Wie funktioniert ein USB-Feuerzeug?

Sicherheit bei Feuerzeugen: Was ist erlaubt?

14/07/2018

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Feuerzeuge sind alltägliche Gegenstände, die wir häufig verwenden, sei es zum Anzünden einer Kerze, eines Grills oder für andere Zwecke. Doch nicht jedes Feuerzeug, das auf den ersten Blick harmlos aussieht, ist in der Europäischen Union erlaubt. Insbesondere solche, die das Interesse von Kindern wecken könnten, unterliegen strengen Vorschriften und sind oft komplett verboten. Dies dient einem wichtigen Ziel: der Verhinderung tragischer Unfälle durch spielende Kinder.

Wie funktioniert ein USB-Feuerzeug?
Um ein elektrisches USB Feuerzeug zu zünden benötigt man weder Benzin noch Gas. Der integrierte Lithium-Ionen-Akku wird ganz einfach mittels USB Stecker über ein Netzteil, am Laptop oder mit einer Powerbank aufgeladen. Auf Knopfdruck entsteht keine Flamme, sondern ein sehr heißer Lichtbogen zwischen zwei Kontakten.

Die Sicherheit im Umgang mit Feuerzeugen hat oberste Priorität. Aus diesem Grund gibt es klare gesetzliche Regelungen, die festlegen, welche Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden dürfen und welche nicht. Diese Vorschriften betreffen nicht nur Hersteller und Importeure, sondern auch Händler, die darauf achten müssen, keine verbotenen Produkte anzubieten.

Übersicht

Welche Feuerzeuge sind grundsätzlich verboten?

Die Antwort ist eindeutig: Alle Feuerzeuge, die durch Unterhaltungseffekte wie Blinken, Klingeln oder durch einen ausgeprägten Spielzeugcharakter für Kinder unter 51 Monaten (das entspricht 4 ¼ Jahren) besonders interessant sind, sind in der EU ausnahmslos und für alle Verbrauchergruppen verboten. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob das Feuerzeug über eine Kindersicherung verfügt oder nicht. Der Grundgedanke dahinter ist, dass solche Feuerzeuge von kleinen Kindern leicht mit echtem Spielzeug verwechselt werden können, was zu einer gefährlichen Fehlanwendung führen kann.

Feuerzeuge unterliegen im Übrigen nicht der Spielzeugrichtlinie. Sie sind als eigenständige Produkte mit spezifischen Sicherheitsanforderungen geregelt.

Die gesetzliche Grundlage in der EU und Deutschland

Die Grundlage für diese strengen Regeln bildet die Entscheidung 2007/231/EG der Europäischen Kommission vom 12. April 2007. Diese Entscheidung verpflichtete die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ab dem 11. März 2008 nur noch kindergesicherte Feuerzeuge an Verbraucher abgegeben werden dürfen und die Abgabe von Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten an Verbraucher verboten ist.

Deutschland hat diese EU-Entscheidung am 3. April 2011 mit der nationalen Feuerzeugverordnung (FeuerzeugV) umgesetzt. Seitdem dürfen einfache Feuerzeuge nur noch mit einer wirksamen Kindersicherung erstmalig in Verkehr gebracht (importiert) werden. Noch wichtiger: Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekten – wozu auch Feuerzeuge in Spielzeugform zählen – dürfen seit diesem Zeitpunkt überhaupt nicht mehr importiert oder in Verkehr gebracht werden, selbst wenn sie über eine Kindersicherung verfügen.

Warum sind diese Verbote notwendig?

Der Hintergrund für die Gesetzgebung ist die hohe Gefahr, die von Feuerzeugen ausgeht, wenn sie in die Hände von Kleinkindern gelangen. Feuerzeuge in Spielzeugform sind besonders problematisch, da ihre Aufmachung das Interesse von Kindern in besonderem Maße wecken kann und sie leicht mit tatsächlichem Kinderspielzeug verwechselt werden können. Diese Verwechslung führt zu einer vorhersehbaren Fehlanwendung des Feuerzeugs als Spielzeug.

Um die Sicherheit und Gesundheit von Verwendern und Dritten – insbesondere von Kindern – zu gewährleisten, müssen Hersteller geeignete Maßnahmen ergreifen, um solche vorhersehbaren Fehlanwendungen zu verhindern. Da es in fast ganz Europa mittlerweile ausdrücklich verboten ist, Feuerzeuge in Spielzeugform zu verkaufen, wird der Nachweis ausreichender Maßnahmen gegen die vorhersehbare Fehlanwendung im Einzelfall extrem schwierig, da eine einfache Kindersicherung bei solchen Produkten als nicht ausreichend angesehen wird.

Relevante Normen: EN 13869 und DIN EN ISO 9994

Neben den gesetzlichen Verordnungen gibt es auch technische Normen, die bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von Feuerzeugen beachtet werden müssen. Die Norm EN 13869 „Feuerzeuge - Anforderungen an die Kindersicherheit von Feuerzeugen - Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren“ enthält erstmals mechanische Prüfverfahren als Alternative zur Prüfung mit einer Kinderprüfgruppe, um die Kindersicherheit zu bewerten.

Darüber hinaus müssen die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für Feuerzeuge gemäß DIN EN ISO 9994 beachtet werden. Diese Norm deckt eine breitere Palette von Aspekten ab, darunter Funktionsanforderungen, Anforderungen an die Bauweise, Prüfverfahren, Gebrauchshinweise und Warnhinweise sowie die Warenkennzeichnung. Die Einhaltung dieser Normen ist entscheidend, um sichere Produkte anzubieten.

Pflichten für Händler

Nicht nur Hersteller und Importeure, sondern auch Händler tragen eine Verantwortung. Gemäß § 6 Absatz 5 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) darf ein Händler kein Verbraucherprodukt in Verkehr bringen, von dem er weiß oder aufgrund der ihm vorliegenden Informationen oder seiner Erfahrung wissen muss, dass es nicht den Anforderungen des § 3 ProdSG entspricht. Dies bedeutet, dass Händler die Produkte, die sie verkaufen, sorgfältig prüfen müssen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Vorgaben auch für kostenlose Werbegeschenke gelten. Auch ein Feuerzeug, das als Werbeartikel verteilt wird, muss die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen und darf insbesondere nicht zu den verbotenen Typen gehören.

Was füllt man ins Feuerzeug?
Zunächst müssen wir uns die Frage stellen: „Was für Gas ist in einem Feuerzeug? “ Feuerzeuge, die Benzin verwenden, können in der Regel nachgefüllt werden, ebenso wie solche, die Gas oder Butan verwenden.

Die Risiken und Folgen von Verstößen

Die gesetzlichen Vorschriften und Normen haben einen ernsten Hintergrund: die hohe Zahl von Unfällen, die durch Kinder im Umgang mit Feuerzeugen verursacht werden. Auch wenn die Zahlen aus dem Jahr 1997 stammen, liefern sie eine Vorstellung vom Ausmaß des Problems: Schätzungen zufolge ereigneten sich damals in der Europäischen Gemeinschaft jährlich rund 1.220 Brände, 260 Unfälle mit Verletzungen und 20 Unfälle mit tödlichem Ausgang, verursacht durch zündelnde Kinder. Neuere Angaben bestätigen, dass es nach wie vor zahlreiche Unfälle und Brandereignisse in diesem Zusammenhang gibt, teilweise mit tödlichem Ausgang.

Neben der moralischen Verantwortung, Unfälle zu verhindern, drohen bei Verstößen gegen die Vorschriften auch rechtliche Konsequenzen. Händler, die verbotene oder nicht ausreichend gesicherte Feuerzeuge in Verkehr bringen, riskieren nicht nur Geldbußen. Im Falle eines Schadens kann ein Verbraucher zivilrechtlich Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsrecht geltend machen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und das Unternehmen schädigen.

Es ist daher im ureigenen Interesse jedes Händlers und Verbrauchers, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren und diese strikt einzuhalten. Achten Sie beim Kauf und Verkauf von Feuerzeugen immer auf die Kindersicherung und meiden Sie Modelle, die durch ihr Aussehen oder ihre Funktionen besonders für Kinder attraktiv sind. Die Sicherheit unserer Kinder steht an erster Stelle.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Dürfen Feuerzeuge in Spielzeugform verkauft werden?
Nein, Feuerzeuge in Spielzeugform oder solche mit Unterhaltungseffekten (wie Blinken oder Klingeln), die Kinder unter 51 Monaten ansprechen könnten, sind in der EU grundsätzlich und ausnahmslos verboten, auch wenn sie eine Kindersicherung haben.

Ist eine Kindersicherung bei allen Feuerzeugen Pflicht?
Einfache Feuerzeuge, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht werden (importiert werden), müssen seit dem 11.03.2008 (in Deutschland seit 03.04.2011) über eine Kindersicherung verfügen. Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekten sind hingegen gänzlich verboten, unabhängig von einer Kindersicherung.

Welche Normen regeln die Sicherheit von Feuerzeugen?
Wichtige Normen sind die EN 13869 für die Kindersicherheit und die DIN EN ISO 9994 für allgemeine Sicherheitsanforderungen, Bauweise, Prüfverfahren und Kennzeichnung.

Haben Händler Pflichten bezüglich der Feuerzeugsicherheit?
Ja, Händler dürfen keine Produkte in Verkehr bringen, von denen sie wissen oder wissen müssen, dass sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies gilt auch für kostenlose Werbegeschenke.

Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die Feuerzeug-Vorschriften?
Es drohen empfindliche Geldbußen. Zudem können im Schadensfall zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsrecht geltend gemacht werden.

Was ist der Hauptgrund für die strengen Vorschriften?
Das Hauptziel ist die Verhinderung von Unfällen, Bränden, Verletzungen und Todesfällen, die durch Kinder verursacht werden, die mit Feuerzeugen spielen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die gesetzlichen Regelungen zur Sicherheit von Feuerzeugen in der EU und Deutschland sind klar und zielen primär darauf ab, Kinder zu schützen. Feuerzeuge, die durch ihr Aussehen oder ihre Funktionen Kinder ansprechen, sind verboten. Einfache Feuerzeuge müssen über eine Kindersicherung verfügen. Händler tragen eine Mitverantwortung und müssen sicherstellen, dass die von ihnen angebotenen Produkte den Vorschriften entsprechen. Die Missachtung dieser Regeln kann schwerwiegende Folgen haben, sowohl rechtlich als auch im Hinblick auf die Sicherheit.

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