29/11/2021
Die Verlockung ist oft groß, wenn man am Ende eines angenehmen Hotelaufenthalts den Koffer packt. Kleine Annehmlichkeiten wie winzige Shampoo-Flaschen oder bedruckte Notizblöcke und Stifte scheinen fast darum zu bitten, als Souvenir mitgenommen zu werden. Viele Reisende geben zu, dieser Versuchung schon einmal erlegen zu sein. Doch wo verläuft die Grenze zwischen einem harmlosen Andenken und Diebstahl? Gerade für Liebhaber von Bürobedarf und Schreibwaren stellt sich die Frage: Was ist mit den Kugelschreibern und Blöcken, die oft auf dem Schreibtisch liegen?
Hotels statten ihre Zimmer mit einer Vielzahl von Gegenständen aus, um den Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehören neben den offensichtlichen Möbeln und Einrichtungsgegenständen auch kleinere Dinge des täglichen Bedarfs. Während einige dieser Dinge eindeutig zum Eigentum des Hotels gehören und im Zimmer verbleiben müssen, gibt es andere, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind und daher anders behandelt werden.

- Die Versuchung ist groß: Was nehmen Hotelgäste am liebsten mit?
- Was darf man wirklich mitnehmen? Die Grauzone des Hotelzimmers
- Stifte und Notizblöcke: Erlaubte Souvenirs oder Diebstahl?
- Die Liste der erlaubten kleinen Helfer
- Finger weg! Diese Gegenstände müssen im Hotel bleiben
- Konsequenzen bei Diebstahl: Was passiert, wenn man erwischt wird?
- Was tun, wenn man etwas wirklich mag?
- Mehr als nur Mitnehmen: Was man im Hotelzimmer sonst noch beachten sollte
- Zusammenfassung
Die Versuchung ist groß: Was nehmen Hotelgäste am liebsten mit?
Eine interessante Umfrage zeigt, dass das Mitnehmen von Hotelutensilien weit verbreitet ist. Laut einer Erhebung des Forschungsunternehmens OnePoll im Auftrag des Reiseportals Expedia haben 78 Prozent der Deutschen bereits einmal etwas aus ihrem Hotelzimmer mit nach Hause genommen. Das Spektrum der mitgenommenen Gegenstände ist breit und reicht von kleinen Verbrauchsmaterialien bis hin zu überraschenden Objekten.
Besonders beliebt sind Hygieneartikel. Stolze 56 Prozent der Befragten gaben an, schon einmal kleine Fläschchen mit Shampoo und Duschgel eingepackt zu haben. Diese kleinen, praktisch verpackten Artikel sind offenkundig ein Favorit.
Auf Platz zwei der Beliebtheitsskala, wenn auch mit deutlichem Abstand, landen Notizblöcke und Kugelschreiber. 23 Prozent der Deutschen nehmen diese Büroartikel gerne mit. Das zeigt, dass selbst nützliche Gebrauchsgegenstände mit Hotel-Logo als attraktive kleine Erinnerungsstücke oder einfach als praktische Dinge für den Alltag angesehen werden.
Weitere oft mitgenommene Gegenstände sind Badeschlappen (18 Prozent), Tee und Kaffee (17 Prozent), Bademäntel (14 Prozent) und Tassen (6 Prozent). Die Umfrage enthüllte sogar, dass einige Gäste vor Dekorationsgegenständen (4 Prozent), Tagesdecken (3 Prozent) und sogar Wasserkochern (2 Prozent) nicht Halt machten.
Was darf man wirklich mitnehmen? Die Grauzone des Hotelzimmers
Rein rechtlich betrachtet gehört eigentlich jeder Gegenstand im Hotelzimmer dem Hotel. Theoretisch dürfte man also nichts davon mit nach Hause nehmen. Alles ist Teil der Hotelausstattung und ist nur für die Nutzung während des Aufenthalts vorgesehen. Selbst die kleinen Seifen oder Shampoo-Flaschen sind Eigentum des Hotels.
Allerdings gibt es hier eine wichtige Unterscheidung, die in der Praxis eine Grauzone schafft und den meisten Hotels bewusst ist: Gegenstände, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind oder nach Anbruch aus hygienischen Gründen entsorgt werden müssten, werden in der Regel toleriert, wenn Gäste sie mitnehmen. Die meisten Hotels zeigen sich hier äußerst kulant. Eine Anzeige wegen Diebstahls droht in diesen Fällen normalerweise nicht.
Es handelt sich hierbei um eine Art stillschweigendes Übereinkommen. Das Hotel stellt diese Artikel zur Verfügung, um den Komfort des Gastes zu erhöhen, und kalkuliert dabei ein, dass ein Teil davon von den Gästen mitgenommen wird, anstatt im Müll zu landen.
Stifte und Notizblöcke: Erlaubte Souvenirs oder Diebstahl?
Für alle, die eine Vorliebe für Schreibwaren haben, ist dies eine zentrale Frage. Glücklicherweise gehören Stifte und Notizblöcke zu den Gegenständen, die man in der Regel unbesorgt mitnehmen darf. Diese Artikel werden oft mit dem Logo des Hotels bedruckt und dienen nicht nur als praktische Schreibutensilien während des Aufenthalts, sondern auch als dezente Werbeträger und kleine Erinnerungsstücke für den Gast.
Hotels stellen diese Artikel bewusst zur Verfügung, oft in Kombination, um den Gästen die Möglichkeit zu geben, sich Notizen zu machen, etwas aufzuschreiben oder einfach den bereitliegenden Stift zu nutzen. Da es sich um relativ kostengünstige Verbrauchsmaterialien handelt und sie nach Gebrauch nicht an andere Gäste weitergegeben werden (wer möchte schon einen benutzten Stift?), fällt das Mitnehmen in die Kategorie der tolerierten Handlungen.
Diese Artikel sind oft so konzipiert, dass sie als kleine Geste der Gastfreundschaft verstanden werden. Ein Kugelschreiber mit Hotel-Logo auf dem Schreibtisch ist nicht nur nützlich, sondern auch ein kleines Detail, das zum Gesamterlebnis beiträgt. Wenn Sie also das nächste Mal einen solchen Stift oder Block in Ihrem Hotelzimmer finden, können Sie davon ausgehen, dass das Hotel nichts dagegen hat, wenn Sie ihn als Andenken oder für den weiteren Gebrauch einpacken.
Die Liste der erlaubten kleinen Helfer
Neben den bereits erwähnten Stiften und Notizblöcken gibt es eine Reihe weiterer Gegenstände, die Hotelgäste in der Regel legal mitnehmen dürfen:
- Shampoo, Duschgel und Conditioner: Die kleinen Reisefläschchen sind für den einmaligen Gebrauch oder den Gebrauch während des Aufenthalts gedacht. Da sie nach Anbruch aus hygienischen Gründen nicht wiederverwendet werden können, ist das Mitnehmen allgemein akzeptiert.
- Seife: Ähnlich wie flüssige Hygieneartikel sind angebrochene Seifenstücke für den nächsten Gast ungeeignet. Sie dürfen daher eingepackt werden. Ein Tipp ist, sie in Toilettenpapier einzuwickeln, falls sie noch feucht sind.
- Zahnpasta und Mundwasser: Auch kleine Tuben Zahnpasta oder Fläschchen Mundwasser, die in manchen Hotels angeboten werden, sind für den persönlichen Gebrauch bestimmt und können mitgenommen werden.
- Creme: Kleine Tuben Bodylotion oder Handcreme fallen ebenfalls unter die Kategorie der persönlichen Hygieneartikel, die für den Gebrauch während des Aufenthalts gedacht sind und danach vom Gast behalten werden dürfen.
- Tee und Kaffee: Die einzelnen Teebeutel oder Kaffeepads sowie Zucker und Milchpulver, die für die Zubereitung im Zimmer bereitliegen, sind eindeutig Verbrauchsmaterialien und dürfen mitgenommen werden. Der Wasserkocher selbst gehört natürlich zur festen Einrichtung.
- Rasierer: Einwegrasierer, falls vom Hotel angeboten, sind für den einmaligen Gebrauch vorgesehen und können daher eingepackt werden.
- Zeitung: Tageszeitungen, die im Zimmer zur Verfügung gestellt werden, sind nur für das aktuelle Datum relevant und dürfen daher mitgenommen werden. Dies gilt jedoch nicht für teure Hochglanzmagazine oder Bücher, die Teil der Zimmereinrichtung sind.
- Badeschuhe: Oft werden einfache Badeschlappen aus hygienischen Gründen nach jedem Gast entsorgt. Daher ist es meist in Ordnung, diese mitzunehmen.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Liste auf der gängigen Praxis und Kulanz der Hotels basiert. Im Zweifel kann eine kurze Nachfrage an der Rezeption nie schaden, ist aber bei diesen kleinen, eindeutig für den Gast bestimmten Artikeln in der Regel nicht notwendig.
Finger weg! Diese Gegenstände müssen im Hotel bleiben
Während das Mitnehmen kleiner Verbrauchsmaterialien toleriert wird, gibt es eine klare rote Linie bei größeren oder wiederverwendbaren Gegenständen. Hier handelt es sich eindeutig um Diebstahl, und das Hotel hat das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten oder zumindest eine Rechnung zu schicken.
Gegenstände, die nach der Reinigung oder Aufbereitung für nachfolgende Gäste gedacht sind, müssen im Zimmer verbleiben. Dazu gehören insbesondere:
- Handtücher: Auch wenn sie oft von Gästen mitgenommen werden, sind Handtücher klares Eigentum des Hotels, das gewaschen und für den nächsten Gast bereitgelegt wird.
- Bademäntel: Ähnlich wie Handtücher gehören Bademäntel zur wiederverwendbaren Ausstattung des Zimmers.
- Bettwäsche, Kissen und Decken: Diese gehören zur grundlegenden Ausstattung des Bettes und müssen selbstverständlich im Zimmer bleiben.
- Kleiderbügel: Sie sind Teil des Schranks und für die Aufbewahrung der Kleidung aller Gäste gedacht.
- Geschirr und Gläser (die wiederverwendet werden): Tassen, Gläser, Teller oder Besteck, die nicht als Einwegartikel bereitgestellt wurden, müssen im Zimmer bleiben.
- Regenschirme: Falls ein Hotel Regenschirme im Zimmer zur Verfügung stellt, sind diese für die Nutzung während des Aufenthalts gedacht und müssen danach zurückgegeben werden.
- Wecker: Elektronische Geräte wie Wecker sind Teil der festen Einrichtung.
- Dekorationselemente, Möbel und Wohnaccessoires: Bilder, Vasen, Lampen, Stühle oder andere Dekorationsgegenstände sind eindeutig Teil der Zimmereinrichtung und dürfen nicht entwendet werden.
- Bücher: Oft findet man in der Nachttischschublade eine Bibel oder andere Lektüre. Diese sind für die Nutzung im Zimmer gedacht und gehören nicht in den Koffer.
Das Mitnehmen dieser Gegenstände ist kein Kavaliersdelikt, sondern rechtlich gesehen Diebstahl. Auch wenn die Versuchung bestehen mag, sollte man sich bewusst sein, dass dies ernste Konsequenzen haben kann.

Konsequenzen bei Diebstahl: Was passiert, wenn man erwischt wird?
Wenn das Hotel das Fehlen von Gegenständen bemerkt, insbesondere von größeren oder wertvolleren Dingen, haben sie verschiedene Möglichkeiten zu reagieren.
Rechtlich ist eine Strafanzeige wegen Diebstahl möglich. In der Praxis verzichten die meisten Hotels jedoch auf diesen Schritt, um den Aufwand zu vermeiden und möglicherweise negative Publicity zu verhindern. Eine häufigere Reaktion ist, den Gast zu kontaktieren und den fehlenden Gegenstand in Rechnung zu stellen. Dies geschieht oft per Post nach der Abreise.
Maximilian Bosse, Chef des Hotels Essener Hof, erklärte gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, dass in solchen Fällen meist kein Polizeieinsatz erfolgt, sondern dem Gast ein Brief geschrieben wird. In diesem Brief wird oft formuliert, dass der Gegenstand vermutlich versehentlich eingesteckt wurde, und der Gast aufgefordert wird, ihn zurückzuschicken oder zu kaufen.
Die Höhe der Rechnung entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungswert des Gegenstandes, der oft höher sein kann als der eigentliche Einkaufspreis für das Hotel, da noch Kosten für Beschaffung und Verwaltung anfallen können. Es kann also teuer werden, einen Bademantel oder ein Handtuch mitzunehmen.
Was tun, wenn man etwas wirklich mag?
Wenn Sie einen Gegenstand im Hotelzimmer besonders ansprechend finden, sei es der flauschige Bademantel, die Kaffeetassen oder vielleicht sogar die Stifte mit dem schicken Logo, und Sie ihn gerne besitzen möchten, ist der beste und ehrlichste Weg, an der Rezeption nachzufragen. Viele Hotels, insbesondere solche in höheren Kategorien, bieten inzwischen an, bestimmte Artikel, die in den Zimmern verwendet werden, zum Kauf an. Oft gibt es einen kleinen Hotelshop oder eine Preisliste für solche Artikel.
Dies ist eine Win-Win-Situation: Sie erhalten den gewünschten Gegenstand legal und das Hotel erzielt einen zusätzlichen Umsatz und vermeidet den Verlust von Eigentum.
Mehr als nur Mitnehmen: Was man im Hotelzimmer sonst noch beachten sollte
Abseits der Frage, was man mitnehmen darf, gibt es auch einige Tipps für das richtige Verhalten im Hotelzimmer, die den Aufenthalt angenehmer und hygienischer gestalten können:
- Zahnbürste nicht offen liegen lassen: Zimmermädchen haben oft wenig Zeit für die Reinigung. Ein alter, unappetitlicher Tipp besagt, dass offene Zahnbürsten zweckentfremdet werden könnten. Besser ist es, sie in einem Etui oder Schrank aufzubewahren.
- Koffer nicht auf den Boden stellen: Um das Risiko zu minimieren, unerwünschte Gäste wie Bettwanzen mit nach Hause zu nehmen, sollten Sie Ihr Gepäck nicht direkt auf den Boden stellen. Nutzen Sie stattdessen den Gepäckständer oder eine andere erhöhte Ablagefläche.
- Vorsicht bei der Fernbedienung: Studien zeigen, dass die Fernbedienung oft einer der schmutzigsten Gegenstände im Hotelzimmer ist, da sie selten gründlich gereinigt wird. Es kann ratsam sein, sie vor Gebrauch abzuwischen oder in eine Plastiktüte zu stecken.
- Vorsicht bei Gläsern und Bechern: Manchmal werden Gläser und Tassen im Zimmer aus Zeitmangel nur schnell ausgespült oder mit demselben Tuch abgewischt, das für andere Oberflächen verwendet wurde. Wenn Sie sichergehen wollen, spülen Sie die Gläser selbst noch einmal gründlich aus oder verwenden Sie abgepackte Einwegbecher, falls vorhanden.
- Eigene Getränke nicht in die Minibar stellen: Auch wenn es nicht unhygienisch ist, kann es zu Missverständnissen führen. Hotels kontrollieren die Minibar oft automatisch oder sehr genau. Eigene hineingestellte Getränke könnten fälschlicherweise als entnommene Minibar-Artikel berechnet werden, und das dann zum überhöhten Hotelpreis.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Mitnahme von Gegenständen aus dem Hotelzimmer eine verbreitete Praxis ist, die in einer rechtlichen Grauzone stattfindet. Während größere, wiederverwendbare Gegenstände wie Handtücher und Bademäntel eindeutig Eigentum des Hotels sind und deren Entwendung als Diebstahl gilt, tolerieren die meisten Hotels die Mitnahme kleinerer Verbrauchsmaterialien, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und nach Anbruch ohnehin entsorgt werden müssten.
Dazu gehören erfreulicherweise auch die beliebten Stifte und Notizblöcke mit Hotel-Logo, sowie kleine Fläschchen mit Shampoo, Seife, Creme, Teebeutel und ähnliches. Diese dienen oft als kleine Aufmerksamkeiten und Souvenirs.
Wer größere Gegenstände mitnimmt, riskiert eine Rechnung vom Hotel oder im schlimmsten Fall sogar eine Anzeige, auch wenn letzteres selten vorkommt. Der beste Weg, um Ärger zu vermeiden, ist, sich auf die kleinen, eindeutig für den Gast gedachten Artikel zu beschränken oder bei Interesse größere Gegenstände beim Hotel zu erwerben.
Häufig gestellte Fragen zum Mitnehmen aus dem Hotelzimmer:
Darf ich wirklich jeden Stift aus dem Hotel mitnehmen?
Ja, in der Regel dürfen Stifte und Notizblöcke, die im Hotelzimmer ausliegen, als kleine Aufmerksamkeiten oder Werbegeschenke mitgenommen werden. Sie gehören zu den Dingen, bei denen Hotels kulant sind.
Was passiert, wenn ich versehentlich ein Handtuch einpacke?
Sollte das Hotel das Fehlen bemerken, werden Sie wahrscheinlich kontaktiert und gebeten, das Handtuch zurückzuschicken oder den Wert zu bezahlen. Eine sofortige Anzeige ist unwahrscheinlich, aber eine Rechnung müssen Sie erwarten.
Sind die kleinen Shampoo-Flaschen wirklich kostenlos zum Mitnehmen?
Obwohl sie rechtlich dem Hotel gehören, sind die kleinen Hygieneartikel wie Shampoo, Duschgel und Seife für den Gebrauch während Ihres Aufenthalts gedacht. Da sie nach Anbruch aus hygienischen Gründen nicht wiederverwendet werden, tolerieren Hotels die Mitnahme. Sie können diese also in der Regel unbesorgt mitnehmen.
| Gegenstand | Mitnahme erlaubt (meistens) | Mitnahme nicht erlaubt |
|---|---|---|
| Stifte & Notizblöcke | Ja | Nein |
| Shampoo, Duschgel, Seife (kleine Flaschen/Stücke) | Ja | Nein |
| Zahnpasta, Mundwasser, Creme (kleine Tuben/Flaschen) | Ja | Nein |
| Teebeutel, Kaffeepads, Zucker | Ja | Nein |
| Einwegrasierer, Badeschuhe (oft) | Ja | Nein |
| Tageszeitungen | Ja | Nein |
| Handtücher, Bademäntel | Nein | Ja |
| Bettwäsche, Kissen, Decken | Nein | Ja |
| Geschirr, Gläser (wiederverwendbar) | Nein | Ja |
| Dekoration, Möbel, Lampen | Nein | Ja |
| Bücher, Magazine (nicht Tageszeitungen) | Nein | Ja |
| Wasserkocher, Wecker, Regenschirme | Nein | Ja |
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