Was symbolisiert das Raiffeisen-Zeichen?

Die Geschichte der Volks- und Raiffeisenbanken

16/10/2021

Rating: 4.13 (7183 votes)

Im 19. Jahrhundert sahen sich Handwerker und Landwirte in Deutschland mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Hungersnöte, Missernten und fehlende Finanzierungsmöglichkeiten machten es dem sogenannten Mittelstand fast unmöglich, ihre Betriebe zu modernisieren oder überhaupt am Leben zu halten. Kredite waren teuer und oft nur bei privaten Geldverleihern zu Wucherzinsen erhältlich, was schnell zur Überschuldung und dem Verlust des Hab und Guts führen konnte. In dieser Zeit der Not entstanden wegweisende Ideen, die auf dem Prinzip der Selbsthilfe basierten und die Grundlage für das heutige System der Volks- und Raiffeisenbanken schufen.

Was symbolisiert das Raiffeisen-Zeichen?
Der Name Raiffeisen und das jahrhundertealte Schutzsymbol des Giebelkreuzes stehen für Sicherheit und verlässliche Partnerschaft - damals wie heute.

Zwei Männer spielten dabei eine entscheidende Rolle: Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883) und Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888). Beide erkannten die dringende Notwendigkeit, die Bevölkerung finanziell zu unterstützen, nicht durch Almosen, sondern durch die Organisation der eigenen Kräfte. Ihr Ziel war es, den Menschen zu ermöglichen, sich selbst zu helfen. Dies führte zur Gründung der ersten Kreditgenossenschaften in den deutschen Staaten ab etwa 1850.

Übersicht

Die Pioniere und ihre Konzepte

Hermann Schulze-Delitzsch, ein Sozialreformer, gründete ab 1850 Vorschuss- und Kreditvereine. Diese wurden später als „Volksbanken“ bekannt und konzentrierten sich zunächst vornehmlich auf die Finanzierung handwerklicher und gewerblicher Betriebe in städtischen Gebieten. Friedrich Wilhelm Raiffeisen, ein ehemaliger Amtsbürgermeister, schuf ab 1862 Spar- und Darlehenskassenvereine, beginnend in Anhausen. Seine Bewegung breitete sich vor allem in ländlichen Gebieten aus und richtete sich an die landwirtschaftliche Bevölkerung sowie städtische Handwerker und Arbeiter.

Obwohl beide Bewegungen das gleiche übergeordnete Ziel verfolgten, unterschieden sich ihre Konzepte in Detailfragen. Diese anfänglichen Unterschiede prägten die Struktur der Genossenschaften für einige Zeit:

MerkmalSchulze-Delitzsch (spätere Volksbanken)Raiffeisen (spätere Raiffeisenbanken)
GeschäftsschwerpunktGeldgeschäft (Kredite, Sparen)Geld- und Warengeschäft (Kredite, Sparen, gemeinsamer Einkauf/Verkauf von Waren)
Räumlicher FokusVornehmlich städtisch und UmlandVornehmlich ländlich/dörflich
Größe des GeschäftsbezirksGrößer (Städte und Umgebung)Kleiner (ein Dorf, ein Kirchspiel, eine Gemeinde)
Trennung Geld-/WarengeschäftVon Anfang an getrenntZunächst verbunden, später teilweise getrennt
Dominierende MitgliederHandwerker, GewerbetreibendeLandwirte, Bürgermeister, Geistliche, Ökonomen

Ein Kernelement beider Systeme war die solidarische Haftung der Mitglieder. Anfänglich war diese Haftung meist unbeschränkt, was der Genossenschaft Kreditwürdigkeit verschaffte und die Refinanzierung ermöglichte. Später wurde auch die beschränkte Haftpflicht zugelassen, bei der die Haftung auf eine satzungsmäßig festgelegte Summe begrenzt war.

Die genossenschaftlichen Prinzipien

Die Arbeit der Volks- und Raiffeisenbanken basiert bis heute auf den von Schulze-Delitzsch und Raiffeisen formulierten genossenschaftlichen Prinzipien:

  • Selbsthilfe: Die Mitglieder schließen sich freiwillig zusammen, um ihre wirtschaftlichen Ziele gemeinsam zu erreichen. Sie legen ihre Ersparnisse zusammen und schaffen so die finanzielle Basis für die Kreditvergabe an andere Mitglieder.
  • Selbstverantwortung: Die Genossenschaft regelt ihre Angelegenheiten eigenständig, ohne Einmischung von außen. Die Mitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung für den Erfolg und die Entwicklung ihrer Genossenschaft.
  • Selbstverwaltung: Die Genossenschaft wird von ihren Mitgliedern selbst verwaltet. Die Organe (Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand) setzen sich aus Mitgliedern zusammen, die aus der Mitte der Genossenschaft stammen.

Genossenschaftliches Handeln beruht auf dem freiwilligen Zusammenschluss. Ein Eintritt oder Austritt ist jederzeit möglich. Durch die Einzahlung eines Geschäftsanteils wird das Mitglied zum Teilhaber. Das Grundkapital ist variabel und wächst oder schrumpft mit der Mitgliederzahl. Das Hauptziel ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder (§ 1 Genossenschaftsgesetz).

Wie hieß die Raiffeisenbank früher?
Angesichts der Finanzierungsprobleme von Landwirtschaft und Handwerk entstanden in den Staaten des Deutschen Bundes ab 1850 Kreditgenossenschaften nach Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883), die späteren Volksbanken, und Kreditgenossenschaften nach Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888), die späteren Raiffeisenbanken ...

Entwicklung und Wachstum

Die Genossenschaftsbewegung breitete sich schnell aus. Anfänglich erhielten nur Mitglieder Kredite; das Geschäft mit Nichtmitgliedern entwickelte sich erst später. Die Kreditgenossenschaften spielten eine entscheidende Rolle bei der Existenzsicherung ihrer Mitglieder, indem sie notwendige Investitions- und Betriebskredite bereitstellten, oft gegen Bürgschaften.

In Bayern wurde 1862 die erste gewerbliche Genossenschaft nach Schulze-Delitzsch gegründet, während die Raiffeisenbewegung ab 1877 im rechtsrheinischen Bayern Fuß fasste. Bis zur Jahrhundertwende gab es bereits Hunderte von Raiffeisen-Darlehenskassenvereinen und über hundert Volksbanken in Bayern. Die Mitglieder stammten aus vielfältigen Berufen, wobei in den Raiffeisenkassen Landwirte und in den Volksbanken Handwerker dominierten.

Die Zahl der Genossenschaften wuchs stetig und erreichte in Bayern in den 1920er und 1930er Jahren ihren Höchststand. Um die Mitte der 1930er Jahre gab es rund 6.800 Raiffeisen-Genossenschaften (davon ca. 4.400 Kreditgenossenschaften) und rund 400 gewerbliche Genossenschaften nach Schulze-Delitzsch (davon ca. 210 Volksbanken). Diese Genossenschaften nutzten unterschiedliche Bezeichnungen wie Kreditverein, Spar- und Darlehenskasse, Gewerbebank oder Volksbank.

Gesetzliche Regelungen und Verbände

Um dem Wachstum und der Komplexität des Genossenschaftswesens gerecht zu werden, entstanden eigene gesetzliche Regelungen. Nach dem preußischen Gesetz von 1867 und dem bayerischen Gesetz von 1869 trat 1873 das Reichsgenossenschaftsgesetz in Kraft (mehrfach novelliert, grundlegend gültig bis heute). Dieses Gesetz schuf den rechtlichen Rahmen für die Genossenschaften und führte unter anderem die Möglichkeit der beschränkten Haftpflicht ein, was die Attraktivität der Mitgliedschaft erhöhte.

Zur Vertretung ihrer Interessen, zur gegenseitigen Beratung und insbesondere zur gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung schlossen sich die einzelnen Genossenschaften zu Verbänden zusammen. Sowohl auf gewerblicher als auch auf landwirtschaftlicher Seite entstanden verschiedene regionale Verbände. In Bayern gab es beispielsweise mehrere Verbände für die gewerblichen Genossenschaften und eine Reihe von Raiffeisenverbänden. Diese Verbände fusionierten im Laufe der Zeit. Ein bedeutender Schritt war die Fusion des Bayerischen Genossenschaftsverbands (Schulze-Delitzsch) und des Bayerischen Raiffeisenverbands im Jahr 1989 zum heutigen Genossenschaftsverband Bayern e.V. Diese Fusionen führten zu einer Straffung der Organisationsstruktur.

Was ist der Slogan der Raiffeisenbank?
Weg frei für Ihre Ziele und Wünsche Wir machen den Weg frei." – Getreu unserem Motto sind wir, die Volksbanken Raiffeisenbanken, den Zielen und Wünschen unserer Kunden und Mitglieder verpflichtet.

Wandel nach 1948 zur Universalbank

Die Währungsreformen von 1923 und 1948 stellten Zäsuren dar, die einen Neuanfang erzwangen, da die Bilanzsummen drastisch schrumpften. Nach 1948, mit dem Wirtschaftsaufschwung, änderten sich das Erscheinungsbild und das Geschäftsfeld der Kreditgenossenschaften erheblich. Sie beteiligten sich am Wiederaufbau, ermöglichten die Abwicklung des zunehmenden bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Lohn- und Gehaltsüberweisungen) und erweiterten ihr Angebot um Konsumkredite, Wohnungsbaufinanzierung und Vermögensberatung.

Ab den 1960er Jahren entwickelten sich die deutschen Kreditgenossenschaften zu „Banken für Jedermann“ und schließlich zu Universalbanken mit einem umfassenden Finanzdienstleistungsangebot. Dies war auch möglich, da sie nun Kredite an Nichtmitglieder vergeben durften. Die Zahl der Kunden wuchs stark an und überstieg bald die Zahl der Mitglieder, obwohl die Mitgliederbasis ebenfalls expandierte (in Bayern von 751.000 Mitgliedern im Jahr 1965 auf 2,4 Millionen im Jahr 2007).

Die Zahl der selbstständigen Genossenschaftsbanken ist seit den 1930er Jahren aufgrund von Fusionen stetig gesunken, während die Zahl der Geschäftsstellen lange Zeit wuchs und ein dichtes Netz bildete. Gab es 1936 noch über 4.200 Raiffeisen-Kreditgenossenschaften in Bayern, waren es 2007 nur noch 328 Volksbanken und Raiffeisenbanken mit über 3.200 Bankstellen. Trotz der Reduzierung der Banken sichert dieses dichte Netz zusammen mit dem Verbundsystem (mit spezialisierten Partnern wie Bausparkassen, Versicherungen, Hypothekenbanken) die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und des Mittelstands mit Bankdienstleistungen. Ein genossenschaftliches Sicherungssystem gewährleistet seit Jahrzehnten die Einlagensicherheit.

Häufige Fragen

Wie hieß die Raiffeisenbank früher?
Ursprünglich wurden die Genossenschaften nach Raiffeisen als Spar- und Darlehenskassenvereine bezeichnet. Die Umbenennung in Raiffeisenbanken erfolgte im Laufe der Zeit, parallel zur Entwicklung und den Fusionen.

Wem gehört Raiffeisen?
Eigentümerstruktur der Raiffeisen Bank International 38,83% der Raiffeisen Bank international sind im Streubesitz, 61,17% der Raiffeisen Bank International sind im Besitz der Raiffeisen Landesbanken: 61,17% der Aktien der Raiffeisen Bank International sind im Besitz von 8 Regionalbanken.

Was sind die grundlegenden Prinzipien der Volks- und Raiffeisenbanken?
Die Arbeit basiert auf den Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Mitglieder schließen sich freiwillig zusammen, regeln ihre Angelegenheiten eigenständig und verwalten die Genossenschaft selbst, um ihre wirtschaftlichen Interessen zu fördern.

Warum gab es Fusionen unter den Genossenschaftsbanken?
Fusionen erfolgten aus betriebswirtschaftlichen Erfordernissen und im Zuge der Entwicklung der Genossenschaften zu größeren Einheiten und Universalbanken. Sie dienten dazu, wettbewerbsfähig zu bleiben und die Effizienz zu steigern. Auch die Verbände fusionierten, um eine einheitlichere Organisation zu schaffen.

Wer konnte Mitglied einer Genossenschaft werden?
Ursprünglich waren die Mitglieder oft Landwirte oder Handwerker, je nach Ausrichtung der Genossenschaft (Raiffeisen oder Schulze-Delitzsch). Im Laufe der Zeit öffnete sich die Mitgliedschaft für eine breitere Bevölkerungsschicht aus verschiedenen Berufen wie Arbeiter, Angestellte, Beamte, Lehrer, Geistliche, Kaufleute und Selbständige.

Die Geschichte der Volks- und Raiffeisenbanken ist eine Geschichte der Anpassung an wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen, basierend auf den ursprünglichen Ideen der Selbsthilfe und Solidarität. Vom kleinen Darlehenskassenverein des 19. Jahrhunderts entwickelten sie sich zu modernen Universalbanken, die eine wichtige Rolle in der Finanzlandschaft spielen.

Wenn du mehr spannende Artikel wie „Die Geschichte der Volks- und Raiffeisenbanken“ entdecken möchtest, schau doch mal in der Kategorie Bürobedarf vorbei!

Go up