17/02/2022
Viele Menschen starten ihre Selbstständigkeit zunächst im Nebenerwerb und entscheiden sich oft für die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Diese bietet Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer, wirft aber gleichzeitig Fragen auf, insbesondere zur Einkommensteuer. Eine der häufigsten Fragen lautet: „Was genau kann ich als Kleinunternehmer steuerlich absetzen?“ Die gute Nachricht ist, dass Kleinunternehmer grundsätzlich dieselben betrieblich veranlassten Ausgaben steuerlich geltend machen können wie jeder andere Selbstständige auch. Es gibt keinen speziellen Freibetrag für Kleinunternehmer bei der Einkommensteuer; hier gelten die allgemeinen Regelungen. Der Schlüssel liegt darin, alle Ausgaben, die betrieblich notwendig sind, korrekt zu erfassen und in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Dies betrifft sowohl einmalige Investitionen als auch laufende Kosten, wozu natürlich auch das gehört, was Sie für Ihr Büro benötigen.

Was sind betrieblich veranlasste Ausgaben?
Grundlage für den steuerlichen Abzug einer Ausgabe ist immer ihre betriebliche Veranlassung. Das bedeutet, die Ausgabe muss durch Ihre selbstständige Tätigkeit begründet sein. Private Ausgaben sind selbstverständlich nicht absetzbar. Die Unterscheidung ist nicht immer einfach, insbesondere bei Gegenständen, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können. Hier gelten spezielle Regelungen, die oft eine Aufteilung der Kosten erfordern. Es ist ratsam, solche Fälle mit einem Steuerberater zu besprechen, um Fehler zu vermeiden.
Typische Betriebsausgaben im Büroalltag
Der Betrieb eines Büros, egal ob zu Hause oder in angemieteten Räumen, verursacht laufend Kosten. Viele dieser Kosten sind voll abzugsfähig. Dazu gehören:
- Miete für Büroräume (sofern nicht das häusliche Arbeitszimmer betroffen ist, hier gelten spezielle Regeln)
- Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser
- Reinigungskosten
- Kommunikationskosten (Telefon, Internet, Handy)
- Softwarelizenzen und Cloud-Dienste
- Kosten für Weiterbildung und Fachliteratur
- Versicherungen, die betriebliche Risiken abdecken (z.B. Berufshaftpflicht)
- Beiträge zu berufsständischen Kammern oder Verbänden
- Rechts- und Beratungskosten (z.B. Steuerberaterhonorar)
- Werbekosten (Flyer, Website, Online-Anzeigen)
- Reisekosten und Bewirtungskosten (unter Beachtung spezifischer Regeln)
- Kosten für Arbeitskleidung (wenn es sich um typische Berufskleidung handelt)
Diese Liste ist nicht abschließend, sondern umfasst viele der häufigsten Ausgaben, die bei der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit anfallen können. Jede Ausgabe, die nachweislich für den Betrieb getätigt wurde, kann potenziell abgesetzt werden.
Büromaterial und Verbrauchsgüter: Kleine Helfer, große Wirkung
Im Büroalltag fallen ständig Kosten für Verbrauchsgüter an. Diese scheinen auf den ersten Blick gering, summieren sich aber im Laufe des Jahres. Die gute Nachricht: Nahezu alle Ausgaben für Büromaterial sind als laufende Betriebsausgaben sofort in voller Höhe absetzbar. Dazu gehören:
- Papier (Druckerpapier, Notizblöcke, Briefpapier)
- Schreibwaren (Kugelschreiber, Bleistifte, Marker)
- Ordner, Hefter, Klarsichthüllen
- Klebstoff, Schere, Tacker und Heftklammern
- Briefumschläge und Versandmaterial
- Stempel und Stempelkissen
- Kopierpapier
Diese Artikel sind unverzichtbar für die tägliche Arbeit. Es ist wichtig, Belege für all diese Einkäufe zu sammeln, egal wie klein der Betrag ist. Ob Sie Ihr Büromaterial im Fachhandel, im Supermarkt oder online kaufen, spielt keine Rolle. Der Beleg ist entscheidend.
Drucker, Toner und Tinte: Hohe Kosten, volle Absetzbarkeit
Für viele Kleinunternehmer ist ein zuverlässiger Drucker unerlässlich. Die Kosten für Drucker selbst, aber auch für Verbrauchsmaterialien wie Toner und Tinte, können einen erheblichen Posten darstellen. Wie diese Kosten steuerlich behandelt werden, hängt davon ab:
- Drucker: Ein Drucker gilt als Wirtschaftsgut. Je nach Anschaffungskosten wird er entweder als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort abgeschrieben oder über mehrere Jahre abgeschrieben (AfA - Absetzung für Abnutzung). Die Grenze für die Sofortabschreibung als GWG liegt aktuell bei 800 Euro netto. Liegen die Kosten über dieser Grenze, wird der Drucker über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben (oft 3 Jahre für Computerhardware).
- Toner und Tinte: Diese sind klassische Verbrauchsmaterialien. Die Kosten für Toner, Tintenpatronen und andere Druckerzubehörteile wie Druckköpfe sind in der Regel sofort und in voller Höhe als laufende Betriebsausgaben absetzbar. Sie gehören zum alltäglichen Bürobedarf, ähnlich wie Papier oder Stifte.
- Sonstiges Druckerzubehör: Auch andere Zubehörteile, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen oder für den Betrieb des Druckers notwendig sind (z.B. spezielle Reinigungskartuschen), können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Es ist ratsam, bei der Anschaffung von Druckern und Zubehör die Nettopreise zu dokumentieren, da die Umsatzsteuer für Kleinunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, in der Regel ein Kostenfaktor ist und nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann. Sie fließt quasi in die absetzbaren Nettokosten des Wirtschaftsguts oder der Betriebsausgabe ein.
Computer, Software und andere Wirtschaftsgüter
Neben Druckern benötigen Kleinunternehmer oft weitere technische Ausstattung. Computer, Laptops, Monitore, Tastaturen, Mäuse, Scanner, externe Festplatten – all dies sind Wirtschaftsgüter. Wie bereits erwähnt, können Anschaffungen bis 800 Euro netto sofort als GWG abgeschrieben werden. Liegen die Kosten darüber, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer. Auch Software fällt unter diese Regeln. Standardsoftware (z.B. Büroprogramme, Buchhaltungssoftware) wird oft über ein oder drei Jahre abgeschrieben, während spezielle Branchensoftware längere Abschreibungsdauern haben kann. Die Kosten für Updates oder Abonnements (z.B. Cloud-Lizenzen) sind meist laufende Betriebsausgaben.
Was ist ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)?
Die Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter ist für Kleinunternehmer besonders relevant, da sie viele kleinere Anschaffungen des Bürobedarfs betrifft. Ein GWG ist ein bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, das selbstständig nutzbar ist. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Umsatzsteuer für Regelbesteuerer, aber inklusive Umsatzsteuer für Kleinunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nutzen) dürfen 800 Euro nicht übersteigen. Der Vorteil: Sie können die gesamten Kosten im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend machen. Beispiele für GWG im Bürokontext sind:
- Ein Monitor
- Eine Tastatur und Maus
- Eine Dockingstation
- Ein Smartphone (wenn überwiegend betrieblich genutzt)
- Ein Bürostuhl
- Ein kleiner Aktenschrank
- Ein Aktenvernichter
Größere Anschaffungen wie ein teurer Laptop oder ein Multifunktionsdrucker, deren Nettokosten über 800 Euro liegen, müssen über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Das bedeutet, der Gesamtkaufpreis wird auf mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht.
Belege sammeln und aufbewahren: Das A und O
Ohne ordentliche Belege können Sie keine Ausgaben steuerlich geltend machen. Das Finanzamt verlangt Nachweise für jede einzelne Betriebsausgabe. Dies gilt für den Kauf eines einzelnen Kugelschreibers genauso wie für die Rechnung für einen neuen Computer oder die Tankquittung. Sammeln Sie daher alle Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge und sonstige relevanten Dokumente. Es ist ratsam, ein System zur Aufbewahrung zu entwickeln, sei es in Papierform oder digital. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen betragen in der Regel zehn Jahre für steuerlich relevante Unterlagen. Eine gute Buchführung, auch wenn sie im Rahmen einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfolgt, ist unerlässlich.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Kleinunternehmer
Die meisten Kleinunternehmer ermitteln ihren steuerlichen Gewinn mittels der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Bei dieser Methode werden einfach die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen. Das Ergebnis ist der steuerpflichtige Gewinn. Die EÜR ist vergleichsweise einfach und erfordert keine doppelte Buchführung. Die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung ist das Formular, in dem Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben detailliert auflisten. Hier tragen Sie unter anderem Ihre Betriebseinnahmen, Ihre Ausgaben für Waren und Rohstoffe, Ihre Personalkosten, Ihre Miete, Ihre Kommunikationskosten, Ihre Reisekosten und natürlich auch Ihre Kosten für Büromaterial, Porto, Telefon, Internet, sowie die Abschreibungen für Wirtschaftsgüter wie Computer oder Drucker ein. Eine sorgfältige und vollständige EÜR ist entscheidend, um alle zulässigen Ausgaben geltend zu machen und die Steuerlast korrekt zu ermitteln.
Die Rolle des Steuerberaters
Auch wenn die EÜR für Kleinunternehmer einfacher ist als die Bilanzierung, kann die steuerliche Materie komplex sein. Insbesondere bei Fragen zur Abgrenzung zwischen betrieblicher und privater Nutzung, bei größeren Investitionen oder bei Unsicherheiten bezüglich der korrekten Zuordnung von Ausgaben ist die Konsultation eines Steuerberaters sehr empfehlenswert. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, alle zulässigen Ausgaben zu identifizieren, die EÜR korrekt zu erstellen und Optimierungspotenziale zu nutzen. Die Kosten für den Steuerberater sind übrigens selbst ebenfalls als Betriebsausgaben absetzbar.
Häufig gestellte Fragen zu Betriebsausgaben für Kleinunternehmer
Hier beantworten wir einige typische Fragen, die sich Kleinunternehmer zum Thema Betriebsausgaben stellen:
Kann ich mein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können die Kosten (Miete, Nebenkosten, Renovierung etc.) anteilig abgesetzt werden. Es gibt hier aber strenge Regeln und oft eine Obergrenze für den Abzug, wenn kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist. Dies ist ein komplexes Thema, das oft eine Beratung erfordert.
Sind die Kosten für mein Smartphone absetzbar?
Wenn Sie Ihr Smartphone betrieblich nutzen, können Sie die Kosten absetzen. Bei ausschließlicher betrieblicher Nutzung sind 100% der Kosten absetzbar. Bei gemischter Nutzung müssen Sie den betrieblichen Anteil schätzen oder nachweisen (z.B. durch Einzelverbindungsnachweise). Eine Schätzung von 50% betrieblicher Nutzung wird vom Finanzamt oft akzeptiert.
Kann ich die Kosten für meinen Laptop sofort absetzen?
Das hängt von den Nettokosten ab. Liegen die Kosten bis 800 Euro netto, können Sie den Laptop im Anschaffungsjahr als GWG sofort abschreiben. Liegen die Kosten darüber, müssen Sie ihn über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (meist 3 Jahre) abschreiben.
Was passiert mit der Umsatzsteuer bei meinen Ausgaben?
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden, können Sie die Umsatzsteuer, die Ihnen von anderen Unternehmen auf Rechnungen in Rechnung gestellt wird (Vorsteuer), nicht vom Finanzamt zurückfordern. Das bedeutet, die Umsatzsteuer wird für Sie zu einem Kostenfaktor. Bei absetzbaren Betriebsausgaben und Wirtschaftsgütern ist es für Kleinunternehmer daher so, als würden sie die Bruttokosten absetzen (bei der EÜR werden die tatsächlichen Ausgaben inklusive Umsatzsteuer erfasst).
Muss ich jede einzelne Quittung für Büromaterial aufbewahren?
Ja, jeder Beleg ist wichtig. Auch für kleine Beträge. Sammeln Sie alle Kassenbons und Rechnungen für Büromaterial, Toner, Papier etc. und heften Sie sie zum Beispiel monatlich ab. Dies erleichtert die Erfassung bei der EÜR und dient als Nachweis für das Finanzamt.
Zusammenfassung und Ausblick
Für Kleinunternehmer gelten bei der Einkommensteuer die allgemeinen Regeln für Selbstständige. Das bedeutet, alle betrieblich veranlassten Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören neben größeren Investitionen auch die vielen kleinen Ausgaben des Büroalltags wie Papier, Tinte und Stifte. Die korrekte Erfassung und Dokumentation aller Ausgaben durch Belege ist dabei unerlässlich. Achten Sie auf die Unterscheidung zwischen sofort absetzbaren Betriebsausgaben und Wirtschaftsgütern, die als GWG sofort oder über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen. Eine sorgfältige Einnahmen-Überschuss-Rechnung hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und Ihre Steuerlast zu optimieren. Bei komplexen Fragen oder Unsicherheiten ist die Unterstützung durch einen Steuerberater eine sinnvolle Investition, die sich in der Regel auszahlt.
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