Was kann man als Soldat bei der Steuer absetzen?

Steuererklärung für Soldaten: Was absetzen?

18/09/2022

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Als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr sind Sie besonderen beruflichen Gegebenheiten ausgesetzt. Diese können sich direkt auf Ihre finanzielle Situation auswirken und bieten gleichzeitig spezifische Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung. Viele Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Dienst entstehen, können als sogenannte Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Es ist entscheidend, diese Möglichkeiten zu kennen und korrekt zu nutzen, um Ihre Steuerlast legal zu reduzieren. Dieser Artikel beleuchtet einige der wichtigsten Absetzungsmöglichkeiten für Soldaten und erklärt, worauf Sie dabei achten müssen.

Was kann man als Soldat bei der Steuer absetzen?
Soldaten und Soldatinnen tragen in der Regel Uniform, also Berufskleidung. Die Kosten für Anschaffung, Instandhaltung und Reinigung von Arbeitskleidung können Sie von der Steuer absetzen, sofern Rechnungen vorhanden sind. Sie können die Reinigungskosten sogar absetzen, wenn Sie Ihre Uniform zuhause waschen.
Übersicht

Umzugskosten bei berufsbedingtem Wohnortwechsel

Ein berufsbedingter Umzug gehört zu den häufigsten Anlässen, bei denen steuerlich relevante Kosten entstehen. Als Soldat kann ein solcher Umzug durch eine Versetzung, den Einzug in eine Gemeinschaftsunterkunft oder die Notwendigkeit, näher am Dienstort zu wohnen, veranlasst sein. Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie die damit verbundenen Kosten in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.

Zu den absetzbaren Umzugskosten zählen verschiedene Posten. Dazu gehört selbstverständlich der eigentliche Transport Ihres Hausrats, also der Kosten für das Umzugsunternehmen oder die Miete eines Transporters samt Material wie Kartons. Aber auch weitere Ausgaben können berücksichtigt werden. Beispielsweise die Reisekosten am Umzugstag, die Maklergebühren, falls Sie aufgrund des Umzugs eine neue Wohnung über einen Makler suchen mussten, oder auch doppelte Mietzahlungen. Letzteres betrifft den Fall, dass Sie für eine Übergangszeit sowohl die Miete für Ihre alte als auch für Ihre neue Wohnung zahlen müssen.

Es ist jedoch ein wichtiger Punkt zu beachten: Wenn die Bundeswehr Ihnen einen Teil oder die gesamten Umzugskosten erstattet, müssen Sie diese Erstattung von Ihren tatsächlichen Umzugskosten abziehen. Nur der verbleibende Betrag, der nicht vom Dienstherrn übernommen wurde, kann in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Sammeln Sie daher unbedingt alle Belege für Ihre Umzugskosten und halten Sie die erhaltenen Erstattungen fest.

Doppelte Haushaltsführung

Führen Sie aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt, weil Sie am Dienstort eine Zweitwohnung unterhalten, während Ihr Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort liegt, können Sie ebenfalls bestimmte Kosten steuerlich geltend machen. Die doppelte Haushaltsführung ist ein komplexes Thema mit spezifischen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Wenn diese Voraussetzungen bei Ihnen zutreffen, können Sie einen Teil der Kosten für die Zweitwohnung am Dienstort als Werbungskosten absetzen.

Die Gemeinschaftsunterkunft und ihre steuerliche Behandlung

Viele Soldaten haben die Möglichkeit, kostenlos in Gemeinschaftsunterkünften der Bundeswehr zu wohnen. Die steuerliche Behandlung dieser Unterkunft hängt davon ab, wie und wofür Sie diese nutzen. Wenn Sie die Unterkunft tatsächlich zum Wohnen und Übernachten während der Dienstzeit nutzen, ist die Situation anders zu beurteilen als wenn Sie die Unterkunft ausschließlich für dienstliche Zwecke, wie das Umziehen oder die Aufbewahrung von Dienstkleidung und Ausrüstung, verwenden und nach Dienstschluss zu Ihrer eigentlichen Wohnung zurückkehren.

In Fällen, in denen die Gemeinschaftsunterkunft nicht zum Wohnen oder Übernachten genutzt wird, sondern lediglich als eine Art 'dienstliche Basis' dient, können eventuell damit verbundene Kosten zusätzlich zu den Fahrtkosten zwischen Ihrer Wohnung und der Kaserne als Werbungskosten absetzbar sein. Dies wurde durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) im Jahr 2020 bestätigt (BFH, Urteil vom 28.04.2020, VI R 5/18).

Der dem Urteil zugrunde liegende Fall betraf einen Zeitsoldaten, der die Gemeinschaftsunterkunft nur zum Umziehen und zur Lagerung seiner Ausrüstung nutzte. Da die Bundeswehr für das Bereitstellen dieser Unterkunft einen sogenannten geldwerten Vorteil ansetzte, der der Besteuerung unterworfen wurde, entschied der BFH, dass dem Soldaten ein Werbungskostenabzug in exakt derselben Höhe zusteht. Dies zeigt, dass auch die steuerliche Bewertung der Unterkunft durch den Dienstherrn Auswirkungen darauf haben kann, welche Kosten Sie geltend machen dürfen. Wenn ein geldwerter Vorteil versteuert wird, der mit der dienstlichen Nutzung der Unterkunft zusammenhängt, kann dieser Betrag als Werbungskosten wieder abgezogen werden.

Der Diensthund als Arbeitsmittel

Für Soldatinnen und Soldaten, die als Diensthundeführer tätig sind, stellt der Diensthund ein wichtiges 'Werkzeug' im beruflichen Alltag dar. Das deutsche Steuerrecht erkennt diese besondere Rolle an. Bereits 2010 entschied der BFH, dass ein Diensthund als Arbeitsmittel anzusehen ist (BFH, Urteil vom 18.03.2010, VI R 56/08). Das bedeutet, dass Sie die Kosten, die Ihnen für die Haltung und Pflege Ihres Diensthundes entstehen, als Werbungskosten von der Steuer absetzen können.

Zu den absetzbaren Kosten gehören alle Aufwendungen, die unmittelbar mit der dienstlichen Nutzung und der notwendigen Pflege des Tieres verbunden sind. Dies umfasst beispielsweise die Kosten für Futter, aber auch für notwendige Ausrüstungsgegenstände wie Leinen, Transportboxen oder Hundegeschirre. In der Regel fällt für Diensthunde auch keine Hundesteuer an, was eine zusätzliche finanzielle Entlastung bedeutet.

Es ist von größter Wichtigkeit, dass Sie alle Ausgaben für Ihren Diensthund sorgfältig dokumentieren. Sammeln Sie sämtliche Quittungen und Belege. Achten Sie darauf, dass die Belege möglichst genau beschreiben, wofür die Ausgaben angefallen sind. Eine allgemeine Bezeichnung wie 'Hundezubehör' reicht dem Finanzamt oft nicht aus. Präzisere Angaben wie 'Hundefutter', 'Transportbox für Diensthund' oder 'Leine' sind empfehlenswert.

Ähnlich wie bei den Umzugskosten gilt auch hier: Erhalten Sie von der Bundeswehr Erstattungen für die Kosten Ihres Diensthundes (sogenanntes Hundegeld), müssen Sie diese Erstattungen von Ihren Gesamtkosten abziehen. Nur die Differenz, also die von Ihnen selbst getragenen Kosten, können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Beiträge zu Berufsverbänden

Die Mitgliedschaft in berufsständischen Vertretungen oder Gewerkschaften ist für viele Arbeitnehmer eine Selbstverständlichkeit. Auch als Soldat können Sie Mitglied in spezifischen Verbänden sein, die Ihre Interessen vertreten, wie beispielsweise der Deutsche BundeswehrVerband e. V. (DBwV). Ebenso sind Mitgliedschaften in größeren Gewerkschaften wie ver.di möglich, sofern diese Ihre beruflichen Belange als Soldat abdecken.

Die Beiträge, die Sie für die Mitgliedschaft in solchen Berufsverbänden oder Gewerkschaften zahlen, können Sie in voller Höhe als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Diese Ausgaben sind direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit verbunden und dienen der Wahrung Ihrer Interessen als Arbeitnehmer bzw. Soldat.

Kosten für Wehrdisziplinarverfahren

In seltenen Fällen können Soldaten in ein Wehrdisziplinarverfahren involviert sein. Sollten Ihnen in diesem Zusammenhang Kosten für Ihre Verteidigung entstehen, stellt sich die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit. Der BFH hat hierzu eine klare Entscheidung getroffen. In einem Urteil vom Januar 2024 (BFH, Urteil vom 10.01.2024, VI R 16/21) urteilte das höchste deutsche Finanzgericht, dass Berufssoldaten die Kosten für ihre Verteidigung in einem Wehrdisziplinarverfahren als Werbungskosten steuerlich absetzen können.

Die Begründung für diese Entscheidung ist, dass die Aufwendungen für die Verteidigung unmittelbar der Erhaltung der Einnahmen aus dem Dienstverhältnis dienen. Ein erfolgreicher Abschluss des Verfahrens ist notwendig, um das Dienstverhältnis und somit das Einkommen zu sichern. Daher werden diese Kosten als beruflich veranlasst angesehen und sind somit abzugsfähig.

Zusammenfassung wichtiger Absetzungsmöglichkeiten

Um Ihnen einen schnellen Überblick über die besprochenen Absetzungsmöglichkeiten zu geben, fassen wir diese in einer Tabelle zusammen:

KostenartVoraussetzungen / DetailsSteuerliche Behandlung
UmzugskostenBeruflich veranlasst (Versetzung, näher am Dienstort, Kaserne). Transport, Reise, Makler, doppelte Miete.Als Werbungskosten absetzbar. Erstattungen der Bundeswehr müssen abgezogen werden.
Doppelte HaushaltsführungZweitwohnung am Dienstort, Lebensmittelpunkt woanders. Spezifische Voraussetzungen nötig.Teil der Kosten als Werbungskosten absetzbar.
GemeinschaftsunterkunftNutzung ausschließlich für dienstliche Zwecke (Umziehen, Lagerung), nicht zum Wohnen/Übernachten. Wenn geldwerter Vorteil versteuert wird.Betrag des versteuerten geldwerten Vorteils als Werbungskosten absetzbar (BFH Urteil 2020).
DiensthundHaltung aus beruflichen Gründen (Diensthundeführer). Kosten für Futter, Leine, Transportbox, Geschirr.Als Arbeitsmittel / Werbungskosten absetzbar. Hundesteuer entfällt meist. Erstattungen (Hundegeld) abziehen. Belege sammeln!
Beiträge zu BerufsverbändenMitgliedschaft in DBwV, ver.di o.ä.In voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.
Kosten für WehrdisziplinarverfahrenKosten für die Verteidigung.Als Werbungskosten absetzbar, da der Erhaltung des Einkommens dienend (BFH Urteil 2024).

Häufige Fragen zur Steuererklärung für Soldaten

Kann ich alle meine Umzugskosten absetzen?

Nein, Sie können nur die Kosten absetzen, die Ihnen tatsächlich entstanden sind und die nicht von der Bundeswehr erstattet wurden. Sammeln Sie daher alle Belege und ziehen Sie erhaltene Erstattungen ab.

Was ist, wenn die Bundeswehr mir Kosten für meinen Diensthund erstattet?

Erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn ein sogenanntes Hundegeld oder andere Erstattungen für die Kosten Ihres Diensthundes, müssen Sie diesen Betrag von Ihren Gesamtkosten abziehen. Nur die verbleibenden, von Ihnen selbst getragenen Kosten sind steuerlich absetzbar.

Kann ich die Kosten für die Gemeinschaftsunterkunft immer absetzen?

Nicht unbedingt. Laut einem BFH-Urteil ist ein Abzug als Werbungskosten möglich, wenn Sie die Unterkunft ausschließlich für dienstliche Zwecke (Umziehen, Lagerung) nutzen und nicht dort wohnen oder übernachten, *und* wenn ein geldwerter Vorteil für die Bereitstellung der Unterkunft von der Bundeswehr angesetzt und versteuert wird. In diesem Fall können Sie den Betrag des versteuerten geldwerten Vorteils absetzen.

Sind Beiträge zu jedem Verband absetzbar?

Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften, die Ihre beruflichen Interessen als Soldat vertreten, sind als Werbungskosten absetzbar. Dies gilt für Organisationen wie den DBwV oder relevante Gewerkschaften.

Fazit

Die steuerliche Situation von Soldaten weist einige Besonderheiten auf, die sich aus den spezifischen Arbeitsbedingungen ergeben. Es ist ratsam, sich genau über die Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs zu informieren und alle relevanten Belege sorgfältig aufzubewahren. Ob Umzugskosten, Aufwendungen für den Diensthund, Beiträge zu Berufsverbänden oder sogar Kosten im Zusammenhang mit Wehrdisziplinarverfahren – viele Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit Ihrem Dienst stehen, können Ihre Steuerlast mindern. Nutzen Sie diese legalen Möglichkeiten, um Ihre finanzielle Situation als Soldat zu optimieren. Im Zweifelsfall kann die Konsultation eines Steuerberaters oder einer Lohnsteuerhilfevereins, der Erfahrung mit den Besonderheiten von Soldaten hat, hilfreich sein.

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