14/07/2014
Jedes Jahr steht die Steuererklärung an, und oft stellt sich die Frage: Wie muss ich sie eigentlich ausdrucken? Und kann ich sie überhaupt noch in Papierform abgeben? Das Finanzamt hat klare Regeln, die nicht nur die Farbe des Ausdrucks betreffen, sondern auch das Papier und die Art der Übermittlung. Es ist wichtig, diese Vorgaben zu kennen, um Fehler und unnötigen Ärger zu vermeiden. Die fortschreitende Digitalisierung hat die Anforderungen hier stark verändert.

Die Regeln für den Druck Ihrer Steuererklärung
Die Finanzverwaltung und das Bundesfinanzministerium geben genaue Vorgaben heraus, wie Steuerformulare auszudrucken sind. Früher ging es dabei vor allem um eine einheitliche Handhabung der Papierformulare, inklusive der Vorgabe, doppelseitig zu drucken und zu heften. Heute spielen technische Anforderungen eine große Rolle, da die Steuererklärungen gescannt und digitalisiert werden. Bestimmte Regeln müssen daher unbedingt eingehalten werden, auch wenn die Steuersoftware vieles vorbereitet, da der Scanprozess reibungslos funktionieren muss.
Achten Sie auf folgende Punkte, wenn Sie Ihre Steuererklärung ausdrucken:
- Papierformat und -qualität: Das verwendete Papier muss den amtlichen Vordrucken entsprechen. Das bedeutet in der Regel DIN A4. Darüber hinaus muss das Papier so beschaffen sein, dass die darauf gedruckten Informationen mindestens 15 Jahre lang gut lesbar und haltbar bleiben. Dies ist wichtig, da Steuerunterlagen lange aufbewahrt werden müssen. Sparen Sie hier nicht an der Qualität; dünnes oder minderwertiges Papier kann Probleme bereiten.
- Seitenzahl und Reihenfolge: Die Anzahl der Seiten und ihre Reihenfolge müssen exakt mit den amtlichen Vordrucken übereinstimmen. Dies gilt auch für eventuelle leere Seiten, die im offiziellen Satz vorgesehen sind. Die Scansysteme erwarten eine bestimmte Struktur.
- Einseitiger Druck: Das Finanzamt empfiehlt nachdrücklich, die Dokumente nicht doppelseitig zu bedrucken. Der Grund ist simpel und technisch bedingt: Beim Scannen könnte Schrift von der Rückseite durchscheinen (Durchscheinen) und den Leseprozess stören oder zu Fehlern in der digitalen Erfassung führen. Einseitiger Druck gewährleistet eine optimale Scanbarkeit.
- Keine Heftklammern oder Bindungen: Die Seiten dürfen nicht mehr miteinander verbunden sein. Entfernen Sie also Heftklammern, Büroklammern oder andere Bindungen, bevor Sie die Erklärung einreichen. Jede Seite muss einzeln verarbeitbar sein, um den automatisierten Scanprozess zu ermöglichen.
- Schwarz-Weiß-Ausdruck: Ja, Sie können und sollten Ihre Steuererklärung in Schwarz-Weiß ausdrucken. Die Originalformulare enthalten oft dunkelgrüne und hellgrüne Elemente, die für die Strukturierung dienen. Beim Schwarz-Weiß-Druck werden diese in unterschiedlichen Grau- oder Schwarztönen wiedergegeben, was für die Scansysteme gut unterscheidbar ist. Ein Farbausdruck ist nicht nur unnötig teuer, sondern kann unter Umständen sogar zu Problemen führen, wenn die Farben nicht korrekt interpretiert werden.
Eine Steuererklärung, die diesen Bestimmungen nicht entspricht, kann vom Finanzamt zurückgewiesen werden. Das hat gravierende Folgen, denn die Erklärung gilt dann als nicht abgegeben. Dies kann zu Verspätungszuschlägen, Schätzungen durch das Finanzamt oder anderen Nachteilen führen. Achten Sie also unbedingt darauf, dass Sie beim Druck auf die richtigen Einstellungen, geeignetes Papier und genügend Tinte setzen, um die Lesbarkeit und Scanbarkeit sicherzustellen.
Papierform oder elektronische Abgabe: Wer darf noch wählen?
Die Digitalisierung schreitet auch in der Steuerverwaltung unaufhaltsam voran. Für immer mehr Steuerpflichtige ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) oder ähnliche Software verpflichtend. Doch wer darf seine Erklärung noch klassisch in Papierform einreichen?
Verpflichtung zur elektronischen Abgabe
Für folgende Gruppen ist die elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschrieben:
- Selbständige, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte: Gehören Sie zu dieser Gruppe und erstellen eine Gewinnermittlung (egal ob Bilanzierung oder Einnahme-Überschussrechnung - Anlage EÜR), müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung und alle damit verbundenen Erklärungen (z.B. Umsatzsteuer-, Gewerbesteuererklärungen) elektronisch übermitteln.
- Kleingewerbe: Selbst kleine gewerbliche Tätigkeiten, wie beispielsweise der Betrieb einer Photovoltaikanlage, fallen unter diese Pflicht zur elektronischen Übermittlung.
- Nebeneinkünfte mit Gewinnermittlung: Auch bei nebenberuflichen Tätigkeiten, für die Sie eine Gewinnermittlung erstellen müssen, ist die elektronische Abgabe grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Ihre Einkünfte aus diesen Tätigkeiten jährlich insgesamt die im Gesetz (§§ 3 Nrn. 12/26/26a und 26b Einkommensteuergesetz - EStG) genannten Freibeträge nicht übersteigen.
- Personengesellschaften und Körperschaften: Für Personengesellschaften (wie z.B. eine GbR) und Körperschaften (wie z.B. eine GmbH oder AG) besteht die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuer- und Feststellungserklärungen sowie Gewinnermittlungen bereits seit 2011.
Für diese Gruppen stehen amtliche Papierformulare für aktuelle Veranlagungszeiträume in den Formularsystemen des Bundes und der Länder in der Regel nicht mehr zum Download bereit, was die elektronische Abgabe praktisch alternativlos macht.

Erlaubnis zur Papierform
Wer darf seine Steuererklärung noch in der althergebrachten Papierform beim Finanzamt einreichen?
- Arbeitnehmer und Rentner/Pensionäre: Wenn Ihre einzigen steuerpflichtigen Einkünfte aus einer Anstellung, Rente oder Pension stammen, dürfen Sie die Erklärung noch auf Papier einreichen.
- Zusätzliche Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung/Verpachtung: Auch wenn Sie zusätzlich zu den genannten Einkünften noch Einnahmen aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden) oder aus Vermietung und Verpachtung erzielen, ist die Abgabe in Papierform weiterhin erlaubt.
Sobald jedoch andere Einkunftsarten hinzukommen, die eine Gewinnermittlung erfordern (wie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft), greift die elektronische Abgabepflicht, wie im Abschnitt zuvor beschrieben.
Die Vorteile der elektronischen Abgabe über Mein ELSTER
Auch wenn Sie nicht gesetzlich zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind, spricht vieles dafür, diesen Weg zu wählen. Das Finanzamt empfiehlt die Nutzung von Mein ELSTER ausdrücklich, und das hat gute Gründe, die sowohl Ihnen als auch dem Amt zugutekommen.
Vorteile für Sie als Steuerpflichtiger:
- Komfort und Zeitersparnis: Sie können Ihre Erklärung bequem am PC oder Tablet ausfüllen. Die Software prüft Eingaben auf Plausibilität und zeigt Fehler oder fehlende Angaben oft sofort an. Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt digital und spart den Weg zum Briefkasten oder Finanzamt.
- Kostenlos und zugänglich: Die Nutzung von Mein ELSTER ist kostenfrei. Sie benötigen lediglich einen PC mit Internetzugang und eine einmalige Registrierung, die sicherstellt, dass Ihre Daten geschützt sind.
- Vorausgefüllte Steuererklärung: Ein großer Vorteil ist die Möglichkeit, Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen (z.B. Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber, Rentenbezugsmitteilungen, Beitragsdaten von Krankenversicherungen), abzurufen und automatisch in Ihre Erklärung zu übernehmen. Das spart mühsame Tipparbeit und minimiert Übertragungsfehler.
- Elektronischer Steuerbescheid: Sie können Ihren fertigen Steuerbescheid elektronisch abrufen und ihn bequem digital speichern.
- Sichere Kommunikation und Antragsstellung: Über Mein ELSTER können Sie sicher und verschlüsselt mit Ihrem zuständigen Finanzamt kommunizieren, Anträge stellen (z.B. auf Anpassung von Vorauszahlungen) oder auch Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen.
- Kein Druck- und Papieraufwand: Bei der elektronischen Abgabe entfällt der gesamte Aufwand für das Ausdrucken, Sortieren und Versenden der Papierformulare. Das spart Papier, Tinte und Portokosten.
Vorteile für das Finanzamt:
- Effizienzsteigerung: Die manuelle Bearbeitung von Papiererklärungen, inklusive des aufwendigen Scannens zur Digitalisierung, entfällt vollständig.
- Schnellere Bearbeitung: Da die Daten sofort digital vorliegen, können sie schneller und automatisierter verarbeitet werden. Dies führt oft zu kürzeren Bearbeitungszeiten für Ihre Steuererklärung.
- Geringere Fehleranfälligkeit: Das manuelle Abtippen von Daten aus Papierformularen, eine häufige Fehlerquelle, wird vermieden.
Die elektronische Abgabe über Mein ELSTER beschleunigt den gesamten Prozess und macht ihn für beide Seiten – Sie als Steuerpflichtiger und das Finanzamt – einfacher, sicherer und effizienter.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Muss ich meine Steuererklärung in Farbe drucken?
- Nein, ein Ausdruck in Schwarz-Weiß ist nicht nur ausreichend, sondern wird sogar empfohlen, da die Scansysteme die unterschiedlichen Grau- oder Schwarztöne der Originalfarben gut erkennen und verarbeiten können.
- Welches Papier soll ich verwenden?
- Verwenden Sie hochwertiges Papier im Format DIN A4, das dem der amtlichen Vordrucke entspricht. Wichtig ist, dass die darauf gedruckten Informationen mindestens 15 Jahre lang gut lesbar bleiben. Achten Sie auf eine ausreichende Grammatur (Dicke), um Durchscheinen zu vermeiden.
- Darf ich die Seiten zusammenheften?
- Nein, die Seiten sollten nicht miteinander verbunden sein (keine Heft-, Büroklammern, Klebstoff etc.), damit sie problemlos einzeln gescannt werden können.
- Muss ich leere Seiten mitdrucken?
- Ja, die Seitenzahl und -reihenfolge müssen exakt mit den amtlichen Vordrucken übereinstimmen, auch wenn das bedeutet, dass leere Seiten dabei sind, die im offiziellen Satz vorgesehen sind.
- Kann ich meine Steuererklärung noch in Papierform abgeben?
- Nur wenn Sie ausschließlich Einkünfte als Arbeitnehmer oder Rentner/Pensionär haben, eventuell ergänzt durch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung/Verpachtung. Für Selbständige, Gewerbetreibende, Land-/Forstwirte und bestimmte Nebeneinkünfte mit Gewinnermittlung ist die elektronische Abgabe gesetzlich vorgeschrieben.
- Was passiert, wenn mein Ausdruck oder meine Abgabe nicht den Regeln entspricht?
- Das Finanzamt kann die Erklärung zurückgewiesen. Sie gilt dann als nicht abgegeben, was zu Verspätungszuschlägen, Schätzungen oder anderen Nachteilen führen kann.
- Ist Mein ELSTER wirklich kostenlos?
- Ja, die Nutzung von Mein ELSTER zur Erstellung und Übermittlung Ihrer Steuererklärung ist kostenlos. Sie müssen sich lediglich registrieren.
- Kann ich mit ELSTER auch meinen Steuerbescheid bekommen?
- Ja, über Mein ELSTER können Sie Ihren Steuerbescheid elektronisch abrufen, sobald er erstellt wurde.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Regeln für den Druck der Steuererklärung sind auf die technische Verarbeitung im Finanzamt ausgelegt. Ein ordentlicher Schwarz-Weiß-Ausdruck auf gutem Papier ist wichtig, falls Sie noch zur Papierform berechtigt sind und diesen Weg wählen. Für die meisten ist jedoch die elektronische Abgabe über Mein ELSTER der empfohlene und oft auch der einzig zulässige Weg. Nutzen Sie die Vorteile der Digitalisierung für eine schnellere und einfachere Abgabe Ihrer Steuererklärung!
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