Homeoffice Kosten: Telefon & mehr absetzen

15/01/2017

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Das Homeoffice hat sich in den letzten Jahren für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etabliert. Mit der Arbeit in den eigenen vier Wänden gehen jedoch auch zusätzliche Kosten einher, sei es für Strom, Heizung oder die Nutzung privater Kommunikationsmittel. Glücklicherweise bietet das deutsche Steuerrecht Möglichkeiten, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen und so die persönliche Steuerlast zu senken. Ein zentrales Thema ist dabei oft die Frage, wie Telefon- und Internetkosten im Homeoffice abgesetzt werden können, aber auch andere Ausgaben für die Büroausstattung zu Hause spielen eine wichtige Rolle.

Telefonkosten Homeoffice absetzen?
Fallen beim Arbeitnehmer erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können gegenüber dem Finanzamt aus Vereinfachungsgründen und ohne Einzelnachweis bis zu 20 % des Rechnungsbetrags für Telefon und Internet, jedoch höchstens 20 EUR monatlich, als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Übersicht

Die Homeoffice-Pauschale: Ein erster Schritt zur Steuerersparnis

Um den gestiegenen Kosten im Homeoffice Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber eine spezielle Pauschale eingeführt. Seit 2023 können Erwerbstätige für jeden Tag, den sie überwiegend von zu Hause aus arbeiten, einen pauschalen Betrag von 6 Euro steuermindernd geltend machen. Diese Pauschale ist auf maximal 1.260 Euro pro Jahr begrenzt. Das entspricht höchstens 210 Homeoffice-Tagen im Jahr, für die der Abzug möglich ist.

Ein großer Vorteil dieser Pauschale ist, dass sie unabhängig davon gewährt wird, ob Ihnen ein separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht oder nicht. Es spielt keine Rolle, ob Sie am Küchentisch, in einer Arbeitsecke im Wohnzimmer oder an einem provisorischen Schreibtisch im Schlafzimmer arbeiten. Die Pauschale erkennt die allgemeine Belastung durch die Nutzung der Wohnung für berufliche Zwecke an, ohne dass Sie einen aufwendigen Nachweis über spezifische Raumkosten erbringen müssen.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, wie die Homeoffice-Pauschale steuerlich eingeordnet wird. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählt sie zu den sogenannten Werbungskosten. Das Finanzamt berücksichtigt bei Arbeitnehmern ohnehin eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr, ohne dass hierfür Belege eingereicht werden müssen. Die Homeoffice-Pauschale wird auf diese Pauschale angerechnet. Das bedeutet, dass sich die steuerliche Auswirkung der Homeoffice-Pauschale erst dann voll entfaltet, wenn Ihre gesamten Werbungskosten (einschließlich der Homeoffice-Pauschale, Fahrtkosten zur Arbeit, etc.) die 1.230 Euro übersteigen. Wenn Ihre Werbungskosten beispielsweise nur aus der maximalen Homeoffice-Pauschale von 1.260 Euro bestehen, überschreiten Sie die Werbungskostenpauschale des Finanzamts lediglich um 30 Euro.

Telefon- und Internetkosten: Pauschal oder mit Nachweis absetzen?

Neben der Homeoffice-Pauschale fallen im Homeoffice oft zusätzliche Kosten an, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Dazu gehören insbesondere die Ausgaben für Telefon und Internet. Wenn Sie Ihren privaten Telefon- und Internetanschluss für berufliche Zwecke nutzen, entstehen Ihnen hierfür Kosten, die ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Das deutsche Steuerrecht bietet hier eine pragmatische Lösung für den Fall, dass Sie die genauen beruflichen Anteile nicht detailliert nachweisen möchten oder können. Fallen erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können Sie aus Vereinfachungsgründen und ohne einen aufwendigen Einzelnachweis bis zu 20 Prozent der monatlichen Gesamtkosten für Telefon und Internet steuerlich geltend machen. Dieser pauschale Abzug ist jedoch auf einen Höchstbetrag von 20 Euro pro Monat begrenzt. Über das Jahr summiert sich dieser Betrag auf maximal 240 Euro.

Dieser pauschale Abzug ist besonders hilfreich, da er den Aufwand für die Dokumentation des beruflichen Nutzungsanteils erheblich reduziert. Sie müssen dem Finanzamt nicht nachweisen, welche Anrufe oder Internetnutzungen beruflich waren und welche privat. Es genügt, die Gesamtrechnung vorzulegen und den pauschalen Abzug von 20 Prozent (maximal 20 Euro) anzusetzen.

Wichtig ist hierbei: Dieser Kostenabzug für Telefon und Internet ist nur möglich, sofern Ihr Arbeitgeber diese Kosten nicht bereits erstattet. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise, können Sie nur den nicht erstatteten Anteil steuerlich geltend machen.

Telefon- und Internetkosten im Vergleich: Pauschale vs. tatsächliche Kosten

Während die 20%-Pauschale (max. 20 Euro/Monat) eine einfache Methode ist, können Sie unter Umständen auch höhere Kosten absetzen, wenn der berufliche Nutzungsanteil über 20 Euro pro Monat liegt. Dies erfordert jedoch in der Regel einen detaillierten Nachweis über einen repräsentativen Zeitraum (z.B. drei Monate). In diesem Zeitraum müssten Sie die beruflichen und privaten Nutzungsanteile genau protokollieren, um den tatsächlichen beruflichen Anteil zu ermitteln. Das Finanzamt akzeptiert dann oft, dass dieser ermittelte Prozentsatz auch für den Rest des Jahres gilt.

Für die meisten Arbeitnehmer, bei denen die berufliche Nutzung des privaten Anschlusses nicht extrem hoch ist, bietet die Pauschale bis zu 20 Euro pro Monat eine unkomplizierte Möglichkeit, einen Teil der Kosten steuerlich geltend zu machen, ohne den Aufwand einer detaillierten Dokumentation betreiben zu müssen.

Arbeitsmittel: Alles für das Homeoffice absetzen

Ein weiterer wichtiger Bereich, in dem im Homeoffice Kosten anfallen, sind die sogenannten Arbeitsmittel. Darunter fallen alle Gegenstände, die Sie für Ihre berufliche Tätigkeit im Homeoffice benötigen. Die gute Nachricht ist: Die Kosten für diese Arbeitsmittel können Sie zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale und den Telekommunikationskosten als Werbungskosten absetzen.

Die Palette der absetzbaren Arbeitsmittel ist breit. Sie reicht von größeren Anschaffungen bis hin zu Verbrauchsmaterialien. Typische Beispiele sind:

  • Computer, Laptop, Tablet
  • Monitor, Tastatur, Maus
  • Drucker, Scanner, Kopierer
  • Büromöbel wie Schreibtisch und Bürostuhl
  • Bürobeleuchtung
  • Software, die beruflich genutzt wird
  • Und natürlich: Büromaterialien!

Büromaterialien als Arbeitsmittel

Gerade im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Druckers oder der allgemeinen Büroarbeit fallen laufend Kosten für Büromaterialien an. Auch diese gehören zu den absetzbaren Arbeitsmitteln. Dazu zählen beispielsweise:

  • Papier (Druckerpapier, Notizblöcke)
  • Toner und Druckerpatronen
  • Stifte (Kugelschreiber, Bleistifte, Textmarker)
  • Hefter, Locher, Scheren
  • Klebeband, Büroklammern
  • Briefumschläge, Versandmaterialien (sofern beruflich veranlasst)

Die Kosten für diese kleineren Arbeitsmittel können Sie in der Regel in dem Jahr, in dem Sie sie gekauft haben, in voller Höhe absetzen, solange die Anschaffungskosten für einen einzelnen Gegenstand (ohne Mehrwertsteuer) einen bestimmten Betrag nicht übersteigen (oft relevant ist hier die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, die regelmäßig angepasst wird, aber für typisches Büromaterial unproblematisch ist). Für teurere Anschaffungen wie Computer oder Büromöbel, deren Kosten über dieser Grenze liegen, müssen die Kosten über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden (Absetzung für Abnutzung - AfA).

Bewahren Sie unbedingt die Rechnungen für alle Arbeitsmittel auf, da das Finanzamt diese als Nachweis verlangen kann. Auch wenn Sie die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen, können Sie die Kosten für Arbeitsmittel und Telekommunikation zusätzlich absetzen.

So machen Sie Ihre Homeoffice-Kosten in der Steuererklärung geltend

Um die Homeoffice-Pauschale, die Kosten für Arbeitsmittel sowie die Telefon- und Internetkosten steuerlich geltend zu machen, müssen Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung im Bereich der Werbungskosten angeben. Für Arbeitnehmer ist dies in der Regel die Anlage N.

Kann ich Bürobedarf von der Steuer absetzen?
Gegenstände mit einem Netto-Einkaufswert von unter 410 Euro können direkt von der Steuer abgesetzt werden. Ist ein Gegenstand, etwa ein Schreibtisch, in seinem Wert über diesen 410 Euro, muss er über eine feste Dauer abgeschrieben werden. In diesem konkreten Fall wären es zum Beispiel 13 Jahre.3. März 2025

Die Homeoffice-Pauschale tragen Sie in der entsprechenden Zeile für das häusliche Arbeitszimmer bzw. das Homeoffice ein. Die Anzahl der Tage, an denen Sie im Homeoffice gearbeitet haben, ist hierfür entscheidend. Sie müssen dem Finanzamt die Homeoffice-Tage in der Regel nicht einzeln nachweisen, aber plausibel darlegen können (z.B. durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder eigene Aufzeichnungen).

Die Kosten für Arbeitsmittel sowie die Telefon- und Internetkosten tragen Sie ebenfalls in den entsprechenden Zeilen für Werbungskosten ein. Für die Telekommunikationskosten können Sie den pauschalen Betrag von 20% (max. 20 Euro/Monat) ansetzen, ohne Einzelnachweise der Nutzung zu erbringen. Für Arbeitsmittel benötigen Sie die Kaufbelege.

Denken Sie daran, dass all diese Kosten zu Ihren gesamten Werbungskosten addiert werden. Nur der Betrag, der die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro übersteigt, wirkt sich steuermindernd aus. Es lohnt sich daher, alle beruflich veranlassten Ausgaben zu sammeln und in der Steuererklärung anzugeben, um die Pauschale zu überschreiten und so Steuern zu sparen.

Vergleichstabelle: Absetzbare Kosten im Homeoffice

KostenartBeschreibungAbsetzbarkeitNachweis
Homeoffice-PauschalePauschale für Tage im Homeoffice (max. 210 Tage/Jahr)6 EUR pro Tag (max. 1.260 EUR/Jahr)Anzahl der Tage (Plausibilität)
Telefon- und InternetkostenNutzung privater Anschlüsse für berufliche ZweckePauschal: 20% der Kosten (max. 20 EUR/Monat bzw. 240 EUR/Jahr)Rechnung des Anbieters (für Pauschale kein Einzelnachweis der Nutzung)
ArbeitsmittelGegenstände und Verbrauchsmaterialien für die ArbeitVoller Abzug im Anschaffungsjahr (bei geringen Kosten) oder Verteilung über Nutzungsdauer (AfA)Kaufbelege (Rechnungen)

Diese Tabelle zeigt auf einen Blick, welche Hauptkosten im Homeoffice steuerlich relevant sind und wie sie geltend gemacht werden können. Es ist klar ersichtlich, dass die Homeoffice-Pauschale und die Kosten für Telekommunikation und Arbeitsmittel addiert werden können, um die gesamten Werbungskosten zu erhöhen.

Häufig gestellte Fragen zum Homeoffice und Steuern

Kann ich die Telefon- und Internetkosten auch absetzen, wenn ich nur einen Tag pro Woche im Homeoffice bin?

Ja, die Möglichkeit, Telefon- und Internetkosten pauschal mit 20% (max. 20 Euro/Monat) als Werbungskosten abzusetzen, ist unabhängig davon, wie viele Tage pro Woche oder Monat Sie im Homeoffice arbeiten. Entscheidend ist, dass Sie den Anschluss beruflich nutzen.

Muss ich ein separates Arbeitszimmer haben, um Kosten abzusetzen?

Nein. Die Homeoffice-Pauschale kann auch ohne ein separates Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Kosten für Arbeitsmittel wie Computer, Drucker oder Büromaterialien können ebenfalls unabhängig von einem Arbeitszimmer abgesetzt werden. Ein separates Arbeitszimmer ist nur für die Absetzung der spezifischen Raumkosten (Miete, Strom, etc.) unter bestimmten Voraussetzungen relevant, was aber ein anderes Thema als die hier besprochenen Pauschalen und Arbeitsmittel ist.

Was passiert, wenn meine gesamten Werbungskosten unter 1.230 Euro liegen?

Wenn Ihre gesamten absetzbaren Werbungskosten (einschließlich Homeoffice-Pauschale, Telefon/Internet, Arbeitsmittel, Fahrtkosten etc.) den Betrag von 1.230 Euro nicht überschreiten, berücksichtigt das Finanzamt automatisch die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro. Ihre zusätzlichen Kosten wirken sich in diesem Fall nicht steuermindernd aus, da die Pauschale bereits höher ist.

Muss ich die Homeoffice-Tage dem Finanzamt nachweisen?

Für die Homeoffice-Pauschale müssen Sie die Tage, an denen Sie überwiegend von zu Hause aus gearbeitet haben, in Ihrer Steuererklärung angeben. Das Finanzamt verlangt in der Regel keinen detaillierten Einzelnachweis für jeden Tag, kann aber bei Zweifeln eine plausible Begründung oder eine Bestätigung des Arbeitgebers anfordern. Eine einfache Aufzeichnung der Tage kann hilfreich sein.

Kann ich mehr als 20 Euro pro Monat für Telefon und Internet absetzen?

Ja, das ist möglich, wenn Ihr tatsächlicher beruflicher Nutzungsanteil höher als 20 Euro pro Monat ist. Dies erfordert jedoch in der Regel einen detaillierten Nachweis der beruflichen Nutzung über einen repräsentativen Zeitraum (z.B. 3 Monate) durch Einzelverbindungsnachweise oder eine plausible Schätzung, die das Finanzamt anerkennt. Die pauschale Methode bis 20 Euro ist die einfachere Variante ohne diesen Nachweis.

Was zählt alles zu den Arbeitsmitteln, die ich absetzen kann?

Zu den Arbeitsmitteln zählen alle Gegenstände, die Sie überwiegend für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen und nutzen. Dazu gehören technische Geräte wie Computer, Drucker, Monitore, aber auch Möbel wie Schreibtisch und Stuhl sowie Verbrauchsmaterialien wie Drucker Toner, Papier und Stifte. Wichtig ist, dass die berufliche Nutzung überwiegt.

Fazit: Steuerliche Vorteile im Homeoffice nutzen

Das Homeoffice bringt nicht nur Flexibilität, sondern auch steuerliche Vorteile mit sich. Durch die Kombination aus der Homeoffice-Pauschale, dem pauschalen Abzug von Telefon- und Internetkosten sowie der Möglichkeit, Arbeitsmittel wie Computer, Drucker und Büromaterialien abzusetzen, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre gesamten Werbungskosten deutlich erhöhen. Dies kann dazu führen, dass die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro überschritten wird und sich die zusätzlichen Ausgaben direkt steuermindernd auswirken.

Es lohnt sich, alle im Homeoffice anfallenden Kosten sorgfältig zu dokumentieren und in der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben. Insbesondere die pauschalen Abzüge für das Homeoffice und die Telekommunikation machen die Geltendmachung einfach und unbürokratisch. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um die finanzielle Belastung durch das Homeoffice zu reduzieren und Ihre Steuerlast zu optimieren.

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