Wie hoch ist der Pauschalbetrag?

Der Werbungskosten-Pauschbetrag 2023

01/02/2019

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Als Arbeitnehmer haben Sie oft Ausgaben, die direkt mit Ihrem Beruf zusammenhängen – sei es die Fahrt zur Arbeit, Arbeitsmittel oder Weiterbildungskosten. Das deutsche Steuerrecht erkennt diese Ausgaben an und ermöglicht es Ihnen, sie steuermindernd geltend zu machen. Diese Kosten werden als Werbungskosten bezeichnet. Um die Steuererklärung für viele Arbeitnehmer zu vereinfachen, gibt es anstelle des aufwendigen Nachweises jeder einzelnen Ausgabe einen Pauschalbetrag. Dieser sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird automatisch berücksichtigt, auch wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten unter diesem Betrag liegen.

Welche Pauschbeträge kann man 2023 absetzen?
Der Sparerpauschbetrag, der einen Teil der Kapitalerträge steuerfrei stellt, wird ab 2023 angehoben. Für Ledige steigt er von 801 Euro auf 1.000 Euro für Verheiratete von 1.602 Euro auf 2.000 Euro. Dieser Betrag erlaubt es, Kapitalerträge bis zur genannten Grenze ohne Abgeltungsteuer zu erhalten.

Der Gesetzgeber definiert Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz, EStG). Diese Definition ist recht weit gefasst und umfasst im Grunde alle Kosten, die beruflich veranlasst sind (R 9.1 Abs. 1 Satz 1 Lohnsteuer-Richtlinien, LStR). Wichtig ist, dass dieser Pauschbetrag ausschließlich für Einkünfte aus nicht-selbstständiger Tätigkeit vorgesehen ist. Erzielen Sie beispielsweise Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder einer selbstständigen Tätigkeit, gelten hierfür andere Regelungen und Pauschalen.

Übersicht

Wie hoch ist der Werbungskosten-Pauschbetrag?

Die Höhe des Werbungskosten-Pauschbetrags wird jährlich oder in größeren Abständen vom Gesetzgeber angepasst. Seit dem Jahr 2023 beträgt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag gemäß § 9a EStG 1.230 Euro. Im Vorjahr 2022 lag dieser Betrag noch bei 1.200 Euro. Dieser Betrag wird jedem Arbeitnehmer gewährt, der Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit erzielt.

Hier ist ein kurzer Überblick über die Entwicklung der Pauschale in den letzten Jahren:

JahrWerbungskosten-Pauschbetrag
20221.200 Euro
20231.230 Euro

Es ist entscheidend zu verstehen, dass dieser Pauschbetrag pro Person gilt. Erzielt ein Ehepaar, das gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wird, Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit, so steht jedem Partner der volle Pauschbetrag zu. Das bedeutet, dass das Paar insgesamt 2.460 Euro (im Jahr 2023) als Werbungskosten pauschal geltend machen kann. Eine Übertragung des Pauschbetrags von einem Partner auf den anderen oder auf Dritte ist jedoch nicht möglich.

Pauschbetrag oder Einzelnachweis: Was ist besser?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer die Wahl: Entweder sie nutzen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder sie weisen ihre tatsächlichen Werbungskosten einzeln nach. Letzteres wird als Einzelnachweis bezeichnet. Der Pauschbetrag kommt immer dann zur Anwendung, wenn keine höheren Werbungskosten geltend gemacht werden oder wenn die nachgewiesenen Kosten unter dem Pauschbetrag liegen.

Es lohnt sich immer zu prüfen, ob die Summe Ihrer tatsächlichen berufsbedingten Ausgaben den Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt. Nur wenn Ihre nachgewiesenen Werbungskosten höher sind als die Pauschale, wirkt sich der Einzelnachweis steuermindernd aus. In diesem Fall sollten Sie alle Belege und Nachweise sorgfältig sammeln, um die höheren Kosten gegenüber dem Finanzamt belegen zu können.

Unsere klare Empfehlung lautet daher: Sammeln Sie das ganze Jahr über sämtliche Belege für Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Auch wenn es zu Beginn des Jahres unwahrscheinlich erscheinen mag, den Betrag von 1.230 Euro zu überschreiten, können unvorhergesehene Ereignisse, wie beispielsweise ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit, der Reparaturkosten verursacht, oder größere Anschaffungen von Arbeitsmitteln, schnell dazu führen, dass die Pauschale überschritten wird. Sobald Ihre nachgewiesenen Kosten den Pauschbetrag übersteigen, reduziert jeder weitere Euro Ihre Steuerlast.

Für wen gilt der Pauschbetrag nicht?

Obwohl der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für die meisten Arbeitnehmer relevant ist, gibt es Ausnahmen. Beschränkt Steuerpflichtige, also Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben, aber hier Einkünfte erzielen, können die Werbungskosten-Pauschbeträge in der Regel nicht nutzen.

Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung, besser bekannt als Minijob, der pauschal mit 2 % versteuert wird, findet der Arbeitnehmer-Pauschbetrag keine Anwendung. Für solche pauschal versteuerten Minijobs können auch keine individuellen Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wo wird der Werbungskosten-Pauschbetrag in der Steuererklärung berücksichtigt?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist insofern besonders, als er nicht extra in der Steuererklärung eingetragen werden muss, wenn Ihre Werbungskosten unter dem Pauschbetrag liegen. Er wird bereits bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer durch Ihren Arbeitgeber berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Pauschbetrag automatisch zur Anwendung kommt und Ihre zu versteuernden Einkünfte mindert, solange Sie keine höheren Kosten geltend machen und nachweisen.

Reichen Sie eine Steuererklärung ein, wird der Pauschbetrag ebenfalls automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, es sei denn, Sie machen höhere, nachgewiesene Werbungskosten geltend. In diesem Fall tragen Sie Ihre individuellen Kosten in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Das Finanzamt prüft dann, ob die Summe Ihrer nachgewiesenen Kosten den Pauschbetrag übersteigt und zieht den höheren Betrag ab.

Erst am Ende des Jahres, wenn Sie alle Ihre beruflichen Ausgaben gesammelt und addiert haben, können Sie mit Sicherheit sagen, ob Ihre tatsächlichen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag unter- oder überschreiten. Dies unterstreicht die Wichtigkeit des Belegesammelns.

Wird der Werbungskosten-Pauschbetrag anteilig gekürzt?

Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Das bedeutet, er steht Ihnen in voller Höhe zu, sobald Sie in einem Kalenderjahr überhaupt Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erzielt haben. Es spielt keine Rolle, ob Sie das ganze Jahr über beschäftigt waren oder nur für wenige Wochen oder Monate.

Die Pauschale wird nicht anteilig gekürzt, selbst wenn Sie Ihre Tätigkeit während des Jahres aufgenommen haben, zum Beispiel nach Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung, oder wenn Sie im Laufe des Jahres arbeitslos geworden sind. Der volle Betrag von 1.230 Euro (im Jahr 2023) wird gewährt, solange überhaupt steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen wurde.

Was passiert, wenn der Arbeitslohn unter dem Pauschbetrag liegt?

Wenn Ihre gesamten Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit im Jahr unter dem Betrag des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro liegen, reduziert der Pauschbetrag Ihre Einkünfte auf 0 Euro. Der Pauschbetrag kann jedoch nicht zu negativen Einkünften, also einem steuerlichen Verlust, in dieser Einkunftsart führen. Er kann höchstens die Einnahmen vollständig aufzehren.

Häufig gestellte Fragen zum Werbungskosten-Pauschbetrag

Kann ich den Pauschbetrag auf meinen Partner übertragen?

Nein, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist personenbezogen. Jeder Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf seinen eigenen Pauschbetrag von 1.230 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren mit zwei Arbeitnehmern verdoppelt sich der gesamte abziehbare Pauschbetrag auf 2.460 Euro, aber eine Übertragung des individuellen Betrags ist nicht möglich.

Wird der Pauschbetrag gekürzt, wenn ich nur einen Teil des Jahres gearbeitet habe?

Nein, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag und wird nicht anteilig gekürzt. Er steht Ihnen in voller Höhe zu, sobald Sie im betreffenden Jahr Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit erzielt haben, unabhängig davon, wie lange Sie beschäftigt waren.

Muss ich den Pauschbetrag in der Steuererklärung eintragen?

Nein, das müssen Sie nicht. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt, wenn Sie keine höheren Werbungskosten geltend machen. Nur wenn Ihre tatsächlichen und nachweisbaren Werbungskosten über 1.230 Euro liegen, tragen Sie diese höheren Kosten einzeln in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Das Finanzamt zieht dann den höheren Betrag ab.

Gilt der Pauschbetrag auch für Minijobs?

Nein, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt nicht für Minijobs, die pauschal versteuert werden. Bei solchen Minijobs können auch keine individuellen Werbungskosten geltend gemacht werden.

Kann der Pauschbetrag zu einem steuerlichen Verlust führen?

Nein, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag kann höchstens dazu führen, dass Ihre Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit auf 0 Euro reduziert werden. Er kann keinen steuerlichen Verlust in dieser Einkunftsart erzeugen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag eine einfache und unbürokratische Möglichkeit bietet, berufsbedingte Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Er wird vielen Arbeitnehmern automatisch gewährt. Dennoch ist es ratsam, das ganze Jahr über alle Belege für potenzielle Werbungskosten zu sammeln, um am Jahresende prüfen zu können, ob ein Einzelnachweis der tatsächlichen Ausgaben für Sie steuerlich vorteilhafter ist und zu einer höheren Steuererstattung führt.

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