Kann man ein Testament mit Schreibmaschine schreiben?

Testament schreiben: Ihr letzter Wille

10/06/2013

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Streitigkeiten um das Erbe können selbst in den besten Familien vorkommen. Doch das muss nicht sein! Mit einem rechtsgültigen Testament können Sie selbst bestimmen, wie Ihr Nachlass nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Ein Testament zu schreiben ist oft einfacher, als man denkt, und ermöglicht es Ihnen, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und sicherzustellen, dass Ihr Vermögen genau dorthin gelangt, wo Sie es wünschen. Dieser Artikel führt Sie durch die wichtigsten Schritte und Überlegungen, die Sie beim Verfassen Ihres letzten Willens berücksichtigen sollten.

Müssen Testamente handschriftlich verfasst sein?
Die Formvorschriften für ein privates oder handschriftliches Testament sind im § 2247 BGB geregelt: Ein privates Testament muss vom Erblasser persönlich und vollständig handschriftlich verfasst werden. Ein mit dem Computer oder mit der Schreibmaschine verfasstes privates Testament ist nicht rechtskräftig.
Übersicht

Was ist ein Testament und wer kann es schreiben?

Im deutschen Erbrecht ist ein Testament, auch bekannt als Verfügung von Todes wegen, eine schriftliche Willenserklärung des Erblassers. Darin legen Sie fest, wer Ihr Vermögen erben soll. Nach Ihrem Tod wird das Testament eröffnet und sein Inhalt den Erben mitgeteilt. Sie haben die Freiheit, einen Alleinerben zu benennen, bestimmte Personen zu enterben oder auch einzelne Gegenstände oder Geldbeträge als Vermächtnis bestimmten Personen oder Institutionen zukommen zu lassen. Das Schöne daran: Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Grundsätzlich kann jede Person ab 16 Jahren in Deutschland ein rechtsgültiges Testament verfassen (§ 2229 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Die einzige Bedingung ist, dass die Person zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht unter einer Geisteskrankheit, Geistesschwäche oder einer Bewusstseinsstörung leidet, die ihre freie Willensbildung beeinträchtigt.

Warum sollten Sie ein Testament schreiben?

Ein Testament ist immer dann ratsam, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten. Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass im Todesfall zunächst der Ehepartner und dann die nächsten lebenden Verwandten erben. Dies entspricht jedoch nicht immer den persönlichen Wünschen des Erblassers.

Mit einem Testament können Sie gezielt Personen als Erben einsetzen, die nach der gesetzlichen Regelung vielleicht gar nicht oder nur zu einem geringeren Anteil erbberechtigt wären, beispielsweise nichteheliche Lebenspartner oder enge Freunde. Zudem ermöglicht ein klar formuliertes Testament, Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft zu minimieren oder ganz zu vermeiden. Eine eindeutige Regelung darüber, wer was erbt, schafft Klarheit und beugt potenziellen Konflikten vor.

Was gehört in ein Testament?

Ihr Testament ist der Ort, um Ihren letzten Willen umfassend zu formulieren. Hier sind einige der wichtigsten Punkte, die Sie aufnehmen können:

  • Erben einsetzen und enterben: Sie können einen oder mehrere Erben mit bestimmten Erbquoten benennen oder gezielt Personen von der Erbfolge ausschließen.
  • Vermächtnisse verfügen: Neben der Einsetzung von Erben können Sie einzelnen Personen oder Organisationen (z.B. einer karitativen Einrichtung) bestimmte Gegenstände, Geldbeträge oder Rechte zukommen lassen, ohne sie als volle Erben einzusetzen.
  • Bedingungen und Auflagen: Sie können das Erbe an bestimmte Bedingungen knüpfen (z.B. unter der Voraussetzung, dass der Erbe eine bestimmte Pflege leistet) oder Auflagen machen (z.B. Grabpflege).
  • Ersatzerben benennen: Für den Fall, dass ein von Ihnen eingesetzter Erbe vor Ihnen verstirbt oder das Erbe ausschlägt, können Sie einen Ersatzerben bestimmen.
  • Vor- und Nacherbschaft anordnen: Sie können festlegen, dass das Vermögen zunächst an einen Vorerben (z.B. Ehepartner) und zu einem späteren Zeitpunkt oder Ereignis (z.B. dessen Tod) an einen Nacherben (z.B. Kinder) fällt.
  • Rechte einräumen: Sie können Personen bestimmte Rechte am Nachlass einräumen, wie beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie.
  • Teilungsanordnung: Um Streit bei der Aufteilung des Nachlasses zu vermeiden, können Sie festlegen, welcher Erbe bestimmte Nachlassgegenstände erhalten soll.
  • Testamentsvollstreckung anordnen: Sie können eine Person benennen, die nach Ihrem Tod die Abwicklung des Nachlasses übernimmt und Ihren letzten Willen umsetzt.

Beachten Sie jedoch den Pflichtteil. Auch wenn Sie nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder, unter bestimmten Umständen Eltern) im Testament enterben, haben diese in der Regel Anspruch auf ihren Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss von den eingesetzten Erben ausgezahlt werden.

Was gehört nicht in ein Testament?

Trotz des Begriffs „Letzter Wille“ gibt es Dokumente und Wünsche, die nicht Bestandteil des Testaments sein sollten. Dazu gehören insbesondere die Patientenverfügung und die Bestattungsverfügung. Diese Dokumente regeln medizinische Entscheidungen oder Wünsche bezüglich Ihrer Bestattung und sollten separat aufbewahrt werden, idealerweise an einem Ort, der für Ihre Angehörigen leicht zugänglich ist, und diese sollten über deren Existenz und Aufbewahrungsort informiert sein.

Welche Arten von Testamenten gibt es in Deutschland?

Das deutsche Erbrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, Ihren letzten Willen zu regeln. Die gängigsten Formen sind das Einzeltestament, das gemeinschaftliche Testament (oft als Ehegattentestament) und der Erbvertrag.

Das Einzeltestament

Das Einzeltestament wird von einer einzelnen Person verfasst. Es kann entweder privat, also ohne Notar, oder öffentlich/notariell mit Hilfe eines Notars errichtet werden.

Der große Vorteil des Einzeltestaments liegt in der Flexibilität. Der Erblasser kann jederzeit allein über seinen Nachlass verfügen, Änderungen vornehmen oder das Testament widerrufen, ohne die Zustimmung oder das Wissen anderer Personen. Der Inhalt kann, sofern gewünscht, bis zum Tod geheim bleiben.

Das gemeinschaftliche Testament (Ehegattentestament)

Ein gemeinschaftliches Testament wird von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam errichtet. Es kann ebenfalls handschriftlich oder notariell verfasst werden.

Ein besonderes Merkmal des gemeinschaftlichen Testaments ist die Bindungswirkung. Solange beide Partner leben, können sie das Testament gemeinsam ändern oder widerrufen. Nach dem Tod des ersten Partners sind die in dem Testament getroffenen Verfügungen, insbesondere wechselbezügliche Verfügungen (die nur getroffen wurden, weil auch der andere Partner eine entsprechende Verfügung getroffen hat), für den überlebenden Partner bindend und können nicht mehr einseitig geändert werden. Dies soll den Willen des zuerst Verstorbenen schützen.

Das Berliner Testament

Das bekannteste Beispiel für ein gemeinschaftliches Testament ist das Berliner Testament. Dabei setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder oder andere Schlusserben werden erst nach dem Tod des länger lebenden Partners Erben des gesamten Vermögens beider Ehegatten. Dieses Modell soll den überlebenden Ehegatten finanziell absichern.

Ein möglicher Nachteil des Berliner Testaments kann sein, dass beim Tod des ersten Partners Erbschaftsteuer für das gesamte Vermögen anfällt, das an den überlebenden Partner geht. Zudem kann der überlebende Partner durch die Bindungswirkung in seiner Freiheit, das Vermögen neu zu verteilen, stark eingeschränkt sein. Kinder, die durch das Berliner Testament enterbt werden, haben dennoch Anspruch auf ihren Pflichtteil nach dem zuerst verstorbenen Elternteil.

Der Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine weitere Möglichkeit, den Nachlass zu regeln, stellt aber einen Vertrag dar, der stets vor einem Notar geschlossen werden muss. Er hat ähnliche Gestaltungsmöglichkeiten wie ein Testament, ist aber im Gegensatz dazu bindend.

Ein Erbvertrag kann nicht einseitig geändert oder widerrufen werden. Eine Änderung oder Aufhebung erfordert die Zustimmung des Vertragspartners oder einen entsprechenden Vorbehalt im Vertrag selbst. Ein Erbvertrag kann ein früheres Testament unwirksam machen und kann auch nicht durch ein späteres Testament aufgehoben werden. Seine bindende Natur macht ihn zu einem sehr sicheren, aber auch unflexibleren Instrument der Nachlassplanung.

So schreiben Sie ein Testament: Formvorschriften

Ein Testament ist eine formbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, dass bestimmte gesetzliche Formvorschriften eingehalten werden müssen, damit das Testament rechtsgültig ist. Werden diese nicht beachtet, kann das Testament oder einzelne Verfügungen darin unwirksam sein.

Das eigenhändige Testament (privatschriftliches Testament)

Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form. Es muss vollständig mit der Hand vom Erblasser selbst geschrieben werden. Ein mit Computer oder Schreibmaschine verfasstes Testament ist als privates Testament nicht gültig. Dies dient dazu, die Identität des Verfassers zweifelsfrei feststellen zu können.

Wichtige Formvorschriften für das eigenhändige Testament (§ 2247 BGB):

  • Das gesamte Testament muss handschriftlich verfasst sein.
  • Es muss am Ende vom Erblasser eigenhändig unterschrieben werden. Die Unterschrift sollte Vor- und Nachnamen umfassen, um die Identität klar zuzuordnen.
  • Ort und Datum der Errichtung sollten angegeben werden, sind aber nicht zwingend vorgeschrieben. Sie sind jedoch dringend empfehlenswert, insbesondere wenn mehrere Testamente existieren, um das jüngste und damit gültige Testament zu identifizieren.
  • Zeugen sind für die Gültigkeit eines handschriftlichen Einzeltestaments nicht erforderlich.

Bei einem handschriftlichen gemeinschaftlichen Testament genügt es, wenn ein Ehepartner das Testament vollständig handschriftlich verfasst und beide Ehepartner es eigenhändig unterschreiben.

Vorteile des handschriftlichen Testaments:

  • Einfach und kostenlos zu erstellen.
  • Jederzeit und ohne Aufwand änderbar oder widerrufbar.
  • Der Inhalt kann geheim gehalten werden.

Nachteile des handschriftlichen Testaments:

  • Hohe Gefahr von Formfehlern oder unklaren Formulierungen, die das Testament unwirksam machen oder zu Auslegungsproblemen führen können.
  • Kann leichter verloren gehen, versteckt oder gefälscht werden.
  • Bei Immobilienbesitz ist in der Regel ein Erbschein erforderlich, um das Grundbuch berichtigen zu lassen, was zusätzliche Kosten verursacht.

Das notarielle Testament (öffentliches Testament)

Ein notarielles Testament wird unter Mitwirkung eines Notars errichtet. Hierbei können Sie Ihren letzten Willen entweder dem Notar erklären, der ihn dann niederschreibt, oder dem Notar eine bereits verfasste Schrift übergeben, die Ihren letzten Willen enthält.

Formvorschriften für das notarielle Testament:

  • Kann bereits ab 16 Jahren errichtet werden.
  • Muss nicht handschriftlich verfasst sein; maschinenschriftliche oder computererstellte Texte sind zulässig.
  • Wird vom Notar beurkundet und vom Erblasser in Anwesenheit des Notars unterschrieben.

Vorteile des notariellen Testaments:

  • Rechtliche Beratung durch den Notar stellt sicher, dass das Testament formgültig ist und Ihre Wünsche klar und rechtssicher formuliert sind.
  • Wird amtlich beim Nachlassgericht verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert, was Verlust oder Unterschlagung verhindert und das Auffinden nach dem Tod garantiert.
  • Kann in vielen Fällen den Erbschein ersetzen, was Kosten und Aufwand für die Erben spart, insbesondere bei Immobilien.

Nachteile des notariellen Testaments:

  • Mit der Errichtung sind Kosten für den Notar verbunden, die sich nach dem Nachlasswert richten.
  • Änderungen oder Widerruf sind aufwendiger, da das Testament aus der amtlichen Verwahrung genommen werden muss, was als Widerruf gilt.

Muster und Beispielformulierungen

Hier sind einfache Beispiele, wie Formulierungen in einem Testament aussehen können:

Muster für ein Einzeltestament (handschriftlich)

Mein letzter Wille / Testament

Ich, [Ihr Vorname, Nachname], geboren am [Ihr Geburtsdatum] in [Ihr Geburtsort], bestimme zu meinem Alleinerben:
[Name des Erben], geboren am [Geburtsdatum des Erben] in [Geburtsort des Erben], wohnhaft in [Adresse des Erben].

Für den Fall, dass [Name des Erben] zum Zeitpunkt meines Todes bereits verstorben ist, bestimme ich zu meinem alleinigen Ersatzerben:
[Name des Ersatzerben], geboren am [Geburtsdatum des Ersatzerben] in [Geburtsort des Ersatzerben], wohnhaft in [Adresse des Ersatzerben].

Kann man ein handschriftliches Testament zu Hause aufbewahren?
Das eigenhändige Testament Geben Sie an, wann und wo (Datum und Ort) Sie das Testament erstellt haben und unterschreiben Sie es mit Vor- und Zunamen. Das eigenhändige Testament können Sie dann an jedem beliebigen Ort, an dem es auffindbar ist, aufbewahren.

Meinem guten Freund [Name des Vermächtnisnehmers], geboren am [Geburtsdatum des Vermächtnisnehmers] in [Geburtsort des Vermächtnisnehmers], wohnhaft in [Adresse des Vermächtnisnehmers], vermache ich [genaue Beschreibung des Gegenstandes, z.B. meine Uhrensammlung].

[Ort, Datum]
[Ihre handschriftliche Unterschrift]

Muster für ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament, handschriftlich)

Gemeinschaftliches Testament

Wir, [Vorname, Nachname Ehepartner 1] und [Vorname, Nachname Ehepartner 2], setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben unseres gesamten Vermögens ein.

Erben des Längerlebenden von uns sind unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen.
Sollte eines unserer Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil verlangen, so soll dieses Kind auch nach dem Tod des Längerlebenden nur den Pflichtteil erhalten und ist im Übrigen von der Erbfolge ausgeschlossen.

[Ort, Datum]
[Handschriftliche Unterschrift Ehepartner 1]

[Ort, Datum]
[Handschriftliche Unterschrift Ehepartner 2]

Hinweis: Diese Muster dienen nur als Beispiele. Für eine rechtsverbindliche und auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Regelung ist die Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht dringend empfohlen.

Testament hinterlegen: Sichere Aufbewahrung

Nachdem Sie Ihr Testament verfasst haben, ist die sichere Aufbewahrung entscheidend, damit es im Todesfall gefunden wird und nicht verloren geht oder manipuliert wird.

Ein handschriftliches Testament können Sie privat aufbewahren (z.B. im Safe zu Hause, in einem Bankschließfach) oder es gegen eine Gebühr beim zuständigen Nachlassgericht in amtliche Verwahrung geben. Die amtliche Verwahrung bietet hohe Sicherheit und stellt sicher, dass das Testament nach Ihrem Tod eröffnet wird.

Ein notarielles Testament wird vom Notar immer automatisch beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung gegeben und im Zentralen Testamentsregister registriert. Dies ist die sicherste Art der Aufbewahrung.

Testament ändern oder widerrufen

Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder vollständig widerrufen, solange Sie testierfähig sind. Die Art und Weise des Widerrufs hängt von der Form des Testaments ab:

Eigenhändiges Testament: Ein privat aufbewahrtes handschriftliches Testament können Sie einfach vernichten (z.B. zerreißen oder verbrennen). Sie können auch ein neues Testament verfassen; das jüngere Testament ersetzt dann das ältere (sofern es inhaltlich widersprüchlich ist). Änderungen können durch einen handschriftlichen Nachtrag mit Datum und Unterschrift erfolgen. Wenn Ihr handschriftliches Testament amtlich verwahrt wird, müssen Sie es aus der Verwahrung zurücknehmen, die Änderung vornehmen und es erneut in Verwahrung geben.

Notarielles Testament: Ein notarielles Testament, das in amtlicher Verwahrung ist, wird dadurch widerrufen, dass Sie es aus der amtlichen Verwahrung zurücknehmen. Die Rücknahme gilt automatisch als Widerruf des gesamten Testaments. Wenn Sie Änderungen wünschen, müssen Sie in der Regel ein neues notarielles Testament errichten.

Gemeinschaftliches Testament: Solange beide Partner leben, kann ein gemeinschaftliches Testament nur gemeinsam geändert oder widerrufen werden. Nach dem Tod des ersten Partners ist der überlebende Partner in der Regel an die wechselbezüglichen Verfügungen gebunden und kann diese nicht mehr einseitig ändern.

Erbvertrag: Ein Erbvertrag kann nur durch einen neuen Vertrag mit Zustimmung der Vertragspartner oder unter den im Vertrag vereinbarten Bedingungen geändert oder aufgehoben werden.

Kosten eines Testaments

Die Kosten für die Errichtung eines Testaments hängen von der gewählten Form ab:

  • Ein handschriftliches Einzeltestament kostet bei privater Aufbewahrung nichts. Für die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht fallen geringe Gebühren an.
  • Für ein notarielles Testament fallen Notarkosten an, die gesetzlich geregelt sind und sich nach dem Wert Ihres Vermögens (Nachlasswert) richten. Hinzu kommen geringe Gebühren für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister und die amtliche Verwahrung. Die Kosten sind bei höheren Nachlasswerten in der Regel deutlich geringer als die Kosten für einen später eventuell benötigten Erbschein.

Was passiert, wenn ein Testament gefunden wird?

Jede Person, die nach dem Tod des Erblassers ein Testament findet, ist gesetzlich verpflichtet, dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abzuliefern. Dies gilt unabhängig davon, ob das Testament als gültig eingeschätzt wird oder ob bereits ein neueres Testament bekannt ist. Die Nichtablieferung kann rechtliche Konsequenzen haben.

Das Nachlassgericht prüft die Gültigkeit des Testaments und veranlasst die Testamentseröffnung. Alle gesetzlichen Erben und die im Testament bedachten Personen werden informiert und erhalten eine Abschrift des Testaments und des Eröffnungsprotokolls.

Häufig gestellte Fragen zum Testament

Muss ein Testament handschriftlich verfasst sein?

Nur das private Einzeltestament und das private gemeinschaftliche Testament müssen vollständig handschriftlich verfasst sein, um gültig zu sein. Ein notarielles Testament kann auch maschinenschriftlich oder vom Notar nach mündlicher Erklärung des Erblassers erstellt werden.

Kann man ein Testament mit Schreibmaschine schreiben?

Nein, ein privates Testament, das Sie ohne Notar errichten, ist nur gültig, wenn es vollständig eigenhändig, also von Hand, geschrieben ist. Ein mit Schreibmaschine oder Computer verfasstes privates Testament ist formungültig und damit unwirksam. Bei einem notariellen Testament ist eine maschinenschriftliche Erstellung hingegen zulässig.

Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer?

Ein Erbe tritt die Rechtsnachfolge des Erblassers an. Er wird Miterbe am gesamten Nachlass oder Alleinerbe. Ein Vermächtnisnehmer erhält durch das Testament nur einen bestimmten Gegenstand, Geldbetrag oder ein bestimmtes Recht (das Vermächtnis), wird aber kein Miterbe am Nachlass.

Kann ich meine Haustiere im Testament bedenken?

Tiere können nach deutschem Recht nicht erben. Sie können aber im Testament eine Person als Erben einsetzen oder ein Vermächtnis zuwenden mit der Auflage, sich um Ihr Haustier zu kümmern und ihm beispielsweise einen bestimmten Geldbetrag für dessen Versorgung zukommen lassen.

Wie lange ist ein Testament gültig?

Ein Testament ist grundsätzlich so lange gültig, bis es durch ein neues Testament ersetzt, widerrufen oder angefochten wird. Es gibt keine zeitliche Befristung für die Gültigkeit eines Testaments.

Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wenn kein gültiges Testament oder kein Erbvertrag vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die Erben sind dann der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner und die Verwandten des Erblassers in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge (Ordnungen).

Kann ein Testament angefochten werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Testament angefochten werden, z.B. wegen Formfehlern, Testierunfähigkeit des Erblassers oder Irrtümern. Die Anfechtung muss innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.

Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt für Ihre persönliche Vorsorge. Sie sichert nicht nur die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihren Wünschen, sondern kann auch dazu beitragen, Ihre Liebsten im Trauerfall vor zusätzlichem Stress und Konflikten zu bewahren. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren letzten Willen zu formulieren.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine individuelle Beratung in Fragen des Erbrechts wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.

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