Schulbücher von der Steuer absetzen?

22/01/2024

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Jedes Jahr aufs Neue stehen Eltern vor der Aufgabe, die notwendigen Materialien für den Schulbesuch ihrer Kinder zu beschaffen. Eine der größten Positionen dabei sind oft die Schulbücher. Ob neu gekauft oder als Leihgabe gegen Gebühr erhalten – diese Kosten fallen regelmäßig an und können je nach Bundesland und Schulform variieren. Neben den Büchern wird eine Vielzahl weiterer Dinge benötigt: von Heften und Stiften über Zirkel und Taschenrechner bis hin zum Schulranzen selbst. Angesichts dieser wiederkehrenden und teils erheblichen Ausgaben kommt bei vielen Eltern die Frage auf: Kann ich diese Kosten steuerlich geltend machen und so meine Steuerlast mindern?

Die Antwort auf diese Frage ist für die meisten Eltern leider nicht die erhoffte. Im deutschen Steuerrecht gibt es klare Regelungen bezüglich der Absetzbarkeit von Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung von Kindern stehen. Und diese Regelungen sehen für die Kosten für Schulbücher und das allgemeine Schulmaterial keine zusätzliche steuerliche Entlastung vor.

Sind Lehrmaterialien steuerlich absetzbar?
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Übersicht

Kosten für Schulbücher und Materialien: Keine separate Absetzbarkeit

Die schlechte Nachricht zuerst, und sie ist eindeutig: Laut geltendem deutschem Steuerrecht können Eltern die Kosten, die ihnen für den Kauf oder die Leihgebühren von Schulbüchern für ihre Kinder entstehen, nicht von der Steuer absetzen. Diese Ausgaben werden steuerlich nicht als einzelne Posten anerkannt, die die Einkommensteuer mindern könnten.

Diese Regelung beschränkt sich nicht nur auf die Lehrbücher. Sie erstreckt sich auf die gesamte Bandbreite der notwendigen Schulmaterialien. Das bedeutet, auch Ausgaben für Gegenstände, die für den täglichen Unterricht unerlässlich sind, können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Füller, Bleistifte, Buntstifte und andere Schreibutensilien
  • Hefte und Blöcke für verschiedene Fächer
  • Zirkel und Lineale für den Mathematik- oder Geometrieunterricht
  • Taschenrechner, insbesondere wissenschaftliche Modelle für höhere Klassen
  • Mäppchen oder Etuis zur Aufbewahrung von Stiften und Kleinmaterial
  • Der Schulranzen oder Rucksack, der täglich für den Transport der Materialien genutzt wird
  • Bastelmaterialien, Farben, Pinsel und ähnliches, falls für den Unterricht benötigt

Es ist wichtig zu verstehen, dass alle diese typischen Kosten, die direkt für die Ausstattung des Kindes für den Schulbesuch anfallen, unter diese Nicht-Absetzbarkeitsregel fallen. Es gibt keine Möglichkeit, die Belege für diese Einkäufe beim Finanzamt einzureichen und eine Steuererstattung dafür zu erhalten.

Der Hintergrund: Kindergeld und Kinderfreibetrag

Der Grund für diese strenge Handhabung liegt im Aufbau des deutschen Familienleistungsausgleichs. Das deutsche Steuerrecht geht davon aus, dass die grundlegenden Kosten für die Versorgung und auch für die Bildung von Kindern bereits auf andere Weise berücksichtigt werden. Dies geschieht hauptsächlich über zwei zentrale Instrumente:

  • Das Kindergeld: Eine monatlich ausgezahlte Leistung, die direkt an die Eltern oder Erziehungsberechtigten geht. Es soll die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes abdecken.
  • Der Kinderfreibetrag: Ein Betrag, der bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden kann. Er mindert die Steuerlast der Eltern und soll ebenfalls die Grundbedürfnisse des Kindes, einschließlich des Betreuungs- und Ausbildungsbedarfs, pauschal berücksichtigen.

Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag für die jeweilige Familie günstiger ist als das ausgezahlte Kindergeld. Nur die für die Familie vorteilhaftere Variante wird letztendlich berücksichtigt. Da in diesem System bereits ein pauschaler Betrag für die Ausbildung und den Unterhalt des Kindes vorgesehen ist (im Kinderfreibetrag enthalten), wird davon ausgegangen, dass hiermit auch die Kosten für Schulbücher und weiteres Schulmaterial abgedeckt sind.

Deshalb dürfen Eltern die spezifischen Kosten für Schulbücher und andere Materialien, die für die Schulausbildung ihrer Kinder anfallen, nicht noch zusätzlich als Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder in anderer Form von der Steuer absetzen.

Was bedeutet das konkret für Familien?

Für Familien bedeutet dies, dass die Ausgaben für die Schulmaterialien ihrer Kinder eine finanzielle Belastung darstellen, die nicht durch eine Steuererstattung gemindert werden kann. Diese Kosten müssen aus dem verfügbaren Haushaltseinkommen bestritten werden, wobei das erhaltene Kindergeld zur Finanzierung beitragen soll.

Auch wenn die jährlichen Kosten für Schulbücher und die notwendige Ausstattung, insbesondere beim Übergang auf eine neue Schulform oder bei Schulwechseln, erheblich sein können, gibt es im Rahmen der Einkommensteuererklärung keine Möglichkeit, diese direkten Ausgaben geltend zu machen. Die steuerliche Unterstützung erfolgt pauschal über das System des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags.

Was ist steuerlich absetzbar für Lehrer?
Beispiele für absetzbare Arbeitsmittel, die als Werbungskosten gelten, sind Schreibmaterialien, Druckerpapier, Druckerpatronen, Aktenordner, Lehrertaschen sowie der beruflich genutzte PC, Laptop, Tablet und Drucker. Auch Einrichtungsgegenstände wie Regale, Bürostühle oder Schreibtische können abgesetzt werden.22. Juli 2024

Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schulmaterialien

Um die Situation weiter zu verdeutlichen, beantworten wir hier einige häufig gestellte Fragen:

Sind Schulbücher steuerlich absetzbar?
Nein, die Kosten für den Kauf oder die Leihgebühr von Schulbüchern sind im deutschen Steuerrecht nicht gesondert absetzbar.

Kann ich Hefte, Stifte und Co. von der Steuer absetzen?
Nein, neben Schulbüchern gehören auch alle weiteren gängigen Schulmaterialien wie Hefte, Stifte, Zirkel, Taschenrechner, Mäppchen und Schulranzen zu den Kosten, die nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden können.

Warum kann ich Schulmaterialien nicht absetzen?
Das deutsche Steuerrecht betrachtet diese Kosten als bereits durch das gezahlte Kindergeld oder den berücksichtigten Kinderfreibetrag abgedeckt. Diese Leistungen sollen die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes, einschließlich der Kosten für die Ausbildung, pauschal berücksichtigen.

Gibt es Ausnahmen für bestimmte Schulen oder Situationen?
Die uns vorliegenden Informationen beziehen sich auf die allgemeine Schulausbildung und die typischen Schulmaterialien. Für spezielle Situationen oder bestimmte Schulformen (z.B. Privatschulen) können andere Regelungen gelten, die jedoch über die hier behandelten Schulbücher und Materialien hinausgehen und im bereitgestellten Text nicht erwähnt sind. Bezogen auf Schulbücher und das genannte Material gibt es laut Quelle keine Ausnahmen von der Nicht-Absetzbarkeit.

Werden Kosten für die Berufsausbildung steuerlich anders behandelt?
Der bereitgestellte Text erwähnt, dass die Kosten für die Berufsausbildung ebenfalls durch Kindergeld/Kinderfreibetrag abgedeckt sind. Dies deutet darauf hin, dass auch dort eine separate Absetzbarkeit für typische Ausbildungsmaterialien ähnlich wie bei der Schulausbildung nicht vorgesehen ist. Die Hauptinformation des Textes konzentriert sich jedoch auf die Schulausbildung.

Fazit

Auch wenn die Nachricht für viele Eltern, die Jahr für Jahr Ausgaben für die Schulausstattung ihrer Kinder haben, enttäuschend ist: Die Kosten für Schulbücher und die notwendigen Schulmaterialien sind im deutschen Steuerrecht nicht separat von der Steuer absetzbar. Diese Kosten gelten als bereits durch das Kindergeld und den Kinderfreibetrag abgegolten. Es gibt daher keine Möglichkeit, diese Belege beim Finanzamt einzureichen und eine direkte steuerliche Entlastung dafür zu erhalten. Eltern müssen diese Ausgaben aus ihrem verfügbaren Einkommen bestreiten, wobei das Kindergeld zur allgemeinen Entlastung der Familie beitragen soll.

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