Büroartikel im Flugzeug: Was ist erlaubt?

01/05/2014

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Das Reisen mit dem Flugzeug erfordert die Beachtung zahlreicher Sicherheitsvorschriften. Während die Regeln für offensichtlich gefährliche Gegenstände wie Waffen oder Sprengstoffe den meisten Reisenden klar sind, gibt es oft Unsicherheiten, wenn es um alltägliche Gegenstände geht, insbesondere solche, die wir am Arbeitsplatz oder im Büro verwenden. Was passiert, wenn Sie für eine Geschäftsreise oder einen Umzug Büroartikel in Ihrem Gepäck mitführen müssen? Welche Kugelschreiber dürfen mit ins Handgepäck, und wie sieht es mit Tintenpatronen oder gar einem kleinen Büro-Multitool aus? Die Bestimmungen können komplex erscheinen, aber sie basieren auf allgemeinen Kategorien von Gegenständen, die als potenzielles Risiko eingestuft werden.

Was darf nicht in das Fluggepäck?
Im aufgegebenen Gepäck sind folgende Gegenstände verboten: Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden.

Die Luftsicherheit hat höchste Priorität, und die Regeln sollen sicherstellen, dass keine Gefahr von Passagieren oder deren Gepäck ausgeht. Die Vorschriften legen detailliert fest, welche Gegenstände nicht in Sicherheitsbereichen oder an Bord eines Flugzeugs mitgeführt werden dürfen, sei es im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck. Obwohl spezifische Büroartikel wie ein einzelner Kugelschreiber selten explizit in den Listen verbotener Gegenstände genannt werden, fallen viele Bürobedarfsartikel unter allgemeine Kategorien, die Beschränkungen unterliegen. Es ist daher entscheidend zu verstehen, wie diese allgemeinen Regeln auf die Gegenstände in Ihrem Bürobestand angewendet werden.

Übersicht

Allgemeine Kategorien verbotener Gegenstände und ihre Relevanz für Büroartikel

Die Luftsicherheitsbestimmungen listen bestimmte Kategorien von Gegenständen auf, die potenziell gefährlich sein können. Diese Kategorien umfassen unter anderem Waffen und waffenähnliche Gegenstände, Betäubungsgeräte, spitze oder scharfe Gegenstände, Werkzeuge, stumpfe Gegenstände sowie Spreng- und Brandstoffe. Während die ersten beiden Kategorien (Waffen, Betäubungsgeräte) für typische Büroartikel irrelevant sind, können die anderen durchaus Bedeutung für die Mitnahme von Bürobedarf im Flugzeug haben.

Spitze oder scharfe Gegenstände

Diese Kategorie umfasst alle Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können. Dazu gehören beispielsweise Messer, Rasierklingen oder Scheren. Wie passt das zu Büroartikeln? Nun, viele Büroartikel haben spitze oder scharfe Bestandteile:

  • Stifte und Bleistifte: Ein normaler Kugelschreiber oder Füllfederhalter stellt in der Regel kein Problem dar. Allerdings könnten sehr schwere Metallstifte unter Umständen als 'stumpfer Gegenstand' eingestuft werden (siehe unten), und ein frisch gespitzter Bleistift hat eine sehr spitze Mine. Üblicherweise sind normale Schreibgeräte im Handgepäck erlaubt.
  • Scheren: Büro-, Bastel- oder Papierscheren fallen definitiv unter diese Kategorie. Die Regeln besagen oft, dass Scheren mit einer Klingenlänge über einem bestimmten Maß (oft 6 cm) im Handgepäck verboten sind. Kleinere Nagelscheren oder Fadenscheren sind manchmal erlaubt, aber eine typische Büroschere in Standardgröße ist im Handgepäck tabu und muss ins aufgegebene Gepäck.
  • Brieföffner: Viele Brieföffner haben eine Klinge oder eine spitze Spitze. Je nach Ausführung können sie als spitze oder scharfe Gegenstände eingestuft werden und sind dann im Handgepäck verboten.
  • Cutter-Messer oder Teppichmesser: Diese Werkzeuge mit ausfahrbarer Klinge sind eindeutig scharfe Gegenstände und im Handgepäck streng verboten. Sie dürfen, falls überhaupt nötig, nur im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, sicher verpackt, um Verletzungen des Personals zu vermeiden.
  • Zirkel: Ein Zirkel hat eine sehr spitze Metallspitze und wird in der Regel als spitzer Gegenstand eingestuft. Daher ist er im Handgepäck nicht erlaubt.

Werkzeuge

Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können, sind ebenfalls eingeschränkt. Während dies primär auf Handwerkerwerkzeuge wie Bohrer, Sägen oder Schraubenschlüssel abzielt, könnten bestimmte multifunktionale Bürohelfer, die auch Werkzeugfunktionen (z.B. eine kleine Klinge, ein Schraubenzieher) beinhalten, unter diese Kategorie fallen. Solche Gegenstände sind im Handgepäck meist verboten und müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.

Stumpfe Gegenstände

Diese Kategorie umfasst Gegenstände, die bei Einsatz als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen können. Beispiele sind Baseballschläger oder Schlagstöcke. Für Büroartikel ist diese Kategorie weniger relevant, aber sehr schwere Gegenstände, wie ein massiver Metall-Briefbeschwerer oder ein großer, schwerer Tacker, könnten theoretisch darunter fallen. Dies ist jedoch eher unwahrscheinlich für die meisten gängigen Büroartikel.

Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze

Diese Kategorie ist offensichtlich für die Sicherheit des Flugzeugs von zentraler Bedeutung und umfasst alles, was Explosionen oder Brände verursachen kann. Echte Sprengstoffe sind selbstverständlich in jedem Gepäckstück verboten. Für Büroartikel wird es hier nur in sehr speziellen Fällen relevant:

  • Toner und Tinte: Standard-Tonerkartuschen (das Pulver) und Tintenpatronen (die Flüssigkeit) für Drucker sind für den normalen Gebrauch konzipiert und stellen in der Regel kein explosives oder brennbares Risiko dar, das unter diese Kategorie fällt. Sie können normalerweise sowohl im Hand- als auch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Es ist jedoch ratsam, sie gut zu verpacken, um ein Auslaufen zu verhindern.
  • Spezialchemikalien: Bestimmte Industrieflüssigkeiten oder Chemikalien, die in spezialisierten Büroumgebungen (z.B. Druckereien) verwendet werden, könnten gefährliche Eigenschaften haben. Solche Stoffe unterliegen strengen Gefahrgutvorschriften und dürfen nicht als normales Reisegepäck mitgeführt werden. Hier geht es aber nicht um den typischen Bürobedarf für Endverbraucher.
  • Aerosole: Einige Büroreiniger oder Druckluftsprays (zum Reinigen von Tastaturen etc.) sind Aerosole und können brennbar sein. Aerosole unterliegen strengen Beschränkungen im Flugzeug. Die Mitnahme ist oft gänzlich verboten oder auf sehr kleine Mengen beschränkt, die unter die Flüssigkeitsregeln fallen (siehe nächster Punkt).

Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (LAG)

Die Regeln für Flüssigkeiten, Aerosole und Gele im Handgepäck sind besonders relevant für viele Büroartikel und eine häufige Quelle für Verwirrung. Diese Regeln besagen, dass Flüssigkeiten (dazu zählen auch Pasten, Cremes, Gele, Tinten etc.) im Handgepäck nur in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 Millilitern pro Stück transportiert werden dürfen. Alle diese Behältnisse müssen zusammen in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter untergebracht sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt.

Wie wirkt sich das auf Büroartikel aus?

  • Flüssige Tinte und Tintenpatronen: Ein Fläschchen flüssige Tinte für Füllfederhalter darf nur mit ins Handgepäck, wenn es maximal 100 ml fasst und im Plastikbeutel verstaut ist. Größere Flaschen müssen ins aufgegebene Gepäck. Tintenpatronen für Drucker enthalten ebenfalls Flüssigkeit. Während einzelne kleine Patronen oft durchgehen, sollten größere oder mehrere Patronen, die zusammen die 100-ml-Grenze überschreiten und nicht in den 1-Liter-Beutel passen, besser ins aufgegebene Gepäck.
  • Korrekturflüssigkeit und Klebstoff: Flüssige Korrekturmittel oder flüssiger Klebstoff unterliegen ebenfalls der 100-ml-Regel und müssen im transparenten Beutel transportiert werden. Klebestifte (solide) fallen nicht unter die Flüssigkeitsregeln.
  • Textmarker: Die Tinte in Textmarkern ist eine Flüssigkeit. Einzelne Textmarker sind normalerweise kein Problem, aber eine größere Anzahl könnte relevant werden, obwohl sie selten die 100-ml-Grenze pro Stück erreichen.
  • Stempelkissen: Ein feuchtes Stempelkissen enthält Tinte (Flüssigkeit). Große, sehr feuchte Stempelkissen könnten unter die LAG-Regeln fallen, kleinere sind meist unproblematisch.

Im aufgegebenen Gepäck gelten die LAG-Regeln in Bezug auf die 100-ml-Behältnisse und den Plastikbeutel nicht. Größere Mengen Flüssigkeit sind im aufgegebenen Gepäck grundsätzlich erlaubt, solange sie keine Gefahr darstellen (nicht entzündlich, giftig etc.).

Büroartikel im Handgepäck versus aufgegebenes Gepäck

Basierend auf den allgemeinen Regeln lassen sich die meisten Büroartikel wie folgt einordnen:

Typischerweise im Handgepäck erlaubt:

  • Normale Kugelschreiber, Füllfederhalter, Bleistifte (in üblichen Mengen)
  • Papier, Notizblöcke, Hefte
  • Ordner, Mappen (solange sie keine scharfen Metallteile haben, die als Waffe missbraucht werden könnten)
  • Kleine Lineale (Plastik, Holz)
  • Kleinere Tintenpatronen (für Füllfederhalter)
  • Flüssigkeiten (Tinte, Korrekturflüssigkeit, Klebstoff) in Behältnissen bis 100 ml, im 1-Liter-Beutel
  • Klebestifte
  • Textmarker (in üblichen Mengen)
  • Toner- und Tintenpatronen für Drucker (oft auch im Handgepäck toleriert, aber siehe Empfehlung unten)

Typischerweise im Handgepäck verboten (oder nur mit Einschränkungen):

  • Scheren (mit Klingen über ca. 6 cm)
  • Brieföffner (mit Klinge/Spitze)
  • Cutter-Messer / Teppichmesser
  • Zirkel
  • Werkzeuge mit Klingen oder Spitzen
  • Flüssigkeiten in Behältnissen über 100 ml
  • Aerosolsprays (Druckluftreiniger etc.)
  • Sehr große oder schwere Gegenstände, die als Schlagwaffe dienen könnten (sehr unwahrscheinlich für Büroartikel)

Im aufgegebenen Gepäck meist erlaubt (solange nicht generell verboten wie Sprengstoffe):

  • Alle oben genannten Artikel, die im Handgepäck verboten sind (Scheren, Brieföffner, Cutter etc.), müssen ins aufgegebene Gepäck. Achten Sie auf sichere Verpackung scharfer Gegenstände.
  • Größere Mengen an Papier oder Ordnern (achten Sie auf das Gesamtgewicht des Koffers).
  • Größere Flaschen Tinte oder Klebstoff.
  • Toner- und Tintenpatronen für Drucker – dies ist oft der sicherste Platz dafür, um Diskussionen über Flüssigkeitsmengen oder mögliche Gefahrstoffe (obwohl unwahrscheinlich) zu vermeiden. Toner kann bei Beschädigung stark verschmutzen, daher gut verpacken.
  • Schwere Tacker oder andere potenziell 'stumpfe' Gegenstände.

Es ist generell ratsam, potenziell problematische Gegenstände, die Sie nicht zwingend während des Fluges benötigen, ins aufgegebene Gepäck zu packen. Dies minimiert das Risiko, dass Ihnen Gegenstände bei der Sicherheitskontrolle abgenommen werden.

Tabelle: Überblick gängiger Büroartikel im Fluggepäck

Die folgende Tabelle bietet einen schnellen Überblick über die Mitnahme gängiger Büroartikel:

GegenstandHandgepäck erlaubt?Aufgegebenes Gepäck erlaubt?Anmerkungen
Kugelschreiber / BleistifteJaJaNormale Mengen unproblematisch.
FüllfederhalterJaJaFlüssige Tinte (falls separat) unterliegt LAG-Regeln im Handgepäck. Druckausgleich beachten (Auslaufen möglich).
Papier / NotizblöckeJaJaGewicht beachten.
Ordner / MappenJaJaKeine scharfen Metallteile.
Büroschere (> 6 cm Klinge)NeinJaKleine Scheren (< 6 cm) manchmal erlaubt, aber unsicher.
Brieföffner (mit Klinge)NeinJaSicher verpacken.
Cutter-MesserNeinJaStreng verboten im Handgepäck. Sicher verpacken!
ZirkelNeinJaSpitze kann als gefährlich eingestuft werden.
Flüssige Tinte (> 100 ml)NeinJaBis 100 ml im Handgepäck (LAG-Regel).
Korrekturflüssigkeit (> 100 ml)NeinJaBis 100 ml im Handgepäck (LAG-Regel).
Flüssiger Klebstoff (> 100 ml)NeinJaBis 100 ml im Handgepäck (LAG-Regel).
KlebestiftJaJaFällt nicht unter Flüssigkeiten.
TextmarkerJaJaNormale Mengen unproblematisch im Handgepäck.
Toner- / Tintenpatronen (Drucker)Ja (oft toleriert)JaEmpfehlung: Aufgegebenes Gepäck (wegen Gewicht/Flüssigkeit/Pulver). Gut verpacken.
StempelkissenJaJaSehr feuchte/große Kissen könnten unter LAG fallen im Handgepäck.
Tacker / HeftklammernJa (klein)JaGroße/schwere Tacker besser im aufgegebenen Gepäck. Heftklammern meist unproblematisch.
DruckluftsprayNein (meist)Nein (oft)Aerosole sind streng reglementiert und oft generell verboten. Gefahrgut!

Häufig gestellte Fragen zur Mitnahme von Büroartikeln

Hier sind Antworten auf einige der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Büroartikeln im Fluggepäck:

Sind normale Kugelschreiber im Handgepäck erlaubt?
Ja, übliche Kugelschreiber, Bleistifte oder Füllfederhalter sind in der Regel im Handgepäck gestattet. Sehr schwere Metallstifte könnten unter extreme Auslegungen fallen, aber das ist sehr selten.

Kann ich Tintenpatronen für meinen Drucker im Handgepäck mitnehmen?
Tintenpatronen enthalten Flüssigkeit. Wenn die einzelnen Patronen jeweils deutlich unter 100 ml fassen und alle Patronen zusammen in den 1-Liter-Plastikbeutel für Flüssigkeiten passen, ist dies im Handgepäck möglich. Für größere Mengen oder wenn Sie sichergehen wollen, ist das aufgegebene Gepäck die bessere Wahl.

Ist Kugelschreiber im Flugzeug erlaubt?
Manche Gegenstände, die im aufgegebenen Gepäck verboten sind, dürfen wiederum im Handgepäck mitgenommen werden. Stifte, Kugelschreiber etc. dürfen ohne Probleme auch im Handgepäck mitgenommen werden. Lebensmittel und kleine Snacks für den Flug können meist auch im Handgepäck mitgenommen werden.

Wie sieht es mit Toner für Laserdrucker aus?
Toner ist ein feines Pulver. Er fällt nicht unter die Flüssigkeitsregeln. Toner-Kartuschen können normalerweise sowohl im Hand- als auch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Es ist ratsam, die Kartusche gut zu verpacken, um ein Austreten des Pulvers zu verhindern, da dies zu erheblicher Verschmutzung führen kann.

Darf ich eine Büroschere mit ins Flugzeug nehmen?
Im Handgepäck sind Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm in der Regel verboten. Kleinere Bastel- oder Nagelscheren sind manchmal erlaubt, aber die Entscheidung liegt letztlich bei der Sicherheitskontrolle. Größere Büroscheren müssen immer ins aufgegebene Gepäck.

Kann ich flüssigen Kleber oder Korrekturflüssigkeit mitnehmen?
Ja, aber im Handgepäck nur in Behältnissen bis maximal 100 ml pro Stück und zusammen im 1-Liter-Plastikbeutel mit den anderen Flüssigkeiten. Größere Mengen müssen ins aufgegebene Gepäck.

Sind Klebestifte im Handgepäck erlaubt?
Ja, Klebestifte sind feste Stoffe und fallen nicht unter die Regeln für Flüssigkeiten, Aerosole und Gele. Sie können problemlos im Hand- oder aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

Was mache ich, wenn ich viele Büroartikel transportieren muss, z.B. bei einem Umzug?
Für größere Mengen und potenziell problematische Gegenstände (Scheren, Werkzeuge, größere Flüssigkeiten) ist das aufgegebene Gepäck die einzige Option. Verpacken Sie alles sicher, insbesondere scharfe Gegenstände.

Können Druckluftreiniger für Tastaturen mit ins Flugzeug?
Druckluftsprays sind Aerosole und oft auch brennbar. Sie fallen unter strenge Gefahrgutregeln und sind meist sowohl im Hand- als auch im aufgegebenen Gepäck verboten.

Was passiert, wenn ich einen verbotenen Gegenstand im Handgepäck habe?
Der Gegenstand wird bei der Sicherheitskontrolle entdeckt und Ihnen abgenommen. Sie haben dann keine Möglichkeit mehr, ihn mitzunehmen. Es ist ratsam, die Regeln vorher zu prüfen, um solche Verluste zu vermeiden.

Fazit

Die Mitnahme von Büroartikeln im Flugzeug ist grundsätzlich möglich, erfordert aber die Beachtung der allgemeinen Luftsicherheitsbestimmungen. Während die meisten Schreibgeräte, Papier und Ordner unproblematisch sind, müssen scharfe Gegenstände wie größere Scheren oder Cutter-Messer sowie Flüssigkeiten über 100 ml ins aufgegebene Gepäck. Tinten- und Tonerpatronen sind meist erlaubt, aber aus praktischen Gründen (Gewicht, Auslaufschutz) oft besser im aufgegebenen Koffer aufgehoben.

Informieren Sie sich im Zweifelsfall immer vorab bei Ihrer Fluggesellschaft oder den zuständigen Sicherheitsbehörden (z.B. auf deren Webseiten), da es länderspezifische Abweichungen geben kann. Durch umsichtiges Packen und die Trennung von Gegenständen für Hand- und aufgegebenes Gepäck vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle und stellen sicher, dass Ihre wichtigen Büroartikel sicher am Ziel ankommen. Denken Sie immer an die LAG-Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck und packen Sie scharfe Gegenstände und Werkzeuge immer ins aufgegebene Gepäck.

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