13/03/2013
Die Frage, was rechtlich als Schusswaffe gilt, ist von zentraler Bedeutung im deutschen Waffenrecht. Die genaue Definition und Abgrenzung ist entscheidend für Besitz, Erwerb, Führen und weitere Aspekte im Umgang mit solchen Gegenständen. Das Gesetz liefert hierfür klare Kriterien, die weit über das hinausgehen, was landläufig als Waffe verstanden wird. Es geht nicht nur um klassische Gewehre oder Pistolen, sondern um eine Vielzahl von Gegenständen und sogar Teile davon, die unter den Begriff der Schusswaffe fallen können.

- Die grundlegende Definition der Schusswaffe
- Wesentliche Teile und Schalldämpfer
- Spezielle Kategorien von Schusswaffen
- Weitere Begriffe rund um Schusswaffen
- Dekorationswaffen und Salutwaffen
- Anscheinswaffen
- Waffenrechtliche Begriffe im Umgang
- Zusammenfassende Übersicht
- Häufig gestellte Fragen zur Definition
- Ist eine Softair-Waffe eine Schusswaffe im Sinne des Gesetzes?
- Gelten auch ältere, nicht mehr funktionsfähige Waffen als Schusswaffen?
- Sind einzelne Teile einer Waffe, wie z.B. ein leeres Gehäuse, erlaubnispflichtig?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Austauschlauf und einem Wechsellauf?
- Fallen Gegenstände, die Reizgas versprühen, immer unter das Waffenrecht?
- Fazit
Die grundlegende Definition der Schusswaffe
Nach dem Waffengesetz sind Schusswaffen primär Gegenstände, die dazu bestimmt sind, Geschosse durch einen Lauf zu treiben. Die Zweckbestimmung ist dabei vielfältig: Angriff, Verteidigung, Signalgebung, Jagd, Distanzinjektion, Markierung, Sport oder Spiel. Das entscheidende Kriterium ist der Mechanismus: Ein Geschoss wird mittels eines Laufes beschleunigt.

Gleichgestellte Gegenstände
Dem Begriff der Schusswaffe werden bestimmte tragbare Gegenstände rechtlich gleichgestellt. Dazu gehören:
- Gegenstände, die Munition für die oben genannten Zwecke abschießen können.
- Bestimmte tragbare Befestigungsgeräte mit Treibladung und andere Schussgeräte für technische oder industrielle Zwecke, sofern sie bestimmte Prüfanforderungen nicht erfüllen.
- Gegenstände, bei denen feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Armbrüste oder Pfeilabschussgeräte. Eine Ausnahme bilden hier lediglich feste Körper mit elastischen Geschossspitzen (wie Saugnäpfe aus Gummi), wenn deren maximale Bewegungsenergie pro Flächeneinheit einen bestimmten Wert nicht überschreitet.
Wesentliche Teile und Schalldämpfer
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Gleichstellung von wesentlichen Teilen einer Schusswaffe sowie von Schalldämpfern. Diese Teile werden rechtlich wie die gesamte Waffe behandelt, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind, solange ihre Funktion als Waffenteil erhalten bleibt oder mit üblichen Werkzeugen wiederherstellbar ist.
Was sind wesentliche Teile?
Die gesetzliche Definition zählt explizit auf, welche Teile als wesentlich gelten:
- Der Lauf oder Gaslauf: Der Lauf gibt dem Geschoss Führung. Ein Gaslauf dient lediglich der Ableitung von Verbrennungsgasen.
- Der Verschluss: Er schließt das Patronen- oder Kartuschenlager nach hinten ab. Bei teilbaren Verschlüssen sind Verschlusskopf und Verschlussträger wesentliche Teile.
- Das Patronen- oder Kartuschenlager: Wenn es nicht Teil des Laufes ist, dient es der Aufnahme der Munition oder Ladung und deren Zündung.
- Die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches bei Schusswaffen mit entzündbarem flüssigem oder gasförmigem Antrieb.
- Die Antriebsvorrichtung bei Schusswaffen mit anderem Antrieb, sofern fest verbunden.
- Das Gehäuse: Es nimmt Lauf, Abzugsmechanik und Verschluss auf. Bei teilbaren Gehäusen sind Ober- und Unterteil (bei Kurzwaffen Griffstück) wesentliche Teile.
- Vorgearbeitete wesentliche Teile sowie Teile und Reststücke von Läufen/Laufrohlingen, wenn sie mit üblichen Werkzeugen fertiggestellt werden können.
Das sogenannte führende wesentliche Teil ist dabei besonders relevant, da es oft den Ausgangspunkt für die waffenrechtliche Behandlung darstellt. Meist ist dies das Gehäuse oder dessen Unterteil (Griffstück), in anderen Fällen der Verschluss oder der Lauf.
Schalldämpfer, die zur Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind, werden ebenfalls den Schusswaffen gleichgestellt.
Spezielle Kategorien von Schusswaffen
Das Gesetz unterscheidet verschiedene Arten von Schusswaffen, die jeweils spezifischen Regelungen unterliegen können:
Feuerwaffen
Feuerwaffen sind die klassische Form der Schusswaffe (gemäß der Definition 1.1), bei denen das Geschoss mittels heißer Gase, die durch die Verbrennung einer Ladung entstehen, durch oder aus einem Lauf getrieben wird.
Automatische Schusswaffen
Hier wird zwischen Vollautomaten und Halbautomaten unterschieden. Vollautomaten geben bei einmaliger Betätigung des Abzuges mehrere Schüsse ab. Halbautomaten werden nach jedem Schuss selbsttätig schussbereit, geben aber pro Abzugsbetätigung nur einen Schuss ab. Auch Waffen, die mit üblichen Werkzeugen zu automatischen Waffen umgebaut werden können, gelten als automatische Waffen. Interessanterweise werden Double-Action-Revolver explizit nicht als halbautomatische Schusswaffen eingeordnet, da hier der Mechanismus des Weitertrommelns und Spannens der Feder durch die manuelle Betätigung des Abzuges erfolgt.
Repetierwaffen
Bei Repetierwaffen erfolgt das Zuführen der Patrone aus einem Magazin, das Abfeuern und das Entfernen der Hülse durch einen Mechanismus, der jedes Mal manuell betätigt werden muss (z.B. durch einen Kammerstengel).
Einzelladerwaffen
Diese Waffen haben kein Magazin. Vor jedem Schuss muss die Patrone manuell in den Lauf oder das Patronenlager geladen werden.
Langwaffen und Kurzwaffen
Die Unterscheidung basiert auf der Länge: Langwaffen haben eine Gesamtlänge (Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung) von mehr als 30 cm und eine kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge von über 60 cm. Alle anderen sind Kurzwaffen.
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
Diese Waffen sind für spezifische Munitionsarten bestimmt:
- Schreckschusswaffen: Für Kartuschenmunition (Platzpatronen).
- Reizstoffwaffen: Für Munition, die Reiz- oder andere Wirkstoffe enthält.
- Signalwaffen: Für pyrotechnische Munition.
Druckluft-, Federdruck- und Kaltgaswaffen
Bei diesen Waffen wird das Geschoss nicht durch heiße Gase, sondern durch komprimierte Luft, Federkraft oder kalte Treibgase angetrieben. Beispiele sind Luftgewehre oder CO2-Waffen.
Weitere Begriffe rund um Schusswaffen
Das Gesetz definiert auch weitere spezifische Begriffe, die für das Verständnis des Waffenrechts relevant sind:
Läufe und Systeme
Es gibt verschiedene Arten von Läufen und Systemen, die den Umgang mit Waffenmodellen flexibler gestalten, aber rechtlich relevant sind:
- Austauschläufe: Können ohne Nacharbeit gewechselt werden.
- Wechselläufe: Müssen für die spezifische Waffe noch eingepasst werden.
- Einsteckläufe: Läufe ohne eigenen Verschluss, die in Läufe größeren Kalibers eingesetzt werden.
- Wechselsysteme: Umfassen Austauschlauf, Verschluss und ggf. technisch notwendige Gehäuseteile, ergeben aber keine eigenständige Waffe.
- Einstecksysteme: Ähnlich wie Wechselsysteme, aber basierend auf Einsteckläufen.
Magazine
Magazine sind Behältnisse zur Aufbewahrung und Zuführung von Patronen. Es wird unterschieden zwischen eingebauten Magazinen (bleiben beim Befüllen an der Waffe) und Wechselmagazinen (werden zum Befüllen abgenommen). Das Magazingehäuse selbst ist der Teil, der die Patronen aufnimmt.
Dekorationswaffen und Salutwaffen
Auch unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen) und Salutwaffen haben eine spezifische waffenrechtliche Definition. Unbrauchbar gemachte Waffen müssen nach EU-Standards deaktiviert und entsprechend bescheinigt sowie gekennzeichnet sein. Salutwaffen sind speziell veränderte Langwaffen für Theater, Film etc., die bestimmte technische Anforderungen erfüllen müssen, um keine Geschosse verschießen zu können.
Anscheinswaffen
Ein sehr wichtiger Punkt sind die Anscheinswaffen. Dies sind Gegenstände, die äußerlich den Anschein einer Feuerwaffe hervorrufen, aber keine Geschosse mittels heißer Gase verschießen. Dazu gehören Nachbildungen von Feuerwaffen und unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die das Aussehen einer Feuerwaffe haben. Es gibt jedoch Ausnahmen für Gegenstände, die erkennbar für Spiel oder Brauchtum bestimmt sind (z.B. durch Größe, Farbe oder fehlende Kennzeichnungen) oder Teil einer kulturhistorischen Sammlung sind.
Waffenrechtliche Begriffe im Umgang
Neben der reinen Definition der Gegenstände sind auch die waffenrechtlichen Begriffe für den Umgang damit klar geregelt. Hier einige Beispiele aus dem Gesetzestext, die das Verständnis erleichtern:
- Erwerben: Die tatsächliche Gewalt über eine Waffe oder Munition erlangen.
- Besitzen: Die tatsächliche Gewalt über eine Waffe oder Munition ausüben.
- Führen: Die tatsächliche Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausüben.
- Herstellen: Aus Rohteilen ein Endprodukt oder wesentliche Teile erzeugen, oder das führende wesentliche Teil ersetzen. Auch das Wiederladen von Hülsen gilt als Herstellen von Munition. Eine Waffe ist fertiggestellt, wenn sie beschossen wurde oder zum Inverkehrbringen bereit ist.
- Bearbeiten: Umbau (z.B. Verkürzung, Änderung der Schussfolge oder des Kalibers), Austausch wesentlicher Teile mit Nacharbeit, oder Instandsetzung, die eine Beschusspflicht auslöst. Geringfügige Änderungen (Schaft, Zieleinrichtung) sind keine Bearbeitung.
- Unbrauchbar machen: Durchführung spezifischer Deaktivierungsmaßnahmen gemäß EU-Verordnung.
- Schießen: Geschosse durch einen Lauf verschießen, Kartuschenmunition oder pyrotechnische Munition abschießen, oder Reiz-/Wirkstoffe verschießen.
- Schussbereit: Eine Waffe ist geladen (Munition im Magazin, Trommel oder Lager), auch wenn nicht gespannt.
- Zugriffsbereit: Eine Waffe kann unmittelbar in Anschlag gebracht werden. Sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.
Zusammenfassende Übersicht
Um die Vielfalt der Gegenstände, die unter den Begriff der Schusswaffe oder gleichgestellte Gegenstände fallen können, besser zu verstehen, hier eine vereinfachte Übersicht einiger Kategorien:
| Kategorie | Merkmale | Beispiele |
|---|---|---|
| Schusswaffe (Grunddefinition) | Treibt Geschosse durch Lauf, Zweckbestimmung | Gewehr, Pistole, Revolver (klassisch) |
| Gleichgestellt (Armbrust etc.) | Feste Körper gezielt verschossen, gespeicherte Energie (Muskelkraft/andere) | Armbrust, Pfeilabschussgerät (ohne Saugnapf-Ausnahme) |
| Wesentliche Teile | Lauf, Verschluss, Gehäuse, Patronenlager etc. | Ein Lauf, ein Gehäuseunterteil (Griffstück) |
| Schalldämpfer | Dämpft Mündungsknall, für Schusswaffe bestimmt | Schalldämpfer für Gewehr |
| Feuerwaffe | Schusswaffe, Geschoss durch heiße Gase | Die meisten klassischen Schusswaffen |
| Automatische Waffen | Selbsttätig schussbereit (Semi), mehrere Schüsse (Voll) | Vollautomatisches Gewehr, Halbautomatische Pistole |
| Repetierwaffe | Manuelles Nachladen per Mechanismus | Repetierbüchse |
| Einzellader | Manuelles Laden pro Schuss, kein Magazin | Flinten mit Kipplauf |
| Langwaffe | Länger als 30/60 cm | Gewehre, Flinten |
| Kurzwaffe | Kürzer als Langwaffe | Pistolen, Revolver |
| Schreckschusswaffe | Für Kartuschenmunition bestimmt | Gas-/Signalpistole |
| Reizstoffwaffe | Für Reiz-/Wirkstoffe bestimmt | Pfefferspraypistole |
| Signalwaffe | Für pyrotechnische Munition bestimmt | Signalpistole |
| Druckluft-/Federdruck-/Kaltgaswaffe | Antrieb durch kalte Gase/Luft/Federkraft | Luftgewehr, CO2-Pistole |
| Dekorationswaffe | Unbrauchbar gemacht nach EU-Standard | Deaktiviertes Gewehr |
| Salutwaffe | Spez. veränderte Langwaffe (Theater/Film) | Für Bühnenzwecke umgebaute Langwaffe |
| Anscheinswaffe | Äußeres Aussehen einer Feuerwaffe, kein Antrieb durch heiße Gase | Softair-Waffen (oft), Nachbildungen |
Häufig gestellte Fragen zur Definition
Die rechtliche Definition kann komplex sein und zu vielen Fragen führen. Hier einige Antworten basierend auf den gesetzlichen Vorgaben:
Ist eine Softair-Waffe eine Schusswaffe im Sinne des Gesetzes?
Ja, Softair-Waffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer Feuerwaffe erwecken, aber Geschosse nicht mittels heißer Gase verschießen, fallen unter den Begriff der Anscheinswaffe. Sie sind somit rechtlich relevant, auch wenn sie keine klassischen Feuerwaffen sind. Ausnahmen können für Spielzeugwaffen gelten, die durch Größe, Farbe oder fehlende Kennzeichnungen eindeutig als solche erkennbar sind.
Gelten auch ältere, nicht mehr funktionsfähige Waffen als Schusswaffen?
Wenn eine Waffe nicht nach den aktuellen EU-Standards unbrauchbar gemacht und bescheinigt wurde, kann sie weiterhin als Schusswaffe gelten, auch wenn sie nicht schussbereit ist. Nur ordnungsgemäß deaktivierte (Dekorations-)Waffen sind von den strengeren Regelungen für gebrauchsfähige Schusswaffen ausgenommen.
Sind einzelne Teile einer Waffe, wie z.B. ein leeres Gehäuse, erlaubnispflichtig?
Ja, wesentliche Teile einer Schusswaffe, wie das Gehäuse oder das Griffstück bei Kurzwaffen, werden den vollständigen Schusswaffen gleichgestellt. Der Umgang mit ihnen (Erwerb, Besitz etc.) ist daher in der Regel erlaubnispflichtig, genauso wie bei der kompletten Waffe.
Was ist der Unterschied zwischen einem Austauschlauf und einem Wechsellauf?
Ein Austauschlauf kann bei einem bestimmten Waffenmodell oder -system ohne weitere Nacharbeit einfach gewechselt werden. Ein Wechsellauf ist zwar auch für eine bestimmte Waffe bestimmt, muss aber noch eingepasst werden, was in der Regel eine Bearbeitung darstellt.
Fallen Gegenstände, die Reizgas versprühen, immer unter das Waffenrecht?
Gegenstände, aus denen Reizstoffe versprüht oder ausgestoßen werden, sind tragbare Gegenstände im Sinne des Gesetzes. Sie fallen unter das Waffenrecht, insbesondere wenn sie eine Reichweite von mehr als 2 Metern haben und bei Menschen eine angriffsunfähig machende Wirkung erzielen können. Reizstoffsprühgeräte mit einer Reichweite bis zu 2 Metern fallen ebenfalls unter das Gesetz, unterliegen aber oft weniger strengen Regelungen, solange sie bestimmte Kriterien erfüllen (z.B. Prüfzeichen tragen).
Fazit
Die Definition einer Schusswaffe im deutschen Recht ist umfassend und schließt neben den klassischen Feuerwaffen auch eine Reihe von gleichgestellten Gegenständen, wesentlichen Teilen und sogar äußerlich ähnliche Nachbildungen (Anscheinswaffen) mit ein. Das Verständnis dieser Definitionen ist unerlässlich, um die komplexen Regelungen des Waffenrechts korrekt anzuwenden und gesetzeskonform zu handeln. Jeder, der mit Gegenständen umgeht, die potenziell unter das Waffengesetz fallen könnten, sollte sich detailliert über die spezifischen Bestimmungen informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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