19/10/2021
Der Antritt einer Haftstrafe wirft viele Fragen auf, besonders in Bezug auf persönliche Gegenstände und die finanzielle Unterstützung durch Angehörige. Es ist entscheidend, sich im Vorfeld genau zu informieren, um den Beginn der Haftzeit so reibungslos wie möglich zu gestalten und unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden. Die Regelungen dazu sind detailliert und sollen sowohl die Sicherheit innerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA) gewährleisten als auch den Gefangenen ein Mindestmaß an persönlicher Ausstattung ermöglichen. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte basierend auf den vorliegenden Informationen zusammen.

Wenn Sie eine Ladung zum Strafantritt erhalten haben, ist es wichtig, pünktlich zu den angegebenen Geschäftszeiten zu erscheinen. Bringen Sie unbedingt die Ladung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln stehen dürfen. Die JVA stellt Ihnen bei Bedarf ein Merkblatt zur Ladung zur Verfügung. Eine der häufigsten Fragen betrifft die Gegenstände, die man zum Haftantritt mitbringen darf.
Was darf ich zum Haftantritt mitbringen?
Die Hausordnung der jeweiligen JVA legt fest, welche Gegenstände Gefangene mitbringen dürfen. Die Liste ist oft spezifisch und dient dazu, die Sicherheit und Ordnung innerhalb der Anstalt zu gewährleisten. Im Allgemeinen sind persönliche Gegenstände erlaubt, die für den täglichen Bedarf notwendig sind, aber keine Gefahr darstellen oder den Vollzugszweck gefährden könnten.
Details zu Kleidung und Wäsche
Gefangene haben in der Regel die Möglichkeit, private Kleidung zu tragen, sofern diese den Vorgaben entspricht und die erlaubte Menge nicht überschreitet. Die genauen Mengen können variieren, aber eine typische Liste erlaubt eine ausreichende Anzahl an Unterwäsche (Slips, Unterhemden, Socken), Hosen (lang und kurz), Oberteilen (T-Shirts, Pullover, Jacken, Hemden, Westen), Schlafanzügen und einem Bademantel.
Auch bei Schuhen gibt es Vorgaben: Erlaubt sind meist mehrere Paar Schuhe für verschiedene Zwecke (Sport-, Halb-, Winterschuhe), sowie Badeschuhe, Hausschuhe und Sandalen. Zusätzlich dürfen oft eine Mütze, ein Basecap, Handschuhe und ein Schal oder Schaltuch mitgebracht werden. Für den Haftraum sind Handtücher, Badetücher und Geschirrtücher in begrenzter Anzahl erlaubt. Auch Bettwäsche kann in bestimmten Mengen mitgebracht werden.
Ein wichtiger Hinweis ist, dass die JVA für die Reinigung der Kleidung ein Wäschenetz zur Verfügung stellt. Wenn die mitgebrachte Kleidung den Vorgaben entspricht, dürfen Sie diese tragen und mit auf den Haftraum nehmen. Andernfalls werden Sie mit Anstaltskleidung ausgestattet.

Elektronische Geräte: TV, Radio & Co.
Die Mitnahme von Elektronische Geräte ist unter strengen Auflagen möglich. Erlaubt sind oft ein Fernseher, ein Radio oder Radiorecorder sowie bestimmte Spielkonsolen wie die Playstation 1 oder 2 (ohne Speicherkarten und Spiele).
Für Fernseher gelten spezifische Regeln zur Größe und Ausstattung:
- Röhrenfernseher dürfen eine Bildschirmdiagonale von maximal 42 cm haben. Ein integriertes Kassettenteil ist nicht gestattet, integrierte DVD-Spieler hingegen schon.
- Flachbildfernseher sind bis zu einer Bildschirmdiagonale von maximal 24 Zoll erlaubt. Auch hier sind integrierte DVD-Spieler gestattet, allerdings dürfen die Geräte keine Smart-Funktion besitzen.
- Als Zubehör sind eine Fernbedienung und ein Antennenkabel mit einer Länge von höchstens 1,50 m erlaubt.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein Leihfernsehgerät von der JVA zu mieten. Hierfür wird eine monatliche Gebühr erhoben, die zweckgebunden eingezahlt werden kann.
Bei Radios und Radiorecordern sind sogenannte Bassrollen nicht gestattet. Die Geräte dürfen eine bestimmte Größe nicht überschreiten (z.B. Höhe x Breite x Tiefe gleich maximal 120 cm). Die Lautsprecher müssen integriert und nicht abnehmbar sein. CD- und Kassettenteile sind in der Regel zulässig.
Für die Sony Playstation sind nur die Modelle 1 und 2 zugelassen, zusammen mit zwei Controllern und den benötigten Anschlusskabeln.
Eine entscheidende Voraussetzung für die Ausgabe elektrischer Geräte ist deren Überprüfung durch eine beauftragte externe Werkstatt. Diese Überprüfung dient der technischen Betriebssicherheit und der Suche nach unerlaubten Einlagen. Die Kosten für diese Überprüfung müssen vom Gefangenen selbst getragen werden und belaufen sich pro Gerät (Fernseher, Radio, Playstation) auf einen bestimmten Betrag (z.B. 20,- € pro Gerät). Nach der erfolgreichen Überprüfung erfolgt eine Versiegelung der Geräte und ihrer externen Schnittstellen. Diese Versiegelung darf während der Haft nicht entfernt werden.
Weitere erlaubte Gegenstände
Neben Kleidung und Elektronik dürfen weitere persönliche Gegenstände mitgebracht werden, die den Alltag erleichtern oder aus medizinischen/religiösen Gründen notwendig sind:
- Brillen, orthopädische oder sonstige medizinische Hilfsmittel sowie notwendige, ärztlich verordnete Arzneimittel.
- Eine begrenzte Anzahl von Fotos (oft bis zu 10 Stück, keine Polaroidfotos).
- Eine Armband- oder Taschenuhr ohne Sende-, Aufzeichnungs- oder Empfangsfunktion.
- Eine geringe Anzahl von Schmuckstücken (oft maximal 3 Stück), ausgenommen sind Ehe- und Verlobungsringe, die zusätzlich erlaubt sind.
- Mittel zur Körperpflege in begrenzter Auswahl: Zahnbürste, Kamm, Nassrasierer, Rasierpinsel, kleine Pinzette, kleiner Nagelknipser, kleine Babyschere mit abgerundeten Spitzen, kleine Nagelfeile (oft nur aus Metall und ohne Diamantbeschichtung).
- Schreibmaterial: Locher, Bleistiftspitzer, Buntstifte, Füllhalter, Lineal, Kugelschreiber, Schreibetui, Faserstifte, Klebstift, Minen, Tintenpatronen, mechanisches Heftgerät, Radiergummi, Schreibpapier und Briefumschläge (unbefüttert).
- Religiöse Gegenstände.
- Eine bestimmte Anzahl an Briefmarken (oft bis zu 80 Stück).
- Ein Tabakstopfer.
- Eine geringe Anzahl von Feuerzeugen (oft nur Piezoelektronische, z.B. 2 Stück).
- Ein begrenzter Bargeldbetrag für bestimmte Zwecke (z.B. für den Einkauf in der Anstaltsbäckerei, zum Telefonieren, oder zur Begleichung der Überprüfungsgebühren für elektrische Geräte).
Es ist ratsam, nur die ausdrücklich erlaubten Gegenstände mitzubringen. Nicht erlaubte Gegenstände werden in der Regel eingelagert oder müssen auf Kosten des Gefangenen aus der Anstalt entfernt werden.

Geld senden an Gefangene
Die finanzielle Unterstützung von Gefangenen durch Angehörige ist wichtig und streng geregelt. Einzahlungen für Gefangene sollen vorrangig per Geld überweisen vorgenommen werden. Hierfür ist die Angabe einer spezifischen Bankverbindung erforderlich, die sich je nach JVA unterscheiden kann. Die vorliegenden Informationen beziehen sich auf die JVA Stralsund und geben folgende Details an:
- Empfänger: Landeszentralkasse M-V (LZK)
- IBAN: DE26 1300 0000 0014 00 1518
- BIC: MARKDEF1130
Der Verwendungszweck der Überweisung ist von entscheidender Bedeutung, damit das Geld dem richtigen Gefangenen zugeordnet werden kann. Er muss eine spezifische Nummer (im Beispiel: 363 196 0000 351) sowie den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Empfängers enthalten. Achten Sie unbedingt auf die korrekten Angaben im Verwendungszweck, da nur so eine eindeutige Zuordnung und zügige Bearbeitung sichergestellt ist.
In Ausnahmefällen können auch Bargeldeinzahlungen vorgenommen werden. Dies ist jedoch nur während der Geschäftszeiten an der Zahlstelle der JVA möglich. Die Geschäftszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag zu bestimmten Uhrzeiten festgelegt (z.B. Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:30 Uhr, Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr). Am Wochenende oder an Feiertagen sind Bargeldeinzahlungen außerhalb dieser Zeiten nicht möglich. Eine wichtige Ausnahme bilden Einzahlungen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen – diese sind jederzeit möglich.
Über jede Einzahlung, ob per Überweisung oder bar, erhält der Gefangene einen Buchungsbeleg.
Was ist verboten?
Es gibt eine klare Liste von Gegenständen, die nicht in die JVA mitgebracht werden dürfen. Dazu gehören in der Regel:
- Nahrungs- und Genussmittel (wie z.B. Kaffee und Tabak).
- Bestimmte Pflegemittel, Cremes und Parfüms für die Körperhygiene (oft nur eine begrenzte Auswahl oder nur Produkte aus dem Anstaltskauf dürfen verwendet werden).
- Gegenstände, die eine Gefahr darstellen könnten (z.B. scharfe oder spitze Gegenstände, Werkzeuge, Waffen).
- Gegenstände, die die Kommunikation mit der Außenwelt ermöglichen könnten (z.B. Mobiltelefone, Geräte mit Aufzeichnungs- oder Sendefunktion).
- Illegale Substanzen, einschließlich Cannabis, auch nach Teillegalisierung.
- Gegenstände, die nicht ausdrücklich auf der Liste der erlaubten Gegenstände stehen.
Das Mitbringen verbotener Gegenstände kann disziplinarische Folgen haben und führt dazu, dass die Gegenstände nicht ausgehändigt, sondern eingelagert oder auf Kosten des Gefangenen entfernt werden.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Thema:
Wie sende ich Geld an einen Gefangenen?
Am besten per Banküberweisung an die Bankverbindung der jeweiligen JVA. Geben Sie im Verwendungszweck unbedingt die spezifische Nummer (falls erforderlich), den Namen und das Geburtsdatum des Gefangenen an, um eine korrekte Zuordnung zu gewährleisten. Bargeldeinzahlungen sind in der Regel nur während der Geschäftszeiten der Zahlstelle möglich.

Welche Kleidung darf ich mitnehmen?
Eine begrenzte Anzahl an private Kleidung für den täglichen Bedarf ist erlaubt, darunter Unterwäsche, Hosen, Oberteile, Schlafanzüge, Bademantel, verschiedene Schuhtypen sowie Mützen, Schals und Handschuhe. Die genauen Mengen sind begrenzt und in der Hausordnung aufgeführt. Bettwäsche und Handtücher sind ebenfalls in begrenzten Mengen erlaubt.
Welche Regeln gelten für meinen Fernseher?
Fernseher dürfen nur bis zu einer bestimmten Bildschirmgröße (Röhrenfernseher max. 42 cm Diagonale, Flachbildfernseher max. 24 Zoll Diagonale) mitgebracht werden. Smart-TVs sind nicht erlaubt. Alle elektrischen Geräte, einschließlich Fernseher, müssen kostenpflichtig von einer externen Werkstatt auf Sicherheit und unerlaubte Einlagen überprüft und versiegelt werden.
Darf ich Bargeld mitbringen?
Ja, Sie dürfen einen begrenzten Bargeldbetrag zum Haftantritt mitbringen. Dieses Geld ist für bestimmte Zwecke wie den Einkauf, das Telefonieren oder die Begleichung von Gebühren (z.B. für die Geräteüberprüfung) vorgesehen.
Warum werden elektrische Geräte überprüft?
Die Überprüfung elektrischer Geräte dient der Sicherheit in der JVA. Es wird sichergestellt, dass die Geräte technisch einwandfrei sind und keine verbotenen Gegenstände oder Kommunikationsmittel darin versteckt sind.
Fazit
Die Vorbereitung auf den Haftantritt erfordert sorgfältige Planung, insbesondere im Hinblick auf die Gegenstände, die mitgebracht werden dürfen, und die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Informieren Sie sich genau über die spezifische Hausordnung der JVA, in der die Haft angetreten wird, da es Abweichungen in den Details geben kann. Die Einhaltung der Regeln bezüglich persönlicher Gegenstände und die korrekte Abwicklung von Geldüberweisungen tragen dazu bei, den Übergang in die Haftzeit zu erleichtern und Komplikationen zu vermeiden.
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