Welche Ausgaben können Studenten als Werbungskosten absetzen?

Steuern sparen als Student: Dein Guide

21/08/2012

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Ein Studium ist eine Investition in die Zukunft, aber auch mit erheblichen Kosten verbunden. Laut Erhebungen des Deutschen Studentenwerks fallen für ein Masterstudium an einer staatlichen Hochschule durchschnittlich rund 20.000 Euro an. Diese Summe deckt nicht nur die Ausbildung selbst, sondern auch die Lebenshaltungskosten. An privaten Hochschulen oder bei Auslandsstudien können diese Beträge sogar noch deutlich höher liegen. Doch diese finanzielle Belastung muss kein Hindernis sein. Der deutsche Staat beteiligt sich an vielen dieser Ausgaben – wenn du weißt, wie du sie geltend machst.

Welche Pauschbeträge sind steuerlich absetzbar?
Nichtselbstständige Arbeit: WerbungskostenNichtselbstständige Arbeit: Werbungskosten2024Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 EuroSofort-AfA für Arbeitsmittel (ohne Umsatzsteuer)800 EuroKilometerpauschalenEntfernungspauschale für Wege Wohnung–erste Tätigkeitsstätte0,30 Euro pro Entfernungs-km

Die gute Nachricht: Ein Großteil deiner studienbedingten Kosten kannst du dir vom Fiskus zurückholen. Das gilt nicht nur, wenn du bereits während des Studiums steuerpflichtige Einnahmen hast, sondern oft auch, wenn du kein oder nur geringes Einkommen erzielst. Der Schlüssel dazu liegt in der jährlichen Abgabe einer Steuererklärung.

Übersicht

Die typischen Kosten im Studentenleben

Um zu verstehen, wo du ansetzen kannst, lohnt sich ein Blick auf die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden in Deutschland. Laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks aus dem Jahr 2016 benötigen Studierende im Schnitt 819 Euro pro Monat. Über ein zweijähriges Masterstudium summiert sich das auf knapp 20.000 Euro. Diese Zahl berücksichtigt noch nicht einmal die Kosten für ein mögliches Auslandssemester oder Praktikum im Ausland, das ein Drittel aller Studierenden absolviert.

Die größten Posten im studentischen Budget sind dabei erwartungsgemäß:

  • Mietzahlungen (durchschnittlich 323 Euro/Monat)
  • Ausgaben für Ernährung (durchschnittlich 168 Euro/Monat)
  • Fahrtkosten (durchschnittlich 94 Euro/Monat)

Vergleichsweise gering fallen die Ausgaben für Internet und Handy (31 Euro/Monat) sowie Lernmittel (20 Euro/Monat) aus. Auch Freizeit und Unterhaltung schlagen mit nur 61 Euro im Monat eher bescheiden zu Buche.

Viele dieser Kosten sind zwar Teil des allgemeinen Lebensunterhalts, doch bestimmte, direkt mit dem Studium verbundene Ausgaben, kannst du steuerlich geltend machen. Hier kommen die sogenannten Werbungskosten ins Spiel.

Steuererklärung lohnt sich immer – auch ohne Einkommen

Grundsätzlich kannst du alle Kosten, die eindeutig im Rahmen deiner akademischen Ausbildung anfallen, von der Steuer absetzen. Wenn du bereits während des Studiums Einkommen beziehst, von dem Steuern abgezogen werden, kannst du diese gezahlten Steuern oft vollständig oder zu großen Teilen über eine Steuererklärung zurückerhalten.

Die Realität sieht jedoch so aus, dass die Mehrheit der Studierenden mit ihrem Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (z.B. 8.820 Euro im Jahr 2017) und somit keine Steuern zahlen muss und auch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Dennoch ist die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung in fast allen Fällen äußerst ratsam. Warum? Wegen eines cleveren Konzepts im deutschen Steuerrecht: dem Verlustvortrag.

Der Verlustvortrag: Dein Steuerbonus für den Berufsstart

Das Prinzip des Verlustvortrags ist für Studierende genial einfach und vorteilhaft. Immer dann, wenn deine studienbedingten Ausgaben in einem Jahr höher sind als deine steuerpflichtigen Einnahmen in diesem Jahr, entsteht ein steuerlicher Verlust. Mit einer Steuererklärung kannst du beim Finanzamt einen „Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung“ einreichen.

Dabei gibst du alle deine studienbedingten Ausgaben an. Das Finanzamt summiert diese Verluste Jahr für Jahr auf und „merkt“ sie sich für dich. Sobald du nach Abschluss deines Studiums ins Berufsleben einsteigst, anfängst, Geld zu verdienen und Steuern zu zahlen, werden die über die Studienzeit angehäuften Verluste mit deinem zukünftigen Einkommen verrechnet. Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt dadurch um die Summe der vorgetragenen Verluste, was zu einer erheblichen Steuererstattung führt. Der Verlustvortrag funktioniert also wie eine Art angesparter Steuerbonus, den du beim Berufseinstieg einlösen kannst.

Welche Studienkosten sind absetzbar?

Alle Aufwendungen, die direkt mit deinem Studium zusammenhängen und als Werbungskosten gelten, kannst du – idealerweise mit Nachweisen – von der Steuer absetzen oder im Rahmen des Verlustvortrags geltend machen. Hier eine Übersicht typischer Kosten:

  • Semesterbeiträge und Studiengebühren
  • Ausgaben für Studienfahrten und Exkursionen
  • Kosten für ein Auslandssemester
  • Ausgaben im Rahmen eines studienbedingten Praktikums
  • Fachliteratur und Skripte
  • Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker, Scanner, Papier, Stifte etc.
  • Kosten für Sprachkurse und Sprachtests (z.B. TOEFL)
  • Zinsen für einen Studienkredit
  • Kosten für das Drucken und Binden von Abschlussarbeiten
  • Fahrten zwischen Wohnung und Universität, Bibliothek oder Lerngruppen (oft als Pauschale)
  • Selbst gezahlte Versicherungsbeiträge (die direkt mit dem Studium zusammenhängen oder im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anfallen)
  • Kosten für eine doppelte Haushaltsführung (wenn du eine Wohnung am Studienort hast, aber auch noch einen Hauptwohnsitz bei den Eltern)
  • Umzugskosten (wenn du für das Studium umziehst)

Steuererklärung ohne Belege: Die Pauschalen nutzen

Auch wenn du nicht für jede kleine Ausgabe einen Beleg hast, lohnt sich die Steuererklärung oft schon allein wegen der Pauschalen, die das Finanzamt gewährt. Für bestimmte Ausgabenposten kannst du feste Beträge ansetzen, ohne Nachweise vorlegen zu müssen. Das macht die Geltendmachung vieler Kosten deutlich einfacher.

Fahrtkostenpauschale

Für deine Fahrten zur Universität oder zu anderen studienbedingten Orten wie Bibliotheken oder Lerngruppen kannst du die Fahrtkostenpauschale nutzen. Für Fahrten zwischen deiner Wohnung und der Universität oder deinem Hauptarbeitsplatz (falls du einen hast) kannst du 30 Cent pro Kilometer für die einfache Wegstrecke ansetzen. Bei Fahrten zu anderen studienrelevanten Orten wie der Bibliothek oder einer Lerngruppe, die nicht dein Hauptanlaufpunkt sind, kannst du 30 Cent pro Kilometer für die Hin- und Rückfahrt geltend machen. Das Finanzamt erkennt bei Studierenden in der Regel bis zu 280 ausbildungs- oder berufsbedingte Fahrten pro Jahr an.

Die Verpflegungspauschale

Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird, ist die Verpflegungspauschale. Diese Pauschale dient dazu, den Mehraufwand für Verpflegung abzudecken, der entsteht, wenn du dich vorübergehend außerhalb deines Wohnortes aufhältst. Das ist relevant bei:

  • Praktika außerhalb deines Wohnortes
  • Studienfahrten oder Exkursionen
  • Einem Auslandssemester

Für diese Tage kannst du eine Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Der Betrag liegt bei mindestens 24 Euro pro Tag für volle Abwesenheitstage (mindestens 24 Stunden) und 12 Euro für An- und Abreisetage oder Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit. Diese Pauschale kannst du für maximal 90 Tage innerhalb eines Jahres geltend machen. Du benötigst keine Belege für deine Ausgaben für Essen und Trinken, sondern setzt einfach die entsprechende Pauschale an. Dies ist eine attraktive Möglichkeit, zusätzliche Kosten, die bei diesen Unternehmungen anfallen, steuerlich zu mindern.

Umzugspauschale

Wenn du für dein Studium in eine andere Stadt ziehst, fallen Umzugskosten an. Neben den tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten (z.B. für ein Umzugsunternehmen) kannst du auch eine Umzugspauschale für sonstige Umzugsauslagen geltend machen. Diese Pauschale deckt Kosten ab, für die es schwierig ist, einzelne Belege zu sammeln (z.B. Trinkgelder für Umzugshelfer, Verpflegung am Umzugstag, Kosten für den Ab- und Aufbau der Küche). Die Höhe der Pauschale wird jährlich angepasst. Im Jahr 2017 betrug sie beispielsweise 764 Euro für eine Person. Auch diese Pauschale kannst du ohne Einzelnachweise ansetzen.

Steuererklärung erstellen: Spezielle Tools für Studierende

Die Erstellung einer Steuererklärung kann auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, insbesondere wenn die Formulare und Software primär auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern zugeschnitten sind. Es gibt verschiedene Wege, deine Erklärung abzugeben:

  • Klassisch in Papierform mit den amtlichen Formularen des Finanzamts.
  • Mit einer Steuer-CD-ROM oder installierbarer Steuersoftware.
  • Über das kostenfreie Online-Portal ELSTER der Finanzverwaltung.
  • Über spezialisierte Online-Anbieter.

Gerade für Studierende, die viele studienbedingte Kosten haben und den Verlustvortrag nutzen möchten, können spezialisierte Online-Angebote hilfreich sein. Plattformen wie studentensteuererklärung.de sind explizit auf die Situation von Studierenden und Absolventen zugeschnitten. Sie fragen gezielt studientypische Kostenpunkte ab, berechnen gängige Pauschalen automatisch und zeigen oft schon während der Eingabe, wie hoch die erwartete Steuererstattung oder der Verlustvortrag ausfällt. Solche Dienste erheben in der Regel eine Gebühr für die Übermittlung der fertigen Erklärung an das Finanzamt (z.B. 34,90 Euro).

Fristen nicht vergessen

Auch wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, gelten für die freiwillige Steuererklärung Fristen. Grundsätzlich hast du vier Jahre Zeit, deine Erklärung rückwirkend abzugeben. Das bedeutet, die Steuererklärung für das Jahr 2020 kannst du noch bis Ende 2024 einreichen. Nutze diese Möglichkeit, um deine angesparten Verluste geltend zu machen.

Häufige Fragen zur Steuererklärung für Studierende

Was ist der Verlustvortrag?

Der Verlustvortrag ermöglicht es dir, studienbedingte Ausgaben, die deine Einnahmen in einem Jahr übersteigen, vom Finanzamt feststellen und für die Zukunft vormerken zu lassen. Diese Verluste werden dann mit deinen Einkünften verrechnet, sobald du nach dem Studium ins Berufsleben einsteigst und Steuern zahlst. Das führt zu einer Steuererstattung.

Welche Studienkosten kann ich absetzen?

Du kannst viele Kosten absetzen, die direkt mit deinem Studium zusammenhängen, wie Semesterbeiträge, Fachliteratur, Arbeitsmittel (Laptop etc.), Fahrtkosten, Kosten für Studienfahrten, Auslandssemester, Praktika und Umzüge. Diese gelten als Werbungskosten.

Brauche ich für alle Kosten Belege?

Nicht für alle. Für bestimmte Ausgaben wie Fahrten, Umzüge und die Verpflegungspauschale gibt es feste Pauschalen, die du ohne Einzelnachweise geltend machen kannst. Für andere Kosten wie Semesterbeiträge oder größere Anschaffungen sind Belege (Rechnungen, Kontoauszüge) notwendig.

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale für Studierende?

Die Verpflegungspauschale beträgt mindestens 24 Euro pro Tag bei voller Abwesenheit (24 Stunden) und 12 Euro bei An- und Abreise- oder Teiltagen (mehr als 8 Stunden Abwesenheit). Sie kann bei Praktika, Studienfahrten oder Auslandssemestern für maximal 90 Tage im Jahr geltend gemacht werden.

Lohnt sich eine Steuererklärung, wenn ich kein Einkommen hatte?

Ja, unbedingt! Gerade dann ist der Verlustvortrag die beste Strategie. Du sammelst deine studienbedingten Kosten als Verluste an, die du später beim Berufseinstieg von der Steuer absetzen kannst, was zu einer hohen Steuererstattung führt.

Fazit

Das Studium ist eine finanzielle Herausforderung, doch das deutsche Steuerrecht bietet dir als Studentin oder Student attraktive Möglichkeiten, einen Teil der Kosten vom Staat zurückzuerhalten. Der Verlustvortrag ist dabei das zentrale Instrument, um auch ohne aktuelles Einkommen von Steuervorteilen zu profitieren und beim Berufseinstieg von einer Erstattung zu profitieren. Nutze die Möglichkeit, deine studienbedingten Werbungskosten und Pauschalen, wie die Verpflegungspauschale bei Praktika oder Auslandssemestern, geltend zu machen. Eine jährliche, freiwillige Steuererklärung ist der einfache Weg, um dir diesen Steuerbonus zu sichern.

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