Welche Krankheitskosten können steuerlich abgesetzt werden?

Krankheitskosten von der Steuer absetzen

28/03/2023

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Unerwartete Krankheiten können nicht nur belastend für die Gesundheit sein, sondern auch eine erhebliche finanzielle Last darstellen. Glücklicherweise bietet das deutsche Steuerrecht die Möglichkeit, einen Teil dieser Ausgaben als sogenannte außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Dies kann dazu beitragen, die finanzielle Belastung zu mindern, indem die Steuerlast reduziert wird. Doch welche Kosten erkennt das Finanzamt an und was müssen Sie dabei beachten?

Grundsätzlich gilt, dass nur unmittelbare Krankheitskosten steuerlich absetzbar sind. Das bedeutet, es müssen Aufwendungen für Behandlungen sein, die dazu dienen, die Folgen einer bestehenden Krankheit zu heilen oder zumindest zu lindern und erträglicher zu machen. Vorbeugende Maßnahmen hingegen, wie beispielsweise die Kosten für einen Fitnesskurs zur Stärkung der Rückenmuskulatur, können in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden – zumindest nicht ohne eine klare ärztliche Indikation, die die Notwendigkeit dieser Maßnahme im Zusammenhang mit einer konkreten Erkrankung belegt. Es lohnt sich jedoch, bei der Krankenkasse nach möglichen Zuschüssen für solche präventiven Kurse zu fragen, da diese oft unterstützt werden.

Kann ich Bücher in meiner Steuererklärung absetzen?
Was kann ich als Fachliteratur absetzen? Die Zahl an Büchern und Zeitschriften ist unüberschaubar. Als Werbungskosten lässt sich bei der Steuererklärung aber nur Fachliteratur absetzen, die auch wirklich etwas mit dem ausgeübten Beruf zu tun hat. Krimis oder Tageszeitungen sind nicht absetzbar.

Damit Aufwendungen für medizinische Leistungen steuerlich berücksichtigt werden können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen dürfen die Kosten nicht von der Krankenkasse, einer privaten Versicherung oder einer anderen Stelle erstattet werden. Zum anderen muss die jeweilige Maßnahme medizinisch notwendig sein. Dies ist ein entscheidender Punkt, da nicht jede Ausgabe im Gesundheitsbereich automatisch anerkannt wird. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, wer die Behandlung durchführt. Steuerlich geltend gemacht werden können nur Aufwendungen für eine medizinische Behandlung, die durch eine zur Heilkunde zugelassene Person im Rahmen der Diagnose, Heilung oder Linderung einer Krankheit und ihrer Folgen oder zur Verhütung einer konkret drohenden Krankheit bzw. deren Verschlimmerung entstehen. Zu den zur Heilkunde zugelassenen Personen zählen insbesondere Mediziner wie Ärzte, Fachärzte und Zahnärzte, aber auch Heilpraktiker.

Medikamente und Verbandsmittel

Aufwendungen für Arznei- oder Verbandmittel sind ebenfalls steuermindernd abziehbar, sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt. Dies kann sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für ein Medikament sein, das von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bezahlt wird, als auch ein eventueller Aufpreis, wenn die Versicherung nur ein günstigeres Medikament bezahlt und Sie sich für ein teureres Präparat entscheiden, das medizinisch notwendig ist. Als Nachweis für die Notwendigkeit dieser Ausgaben dient normalerweise das Kassenrezept oder das Privatrezept Ihres behandelnden Arztes oder Heilpraktikers.

Ein Kassenrezept, oft auch als „rotes Rezept“ bezeichnet, oder ein Betäubungsmittelrezept („gelbes Rezept“) wird von der Apotheke in der Regel einbehalten. Das ist jedoch unproblematisch für die Steuererklärung. Der „Rezept-Vermerk“ auf dem Apothekenbeleg, den Sie erhalten, genügt dem Finanzbeamten als Nachweis. Wenn Sie Privatpatient sind und ein Privatrezept erhalten, ist es ratsam, sich eine Kopie des Rezeptes geben zu lassen. Diese Kopie legen Sie dann zusammen mit der Abrechnung Ihrer privaten Krankenversicherung dem Finanzamt vor, um die Kosten geltend zu machen.

Heilmittel und Therapien

Unter dem Begriff „Heilmittel“ werden Therapien zusammengefasst, deren Ziel es ist, eine Krankheit zu überwinden oder zumindest ihre Folgen zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern. Zu diesen Heilmitteln zählen beispielsweise Krankengymnastik, Bewegungsgymnastik, Massagen, Lymphdrainage, Sprachtherapie, Beschäftigungstherapie, Elektrotherapie oder auch medizinische Fußbehandlungen. Wenn diese Therapien nicht direkt vom Arzt selbst durchgeführt werden, ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Diese Verordnung muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt sein und die medizinische Notwendigkeit der Therapie klar dokumentieren.

Für Personen, die an einer chronischen Erkrankung leiden und deshalb regelmäßig auf ein bestimmtes Heilmittel angewiesen sind, gibt es eine Erleichterung bei der Nachweispflicht. In solchen Fällen reicht die einmalige Vorlage einer ärztlichen Verordnung beim Finanzamt aus. Sie müssen also nicht für jede einzelne Sitzung oder Behandlung eine neue Verordnung vorlegen, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.

Krankenhaus- und Klinikaufenthalte

Auch die Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Fachklinik gehören zu den absetzbaren Krankheitskosten. Dies gilt selbst dann, wenn Sie sich entscheiden, ein auswärtiges Krankenhaus zu wählen, das möglicherweise weiter entfernt ist, oder wenn Sie die teurere Variante der Unterbringung bevorzugen. Kosten für die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder die Inanspruchnahme einer Chefarztbehandlung können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, sofern der Aufenthalt medizinisch notwendig war. Es ist jedoch Vorsicht geboten, wenn der Aufenthalt in einer Privatklinik oder einem Sanatorium eher einem Kuraufenthalt ähnelt. Hier kann es zu Problemen mit der steuerlichen Anerkennung kommen, da Kuren unter Umständen anderen Regeln unterliegen oder eine spezielle Anerkennung erfordern.

Medizinische Hilfsmittel

Bei medizinischen Hilfsmitteln unterscheidet das Steuerrecht zwischen Hilfsmitteln im „engeren“ und im „weiteren“ Sinne. Diese Unterscheidung ist relevant, da die Anforderungen an die erforderlichen Nachweise unterschiedlich sind. Hilfsmittel im engeren Sinne sind Gegenstände, die typischerweise nur von kranken oder behinderten Menschen genutzt werden und deren medizinische Notwendigkeit offensichtlich ist. Dazu gehören zum Beispiel Hörgeräte oder Knochenleitungsgeräte, Prothesen, Zahnimplantate, orthopädische Schuhe oder Einlagen, Rollstühle, Krücken, Gehhilfen, Kompressionsstrümpfe, Inkontinenzhilfen sowie Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte. Die Kosten für diese Hilfsmittel sind in der Regel problemlos von der Steuer abziehbar, oft reicht hier der Nachweis über den Kauf oder die Verordnung.

Hilfsmittel im weiteren Sinne hingegen sind Gegenstände, die auch von gesunden Personen genutzt werden könnten, deren Nutzung im Krankheitsfall jedoch eine medizinische Notwendigkeit darstellt. Da die Notwendigkeit hier nicht so offensichtlich ist, sind die Anforderungen an den Nachweis strenger. Bei solchen Hilfsmitteln benötigen Sie in der Regel ein vorab ausgestelltes amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), um die Kosten in Ihrer Steuererklärung abziehen zu können. Beispiele für medizinische Hilfsmittel im weiteren Sinne sind eine spezielle Bandscheiben-Matratze, ein Bett mit motorgetriebener Oberkörperaufrichtung oder eine Sitzbadewanne mit Wannentür.

Eine besondere Regelung gibt es für Treppenlifte. Wenn Sie eine erhebliche Beeinträchtigung Ihrer Bewegungs- oder Gehfähigkeit nachweisen können, beispielsweise durch einen entsprechenden Eintrag in Ihrem Schwerbehindertenausweis, kann ein ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes ausreichen. In diesem Fall wird der Treppenlift als medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne betrachtet. Planen Sie den Einbau eines Treppenlifts und liegt keine solche dokumentierte Beeinträchtigung vor, ist es ratsam, sich vorher vom Amtsarzt die medizinische Notwendigkeit des Einbaus bescheinigen zu lassen. Ein solches Attest vor der Maßnahme hilft, spätere Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden und die Abzugsfähigkeit sicherzustellen.

Fahrt- und Reisekosten bei Krankheit

Im Zusammenhang mit einer Krankheit können auch Fahrtkosten entstehen, beispielsweise für Fahrten zum Arzt, zur Apotheke oder zu einer Heilbehandlung. Diese Kosten sind ebenfalls grundsätzlich absetzbar. Sie sollten jedoch darauf vorbereitet sein, dass das Finanzamt prüfen könnte, ob möglicherweise auch eine private Mitveranlassung für die Fahrt vorlag. Wenn Sie einen auswärtigen Arzt aufsuchen müssen und aufgrund der langen Anreise eine Übernachtung erforderlich wird, entstehen zusätzlich zu den Fahrtkosten auch Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungen. Auch diese Kosten können steuerlich geltend gemacht werden. Unserer Meinung nach können diese Kosten ähnlich wie bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit angesetzt werden.

Was ist mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)?

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Ein Überblick über viele dieser Leistungen findet sich beispielsweise auf der Website des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. Auch bei IGeL-Leistungen gilt das Grundprinzip: Absetzbar sind nur Aufwendungen, die dazu dienen, eine bestehende Krankheit zu heilen oder deren Folgen erträglicher zu machen. Ein Beispiel hierfür könnten Kosten für eine Akupunktur zur Migräneprophylaxe sein, wenn die Migräne als Krankheit bereits besteht und die Akupunktur zur Linderung oder Vorbeugung weiterer Anfälle dient. Auch Kosten für Diagnose-Untersuchungen im Rahmen von IGeL können abziehbar sein, wenn sie medizinisch notwendig sind.

Bei vielen anderen IGeL-Maßnahmen wird es ohne ein vorheriges amtsärztliches Gutachten bzw. Attest oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zu Problemen bei der steuerlichen Anerkennung kommen. Viele IGeL sind zwar medizinisch sinnvoll oder sogar notwendig, dienen aber primär der reinen Vorbeugung von Krankheiten, beispielsweise eine Beratung und Impfung wegen einer bevorstehenden Fernreise. Solche rein präventiven Kosten sind in der Regel nicht abziehbar. Andere IGeL-Angebote dienen lediglich dem allgemeinen Wohlbefinden und tun einfach nur gut, ohne eine konkrete Krankheit zu behandeln. Auch diese Kosten sind steuerlich nicht absetzbar. Daher ist es wichtig, bei IGeL-Leistungen genau zu prüfen, ob eine medizinische Notwendigkeit zur Heilung oder Linderung einer Krankheit vorliegt und ob eventuell ein vorheriges Attest erforderlich ist.

Wichtige Nachweise für das Finanzamt

Um Ihre Krankheitskosten steuerlich geltend machen zu können, benötigen Sie entsprechende Nachweise für das Finanzamt. Dazu gehören in erster Linie Rechnungen und Zahlungsbelege über die entstandenen Aufwendungen. Für Medikamente sind dies die Apothekenbelege, auf denen der „Rezept-Vermerk“ bei Kassenrezepten ausreichend ist. Bei Privatrezepten benötigen Sie eine Kopie des Rezepts sowie die Abrechnung der privaten Krankenversicherung. Für Heilmitteltherapien ist die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn entscheidend, bei chronischen Erkrankungen reicht oft eine einmalige Vorlage. Bei Krankenhausaufenthalten sind die Rechnungen des Krankenhauses oder der Klinik maßgeblich. Für Hilfsmittel im weiteren Sinne oder bestimmte IGeL-Leistungen sind oft vorab eingeholte amtsärztliche Atteste oder Bescheinigungen des MDK notwendig. Auch bei Fahrtkosten sollten Sie Nachweise über die Fahrten führen, z.B. in Form eines Fahrtenbuchs oder einer detaillierten Auflistung.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Kann ich die Kosten für einen Präventionskurs, z.B. Rückengymnastik, absetzen?
Nein, in der Regel nicht, wenn es sich um eine reine Vorsorgemaßnahme ohne konkrete ärztliche Indikation handelt. Fragen Sie stattdessen bei Ihrer Krankenkasse nach Zuschüssen.

Sind alle Kosten für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) steuerlich absetzbar?
Oft nicht. Absetzbar sind nur IGeL, die der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen. Viele IGeL dienen der reinen Vorsorge oder dem Wohlbefinden und sind nicht abziehbar. Manchmal ist ein vorheriges Attest notwendig.

Benötige ich für jede Heilmittelbehandlung, wie z.B. eine Massage, eine ärztliche Verordnung?
Ja, eine Verordnung Ihres Arztes oder Heilpraktikers ist notwendig, und zwar vor Behandlungsbeginn. Bei chronischen Erkrankungen kann eine einmalige Vorlage der Verordnung ausreichen.

Kann ich die Kosten für ein Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung im Krankenhaus absetzen?
Ja, grundsätzlich sind diese Kosten absetzbar, wenn der Krankenhausaufenthalt medizinisch notwendig war. Problematisch kann es werden, wenn der Aufenthalt eher einer Kur ähnelt.

Welche Nachweise benötige ich für Medikamentenkosten?
Für Medikamente auf Kassenrezept reicht der Apothekenbeleg mit dem Rezept-Vermerk. Bei privaten Rezepten benötigen Sie eine Kopie des Rezepts und die Abrechnung Ihrer privaten Krankenversicherung.

Muss ich für einen Treppenlift immer ein amtsärztliches Attest vorlegen?
Meistens ja, ein vorheriges amtsärztliches Attest wird empfohlen, um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen. Bei bereits dokumentierter schwerer Bewegungs- oder Gehbehinderung (z.B. im Schwerbehindertenausweis) kann eventuell ein ärztliches Attest ausreichen, da der Treppenlift dann als Hilfsmittel im engeren Sinne gilt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass viele medizinisch notwendige Aufwendungen, die Ihnen aufgrund einer Krankheit entstehen und nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden, als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden können. Dazu zählen unter anderem Kosten für Behandlungen durch zugelassene Heilkundige, Medikamente, Heilmittel, Krankenhausaufenthalte sowie medizinische Hilfsmittel und Fahrtkosten. Achten Sie stets darauf, die erforderlichen Nachweise wie Rechnungen, Rezepte und gegebenenfalls ärztliche oder amtsärztliche Atteste sorgfältig aufzubewahren und dem Finanzamt vorzulegen, um Ihre Steuerlast rechtmäßig zu mindern.

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