen?“-Funktion auf der Login-Seite ein neues Passwort anfordern, um wieder Zugang zu erhalten und dann die Löschung zu veranlassen.
F: Was mache ich, wenn der Anbieter keine Löschfunktion anbietet?
A: Kontaktieren Sie den Anbieter direkt, z.B. per E-Mail, und fordern Sie die Löschung Ihres Kontos und Ihrer Daten. Verweisen Sie dabei auf Ihr Recht nach der DSGVO.
F: Muss ein Anbieter mein Konto immer löschen, wenn ich das verlange?
A: Grundsätzlich ja, basierend auf der DSGVO. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Daten für die Ausübung von Rechtsansprüchen benötigt werden. Der Anbieter muss Sie über solche Gründe informieren.
F: Was passiert mit meinen Daten, nachdem das Konto gelöscht wurde?
A: Personenbezogene Daten, die für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden und für die keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, müssen gelöscht werden. Einige Daten dürfen unter bestimmten Bedingungen (z.B. Anonymisierung, gesetzliche Pflichten) länger aufbewahrt werden. Fordern Sie eine Bestätigung und Information über verbleibende Daten an.
F: Hilft die DSGVO wirklich bei der Löschung?
A: Ja, die DSGVO gibt Ihnen ein klares Recht auf Löschung und verpflichtet Unternehmen, dieses Recht zu ermöglichen und Ihrem Verlangen nachzukommen, sofern keine legitimen Ausnahmen vorliegen. Sie können sich bei Problemen an die Datenschutzbehörde wenden.
Fazit
Die regelmäßige Überprüfung und Löschung alter, ungenutzter Online-Konten ist ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden digitalen Datensicherheit. Es mag mühsam erscheinen, aber der Aufwand ist gering im Vergleich zum potenziellen Schaden, der durch Datenlecks oder Identitätsdiebstahl entstehen kann. Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Identifizierung alter Konten und machen Sie von Ihrem Löschungsanspruch nach der DSGVO Gebrauch. Schützen Sie Ihre persönlichen Informationen proaktiv, indem Sie digitale Altlasten beseitigen. Ein sauberer digitaler Fußabdruck ist ein sichererer digitaler Fußabdruck.
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