Sind Stifte im Handgepäck erlaubt?

Handgepäck: Was im Flieger erlaubt ist

09/10/2013

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Wer sich auf eine Flugreise begibt, packt sorgfältig. Doch nicht alles, was im Koffer erlaubt ist, darf auch ins Handgepäck. Um unangenehme Überraschungen und Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen zu vermeiden, ist es unerlässlich, die geltenden Bestimmungen genau zu kennen. Dies betrifft nicht nur alltägliche Gegenstände, sondern auch spezielle Artikel wie Medikamente, Duty-Free-Einkäufe oder Souvenirs von der Reise.

Sind Stifte im Handgepäck erlaubt?
Auch wenn spitze Gegenstände im Handgepäck verboten sind, dürfen Stifte mitgebracht werden; ihr könnt also einen Malkasten und einen Block oder ein Ausmalbuch einpacken und damit die Kleinen für eine Weile beschäftigen – oder wahlweise auch euch selbst.

Die Regeln für das Handgepäck dienen der Sicherheit aller Passagiere und der Besatzung an Bord des Flugzeugs. Sie können je nach Land und sogar je nach Fluggesellschaft variieren. Innerhalb der Europäischen Union gelten jedoch weitgehend harmonisierte Sicherheitsvorschriften, die eine gute Orientierung bieten. Für Reisen außerhalb der EU sollten Sie sich jedoch immer im Voraus über die spezifischen Bestimmungen des Ziellandes und der jeweiligen Airline informieren.

Übersicht

Flüssigkeiten im Handgepäck: Die 100-Milliliter-Regel

Eine der bekanntesten und oft missverstandenen Regeln betrifft die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Innerhalb der EU dürfen Sie Flüssigkeiten nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen von jeweils maximal 100 Millilitern mitnehmen. Diese Regel gilt nicht nur für offensichtliche Flüssigkeiten wie Wasser oder Saft, sondern auch für Gels, Pasten, Cremes, Lotionen, Parfüms, Sprays und sogar Zahnpasta, Lipgloss oder Mascara.

Alle diese kleinen Behälter müssen zusammen in einem einzigen, transparenten und wieder verschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das maximale Fassungsvermögen dieses Beutels darf einen Liter nicht überschreiten. Stellen Sie sich einen typischen Gefrierbeutel in der Größe von etwa 20 x 20 Zentimetern vor. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt, und er muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden, da er oft durch spezielle Scanner geprüft wird.

Das bedeutet, dass Sie maximal zehn Behälter à 100 Milliliter mitnehmen dürfen, vorausgesetzt, diese passen bequem in den einen Liter fassenden Beutel und der Beutel lässt sich verschließen. Größere Mengen an Flüssigkeiten, wie zum Beispiel eine volle Flasche Shampoo oder eine große Tube Sonnencreme, gehören zwingend in das aufgegebene Gepäck. Im Koffer gibt es, abgesehen von Gewichtsbeschränkungen, in der Regel keine Beschränkungen für die Menge an Flüssigkeiten.

Interessanterweise gelten diese Regeln für Flüssigkeiten auch für bestimmte Lebensmittel. Marmelade, Frischkäse, Joghurt oder andere streichfähige oder flüssige Lebensmittel unterliegen ebenfalls der 100-Milliliter-Grenze pro Behälter. Feste Lebensmittel wie Brot, Schokolade, Kekse oder Obst sind von dieser Beschränkung ausgenommen und dürfen ohne Mengenlimit im Handgepäck mitgeführt werden.

Ausnahmen von der Flüssigkeitsregel

Es gibt wichtige Ausnahmen von der strengen 100-Milliliter-Regel. Dazu gehören:

  • Medikamente: Flüssige Medikamente, die während des Fluges oder der Reise benötigt werden, dürfen in größeren Mengen als 100 Milliliter mitgeführt werden. Es ist jedoch ratsam, eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente mit sich zu führen, um bei der Kontrolle Missverständnisse zu vermeiden. Der ADAC bietet hierfür beispielsweise Vordrucke an.
  • Babynahrung: Babynahrung, die während des Fluges benötigt wird, darf ebenfalls in größeren Mengen als 100 Milliliter im Handgepäck mitgenommen werden. Dies umfasst Milch, Saft oder pürierte Speisen für Säuglinge oder Kleinkinder.
  • Duty-Free-Einkäufe: Flüssige Artikel, die Sie nach der Sicherheitskontrolle in einem Duty-Free-Shop am Flughafen oder im Flugzeug selbst kaufen, dürfen in der Regel mit an Bord genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Ware in dem versiegelten Sicherheitsbeutel verbleibt, den Sie beim Kauf erhalten haben, und Sie den Kassenbon als Nachweis für den Kauf am Reisetag vorzeigen können.

Verbotene Gegenstände: Was nicht ins Handgepäck gehört

Die Sicherheitsvorschriften verbieten grundsätzlich alle Gegenstände im Handgepäck, die als Waffe missbraucht werden könnten oder eine Gefahr darstellen. Dazu gehören insbesondere scharfe Gegenstände und Werkzeuge.

EU-weit sind im Handgepäck verboten:

  • Waffen aller Art (Schusswaffen, Elektroschocker, etc.)
  • Messer mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern (auch Taschenmesser)
  • Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen verursachen könnten, wie z.B. Scheren (oft mit Einschränkungen bei kleinen Scheren mit abgerundeten Spitzen), Nagelfeilen (insbesondere Metallfeilen), Stricknadeln, Korkenzieher, Rasierklingen (Ausnahme: Einwegrasierer mit fest eingebetteter Klinge).
  • Werkzeuge, die als Waffe verwendet werden könnten (z.B. Bohrer, Sägen, Zangen über einer bestimmten Größe, Schraubenschlüssel).
  • Stumpfe Gegenstände, die schwere Verletzungen verursachen könnten (z.B. Baseballschläger, Schlagstöcke).

Diese Gegenstände müssen zwingend im aufgegebenen Gepäck verstaut werden. Einwegrasierer mit fest integrierten Klingen sind meist im Handgepäck erlaubt, während Modelle mit austauschbaren Klingen in den Koffer gehören.

Neben scharfen Objekten gibt es weitere Gegenstände, die aus Sicherheitsgründen im Handgepäck (und oft auch im aufgegebenen Gepäck) verboten sind:

  • Explosive und entzündliche Stoffe (z.B. Feuerwerkskörper, Gase für Campingkocher, größere Mengen Benzin).
  • Chemische und toxische Stoffe (z.B. Säuren, Laugen, Bleichmittel, Pestizide).
  • Bestimmte Batterien (z.B. Nassbatterien). Lithium-Ionen-Batterien (wie in Laptops, Handys, Powerbanks) sind oft nur unter bestimmten Bedingungen und Größen im Handgepäck erlaubt, da sie ein Brandrisiko darstellen können.

Ein kleines Gasfeuerzeug oder eine Packung Streichhölzer sind in der Regel pro Person am Körper oder im Handgepäck erlaubt, die genauen Regeln können aber variieren.

Größe und Gewicht des Handgepäcks

Im Gegensatz zu den Sicherheitsbestimmungen für Inhalte gibt es keine einheitlichen, EU-weiten Regeln für die maximal zulässige Größe und das Gewicht des Handgepäcks. Diese Bestimmungen werden von jeder Fluggesellschaft individuell festgelegt und können je nach gebuchtem Tarif stark variieren.

Viele Fluggesellschaften, insbesondere die traditionellen Airlines wie Lufthansa, erlauben in der Economy Class ein Handgepäckstück mit einem Maximalgewicht von etwa 8 Kilogramm und Höchstmaßen von typischerweise 55 x 40 x 23 Zentimetern. Billigfluggesellschaften haben oft deutlich striktere Regeln, sowohl was die Maße als auch das Gewicht betrifft, und verlangen häufig zusätzliche Gebühren für Handgepäck, das über sehr geringe Standardmaße hinausgeht.

Es ist absolut notwendig, sich vor Reiseantritt auf der Website der jeweiligen Fluggesellschaft über die genauen Bestimmungen für das Handgepäck zu informieren. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihr Handgepäck am Gate aufgegeben werden muss, was nicht nur zusätzliche Kosten verursacht, sondern auch zu Verzögerungen führen kann.

Zusätzliche persönliche Gegenstände

Neben dem eigentlichen Handgepäckstück erlauben die meisten Fluggesellschaften die Mitnahme eines zusätzlichen, kleineren persönlichen Gegenstands. Dies ist oft eine Handtasche, eine Laptoptasche oder ein kleiner Rucksack, der unter den Sitz vor Ihnen passt. Auch hier können die Regeln je nach Airline und Tarif variieren. In höheren Reiseklassen wie Business oder First Class ist die Mitnahme eines zweiten, vollwertigen Handgepäckstücks oft kostenlos erlaubt.

Auch hier gilt: Prüfen Sie die Bestimmungen Ihrer spezifischen Buchung oder auf der Website der Airline, um sicherzugehen.

Zollvorschriften: Alkohol, Tabak und Warenwert

Neben den Sicherheitskontrollen am Abflughafen müssen Sie bei der Einreise in ein Land auch die Zollvorschriften beachten. Diese legen fest, welche Waren Sie in welcher Menge abgabenfrei einführen dürfen.

Reisen innerhalb der EU

Innerhalb der Europäischen Union gilt grundsätzlich der freie Warenverkehr. Für Alkohol und Tabak existieren jedoch Richtmengen für den persönlichen Bedarf, die als Orientierung dienen. Werden diese Mengen überschritten, kann der Zoll annehmen, dass die Waren nicht für den persönlichen Gebrauch, sondern zum Weiterverkauf bestimmt sind und Abgaben erheben. Die Richtmengen für die abgabenfreie Einfuhr aus einem anderen EU-Land sind großzügig bemessen:

  • Zigaretten: bis zu 800 Stück
  • Zigarillos: bis zu 400 Stück
  • Zigarren: bis zu 200 Stück
  • Rauchtabak: bis zu 1 Kilogramm
  • Spirituosen (über 22 Vol.-% Alkohol): bis zu 10 Liter
  • Alkoholische Getränke (unter 22 Vol.-% Alkohol, außer Wein und Bier): bis zu 20 Liter
  • Wein (nicht Schaumwein): bis zu 90 Liter (davon max. 60 Liter Schaumwein)
  • Bier: bis zu 110 Liter
  • Kaffee: bis zu 10 Kilogramm

Diese Mengen gelten pro Person ab 17 Jahren (für Tabak und Alkohol) bzw. ab 15 Jahren (für Kaffee).

Rückkehr aus Nicht-EU-Ländern

Bei der Rückkehr aus Ländern außerhalb der EU sind die Mengen für die abgabenfreie Einfuhr deutlich strenger begrenzt. Hier gelten Wertgrenzen und geringere Mengen für bestimmte Waren:

  • Warenwert: Bei See- und Flugreisen dürfen Waren im Wert von bis zu 430 Euro pro Person ab 15 Jahren abgabenfrei eingeführt werden. Für Reisende unter 15 Jahren und bei Reisen auf dem Landweg oder Binnengewässern liegt die Grenze bei 300 Euro.
  • Tabak (ab 17 Jahren): bis zu 200 Zigaretten ODER 100 Zigarillos ODER 50 Zigarren ODER 250 Gramm Rauchtabak. Es ist auch eine anteilige Zusammenstellung möglich.
  • Alkohol (ab 17 Jahren): bis zu 1 Liter Spirituosen über 22 Vol.-% Alkohol ODER 2 Liter alkoholische Getränke unter 22 Vol.-% Alkohol (z.B. Sekt, Sherry, Portwein) ODER eine anteilige Zusammenstellung. Zusätzlich dürfen 4 Liter Wein (nicht Schaumwein) und 16 Liter Bier eingeführt werden.
  • Kaffee (ab 15 Jahren): bis zu 500 Gramm Kaffee ODER 200 Gramm löslicher Kaffee.
  • Arzneimittel: Nur die Menge, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entspricht.

Waren, deren Wert oder Menge diese Grenzen überschreiten, müssen beim Zoll angemeldet und verzollt bzw. versteuert werden. Andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat (Schmuggel) vor.

Vorsicht bei Souvenirs: Artenschutz und Kulturgüter

Besondere Vorsicht ist bei der Mitnahme von Souvenirs geboten. Nicht alle schönen Mitbringsel dürfen nach Hause eingeführt werden, selbst wenn sie im Urlaubsland legal erworben wurden. Dies betrifft insbesondere Produkte, die dem Artenschutz unterliegen oder als Kulturgüter gelten.

Die Einfuhr von Teilen oder Produkten geschützter Tier- und Pflanzenarten ist streng verboten. Dazu gehören beispielsweise Korallen, Muscheln (bestimmter Arten), Elfenbein, Produkte aus Krokodil- oder Schlangenleder (bestimmter Arten), Felle oder Präparate von Raubvögeln oder anderen geschützten Tieren. Auch lebende Tiere oder Pflanzen, die unter Artenschutz stehen, dürfen nicht eingeführt werden.

Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe. Die Zöllner sind geschult, solche Produkte zu erkennen, und bei Verstößen drohen hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen. Der Zoll rät dringend dazu, bei Souvenirs, die aus Tieren oder Pflanzen gewonnen wurden, generell sehr vorsichtig zu sein. Selbst unscheinbare Gegenstände wie bestimmte Kakteen oder Orchideen können Einfuhrbeschränkungen unterliegen und eine Genehmigung erfordern.

Auch bei Fossilien, archäologischen Funden oder bearbeiteten Steinen ist Vorsicht geboten. Viele Länder haben strenge Gesetze zum Schutz ihrer nationalen Kulturgüter und verbieten deren Ausfuhr. Die Einfuhr solcher Gegenstände nach Deutschland kann ebenfalls problematisch sein, wenn sie illegal ausgeführt wurden.

Informieren Sie sich vor dem Kauf von Souvenirs, insbesondere wenn es sich um Naturprodukte handelt, über die Einfuhrbestimmungen Ihres Heimatlandes und die Ausfuhrbestimmungen des Urlaubslandes.

Häufig gestellte Fragen zum Handgepäck

Darf ich Medikamente im Handgepäck mitnehmen?

Ja, Medikamente, die Sie während des Fluges oder der Reise benötigen, dürfen im Handgepäck mitgeführt werden. Flüssige Medikamente sind von der 100-Milliliter-Regel ausgenommen. Eine ärztliche Bescheinigung ist ratsam, aber nicht immer zwingend erforderlich, kann aber bei der Kontrolle hilfreich sein.

Was passiert, wenn ich verbotene Gegenstände im Handgepäck habe?

Verbotene Gegenstände werden bei der Sicherheitskontrolle entdeckt und Ihnen abgenommen. Sie können diese nicht mit ins Flugzeug nehmen. In schwerwiegenden Fällen (z.B. Waffen) kann dies auch weitere Konsequenzen haben. Die abgenommenen Gegenstände werden in der Regel vernichtet und nicht zurückgegeben.

Kann ich Duty-Free-Einkäufe mitnehmen, die Flüssigkeiten enthalten?

Ja, flüssige Duty-Free-Artikel, die Sie nach der Sicherheitskontrolle gekauft haben, dürfen im versiegelten Sicherheitsbeutel und mit Kassenbon im Handgepäck mitgeführt werden.

Darf ich mein Laptop oder meine Kamera im Handgepäck mitnehmen?

Ja, elektronische Geräte wie Laptops, Tablets, Kameras und Mobiltelefone sind im Handgepäck erlaubt und werden oft sogar empfohlen, da Lithium-Ionen-Akkus im aufgegebenen Gepäck ein Brandrisiko darstellen können. Diese Geräte müssen bei der Sicherheitskontrolle meist separat in einer Wanne vorgelegt werden.

Gibt es Ausnahmen bei den Handgepäckmaßen und dem Gewicht?

Die Maße und das Gewicht des Handgepäcks werden von jeder Fluggesellschaft festgelegt. Es gibt keine allgemeingültige Regelung. Informieren Sie sich unbedingt vorab bei Ihrer Airline, da sonst zusätzliche Gebühren oder die Notwendigkeit, das Gepäck aufzugeben, drohen.

Sind spitze Nagelfeilen oder kleine Scheren erlaubt?

Spitze Metallnagelfeilen und Scheren mit Klingen über sechs Zentimetern sind in der Regel nicht im Handgepäck erlaubt. Kleine Scheren mit abgerundeten Spitzen können toleriert werden, aber es gibt keine Garantie. Es ist sicherer, solche Gegenstände im aufgegebenen Gepäck zu verstauen.

Fazit

Die Regeln für das Handgepäck und die Zollbestimmungen können komplex sein, dienen aber der Sicherheit und der Einhaltung von Gesetzen. Die wichtigsten Punkte sind die Beschränkungen für Flüssigkeiten auf maximal 100 ml pro Behälter im 1-Liter-Beutel, das Verbot von scharfen Gegenständen und Waffen sowie die Notwendigkeit, die spezifischen Größen- und Gewichtsbeschränkungen Ihrer Fluggesellschaft zu kennen. Achten Sie bei der Rückreise besonders auf die Zollbestimmungen für Alkohol, Tabak und Warenwert sowie auf die strengen Regeln zum Artenschutz und zum Schutz von Kulturgütern. Eine gute Vorbereitung und Information im Voraus können Ihnen viel Ärger und Stress am Flughafen ersparen und sorgen für einen entspannten Reisebeginn und eine problemlose Rückkehr.

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