21/05/2018
Die Verwaltung von Büromaterial mag auf den ersten Blick unspektakulär erscheinen, doch sie ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensführung. Sie betrifft nicht nur die Organisation des Arbeitsplatzes, sondern hat auch rechtliche und finanzielle Implikationen. Zwei zentrale Begriffe in diesem Zusammenhang sind die Inventurliste und die Frage, wie Büromaterial im Rahmen des Unternehmensvermögens zu behandeln ist.

Die Bedeutung der Inventurliste
Eine Inventurliste ist weit mehr als nur eine einfache Aufzählung von Gegenständen. Sie ist ein essenzielles Werkzeug im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Inventur. Insbesondere Kaufleute und Handelsunternehmen sind in Deutschland dazu verpflichtet, einmal jährlich eine vollständige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden durchzuführen. Ein wesentlicher Teil dieser Bestandsaufnahme ist die sogenannte körperliche Inventur, bei der Warenbestände, Rohstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Handelswaren physisch erfasst werden.
Die Inventurliste dient dazu, die Ergebnisse dieser körperlichen Zählung, Messung, Wiegung oder Schätzung systematisch festzuhalten und zu dokumentieren. Sie kann in klassischer Papierform oder auch elektronisch geführt werden, wobei die elektronische Variante in modernen Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Die Hauptfunktion der Inventurliste besteht darin, einen exakten Überblick über die tatsächlich vorhandenen Mengen der einzelnen Artikel zum Stichtag der Inventur zu geben. Diese ermittelten Mengen bilden die Grundlage für die Bewertung des Lagerbestands und sind somit direkt relevant für die Erstellung des Jahresabschlusses und die korrekte Darstellung des Unternehmensvermögens.
Welche Informationen gehören auf eine Inventurliste?
Damit eine Inventurliste ihren Zweck erfüllen kann und rechtlichen Anforderungen genügt, muss sie bestimmte Mindestinformationen enthalten. Diese Angaben ermöglichen die eindeutige Identifizierung des erfassten Artikels und die korrekte Dokumentation seiner Menge und seines Lagerorts.
- Eindeutige Bezeichnung des Artikels: Jeder aufgenommene Artikel muss klar und unmissverständlich benannt werden, damit er später leicht zugeordnet werden kann.
- Artikelnummer: Sofern vorhanden, ist die Artikelnummer ein wichtiges Identifikationsmerkmal, das besonders in Systemen der Warenwirtschaft eine zentrale Rolle spielt.
- Maßeinheit: Die Einheit, in der die Menge erfasst wurde (z. B. Stück, Kilogramm, Meter, Liter), muss angegeben werden. Dies ist entscheidend für die korrekte Mengenerfassung und spätere Bewertung.
- Lagerort: Der genaue Ort im Lager oder Betrieb, an dem der Artikel gefunden wurde, sollte vermerkt werden. Dies ist hilfreich bei der Nachverfolgung und bei der Organisation der Inventur selbst.
- Ermittelte Menge: Die durch Zählen, Wiegen oder Messen festgestellte tatsächliche Menge des Artikels.
Zusätzlich zu diesen Pflichtangaben kann eine Inventurliste weitere nützliche Felder enthalten. Beispielsweise kann eine Spalte für die "gebuchte Menge" vorgesehen werden. Hier wird der laut Lagerbuchhaltung erwartete Bestand eingetragen. Die mit der Inventur beauftragten Mitarbeiter können dann den vorgegebenen Wert auf der Liste mit dem tatsächlich vorgefundenen Bestand vergleichen und mögliche Differenzen direkt auf der Liste notieren. Dies erleichtert die spätere Analyse und Klärung von Inventurdifferenzen.
Eine gut geführte Inventurliste ist somit nicht nur eine Dokumentation der Zählung, sondern auch eine wichtige Grundlage für die Bestandsverwaltung und die Identifizierung von Problemen im Lagerwesen, wie z. B. Schwund oder Buchungsfehler.
Aufbewahrungspflicht für Inventurlisten
Inventurlisten sind wichtige Geschäftsunterlagen und unterliegen daher gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. In Deutschland müssen papierbasierte Inventurlisten, ebenso wie andere relevante Buchhaltungsdokumente, für einen Zeitraum von 10 Jahren archiviert werden. Dies gilt ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Inventurliste erstellt wurde.
Nachdem die Inventur abgeschlossen und die Listen ausgefüllt wurden, ist es ratsam, sie mit dem Namen des Erfassers und dem Datum der Erfassung zu kennzeichnen. Anschließend sollten sie sorgfältig archiviert werden, entweder in physischer Form in einem sicheren Archiv oder elektronisch in einem revisionssicheren Dokumentenmanagementsystem. Die ordnungsgemäße Aufbewahrung dient der Nachvollziehbarkeit und ist bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt unerlässlich.
Inventurliste vs. Inventarliste: Ein wichtiger Unterschied
Obwohl die Begriffe ähnlich klingen und oft verwechselt werden, bezeichnen sie zwei unterschiedliche Dinge im Rechnungswesen:
Eine Inventurliste ist, wie beschrieben, ein Vordruck oder eine elektronische Datei, die speziell für die Durchführung der körperlichen Inventur verwendet wird. Sie dient der Erfassung der Mengen einzelner Artikel zum Stichtag.
Das Inventar (oder die Inventarliste) ist hingegen das Ergebnis der gesamten Inventur. Es ist ein Verzeichnis, das alle Vermögensgegenstände (Anlage- und Umlaufvermögen) und Schulden eines Unternehmens detailliert nach Art, Menge und Wert aufführt. Die Informationen aus den einzelnen Inventurlisten (für die körperlich erfassten Bestände) fließen in das Gesamtinventar ein, das dann die Grundlage für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bildet.
Man kann es sich so vorstellen: Die Inventurlisten sind die 'Arbeitsblätter' der Inventur, während das Inventar das 'Endergebnis' dieser Arbeit ist.
Büromaterial im Spiegel des Unternehmensvermögens
Nachdem wir die Inventurliste beleuchtet haben, wenden wir uns der Frage zu, wie Büromaterial in der Bilanz eines Unternehmens behandelt wird. Um dies zu verstehen, müssen wir uns mit den Begriffen Anlagevermögen und Umlaufvermögen auseinandersetzen.
Das Gesamtvermögen eines Unternehmens setzt sich aus diesen beiden Hauptkategorien zusammen:
Gesamtvermögen = Anlagevermögen + Umlaufvermögen
Das Anlagevermögen umfasst Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Dazu gehören beispielsweise Grundstücke und Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, aber auch die Büroausstattung wie Schreibtische, Stühle, Computer oder Drucker, sofern sie nicht nur kurzfristig genutzt werden.
Das Umlaufvermögen hingegen ist der Teil des Vermögens, der für den raschen Verbrauch, zur Verarbeitung, zum Verkauf oder zur Rückzahlung bestimmt ist und daher nur kurze Zeit im Unternehmen verbleibt. Es dient nicht dem dauerhaften Geschäftsbetrieb im Sinne einer fortlaufenden Nutzung über viele Jahre.
Die gesetzliche Definition des Anlagevermögens findet sich in § 247 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB). Eine explizite Definition des Umlaufvermögens fehlt im HGB; es ergibt sich im Prinzip als das, was nicht zum Anlagevermögen gehört.

Ist Büromaterial Umlaufvermögen?
Ja, Büromaterial wird in der Regel als Umlaufvermögen eingestuft. Warum? Weil Gegenstände wie Papier, Kugelschreiber, Ordner, Tackerklammern, Toner oder Tinte typischerweise innerhalb eines Geschäftsjahres verbraucht oder aufgebraucht werden. Sie dienen nicht der dauerhaften Nutzung im Betrieb wie ein Schreibtisch oder ein Computer, sondern werden im Rahmen der Geschäftstätigkeit verbraucht.
In der Bilanz wird Büromaterial, das sich am Bilanzstichtag noch im Lager befindet, unter den Vorräten ausgewiesen. Vorräte sind eine Unterkategorie des Umlaufvermögens und umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Waren. Büromaterial fällt typischerweise unter die Kategorie der Betriebsstoffe oder wird als Handelsware behandelt, wenn es weiterverkauft wird.
Es ist wichtig, Büromaterial nicht mit der Büroausstattung zu verwechseln. Während die Büroausstattung (Möbel, technische Geräte mit langer Nutzungsdauer) zum Anlagevermögen gehört, zählt das Verbrauchsmaterial, also das Büromaterial, zum Umlaufvermögen. Diese Unterscheidung ist für die korrekte Bilanzierung und Bewertung des Vermögens notwendig.
Umlaufvermögen in der Bilanz und Bilanzanalyse
In der Bilanz eines Unternehmens wird das Umlaufvermögen auf der Aktivseite (linke Seite) gemäß der Gliederung nach § 266 Abs. 2 HGB aufgeführt. Die wichtigsten Posten des Umlaufvermögens sind:
- Vorräte (hierunter fällt das unverbrauchte Büromaterial)
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen)
- Wertpapiere des Umlaufvermögens
- Liquide Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben)
Das Umlaufvermögen ist nicht nur für die Bilanzierung relevant, sondern auch eine wichtige Kennzahl in der Bilanzanalyse. Verschiedene betriebswirtschaftliche Kennzahlen nutzen das Verhältnis von Anlage- und Umlaufvermögen oder das Umlaufvermögen selbst, um die finanzielle Struktur und Liquidität eines Unternehmens zu beurteilen.
Einige Beispiele für solche Kennzahlen:
Vermögensintensität: Sie setzt das Anlagevermögen ins Verhältnis zum Umlaufvermögen (Anlagevermögen / Umlaufvermögen). Eine hohe Vermögensintensität bedeutet, dass ein großer Teil des Vermögens in langfristig gebundenen Gegenständen (Anlagevermögen) steckt, was die Liquidität (Zahlungsfähigkeit) einschränken kann, da dieses Kapital nicht schnell verfügbar ist.
Umlaufintensität: Diese Kennzahl zeigt den Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen (Umlaufvermögen / Gesamtvermögen). Eine hohe Umlaufintensität wird oft positiv bewertet, da sie auf eine geringere Kapitalbindung im Anlagevermögen und potenziell höhere Flexibilität hinweist.
Working Capital: Definiert als Umlaufvermögen minus kurzfristige Verbindlichkeiten (Umlaufvermögen – kurzfristige Verbindlichkeiten). Ein positives Working Capital bedeutet, dass die kurzfristigen Schulden nicht nur durch Umlaufvermögen, sondern auch durch Teile des Anlagevermögens oder Eigenkapital gedeckt sind, was in der Regel ein Zeichen guter finanzieller Stabilität ist.
Net Working Capital (NWC): Eine Variante des Working Capital, die manchmal als Teil des Vermögens definiert wird, der kurzfristig zur Generierung von Umsatz zur Verfügung steht und nicht durch Fremdmittel finanziert ist. Die genaue Definition kann variieren, aber im Kern geht es um das frei verfügbare kurzfristige Kapital.
Diese Kennzahlen zeigen, dass die korrekte Erfassung und Klassifizierung von Vermögensgegenständen, einschließlich des Büromaterials als Teil der Vorräte im Umlaufvermögen, grundlegend für die finanzielle Analyse und Steuerung eines Unternehmens ist.
Häufig gestellte Fragen
Muss jedes Unternehmen eine Inventur durchführen?
Ja, Kaufleute und Handelsunternehmen sind gesetzlich zur jährlichen Inventur verpflichtet.
Was muss auf einer Inventurliste stehen?
Mindestens: Artikelbezeichnung, Artikelnummer, Maßeinheit, Lagerort und die ermittelte Menge.
Wie lange müssen Inventurlisten aufbewahrt werden?
Inventurlisten müssen 10 Jahre archiviert werden.
Ist Büromaterial Anlage- oder Umlaufvermögen?
Büromaterial ist in der Regel Umlaufvermögen, da es zum Verbrauch bestimmt ist und unter die Vorräte fällt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Inventurliste und einer Inventarliste?
Die Inventurliste ist das Formular zur Erfassung der körperlichen Bestände während der Inventur. Die Inventarliste (oder das Inventar) ist das abschließende Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden.
Fazit
Die korrekte Durchführung der Inventur und die sorgfältige Führung der Inventurlisten sind unverzichtbare Aufgaben für Unternehmen. Sie gewährleisten die Genauigkeit der Bestandsdaten, die wiederum die Grundlage für die Bilanzierung und die finanzielle Bewertung bilden. Dabei spielt auch die richtige Einordnung von Vermögensgegenständen eine Rolle. Büromaterial, als typischer Verbrauchsgegenstand, wird korrekt als Umlaufvermögen behandelt und unter den Vorräten geführt. Dieses Verständnis ist nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wichtig, sondern auch für die aussagekräftige Analyse der Unternehmensfinanzen. Eine effiziente Verwaltung von Büromaterial beginnt also nicht erst bei der Bestellung, sondern umfasst auch die exakte Erfassung im Rahmen der Inventur und die korrekte Abbildung in der Buchhaltung.
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