Bestechung: Was Sie wissen müssen

20/06/2018

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Bestechung ist ein komplexes und rechtlich relevantes Thema, das weitreichende Folgen haben kann. Im Kern beschreibt Bestechung das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unrechtmäßigen Vorteilen, um eine Handlung oder Entscheidung zu beeinflussen. Dieses Verhalten ist in Deutschland und vielen anderen Ländern strafbar und wird streng verfolgt. Es ist ein Teilbereich des größeren Phänomens der Korruption und betrifft sowohl den öffentlichen Dienst als auch den geschäftlichen Verkehr.

Welche Beispiele gibt es für Bestechung?
Beispiele: Geldzahlungen und Geschenke oder als Bestechungsgabe einen Orden, ein Diplom oder adoptiert durch einen Adligen zwecks Gewinnung eines Adelstitels. „Bestechung“ beschreibt die Strafbarkeit des einen Teils einer derartigen Beziehung (Zuwendung eines Vorteils, um eine pflichtwidrige Handlung zu erwirken).

Die rechtliche Einordnung der Bestechung ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) klar geregelt. Sie wird als Straftat betrachtet, die das Vertrauen in die Integrität von Amtsträgern und die Fairness im Geschäftsleben untergräbt. Die Unterscheidung zwischen Bestechung im engeren Sinne und der sogenannten Vorteilsgewährung sowie den korrespondierenden Delikten auf Seiten des Empfängers (Vorteilsannahme und Bestechlichkeit) ist dabei von entscheidender Bedeutung.

Übersicht

Definition von Bestechung im Detail

Was genau zählt nun unter Bestechung? Laut § 334 StGB begeht Bestechung, wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt. Dies muss geschehen als Gegenleistung dafür, dass der Amtsträger eine Amtshandlung vorgenommen hat oder künftig vornehmen wird, bei der er seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen wird. Es geht also um die Beeinflussung einer Amtshandlung durch einen unrechtmäßigen Vorteil, wobei die Handlung des Amtsträgers pflichtwidrig sein muss.

Auf der anderen Seite steht die Bestechlichkeit, geregelt in § 332 StGB. Bestechlich macht sich ein Amtsträger, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, als Gegenleistung dafür, dass er eine pflichtwidrige Amtshandlung vorgenommen hat oder künftig vornehmen wird. Bestechung und Bestechlichkeit sind somit die zwei Seiten derselben Medaille, bei der ein Geber einen Vorteil gewährt, um eine pflichtwidrige Amtshandlung zu erwirken, und ein Nehmer diesen Vorteil annimmt oder fordert, um eine solche Handlung zu erbringen.

Die reine Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Vorteilsannahme (§ 331 StGB) sind ebenfalls strafbar, liegen aber vor, wenn die Handlung des Amtsträgers nicht zwingend pflichtwidrig sein muss, sondern lediglich im Ermessen des Amtsträgers steht. Die Bestechung (§ 334 StGB) und Bestechlichkeit (§ 332 StGB) stellen qualifizierte Formen dar, bei denen eine Pflichtverletzung vorliegt.

Der Oberbegriff für diese Delikte ist Korruption. Sie beschreibt im weiteren Sinne den Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Wirtschaft oder Politik zum persönlichen Vorteil oder zum Vorteil Dritter.

Wer ist ein Amtsträger?

Der Begriff des Amtsträgers ist im Kontext der Bestechung weit gefasst. Dazu zählen nicht nur klassische Beamte im öffentlichen Dienst, sondern auch Richter, Angestellte im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte), Europäische Amtsträger (Mitarbeiter der EU), für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete sowie Soldaten der Bundeswehr. Für ausländische und internationale Bedienstete gibt es spezielle Regelungen in § 335a StGB, die mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption 2015 ins StGB integriert wurden, um internationalen Forderungen nachzukommen.

Was zählt unter Bestechung?
Bestechung begeht, wer einer Beamtin bzw. einem Beamten als Gegenleistung dafür, dass er unter Verletzung seiner Dienstpflicht eine Amtshandlung vorgenommen hat oder künftig vornehmen wird, einen Vorteil für sich oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt.

Was zählt als Vorteil bei Bestechung?

Ein Vorteil, der im Rahmen der Bestechung gewährt, versprochen oder angenommen wird, ist in der Regel materiell messbar. Dies können Geldzahlungen, Geschenke, überteuerte Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen oder andere geldwerte Zuwendungen sein. Der Vorteil kann aber auch immaterieller Art sein. Beispiele hierfür sind die Verleihung eines Ordens, die Aussicht auf ein Diplom, die Adoption durch einen Adligen zur Erlangung eines Adelstitels oder auch die Beschaffung vertraulicher Informationen (wie z.B. Details zu einer Ausschreibung), die an sich schon einen Vorteil darstellen können, selbst wenn es sich nur um einen Hinweis handelt.

Wichtig ist, dass der Vorteil nicht nur für den Amtsträger selbst bestimmt sein muss, sondern auch für einen Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden kann. Entscheidend ist die Verknüpfung des Vorteils mit einer Amtshandlung, die im Gegenzug für den Vorteil erfolgt oder erfolgen soll und dabei eine Dienstpflicht verletzt wird.

Die Strafrechtlichen Folgen von Bestechung

Die Strafen für Bestechung und Bestechlichkeit sind empfindlich. Nach § 334 StGB ist Bestechung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bedroht. In besonders schweren Fällen, die in § 335 StGB geregelt sind, kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu zehn Jahre betragen. Solche schweren Fälle können beispielsweise vorliegen, wenn die Tat gewerbsmäßig begangen wird oder der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

Für die Vorteilsgewährung ohne Pflichtverletzung (§ 333 StGB) sieht das Gesetz eine geringere Strafe vor, nämlich Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Entsprechendes gilt für die Vorteilsannahme (§ 331 StGB).

Die Verfolgung von Bestechungsdelikten erfolgt nach dem Legalitätsprinzip. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) verpflichtet sind, bei Kenntnis einer Straftat, wie Bestechung, Ermittlungen aufzunehmen, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Bekämpfung von Bestechung: Wie Hinweise gegeben werden können

Wissen über Bestechungsvorfälle kann für die Strafverfolgung von enormer Bedeutung sein. Hinweisgeber, oft auch als Whistleblower bezeichnet, spielen eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Korruption. Kenntnisse über Bestechungen können den Polizeibehörden als Strafanzeige übermittelt werden. Dies kann sowohl namentlich als auch anonym geschehen.

Was ist die Definition von Bestechung?
(1) Bestechung i.e.S.: Vorteilsgewährung: Gewährung, Versprechen oder Anbieten von Geschenken oder anderen Vorteilen; (2) Bestechlichkeit/Vorteilsannahme: Gewähren- und Versprechenlassen oder Fordern von Geschenken oder Vorteilen zu bestimmten Zwecken.

Die Polizei ist aufgrund des Legalitätsprinzips verpflichtet, auch anonymen Anzeigen nachzugehen und Ermittlungen einzuleiten, sofern der Sachverhalt dies zulässt. Die Möglichkeit der anonymen Hinweisgebung kann Wissensträgern helfen, sich vor möglichen negativen Folgen ihrer Anzeige zu schützen, wie beispielsweise Repressalien am Arbeitsplatz. Einige Polizeibehörden, wie die Polizei Baden-Württemberg, nutzen spezielle externe und anonyme Hinweisgeberportale, um die Kommunikation mit Hinweisgebern zu erleichtern und die Qualität der Informationen zu verbessern, ohne die Identität des Hinweisgebers preiszugeben.

Bestechung im Geschäftlichen Verkehr

Neben der Bestechung im öffentlichen Dienst gibt es auch die sogenannte Wirtschaftskorruption, insbesondere die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Diese ist nicht in den §§ 331 ff. StGB geregelt, sondern separat in den §§ 299 ff. StGB. Nach § 299 StGB macht sich strafbar, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, als Gegenleistung dafür, dass er bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb einen anderen bevorrechtigt. Ebenso macht sich strafbar, wer im geschäftlichen Verkehr einem Angestellten oder Beauftragten einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, als Gegenleistung dafür, dass dieser bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb einen anderen bevorrechtigt.

Es geht hier also um unlauteren Wettbewerb, der durch die Bestechung von Mitarbeitern oder Beauftragten eines Unternehmens verzerrt wird. Der Strafrahmen für Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr beträgt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, die in § 300 StGB aufgeführt sind (z.B. gewerbsmäßige oder bandenmäßige Begehung), beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Die Verfolgung dieser Taten erfolgt in der Regel nur auf Antrag. Die Staatsanwaltschaft kann jedoch von Amts wegen einschreiten, wenn ein besonderes öffentliches Interesse gegeben ist (§ 301 StGB).

Abgeordnetenbestechung

Eine spezielle Form der Bestechung betrifft Mandatsträger, also Abgeordnete. Nach deutschem Recht sind Abgeordnete keine klassischen Amtsträger im Sinne der §§ 331 ff. StGB, sondern Mandatsträger. Ihre Bestechung ist in § 108e StGB geregelt.

Lange Zeit war in Deutschland nur der Stimmenkauf strafbar. Dies änderte sich jedoch mit einer Gesetzesänderung, die am 1. September 2014 in Kraft trat. Seitdem bezieht sich § 108e StGB auf sämtliche Handlungen, die ein Abgeordneter bei der Wahrnehmung seines Mandats vornimmt. Wer einem Mitglied des Europäischen Parlaments oder einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, als Gegenleistung dafür, dass der Abgeordnete bei der Wahrnehmung seines Mandats eine Handlung im In- oder Ausland vornimmt oder unterlässt, macht sich der Bestechung von Mandatsträgern strafbar.

Wo fängt Bestechung an?
Trotz dieser Tradition sind die Grenzen zwischen netter Geste, Aufmerksamkeit und versuchter Bestechung fließend und im Gesetz nicht eindeutig definiert. Um den Korruptionsgesetzen gerecht zu wer- den, ist es Unternehmensaufgabe, den Umgang für Mitarbeiter, Kunden und Ge- schäftspartner klar festzulegen.

Ebenso macht sich ein Abgeordneter der Bestechlichkeit von Mandatsträgern strafbar, wenn er einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, als Gegenleistung dafür, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandats eine Handlung im In- oder Ausland vornimmt oder unterlässt.

Die Strafandrohung für Abgeordnetenbestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Gesetzesänderung trug auch Forderungen aus internationalen Übereinkommen Rechnung, wie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption.

Steuerliche Behandlung von Bestechungsgeldern

Früher konnten in Deutschland "Zuwendungen im Geschäftsverkehr", also Bestechungsgelder, unter bestimmten Umständen steuerlich abgesetzt werden. Dies ist heute nicht mehr der Fall. Seit dem 1. September 2002 sind Schmiergeldzahlungen deutscher Firmen an ausländische Geschäftspartner strafbar und somit steuerlich nicht mehr absetzbar. Davor galt dies nur für den inländischen Geschäftsverkehr oder die Bestechung ausländischer Amtsträger.

Nach der Sonderregelung des § 4 Absatz 5 Nummer 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Betriebsausgaben, die durch Bestechung verursacht werden, steuerlich nicht abzugsfähig, wenn die Zuwendung der Vorteile aus Sicht des deutschen Rechts eine strafbare Handlung darstellt oder mit Geldbuße bedroht ist. Diese Regelung dient der Bekämpfung von Korruption auch im Steuerrecht.

Es besteht sogar eine gegenseitige Hinweispflicht zwischen Finanzämtern, Gerichten und Verwaltungsbehörden auf Verdachtsfälle von Bestechung. Vom Abzugsverbot können auch Bestechungsgelder betroffen sein, die an ausländische Empfänger gezahlt werden.

Für den Empfänger von Bestechungsgeldern, beispielsweise einen Arbeitnehmer, stellen diese Gelder keinen Arbeitslohn dar. Sie sind jedoch nach § 22 Nummer 3 EStG als sonstige Einkünfte steuerpflichtig.

Wie nennt man den Clip am Kugelschreiber?
Drahtclips. Als Visitenkarte eines jeden Schreibgerätes wird der Clip betrachtet. Er ist die Komponente, die sich zeigt, wenn der edle Kugelschreiber in der Hemdtasche des Besitzers steckt. Eine besondere Form des Metallclips ist der Drahtclip.

Bestechung im Internationalen Vergleich: USA und Vereinigtes Königreich

Auch international wird Bestechung strafrechtlich verfolgt. Die Gesetzgebung variiert jedoch in ihren Details.

In den Vereinigten Staaten gilt der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA). Dieses Gesetz verbietet die Bestechung ausländischer Beamter. Es stellt insbesondere das Beeinflussen von Handlungen oder Entscheidungen ausländischer Beamter in ihrer amtlichen Stellung unter Strafe, ebenso wie das Beeinflussen von Handlungen oder Entscheidungen einer ausländischen Regierung, die Verletzung von Rechtspflichten oder die Übertragung eines rechtswidrigen Vorteils. Der Begriff des Vorteils ist im FCPA sehr weit gefasst und umfasst "jegliche Wertgegenstände", nicht nur Geld, sondern auch Waren, Dienstleistungen, Spenden, Bewirtungen, Zusicherungen zukünftiger Beschäftigung oder den Zuschlag eines Angebots. Ebenso ist der Begriff des "ausländischen Beamten" breit ausgelegt und schließt Regierungsangestellte, gewählte Politiker, Kandidaten, Angestellte internationaler Organisationen (wie der UN), politische Parteien, staatseigene Unternehmen und sogar vermittelnde Repräsentanten ein.

Im Vereinigten Königreich ist der Bribery Act 2010 maßgeblich. Ähnlich wie der FCPA verbietet er die Bestechung von ausländischen Regierungsbeamten. Eine Besonderheit des Bribery Act ist jedoch, dass er auch die Zahlung von Bestechungsgeldern an private Firmen unter Strafe stellt, was über den reinen öffentlichen Dienst hinausgeht. Zu den Straftatbeständen zählen das Anbieten oder Bezahlen einer Bestechung im öffentlichen oder privaten Sektor sowie die Gewährung eines finanziellen oder sonstigen Vorteils als Gegenleistung für eine unsachgemäße Handlung oder Entscheidung.

Wo fängt Bestechung an?

Die Frage, wo Bestechung beginnt, lässt sich anhand der gesetzlichen Definition beantworten. Bestechung beginnt, sobald ein Vorteil (materiell oder immateriell) einem Amtsträger oder einer anderen relevanten Person im öffentlichen oder geschäftlichen Verkehr angeboten, versprochen oder gewährt wird, und dies in Verbindung mit einer Amtshandlung (oder im geschäftlichen Verkehr mit einer Bevorrechtigung im Wettbewerb) steht, die pflichtwidrig ist oder im Ermessen liegt. Bereits das Angebot oder das Versprechen eines Vorteils kann den Tatbestand erfüllen, auch wenn der Vorteil noch nicht angenommen oder die Handlung noch nicht vorgenommen wurde.

Die Schwelle zur Strafbarkeit ist also relativ niedrig. Es geht nicht erst um die tatsächliche Annahme des Vorteils oder die Durchführung der Handlung, sondern bereits um den korruptiven Pakt – das Anbieten oder Versprechen des Vorteils mit der Erwartung einer Gegenleistung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Bestechung ein vielschichtiges Delikt ist, das in verschiedenen Bereichen des öffentlichen und geschäftlichen Lebens auftreten kann. Die rechtlichen Regelungen in Deutschland und international sind komplex und sehen hohe Strafen vor, um die Integrität von Entscheidungsprozessen und den fairen Wettbewerb zu schützen. Die Bekämpfung von Bestechung ist eine wichtige Aufgabe von Strafverfolgungsbehörden, bei der auch Hinweise aus der Bevölkerung eine Rolle spielen.

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