Wie viel Büromaterial braucht man für eine Steuererklärung?

Büromaterial für Studenten absetzen

11/04/2022

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Das Studium bringt viele Kosten mit sich. Während Studiengebühren in vielen Bundesländern für das Erststudium weggefallen sind, fallen dennoch Ausgaben für Semesterbeiträge, Lernmaterialien und nicht zuletzt für alltägliche Dinge wie Büromaterial an. Viele dieser Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden, was für Studierende eine wichtige Möglichkeit ist, bares Geld zurückzuerhalten oder für die Zukunft Steuern zu sparen. Ein oft unterschätzter Bereich sind dabei die Kosten für Büromaterial und Druckerzubehör, die sich über das Semester oder Studienjahr schnell summieren können.

Welche Ausgaben können Studenten als Werbungskosten absetzen?
Zu den Werbungskosten gehören all jene Ausgaben, die aufgebracht werden müssen, um einer Arbeit nachgehen zu können oder eine Ausbildung beziehungsweise ein Studium zu absolvieren. Hierzu zählen etwa Fahrten zum Job oder Nebenjob, zur Universität oder zur Bibliothek.12. März 2024

Die gute Nachricht ist: Diese Ausgaben sind in der Regel steuerlich absetzbar. Entscheidend ist hierbei die Einordnung der Kosten und die korrekte Angabe in der Steuererklärung. Besonders für Studierende, die ein Zweitstudium absolvieren oder deren Studium als Fortbildung für einen bereits ausgeübten Beruf gilt, fallen diese Kosten unter die Werbungskosten. Aber auch im Erststudium können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn auch begrenzt. Das Wissen darüber, welche Kosten genau absetzbar sind und wie man sie richtig dokumentiert, ist entscheidend, um das volle Potenzial der Steuererklärung auszuschöpfen.

Übersicht

Was gehört alles zu absetzbarem Büromaterial und Zubehör?

Die Liste der Dinge, die unter den Begriff Büromaterial oder Arbeitsmittel fallen und für dein Studium notwendig sind, ist länger als man denkt. Es geht nicht nur um den einzelnen Stift, sondern um alles, was du benötigst, um zu lernen, zu schreiben, zu drucken und deine Unterlagen zu organisieren. Hier sind einige Beispiele:

  • Schreibwaren: Kugelschreiber, Bleistifte, Füller, Textmarker, Radiergummis, Spitzer
  • Papierprodukte: Notizblöcke, Hefte, Ordner, Schnellhefter, Trennblätter, Klarsichthüllen
  • Druckerzubehör: Druckerpatronen (Tinte), Toner für Laserdrucker, Druckpapier (auch Fotopapier, falls für Studienzwecke benötigt)
  • Organisationsmittel: Locher, Hefter, Büroklammern, Pinnadeln, Klebeband, Korrekturmittel
  • Sonstiges: Scheren, Lineale, Taschenrechner (sofern nicht privat genutzt, aber für Studium notwendig), USB-Sticks zur Speicherung von Studienarbeiten

All diese Gegenstände sind notwendig, um den Studienalltag zu bewältigen – von der Mitschrift in Vorlesungen über das Ausdrucken von Skripten und Hausarbeiten bis hin zur Organisation von Lernunterlagen. Jede einzelne Ausgabe mag gering erscheinen, aber über ein oder zwei Semester summiert sich das schnell zu einem beträchtlichen Betrag, der deine Steuerlast mindern kann.

Werbungskosten oder Sonderausgaben? Der Unterschied zählt

Für Studierende ist es essenziell zu verstehen, ob ihre Studienkosten als Werbungskosten oder als Sonderausgaben gelten. Dies hat erhebliche Auswirkungen darauf, wie und in welcher Höhe die Kosten absetzbar sind, insbesondere bei Büromaterial.

Werbungskosten: Dies ist die vorteilhaftere Variante. Kosten, die als Werbungskosten anerkannt werden, sind in voller Höhe absetzbar (es gibt keinen Höchstbetrag wie bei Sonderausgaben). Fallen deine Studienkosten unter Werbungskosten, kannst du sogar einen Verlustvortrag geltend machen, wenn deine Ausgaben dein Einkommen im aktuellen Jahr übersteigen. Dieser Verlust wird dann in zukünftige Jahre „vorgetragen“ und mindert deine Steuerlast, sobald du ins Berufsleben einsteigst und Einkommen erzielst. Büromaterial und Arbeitsmittel sind typische Werbungskosten.

Wann gelten Studienkosten als Werbungskosten? In der Regel bei einem Zweitstudium, einem Masterstudium, einem Promotionsstudium oder wenn das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (z.B. duales Studium) oder als Fortbildung für einen bereits ausgeübten Beruf absolviert wird.

Sonderausgaben: Kosten im Rahmen der erstmaligen Berufsausbildung oder des Erststudiums können nur als Sonderausgaben abgesetzt werden. Hier gibt es einen Höchstbetrag, der aktuell bei 6.000 Euro pro Jahr liegt. Ein weiterer Nachteil ist, dass Sonderausgaben nur bis zur Höhe des zu versteuernden Einkommens im aktuellen Jahr berücksichtigt werden können. Ein Verlustvortrag ist bei Sonderausgaben nicht möglich.

Büromaterialkosten können also je nach deiner Studiensituation entweder als unbegrenzte Werbungskosten oder als begrenzte Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für die meisten Studierenden, die ein Masterstudium oder ein Zweitstudium absolvieren, fallen Büromaterialkosten unter die Werbungskosten, was steuerlich sehr attraktiv ist.

Belege sammeln: Warum das so wichtig ist

Das Finanzamt akzeptiert deine Ausgaben nicht einfach so. Du musst sie nachweisen. Das bedeutet: Sammle jeden Beleg, jede Rechnung für Büromaterial, Druckerpatronen, Papier und alles andere, was du für dein Studium kaufst. Ob du im Schreibwarenladen um die Ecke einkaufst, online bestellst oder im Supermarkt Papier mitnimmst – bitte den Kassenbon oder drucke die Online-Rechnung aus.

Warum ist das Sammeln von Belegen so wichtig? Weil das Finanzamt im Zweifel Nachweise verlangen wird. Ohne Belege kann das Finanzamt deine Ausgaben ablehnen, und du verlierst die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Auch wenn es sich nur um kleine Beträge handelt, jeder Bon zählt und summiert sich am Ende des Jahres. Lege dir am besten eine separate Mappe oder einen Ordner an, in dem du alle relevanten Belege für deine Steuererklärung aufbewahrst.

Auch wenn es eine sogenannte Nichtbeanstandungsgrenze für Arbeitsmittel gibt (früher oft pauschal 110 Euro), auf die das Finanzamt unter Umständen bei Kleinstbeträgen verzichtet, ist es immer sicherer, die tatsächlichen Kosten mit Belegen nachzuweisen. Dies gilt insbesondere, wenn deine Ausgaben für Büromaterial und Zubehör höher sind.

Welche Pauschbeträge sind steuerlich absetzbar?
Nichtselbstständige Arbeit: WerbungskostenNichtselbstständige Arbeit: Werbungskosten2024Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 EuroSofort-AfA für Arbeitsmittel (ohne Umsatzsteuer)800 EuroKilometerpauschalenEntfernungspauschale für Wege Wohnung–erste Tätigkeitsstätte0,30 Euro pro Entfernungs-km

Praktische Tipps für die Steuererklärung

Die Steuererklärung als Student mag einschüchternd wirken, ist aber machbar und lohnt sich fast immer. Hier sind einige Tipps, wie du deine Büromaterialkosten geltend machst:

  • Zeitpunkt: Auch wenn du als Student oft kein oder nur wenig Einkommen hast, ist es sinnvoll, eine Steuererklärung abzugeben, um einen Verlustvortrag für deine Werbungskosten zu sichern. Dies ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
  • Formular: Büromaterialkosten als Werbungskosten trägst du in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) ein, auch wenn du keine Einkünfte hattest. Dort gibt es eine Zeile für „Arbeitsmittel“. Hier listest du die Gesamtsumme deiner Ausgaben für Büromaterial, Druckerzubehör etc. auf.
  • Auflistung: Es ist ratsam, eine detaillierte Liste oder Tabelle deiner Ausgaben für Büromaterial zu führen. Datum des Kaufs, Geschäft, Artikel und Preis. Diese Liste reichst du zusammen mit den gesammelten Belegen beim Finanzamt ein. Das erleichtert dem Sachbearbeiter die Prüfung und dir die Übersicht.
  • Pauschalen vs. tatsächliche Kosten: Es gibt keine spezifische Pauschale nur für Büromaterial. Du kannst entweder die tatsächlichen Kosten (mit Belegen) ansetzen oder eventuell eine Pauschale für Arbeitsmittel, falls das Finanzamt dies in Einzelfällen und bei geringen Beträgen akzeptiert (oft nicht mehr üblich und sicherer mit Belegen). Setze immer die tatsächlichen Kosten an, wenn diese die Pauschale übersteigen oder wenn du einen Verlustvortrag anstrebst.

Weitere absetzbare Kosten im Studium (kurzer Überblick)

Neben Büromaterial gibt es noch weitere Kosten, die du als Student steuerlich geltend machen kannst. Dies erhöht die Gesamtsumme deiner absetzbaren Ausgaben und maximiert deine Steuerersparnis oder deinen Verlustvortrag.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Fahrtkosten zur Universität oder Bibliothek
  • Kosten für Fachbücher und Skripte
  • Semesterbeiträge (können je nach Einzelfall unterschiedlich behandelt werden, oft aber absetzbar)
  • Kosten für Arbeitszimmer (unter strengen Voraussetzungen)
  • Kosten für Drucker, Laptop, Schreibtisch (als Arbeitsmittel, ggf. über mehrere Jahre abzuschreiben)
  • Kontoführungsgebühren (pauschal 16 Euro)
  • Bewerbungskosten für Praktika oder Jobs nach dem Studium

Auch wenn dieser Artikel den Fokus auf Büromaterial und Zubehör legt, ist es wichtig zu wissen, dass dies nur ein Teil der möglichen Abzüge ist. Eine umfassende Steuererklärung berücksichtigt alle relevanten Kosten.

Übersicht: Beispiele für absetzbare Büromaterialkosten

KategorieBeispieleWichtigkeit für StudiumAbsetzbarkeit
SchreibwarenKugelschreiber, Bleistifte, MarkerMitschriften, Notizen, MarkierenAls Arbeitsmittel (Werbungskosten/Sonderausgaben)
PapierwarenHefte, Blöcke, Ordner, PapierNotizen, Ausdrucke, OrganisationAls Arbeitsmittel (Werbungskosten/Sonderausgaben)
DruckerzubehörTinte, Toner, PapierAusdrucken von Skripten, ArbeitenAls Arbeitsmittel (Werbungskosten/Sonderausgaben)
OrganisationsmittelHefter, Locher, BüroklammernUnterlagen sortieren und abheftenAls Arbeitsmittel (Werbungskosten/Sonderausgaben)
Digitale SpeichermedienUSB-SticksArbeiten speichern, Daten sichernAls Arbeitsmittel (Werbungskosten/Sonderausgaben)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich jeden Kassenbon für Büromaterial aufheben?

Ja, unbedingt. Jeder Beleg ist ein Nachweis deiner Ausgaben. Das Finanzamt kann diese Belege anfordern.

Kann ich auch Büromaterial absetzen, das ich im Supermarkt kaufe?

Ja, solange es sich um für das Studium notwendige Artikel handelt (z.B. Papier, Stifte) und du einen Beleg hast.

Gibt es eine Pauschale für Büromaterialkosten?

Nein, es gibt keine spezifische Pauschale nur für Büromaterial. Du setzt die tatsächlichen Kosten an, die du mit Belegen nachweist.

Was mache ich, wenn ich einen Beleg verloren habe?

Ohne Beleg wird es schwierig, die Ausgabe geltend zu machen. Das Finanzamt kann die Anerkennung verweigern. Versuche, wenn möglich, eine Kopie des Belegs vom Geschäft zu erhalten.

Kann ich auch die Kosten für einen Drucker oder Laptop absetzen?

Ja, Drucker und Laptops sind ebenfalls Arbeitsmittel. Liegen die Kosten über 800 Euro netto (plus Mehrwertsteuer, falls zutreffend), müssen sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden (AfA). Liegen sie darunter, können sie im Jahr des Kaufs voll abgesetzt werden (GWG – geringwertiges Wirtschaftsgut). Dieser Artikel konzentriert sich aber auf die Verbrauchsmaterialien wie Tinte, Toner und Papier.

Lohnt sich eine Steuererklärung als Student überhaupt, wenn ich kein Einkommen habe?

Ja, unbedingt, wenn du Werbungskosten hast (z.B. im Master- oder Zweitstudium). Du kannst einen Verlustvortrag geltend machen, der deine Steuerlast mindert, sobald du im Berufsleben stehst. Dies ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Büromaterial, Druckerzubehör und anderen Verbrauchsmaterialien für das Studium ist eine wichtige Möglichkeit, deine finanzielle Belastung zu reduzieren. Auch wenn es sich um viele kleine Ausgaben handelt, die sich erst auf den zweiten Blick summieren, können sie, korrekt in der Steuererklärung angegeben, zu einer spürbaren Steuerersparnis führen oder einen wertvollen Verlustvortrag generieren.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt im systematischen Sammeln aller Belege und in der korrekten Zuordnung der Kosten, vor allem der Unterscheidung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben. Indem du deine Ausgaben für Arbeitsmittel wie Stifte, Papier und Tinte sorgfältig dokumentierst und in deiner Steuererklärung angibst, nutzt du die Möglichkeiten des deutschen Steuerrechts zu deinen Gunsten. Warte nicht, bis du ein hohes Einkommen hast; starte schon während des Studiums damit, deine Kosten geltend zu machen und so die Grundlage für zukünftige Steuerentlastungen zu schaffen.

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