Ist Telefon steuerlich absetzbar?

Telefonkosten von der Steuer absetzen

19/08/2016

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In der heutigen Arbeitswelt verschwimmen die Grenzen zwischen Privatleben und Beruf oft, besonders wenn es um Kommunikation geht. Viele von uns nutzen ihr privates Smartphone oder ihren Internetanschluss auch für berufliche Zwecke. Die gute Nachricht: Ein Teil dieser Kosten kann steuerlich geltend gemacht werden. Das deutsche Steuerrecht bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten, und eine besonders einfache ist die sogenannte Pauschale.

Ist Telefon steuerlich absetzbar?
Nachteil: Nur bis zu 20 % deiner monatlichen Telefon- und Internetausgaben werden vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt. Die Obergrenze liegt bei 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro im Jahr. Deine Telefon- oder Internetrechnung müsste also 100 Euro pro Monat betragen, damit der Maximalbetrag erreicht wird.

Dieser Artikel beleuchtet, wie du deine Telefon- und Internetkosten mithilfe der Pauschale von der Steuer absetzen kannst und welche Vorteile diese Methode bietet. Stell dir vor, du könntest einen Teil deiner monatlichen Rechnungen zurückbekommen – das ist nicht nur möglich, sondern oft unkompliziert!

Übersicht

Die Pauschale: Einfach und Unkompliziert

Die Pauschalmethode ist für viele Steuerzahler die attraktivste Option, da sie den administrativen Aufwand erheblich reduziert. Das Finanzamt erkennt bei dieser Methode pauschal einen bestimmten Prozentsatz deiner Kosten als beruflich veranlasst an, ohne dass du jeden einzelnen Anruf oder jede einzelne Minute Internetnutzung dokumentieren musst.

Der größte Vorteil der Pauschale liegt auf der Hand: Du sparst dir die mühsame Aufgabe, nachzuweisen, in welchem Umfang deine privaten Telefon- und Internetanschlüsse tatsächlich beruflich genutzt wurden. Stell dir vor, du müsstest für jeden geschäftlichen Anruf auf deinem privaten Handy die Dauer notieren oder den Anteil deiner beruflichen Internetnutzung exakt protokollieren – das wäre ein immenser Aufwand, der in der Praxis kaum leistbar ist.

Mit der Pauschale entfällt dieser Stress. Du nimmst einfach deine Gesamtkosten und wendest die vom Finanzamt vorgegebene Regel an. Das macht die Steuererklärung in diesem Punkt deutlich einfacher und spart wertvolle Zeit und Nerven.

Grenzen und Nachteile der Pauschale

So vorteilhaft die Pauschale in Bezug auf den Aufwand ist, so hat sie doch auch ihre Grenzen. Der Haupt-Nachteil ist, dass das Finanzamt nur einen begrenzten Teil deiner monatlichen Telefon- und Internetausgaben als Werbungskosten anerkennt.

Konkret werden maximal 20 % deiner tatsächlichen Kosten anerkannt. Doch das ist noch nicht alles: Es gibt eine klare Obergrenze. Diese liegt bei 20 Euro pro Monat. Auf das gesamte Jahr hochgerechnet bedeutet dies eine maximale Absetzbarkeit von 240 Euro im Jahr.

Was bedeutet diese Obergrenze in der Praxis? Um den Maximalbetrag von 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro im Jahr überhaupt erreichen zu können, müssten deine monatlichen Telefon- oder Internetrechnungen mindestens 100 Euro betragen (denn 20% von 100 Euro sind 20 Euro). Liegen deine monatlichen Kosten unter 100 Euro, ist dein absetzbarer Betrag entsprechend geringer (nämlich 20% deiner tatsächlichen Kosten).

Diese Begrenzung kann für Personen mit sehr hohen Telefon- und Internetkosten oder einem sehr hohen beruflichen Nutzungsanteil nachteilig sein. Wenn du beispielsweise nachweislich 50% deines 80-Euro-Internetanschlusses beruflich nutzt, könntest du theoretisch 40 Euro absetzen. Mit der Pauschale sind es aber nur 20% von 80 Euro, also 16 Euro, da dieser Betrag unter der 20-Euro-Grenze liegt.

Voraussetzungen für die Nutzung der Pauschale

Auch wenn die Pauschale den Nachweis der genauen Nutzung erspart, gibt es dennoch eine grundlegende Voraussetzung, um sie überhaupt in Anspruch nehmen zu können: Du musst tatsächlich von zu Hause aus gearbeitet haben (z.B. im Homeoffice) oder nachweislich mit deinem privaten Smartphone berufliche Telefonate geführt haben. Ohne eine solche berufliche Veranlassung gibt es keine Grundlage für die Absetzung.

Es muss also ein plausibler Grund vorliegen, warum du deine privaten Kommunikationsmittel für berufliche Zwecke genutzt hast. Dies ist in der Regel unproblematisch, wenn dein Arbeitgeber kein Diensthandy oder keinen separaten Internetanschluss für Homeoffice zur Verfügung stellt und die Nutzung deiner privaten Mittel erforderlich ist.

Die Berechnung der Pauschale

Die Berechnung des absetzbaren Pauschalbetrags ist relativ einfach, sobald du deine monatlichen Rechnungen zur Hand hast. Das Finanzamt erlaubt zwei gängige Methoden, um den Jahresbetrag zu ermitteln:

  1. Die 3-Monats-Methode: Du nimmst die Kosten für drei aufeinanderfolgende Monate. Idealerweise wählst du hierfür die Monate aus, in denen deine Telefon- oder Internetkosten am höchsten waren. Dies maximiert den Durchschnitt und somit den potenziell absetzbaren Betrag (bis zur Obergrenze).
  2. Der Jahresdurchschnitt: Alternativ kannst du auch den Durchschnitt deiner Kosten über das gesamte Jahr hinweg nehmen.

Nachdem du die Kosten für die drei Monate (oder den Jahresdurchschnitt) ermittelt hast, gehst du wie folgt vor:

  • Berechne den Durchschnitt der Kosten pro Monat (Summe der 3 Monate / 3).
  • Wende die 20%-Regel auf diesen monatlichen Durchschnitt an.
  • Multipliziere das Ergebnis mit 12, um den Betrag für das gesamte Jahr zu erhalten.
  • Überprüfe, ob dieser Betrag die jährliche Obergrenze von 240 Euro übersteigt. Ist dies der Fall, kannst du maximal 240 Euro absetzen. Liegt der Betrag darunter, kannst du den berechneten Wert absetzen.

Berechnungsbeispiel: Steffis Fall

Betrachten wir das Beispiel von Steffi, um die Berechnung anhand der 3-Monats-Methode zu veranschaulichen:

Steffis private Internetrechnung war im März, April und Mai am teuersten. Die Kosten in diesen Monaten betrugen:

  • März: 50 €
  • April: 43 €
  • Mai: 56 €

Schritt 1: Summe der Kosten in den 3 Monaten ermitteln
Summe der 3 Rechnungsbeträge: 50 € + 43 € + 56 € = 149 €

Schritt 2: Durchschnittliche monatliche Kosten der 3 Monate berechnen
Durchschnitt pro Monat: 149 € / 3 Monate = 49,67 €

Schritt 3: 20% des monatlichen Durchschnitts berechnen
20% Anteil: 49,67 € * 20 % = 9,93 €

Dieser Betrag von 9,93 € ist der monatliche Anteil, der potenziell abgesetzt werden könnte, basierend auf dem Durchschnitt der teuersten Monate.

Schritt 4: Jährlichen Betrag berechnen
Jährlicher Betrag: 9,93 € * 12 Monate = 119,16 € (gerundet)

Schritt 5: Vergleich mit der jährlichen Obergrenze
Der berechnete jährliche Betrag von 119,16 Euro liegt unter der jährlichen Obergrenze von 240 Euro.

Ergebnis: Steffi kann 119,16 Euro in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten für ihre Internetkosten geltend machen.

Dieses Beispiel zeigt, wie einfach die Berechnung ist und wie man durch die Wahl der Monate mit den höchsten Kosten das Maximum im Rahmen der Pauschale herausholen kann.

Pauschale vs. Einzelnachweis: Wann lohnt sich was?

Obwohl dieser Artikel sich auf die Pauschale konzentriert, ist es wichtig zu wissen, dass es auch die Möglichkeit des Einzelnachweises gibt. Hierbei dokumentierst du deine berufliche Nutzung genau (z.B. durch Einzelverbindungsnachweise bei Telefon oder Protokolle bei Internet) und setzt den tatsächlichen beruflichen Anteil ab.

Hier ist ein kurzer Vergleich:

MerkmalPauschaleEinzelnachweis
AufwandSehr geringSehr hoch (Dokumentation nötig)
Nachweis der NutzungNicht nötig (nur berufliche Veranlassung)Detaillierter Nachweis erforderlich
Absetzbarer BetragMax. 20% der Kosten, gedeckelt bei 240 €/JahrTatsächlicher beruflicher Anteil (ggf. höher als 20%)
Wann lohnt es sich?Geringer bis moderater beruflicher Anteil, geringe Kosten, Wunsch nach einfacher AbwicklungSehr hoher beruflicher Anteil, sehr hohe Gesamtkosten, Bereitschaft zur detaillierten Dokumentation

Für die meisten Arbeitnehmer, die ihre privaten Anschlüsse nutzen, ist die Pauschale aufgrund der Einfachheit die bevorzugte Methode, solange der beruflich veranlasste Anteil nicht extrem hoch ist oder die Gesamtkosten die 100-Euro-Marke pro Monat deutlich überschreiten.

Wo werden die Kosten in der Steuererklärung eingetragen?

Die Kosten für Telefon und Internet, die du mittels der Pauschale geltend machst, trägst du als Werbungskosten in deiner Einkommensteuererklärung ein. Für Arbeitnehmer ist dies in der Anlage N der Fall. Es gibt dort spezielle Zeilen für Kommunikationsmittel oder du trägst sie unter den allgemeinen Werbungskosten ein und erläuterst dies gegebenenfalls. Die genaue Zeilennummer kann sich von Jahr zu Jahr ändern, daher empfiehlt es sich, die aktuelle Anleitung des Finanzamts oder eine Steuersoftware zu nutzen.

Aufbewahrung von Belegen

Auch wenn du bei der Pauschale die Nutzung nicht im Detail nachweisen musst, solltest du deine Rechnungen für Telefon und Internet aufbewahren. Das Finanzamt kann die Rechnungen als Nachweis für die *Höhe* der Gesamtkosten verlangen, auf deren Basis du die Pauschale berechnet hast. Bewahre die Rechnungen für mindestens ein Jahr nach Einreichung der Steuererklärung auf.

Häufig gestellte Fragen zur Pauschale

Muss ich dem Finanzamt Einzelverbindungsnachweise schicken?

Nein, genau das ist der Vorteil der Pauschale. Du musst keine Einzelverbindungsnachweise oder detaillierten Nutzungsaufstellungen einreichen.

Kann ich sowohl Telefon- als auch Internetkosten absetzen?

Ja, die Pauschale bezieht sich auf die Gesamtkosten für Telekommunikation, wozu in der Regel Telefon (Festnetz und Mobilfunk) sowie Internet gehören.

Was passiert, wenn meine Kosten in den gewählten 3 Monaten untypisch hoch waren?

Die Methode erlaubt explizit die Wahl der 3 aufeinanderfolgenden Monate mit den höchsten Kosten, um die Pauschale zu berechnen. Dies ist vom Finanzamt so vorgesehen und legal.

Kann ich die Pauschale nutzen, wenn ich nur gelegentlich von zu Hause arbeite?

Ja, die Pauschale ist nicht an das Vorhandensein eines steuerlich anerkannten häuslichen Arbeitszimmers gebunden. Solange du tatsächlich berufliche Telefonate geführt oder im Homeoffice gearbeitet hast und deine privaten Anschlüsse dafür genutzt hast, ist die Geltendmachung möglich.

Was ist, wenn meine Kosten unter 20 Euro im Monat liegen?

Liegen deine tatsächlichen Kosten (z.B. 30 Euro pro Monat) unter 100 Euro, berechnet sich die Pauschale als 20% deiner Kosten. Bei 30 Euro wären das 6 Euro pro Monat oder 72 Euro im Jahr. Dieser Betrag ist dann absetzbar, da er unter der Obergrenze von 240 Euro liegt.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Telefon- und Internetkosten mittels der Pauschale ist eine attraktive Möglichkeit, deine Ausgaben als Werbungskosten geltend zu machen. Sie besticht durch ihre Einfachheit und den geringen bürokratischen Aufwand. Auch wenn die maximale Absetzbarkeit auf 240 Euro pro Jahr begrenzt ist, profitieren viele Arbeitnehmer von dieser Regelung.

Prüfe deine monatlichen Rechnungen und nutze die 3-Monats-Regel, um deinen potenziellen Abzugsbetrag zu ermitteln. Es lohnt sich fast immer, diesen Posten in deiner Steuererklärung anzugeben, um deine Steuerlast zu mindern und einen kleinen Teil deiner Kommunikationskosten vom Finanzamt zurückzuerhalten. So wird die Nutzung deines privaten Anschlusses für den Job zumindest teilweise belohnt.

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